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Freitag, den 24. Juni 2011

1,5 Millionen gegen Walmart  

CT - Washington.   1,5 Millionen Frauen standen hinter einer Sammelklage gegen Walmart, die bis zum Obersten Gericht der USA in Washington, DC gelangte. Der Supreme Court entschied in Dukes v. Walmart, Az. 10-277, am 20. Juni 2011, dass bei Walmart keine unternehmensweite diskriminierende Firmenpolitik gegen die weiblichen Mitarbeiter anzunehmen ist. Inhaltlich ging es um eine Sammelklagem, Class Action, nach dem Civil Rights Act. Damit eine solche Klage erfolgreich ist, muss eine einheitliche Klasse vorliegen. Hieran scheiterte der Fall. Was die Frauen nach Ansicht des Gerichtes gemeinsam hatten, war ihr Geschlecht sowie die Klage.

Die Frauen übten unterschiedliche Tätigkeiten bei Walmart aus, arbeiteten auf verschiedenen Ebenen der Walmart-Hierachie, sind unterschiedlich lange dort tätig gewesen, hatten weibliche sowie männliche Vorgesetzte und arbeiteten in 3400 Filialen in 50 Staaten der USA. Diese Unterschiede haben das Gericht dazu bewogen, sie nicht als Klasse für Zwecke der Class Action anzusehen.

Trotz vieler Zeugenaussagen, Gutachten und Statistiken, konnte das Gericht nicht davon überzeugt werden, dass eine diskriminierende Firmenpolitik vorlag. Die allgemeinen Firmengrundsätze Walmarts sprechen ausdrücklich gegen Diskriminierung und die Zuständigkeit arbeitsrechtlicher Angelegenheiten lag bei lokalen Managern. Bei einem Unternehmen von solchem Ausmaß kann sich das Gericht nicht vorstellen, dass alle Manager auf gleiche diskriminierende Weise gehandelt hätten. Daher können nur einzelne Klagen Abhilfe schaffen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.