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Samstag, den 21. Mai 2011

Straffolgen im Waffenhandel  

.   Das Außenministerium verkündet im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2011 die Folgeverfügungen gegen BAE Systems plc. Das englische Unternehmen hatte vergleichsweise eine Rekordstrafzahlung wegen der Verletzung der ITAR-Bestimmungen zum Waffenhandel akzeptiert, 18 USC §371, 22 USC §2778, 22 CFR 120.

Die Nebenfolgen betreffen das Recht des Unternehmens und seiner verbundenen Gesellschaften im Ausland, Handelsgenehmigungen beantragen und Geschäfte in und mit den USA abschließen zu dürfen: Statutory Debarment and Reinstatement of BAE Systems plc, Federal Register, Band 76, Heft 99, S. 29814.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.