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Dienstag, den 07. Juni 2011

Nicht alle auf einmal  

.   170 Mio. Dollar wegen Investitionsbetrugs wollten 232 Kläger in einem Prozess einklagen, doch wählten sie nicht den Weg der Sammelklage. Das Gericht trennte die Verfahren voneinander, weil sie unterschiedliche Investitionen betrafen.

Am 2. Juni 2011 lehnte das Revisionsgericht im elften US-Bezirk die Nachprüfung der Entscheidung im Fall Klaus Hofmann et al. v. De Marchena Kaluche & Asociados et al., Az. 10-13738, ab. Der Trennungsbeschluss stellt keine revisible Schlussentscheidung im amerikanischen Prozess dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.