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Sonntag, den 31. Juli 2011

Kostentragung im Zivilprozess

 
MxN - Washington.   Zahlt die Beklagte auf geltend gemachte Ansprüche des Klägers mit dem ausdrücklichen Hinweis, diese Ansprüche mit der Zahlung nicht anzuerkennen, ist der Kläger keine obsiegende Partei, welche Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten hätte. Dies entschied am 28. Juli 2011 das Berufungsgericht des elften Bezirks in Perry R. Dionne v. Floormasters Enterprises Inc., Az. 09-15405.

Nach der American Rule trägt jede Partei im amerikanischen Zivilprozess ihre Kosten selbst. Nur ausnahmsweise kann eine Partei Erstattung ihrer Rechtsanwaltsgebühren von der anderen Partei verlangen. Häufigste Ausnahme ist rechtsmissbräuchliches Verhalten. Vorliegend stützte sich der Kläger jedoch auf eine der wenigen gesetzlichen Ausnahmen nach 29 USC § 216 (b), welche einen Ersatzanspruch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vorsieht.


Samstag, den 30. Juli 2011

Pixelzähler: Freie Rede v. Verbraucherschutz

 
MxN - Washington.   Eine aufgezwungene Ausschlussklausel, Disclaimer, die den Besucher einer Webseite darauf hinweist, dass er keine Seite des Verkehrsministeriums besucht, verstößt gegen das Recht auf Freie Rede aus dem Ersten Zusatzartikel der amerikanischen Bundesverfassung, wenn der Zugang vollständig verweigert wird, falls der Benutzer den Hinweis nicht durch einen bestätigenden Klick akzeptiert.

Ein solcher Disclaimer darf verfassungsgemäß nur an den Stellen angebracht werden, wo tatsächlich für den Verbraucher irreführende Informationen vorliegen, entschied das Berufungsgericht des neunten Bezirks in Trafficschool.com Inc. v. Edriver Inc. am 27. Juli 2011.

Einschränkend stellte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco jedoch klar, dass eine solche Information am unteren Rand einer Seite hierfür nicht ausreicht, da der Verbraucher in den meisten Fällen nicht bis zum unteren Rand der Seite scrollt.


Freitag, den 29. Juli 2011

USA: Abweisung statt Verweisung

 
BB - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied am 26. Juli 2011 im Rechtsstreit TradeComet.com LLC v. Google Inc., Az. 10-911, dass trotz einer Gerichtsstandsvereinbarung ein unzuständiges Gericht nicht gezwungen ist, den Streit an das zuständige Gericht zu verweisen, sondern die Klage auch abweisen darf.

TradeComet, eine geschäftliche Suchmaschine, bediente sich der von Google betriebenen Werbeplattform AdWords. Im Rahmen dieser Nutzung akzeptierte TradeComet unter anderem eine Gerichtsstandvereinbarung, nach der ein Rechtsstreit vor einen Bundes- oder einzelstaatlichen Gericht in Kalifornien zu führen sei. Nachdem Unstimmigkeiten entstanden waren, erhob TradeComet in New York Klage. Das erstinstanzliche Gericht des südlichen Bezirks von New York wies die Klage gemäß Rule 12 (b) der Bundeszivilprozessordnung ab.

Der United States Courts of Appeals for the Second Circuit schloss sich der Meinung an, dass eine Gericht nicht gemäß 28 USC §1404 einen Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweisen muss, um die Vereinbarung durchzusetzen, sondern dass nach ständiger Rechtssprechung die Rule 12 (b) Federal Rules of Civil Procedure ein geeignetes Mittel darstellt, der Gerichtsstandsvereinbarung zu entsprechen. Wenn eine Partei sich auf Rule 12 (b) beruft, und Abweisung beantragt, kann eine Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen werden, §1404 hat keinen Vorrang.


Donnerstag, den 28. Juli 2011

Haftung für Passagierunfall

 
MxN - Washington.   Die Passagierin verstaut ihr Gepäck im Flugzeug, beugt sich hierfür nach unten und stößt beim Aufrichten mit dem Kopf an einen herabhängenden Fernseher: Ein Unfall, für den die Fluggesellschaft haften muss? Hat die Fluggesellschaft überhaupt gegen Sicherheitsstandards der Bundesluftfahrtbehörde verstoßen, die aus dem Ereignis einen Unfall machen?

Die Beweislast hierfür liegt nicht bei der Klägerin, entschied das Berufungsgericht des neunten Bezirks am 26. Juli 2011 in Phifer v. Icelandair, Az. 09-56858.

Vielmehr muss die Fluggesellschaft im Wege einer Beweislastumkehr darlegen, dass sie alle Standards eingehalten hat. Mit dieser Entscheidung hebt das Berufungsgericht eine gegenläufige Entscheidung des Untergerichts auf, welches der Klägerin abverlangte, entsprechenden Beweis zu erbringen.


Mittwoch, den 27. Juli 2011

Produkthaftung: Unzuständige US-Gerichte

 
BB - Washington.   Allein die Weigerung einer deutschen Herstellerfirma, einen Schaden zu übernehmen, begründet noch keinen Gerichtsstand in den USA. Im Fall Viasystems Inc. v. EBM-Papst St. Georgen GmbH & Co. KG, Az. 10-2460, hat das Bundesberufungsgericht des achten Bezirkes am 21. Juli 2011 eine örtliche Zuständigkeit, in Amerika aufgeteilt in specific und general personal Jurisdiction, abgelehnt, weil die Schwelle des erforderlichen Mindestkontakts nicht überwunden wurde und auch ein Durchgriff über eine Tochterfirma nicht vorlag.

Die in Missouri ansässige Viasystems wurde von ihrer Vertragspartnerin, der schwedischen Ericson wegen des Verkaufs mangelhafter Kühlventilatorn zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens in Höhe von $ 5.000.000 belangt. Viasystems wollte sich bei der Herstellerfirma St. Georgen aus Deutschland schadlos halten. Nach Zahlung von $ 1.494.941 weigerte sich St. Georgen, weitere Zahlungen zu leisten. Viasystems erhob Klage in Missouri. Das Gericht wies die Klage wegen Unzuständigkeit ab.

Der United States Court of Appeals bestätigt die Abweisung, da für eine specific Jurisdiction, der zwischen klägerischer und beklagter Firma bestandene unwesentliche, sporadische Kontakt in Form von Telefonaten oder Email im Lichte der Due Process Clause, der Rechtsstaatsgarantie des Bundes, nicht ausreichend ist, um die deutsche Firma vor ein amerikanisches Gericht zu bringen. Somit scheidet eine örtliche Zuständigkeit unabhängig davon aus, ob die Weigerung der Zahlung unter das Long-Arm Statute von Missouri fällt.

Eine general Juridiction wurde abgelehnt, weil der gegenwärtige, nachhaltige Betrieb einer Niederlassung in Missouri nicht gegeben war. Auch der Durchgriff über die in Amerika ansässige emb papst Inc., die St. Georgens Produkte in Amerika vertreibt, ist nicht gegeben, da emb papst Inc. selbständig und autark handelt, ohne kontrolliert oder angewiesen zu werden, und somit emb papst Inc. nicht als St. Georgens alter ego aufgetreten ist.


Dienstag, den 26. Juli 2011

Des Juristen Stresstest: Bar Exam

 
.   Nicht ein, nicht zwei Staatsexamen drückt amerikanische Juristen. Der Stresstest kommt mit dem Bar Exam, der Kammerprüfung vor dem höchsten Gericht jedes Staates. Wer überall zugelassen sein will, kann sie über 50 Mal wiederholen.

Den meisten reicht ein einziges Mal. Sie sind durch ständige Abschlußprüfungen in fast allen Fächern an der Uni darauf getrimmt. Doch zum Bar Exam führen die Law Schools selten hin.

Die eigentliche Vorbereitung erfolgt in den Bar Review Courses verschiedener gewerblicher Anbieter. Zwei Monate lang 20 Stunden pauken - dann sollte man es auch schaffen. Am 27. Juli beginnen die zwei Stresstage landesweit. Allen viel Erfolg!


Montag, den 25. Juli 2011

Keine Angabe der Steuernummer

 
BB - Washington.   Anders als in Deutschland, wo ein deutscher Unternehmer seit dem 1. Juli 2002 gemäß § 14 Abs. 1a UStG die Steuernummer in einer Rechnung angeben muss, sollte man das in Amerika unterlassen. Die amerikanische Sozialversicherungsnummer im Briefkopf anzugeben, auf der Webseite zu veröffentlichen oder auf einem Zettel notiert bei sich zu tragen ist nicht ratsam, da die Gefahr des Missbrauches groß ist.

Die neunstellige Social Security Number ist ein universelles Personenidentifikationsmittel und sagt viel über das Leben des Besitzers aus. Sie wird für bestimmte Bank- und Steuerzwecke verwandt, die Dritte nichts angehen. Die Nummer benötigt man auch für manche geschäftliche Transaktionen, wie das Einrichten einer Kreditkarte, den Abschluss von Versicherungen oder der Anmeldung eines Telefons.

Ist die Nummer öffentlich zugänglich, steht dem kriminellen Missbrauch Tür und Tor offen, was die Opfer teuer zu stehen kommen kann. Ihre Konten können leer geräumt werden, oder unter ihrem Namen können Kredite aufgenommen werden. Der wahre Inhaber der Social Security Number ist sodann beweispflichtig, dass er die Transaktionen nicht getätigt hat, was sich im Einzelfall als schwierig erweisen kann. Vorsicht ist daher insbesondere wegen der Phishing-Gefahr geboten, wenn am Telefon oder per E-Mail nach der Nummer gefragt wird.

Die Social Security Number sollte nie leichtfertig herausgegeben werden. Grundsätzlich dürfen nur Behörden, Banken und Versicherungen Angaben die SSN verlangen. Dasselbe gilt für die Tax Identification Number oder Federal Employer Identification Number. Man veröffentlicht sie ebenso wenig wie Bankverbindungen und gibt sie nur im erforderlichen Einzelfall bei bestehender Geschäftsbeziehung heraus.


Sonntag, den 24. Juli 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA via Google+ und Twitter:
Verfassungsfragen beim Herabsetzen (Remittitur) des Strafschadensersatzes (punitive Damages), Thomas v. iStar Financial, Inc., 2nd Circuit 22 Juli 2011

Vertragsverletzung und Kündigungsgrund unter Automobilzulieferern, D&S Machine Products, Inc. v. ThyssenKrupp Bilstein of America, 6th Circuit 22 Juli 2011

US-Gericht für deutschen Hersteller unzuständig, Viasystems Inc. v. EBM-Papst St.Georgen GmbH&CoKG, 8th Cir 21 JUL 2011, PDF

Umgehung des NDA bei Insolvenzauktion, Konkursprozessrecht, TowneSquare Media v. Alan Brill, 7th Cir 21 JUL 2011 PDF

Ansässigkeit als Frage sachlicher Zuständigkeit bei der LLC-Gesellschaftsform, Gloria Washington v. Hovensa LLC, 3rd Circuit 21 Juli 2011

Unternehmen darf einstellen, wen es will, solange die Einstellungsbedingungen nicht diskriminieren; kein Schadensersatz für abgelehnten ungeeigneten Bewerber/Programmierer. Leo v. Garmin International, Inc., 10th Circuit 21 Juli 2011

Einklagen der Break-Up Fee beim fehlgeschlagenen Asset Purchase, Trovare Capital Group v. Simkins Ind., 7th Circuit, Chicago, 20 Juli 2011

Richterurteil nach Juryspruch im Vertriebsvertragsprozess, Southern Wine v. Mountain Valley Spring, 8th Cir 19 JUL, PDF
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Samstag, den 23. Juli 2011

Kommilitonen mit Internetladen

 
.   Nur weil die Zeugen und der Kläger ein Zimmer an der Uni teilten, sind ihre Aussagen über einen mündlich vereinbarten Kommissionsanspruch bei einem Internetgeschäft nicht unglaubwürdig. Zudem hat der Richter nicht die Glaubwürdigkeit angebotener Beweise zu beurteilen; das ist die Aufgabe der Geschworenen im Spätstadium des amerikanischen Prozesses.

Im Fall Vahid Sedghi v. PatchLink Corporation, Az. 10-2229, gelangte das Bundes­berufungs­gericht des vierten Bezirks in Richmond am 22. Juli 2011 zu dieser Erkenntnis.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit bestätigte allgemeine Grundsätze über die Beurteilung geltend gemachter Ansprüche im Summary Judgment-Stadium, in dem die Schlüssigkeit und Rechtslage bei zugrundegelegter Annahme bestimmter Aussagen zu prüfen ist.


Freitag, den 22. Juli 2011

Juryspruch und Richterurteil

 
MxN - Washington.   In Southern Wine and Spirits of Nevada Inc. v. Mountain Valley Spring Company LLC, Az. 10-2718, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirk der USA am 19. Juli 2011, dass ein Juryspruch durch einen Richter dann nicht aufgehoben werden kann, wenn der zugesprochene Schadensersatz mit anerkannten Methoden ermittelt wurde, die Geschworenen aber auf Grund eigener Einschätzung hinter diesem zurückbleiben, ohne dabei reiner Spekulation zu unterliegen. Der Fall wurde zur neuen Entscheidung zurückverwiesen.

In einer lesenswerten Darstellung erörtert das Gericht weiterhin die feine Grenze zwischen Verträgen mit indefinite und perpetual Terms. Ohne Grund einseitig kündbar sind lediglich indefinite Contracts, während bei letzteren auf eine einseitige Kündigungsmöglichkeit verzichtet wurde.


Donnerstag, den 21. Juli 2011

Präklusion im Schiedsrecht

 
MxN - Washington.   Unterliegt eine Partei in einem Schiedspruch vor einem amerikanischen oder anderen Schiedsgericht, ist sie künftig nicht mehr gehalten, einen nach dem jeweiligen Landesrecht anwendbaren Rechtsbehelf einzulegen, wenn sie die Schiedsvereinbarung für unwirksam und das US-Schiedsgericht mithin für unzuständig hält. Es bleibt ihr vorbehalten, diese Einrede erst während des Vollstreckbarerklärungsverfahrens für ausländische Schiedssprüche nach § 1061 ZPO vor einem deutschen Gericht zu erheben.

In seinem Beschluss vom 16. Dezember 2010, Az. III ZB 100/09, in RIW 6/2011, S. 404 gibt der BGH damit im Rahmen einer Entscheidung über einen, in jenem Fall französischen, Schiedsspruch seine gegenteilige ständige Rechtsprechung auf, nach der ein Spruchschuldner mit diesem Vorbringen präkludiert war, wenn er es versäumt hatte, einen entsprechenden ausländischen Rechtsbehelf einzulegen.

Wie verschiedene Oberlandesgerichte nach der Neufassung des § 1061 ZPO auf Grund des Schiedsvereinbarungs-Neuregelungsgesetzes 1998 entschieden haben, stellt Prof. Rolf A. Schütze in seinem Artikel in RIW 7/2011, S. 417 lesenswert dar. Die gegenteilige Ansicht kann nicht länger aufrecht erhalten werden, da dieses Gesetz das UN-Übereinkommen 1958 in nationales Recht überführt und dieses eine Präklusion nicht kennt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Partei die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung rügt und diese Rüge durch das gesamte Verfahren hindurch aufrecht erhält. Schließlich kann eine Partei bei einem solchen Mangel nicht gezwungen werden, sich unter eine ihr fremde Rechtsordnung zu begeben. Lediglich das zuständige Gericht kann entscheiden, ob eine Partei sich ihres Rechtsschutzes begeben hat. Andernfalls läge ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter vor.

Der BGH stellt abschließend klar, dass darin auch kein rechtsmissbräuchliches widersprüchliches Verhalten gesehen werden kann, wenn sich eine Partei die Einrede der Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung für den eventuellen Fall des Vollstreckbarerklärungsverfahrens aufhebt.


Mittwoch, den 20. Juli 2011

Diffamierung in den USA: Grundlagen

 
.   Der Mörder: Brachte er 3 oder 4 Personen um? Der Räuber: Stahl er in New York oder von einem New Yorker Opfer? Die Prostituierte: Verdient sie 100 oder 120 Dollar?

Wenn Behauptungen - Mörder, Räuber, Prostituierte - im wesentlichen wahr sind, kann dann eine Diffamierungsklage wegen geringfügiger Abweichungen von Tatsachen erfolgreich sein? Oder stellt die Bezeichnung als Mörder, Räuber oder Hure wegen der Fehler eine Verleumdung dar?

Das Recht der Diffamierung seit Common Law-Zeiten in England und in seiner amerikanischen Inkarnation - verbrämt durch verfassungsrechtliche Meinungsfreiheitsgrundsätze im First Amendment - untersucht beschreibend das Bundesrevisionsgericht des zehnten Bezirks der USA im Fall Bustos v. A&E Television Networks am 19. Juli 2011.

Bustos saß im Knast und wurde von verschiedenen Gruppen misshandelt. Die einen glaubten einem Fernsehbericht, er sei Mitglied einer rassenhassenden Organisation. Die Mitglieder dieser Organisation verachteten ihn hingegen, weil er kein Mitglied ist.

Bustos wandte sich zivilrechtlich gegen die Fernsehanstalt, weil sie ihn verleumdet habe. Diese gesteht im Prozess die Verleumdung, denn eine Mitgliedschaft besaß Bustos wirklich nicht. Andererseits hafte sie nicht, weil er sich der Mitgliedschaft gleichgestellt habe, als er sich mit Mitgliedern zu Straftaten verschwor.

Das Gericht gibt ihr recht. Unwesentliche Abweichungen von der Wahrheit reichen nicht zur Abwendung der Wahrheitseinrede aus, erklärt es auf 18 Seiten seiner leicht nachvollziehbaren Begründung.


Dienstag, den 19. Juli 2011

Beweis verweigert: Sanktion: Urteil

 
.   Einnahmen für Musiker verwaltet der Fonds. Wenn Filmfirmen nicht zahlen, klagt der Fonds. In Dreith v. Nu Image, Inc., Az. 10-55172, erfuhr eine Filmfirma, wie ein Gericht die verweigerte Mitwirkung bei der Beweiserhebung beurteilt.

Wegen der Weigerung, im Discovery-Verfahren des US-Prozesses Beweise an den Fonds zu liefern, konnte das Gericht umfassendes Ermessen ausüben und Sanktionen auferlegen. Gegen Nu Image verfügte das Gericht die Abweisung aller Einreden und den Erlass eines Versäumnisbeschlusses dem Grunde nach.

Als die Beklagte auch keine Informationen zur Schadensbemessung beisteuerte, setzte es einen Betrag in Millionenhöhe fest. Am 19. Juli 2011 bestätigte das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks in San Francisco das resultierende Urteil mit einer lehrreichen Begründung.


Montag, den 18. Juli 2011

Das Ipse Dixit der Gutachterin

 
.   Amerikanisches Beweisrecht verbietet ein Gutachten, das auf Ipse Dixit- Erkenntnissen beruht. Der Prozess Salamone v. Walmart, Az. 10-CV-892, betrifft einen Ausrutschunfall im Laden.

Die Beweisfrage berührt ein ärztliches Gutachten. Das erstinstanzliche Gericht im Ostbezirk Pennsylvaniens erklärte am 15. Juli 2011 lesenswert die Kriterien für die Zulassung einer Gutachterin im Prozess. Neben der fachlichen Qualifikation kommt dabei der Verknüpfung von Prozesstatsachen mit wissenschaftlich anerkannten Methoden eine bedeutende Rolle zu. Im letzten Bereich reicht das Ipse Dixit der Gutachterin nicht, bestimmt es.

Ein Hirntrauma wollte die Ärztin bestätigen, doch das Gericht stellte fest, dass die Klägerin nicht einmal einen Kopfstoß oder Kopfschmerzen beklagte. Im Detail erfährt der Leser, wie die Ärztin zur Bestätigung eines bleibenden Hirnschadens gelangt, zu dem die Fakten ebenso wie dem Laien erkenntlichen Beschwerden sowie das Unterbleiben jeglicher wissenschaftlicher Untersuchung oder Behandlung keinen Hinweis bieten. Die Gutachterin wird daher ausgeschlossen.


Sonntag, den 17. Juli 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Passenger screening rules, Electronic Privacy Information Center v. DHS, DC Cir 15 JUL 2011, PDF

Schieds- und "Merger"-Klauseln, Central West Virginia Energy v. Bayer Cropscience LP, 4th Cir 14 JUL 2011, PDF

Schiedsspruch ohne beantragte Begründung wirksam, vollstreckbar, Cat Charter v Schurtenberger, 11th Cir 13 JUL 2011, PDF

Schiedsklausel durch Gerichts­standsklausel außer Kraft gesetzt, Applied Energetics v. Newoak, 2nd Cir 13 JUL 2011, PDF

Kasinokauf: Örtliche Zustän­digkeitsmerkmale im US-Prozess, Beweislast, Adelson v. Hananel, 1st Cir 13 JUL 2011, Web

150 Mio.-DaVinci billig versteigert, Auktionator­haftung, Marchig v. Christie's Inc., 2nd Cir. 12 JUL 2011, PDF

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Samstag, den 16. Juli 2011

BRD-Haftung nach Nazi-Zahlungshalt im US-Gericht

 
.   Deutschland haftet neben deutschen Banken nicht vor einem Bundesgericht in Florida für Schuldverschreibungen aus Vertragsverletzung, nachdem Zahlungen im Jahre 1933 eingestellt wurden.

Jedenfalls lässt sich die behauptete Forderung dort nicht eintreiben, entschied der United States District Court am 14. Juli 2011. Die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde abgewiesen, während der Prozess gegen die Banken weiter geht.

In Sachen Sovereign Bonds Exchange LLC v. Federal Republic of Germany, Az. 10-21944, hatte die Klägerin für im ehemaligen Mittel­deutschland ausgegebene Schuldver­schreibungen zuständigkeits­begründende Argumente und Behaup­tungen vorgetragen, die nach Fallrecht auf Bonds aus West­deutschland gelten, und zudem nicht den Umstand berücksichtigen, dass die Papiere als gestohlen eingestuft sind.

Richterin Cecilia Altonaga verkündete eine sorgfältig begründete Entscheidung, die die Staats­immunität Deutschlands nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verneint, jedoch auch die sachliche Zuständigkeit des Gerichts. Der Klägerin gestattet sie, bis zum 28. Juli 2011 die Klage im Hinblick auf die von ihr nicht nachgewiesene Validierung der Bonds zu ändern. Die sonstigen vom Gericht aufgezählten Beklagten betrifft diese Entscheidung nicht:
HSH Nordbank AG, Kiel, successor to Landesbank der Provinz Schlewig-Holstein, doing business as HSH Nordbank Ag New York, Westlb AG, Duesseldorf, successor to Landesbank der Rheinprovinz, Landesbank der Provinz Westfalen and Landesbank fur Westfalen (Girozentrale), doing business as WestLB AG New York, Helaba Landesbank Hessen-Thueringen, Frankfurt AM Main, doing business as Helaba Landesbank Hessen-Thueringen New York, LBBW Landesbank Baden-Wuerttemberg, Stuttgart, successors to Landeskreditbank Baden-Wurttemberg, doing business as LBBW Niederlassung New York, LBBW New York, Dekabank Deutsche Girozentrale, Norddeutsche Landesbank Girozentrale Hannover, successor to Hannoversche Landeskreditanstalt, doing business as Norddeustsche Landesbank Girozentrale New York.


Freitag, den 15. Juli 2011

Waffenhandelsliste ausgedünnt

 
.   Streng ausfuhrkontrollierte Güter auf der amerikanischen Waffenliste stammen auch aus Deutschland und anderen EU-Staaten. Hersteller und Kunden weltweit kritisieren oft Exzesse bei den amerikanischen Handelsbeschränkungen.

Sie erhalten nun Gelegenheit, die Ausdünnung der ITAR und CCL-Listen durch die amerikanische Regierung zu kommentieren. Den Änderungsplan stellt das Bureau of Industry and Security am 15. Juli 2011 im Federal Register vor.

Interessierte müssen ihre Stellungnahmen bis zum 13. September 2011 dem Wirtschaftministerium in Washington vorlegen.


Donnerstag, den 14. Juli 2011

Die BRD in den USA verklagen - nein danke!

 
.   Mein Nachbar spinnt. Oder: Deutsche Gerichte versagen mir mein Recht. Regelmäßig treffen hier solche Mandatsanfragen ein. Warum? Man will im amerikanischen Gericht klagen, am besten gleich gegen die BRD.

Meine Agenten werden ihnen Bomben senden, wenn Sie uns nicht gegen den deutschen Unrechtsstaat vertreten. Das gibt es auch.

Ein für alle Mal: Nein danke!

Zu den Gründen für die Abstinenz zählen:
1. Prinzip. Das kann ein anderer Anwalt anders sehen. Dann sollte man die weiteren Gründe bedenken:
2. Die BRD ist wie jeder Staat vor fremden Gerichten immun, also fehlt die Zuständigkeit der US-Gerichte.
3. Von den Kosten eines US-Prozesses haben die meisten keine Vorstellung. Nicht umsonst gilt der Prozess in Deutschland als besonders kostengünstig - zudem auch als fair.
4. Der Schmerz des amerikanischen Prozesses ist wenigen bewusst. Ausforschungsbeweisverfahren und vollständige Entblößung der Person in der Vernehmung sind die Regel.
5. In den USA gibt es die prozessuale Gerechtigkeit - langwierig und teuer. In Deutschland liegt der Schwerpunkt auf der materiellen Gerechtigkeit. Unvergleichbar wertvoller.
Wer's nicht glauben will, kann sich ja mit $350 für Gerichtskosten in die USA aufmachen und pro se einen Complaint einreichen. Postulationsfähig ist jeder. Auch ein Tourist.


Mittwoch, den 13. Juli 2011

DaVinci verschleudert. Haftet Christie's?

 
.   Die Klägerin aus der Schweiz versteigerte über Christie's ein Bild, das als Billigwerk aus dem 19. Jahrhundert geschätzt wurde. Neun Jahre später informierte Christie's sie, dass das Bild wohl ein DaVinci war. Der Wert: $150 Mio. Sie verlangte Schadensersatz und die Herausgabe des alten Rahmens, den der Auktionator gegen einen zeitgemäßen ausgewechselt hatte.

Vor Gericht in New York verliert sie: Ihre Ansprüche entstanden mit der Versteigerung und sind verjährt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA differenziert im Fall Marchig v. Christie's, Az. 11-461.

In seiner neunseitigen Begründung erklärt es am 12. Juli 2011, warum die Verjährung für den Schadensersatz greift, für die Herausgabe jedoch nicht unbedingt. Im letzten Punkt muss das Untergericht die Fakten weiter prüfen und möglicherweise den Geschworenen zur Subsumtion vorlegen. `


Dienstag, den 12. Juli 2011

Altauto: Produkthaftung USA

 
.   Fehlgesteuert, Auto überschlägt sich, mit 24 querschnittsgelähmt - dann die Klage auf Schadensersatz wegen Produkthaftung für den alten Sportlaster wegen mangelnder Warnung und Designfehlern. Die Klage bleibt auch in der Revision erfolglos.

Am 11. Juli 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Melanie Ivy v. Ford Motor Co., Az. 10-1078, nach einer detaillierten Sachverhaltsdarstellung die Rechtsfragen.

Die Behauptung der unzureichenden Warnung vor Gefahren im Failure to warn Claim greift nicht, weil das Opfer die Warnungen gar nicht gelesen hatte. Der Anspruch wegen fehlerhaften Designs, negligent Design Claim, greift bei über dem 10 Jahre alten Fahrzeug nicht, weil das einzelstaatliche Gesetz die Verjährungfrist für Produkthaftungsklagen auf zehn Jahre festlegte. Die Ausnahme wegen absichtlicher oder in Kauf genommener Gefährdung ist ebenfalls nicht einschlägig, erklärt das Gericht.


Montag, den 11. Juli 2011

Neue Urteile amerikanischer Gerichte

 
.   Gratisverzeichnisse täglich neuer Entscheidungen der amerikanischen Obergerichte mit URLs erscheinen auf diesen zwei Webseiten:
Die Star List Decisions Today zeigt seit 2008 die Entscheidungen des Tages auf und verlinkt sie mit den Originalen der Gerichte. Neben deren Sitz und Bezirk wird auch eine Wochenübersicht angeboten. Die Liste wird im Laufe des Tages bei Erscheinen der Entscheidungen aktualisiert. Je nach Fortschritt der gerichtlichen Webmaster ist sie gegen 17 Uhr Ostküstenzeit komplett.

Bei Court Listener erscheinen seit 2010 die Entscheidungen der 14 Gerichte auf einzelnen Seiten. Die Webseite verknüpft nicht nur mit den Gerichten, sondern bietet auch eine eigene Sicherung und damit eine Entscheidungssammlung an, die beim Ausfall von Gerichtsservern nützlich ist.
Decisions Today wurde vom Verfasser als minimalistische Übersicht ohne grafische Raffinessen programmiert. Wichtige Urteile werden bei Twitter und im German American Law Journal zeitnah dargestellt. Court Listener ist ein Informatikerprojekt, wegen der Datenbank nützlich sowie technisch und optisch eleganter.

Beide Webseiten erfassen die Urteile der Obergerichte des Bundes, also die 13 Bundesberufungsgerichte und den Supreme Court in Washington, nicht die der parallel zu ihnen tätigen Gerichte der Einzelstaaten der USA. Die erste Webseite sammelt auch die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs.


Sonntag, den 10. Juli 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Die wichtigsten Urteile der vergangenen Wochen aus den Obergerichten der USA:
Staatsimmunität im Vollstreckungsprozess, Walters v. Indus. & Commercial Bank of China, Ltd., 2nd Cir 7 JUL 2011, PDF

Vollstreckungsimmunität Ausland, NML Capital, Ltd. v. Banco Central de la Republica Argentina, 2nd Cir 5 JUL 2011, PDF

Franchise- u. Kündigungsrecht, South Shore Imported Cars, Inc. v. Volkswagen of America, Inc., 1st Cir 5 JUL 2011, PDF

Supreme Court, Videospieljugendschutzgesetz verfassungswidrig, Brown v. Entertainment Merchants Ass'n, 27 JUN 2011, PDF

Beweis nichteingetragener Marke, Verkehrsgeltung, Honestech, Incorporated v. Sonic Solutions, 5th Cir 24 JUN 2011, PDF

Idee nach Urheberrecht ungeschützt, Cabell v. Sony Pictures Entm't, Inc., 2nd Cir 24 JUN 2011, PDF

Verjährung, Malone v. Bayerische Hypo-Und Vereinsbank, 2nd Cir 24 JUN 2011, PDF

Supreme Court: Stern v. Marshall, PLIVA, Inc. v. Mensing, Sorrell v. IMS Health Inc., Freeman v. US, 23 JUN 2011, Decisions Today

Supreme Court: CSX Transp., Inc. v. McBride, Bullcoming v. New Mexico, 23 JUN 2003, Decisions Today: PDF

Streit um Bandmarke, Crystal Entertainment & Filmworks, Inc., etc., v. Jurado etc., 11th Cir 21 JUN 2011, PDF

Hot News-Urteil zu Investitionsanalysen revidiert, Barclays Capital Inc. v. Theflyonthewall.com Inc., 2nd Cir 20 JUN 2011, http://ius.tv/hot

Supreme Court, Borough of Duryea v. Guarnieri, Walmart Stores v. Dukes, 20 JUN 2011, Decisions Today

Supreme Court: American Elec. Power Co. v. CT, Turner v. Rogers, 20 JUN 2011, Decisions Today Decisions Today
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Samstag, den 09. Juli 2011

Gratisarbeitsgebot für Anwälte

 
.   Auf eine Empfehlung beschränkt sich die Anwaltskammer Washingtons mit der Forderung nach Gratisarbeit von Rechtsanwälten. Im Land ohne Rechtsschutzversicherung und als kartellverletzend eingestuften gesetzlichen Gebührenordnungen soll die Anwaltschaft auf ihre Kosten Minderbemittelte jährlich mit einem Gratisprozess, einer Spende von 750 Dollar oder 50 Arbeitsstunden ohne Bezahlung unterstützen. Anwälte mit geringem Verdienst sollen nur ein Prozent ihres Einkommens spenden. Die Vorschriften vom Oberstgericht der Bundeshauptstadt der USA, District of Columbia Court of Appeals, wurden in Comment 5, Rule 6.1, District of Columbia Rules of Professional Conduct aufgenommen.


Freitag, den 08. Juli 2011

Schulgeld: Steuerzahler v. Einwanderer

 
.   Unigebühren, Steuerzahler, Einwanderer und Emotionen: Darum geht es bei einer Petition gegen ein neues Schulgeldgesetz im Staat Maryland. Als einer der demokraktischsten Staaten der USA hatten die Gesetzgeber in Annapolis die Studiengebühren für Kinder illegaler Einwanderer mit dreijährigem Aufenthalt im Staat und dem Nachweis der Einkommensteuerzahlung auf den Satz für Einheimische angepasst. Für Studenten aus anderen Staaten und dem nichtamerikanischen Ausland liegen sie viel höher.

Die Republikaner des Staates haben nun eine Petitionsschlacht gegen das Gesetz gewonnen. Zum ersten Mal seit 20 Jahren soll ein Gesetz den Wählern zum Volksentscheid vorgelegt werden.

Erfolgreich waren die Initiatoren, weil sie wegweisend die Anträge für den Volksentscheid neuartig über das Internet so abwickelten, dass Wahl- und Abstimmberechtigte verifiziert werden konnten. In einem Land ohne Meldeamt gilt dies als so revolutionär, dass der Schritt in Maryland in den gesamten USA nachgeahmt werden könnte. Daher wird in der Zukunft mit mehr Volksentscheidsbegehren gerechnet.


Mittwoch, den 06. Juli 2011

Urteil $10K; Kosten $98K

 
.   Ein Urheberrechtsp­rozess führt zu einem Urteil über $10000; dem Kläger werden auch $98745,80 als Kosten­erstattung zugesprochen. Wie kommt das, wenn im amerika­nischen Recht die American Rule gilt? Nach ihr ist die Kosten­erstattung ausge­schlossen.

Sonderregeln können die American Rule außer Kraft setzen. Der Copyright Act gestattet die Kosten­erstattung. Der Fall betrifft die uner­laubte Nutzung von Musik in Werbung. Eine Beklagte hatte bereits $30000 vergleichs­weise gezahlt. Die zweite Beklagte wurde zu $40000 abzüg­lich des Vergleichs­betrags verur­teilt.

Im Fall Spooner v. EEN, Inc., Az. 10-2393, erklärte das Bundes­berufungs­gericht des ersten Bezirks der USA am 5. Juli 2011 ausführ­lich und lesenwert, wie sich der Kosten­erstattungs­beschluss errechnet. Es prüfte abzu­ziehende Beträge, Stunden­sätze und von der Beklagten veran­lassten Aufwand und reduzierte den Kosten­erstattungs­antrag um knapp $50000.


Montag, den 04. Juli 2011

Independence am 4. Juli

 
.   Am vierten Juli sind Kanzleien und Gerichte landesweit in den USA geschlossen. Der Unabhängigkeitstag wird gefeiert. Die Washington Post widmet der umstrittenen Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung, die gelegentlich auch das in der Hauptstadt Washington, DC, ansässige oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten berührt, Erklärungen unter dem Titel What our Declaration really said.


Samstag, den 02. Juli 2011

USA: Videospiele im Jugendschutz

 
CT - Washington.   Herstellern von Videospielen mit gewalttätigem Inhalt kann der Verkauf dieser Spiele an Minderjährige nicht gesetzlich verboten werden. Videospiele stehen wie Bücher und Filme unter dem Schutz des Grundrechtes auf Free Speech aus dem 1. Zusatzartikel der Verfassung der USA. Der Staat kann geschützte Ausdrucksarten nicht wegen der beinhalteten Ideen oder Aussagen beschränken.

In dem Fall Brown v. Entertainment Merchants Association, Az. 08-1448, vom 27. Juni 2011, entschied der Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika, dass das Gesetz nur verfassungskonform wäre, wenn der Staat nachweisen könne, dass es der Prüfung nach Strict Scrutiny Stand hält, einem besonders hohem Abwägungsstandard, der bei Eingriffen in grundlegende Grundrechte angewandt wird. Die vorgebrachten Argumente des Staates Kalifornien für das Gesetz, wie z.B. eine Studie zu den Auswirkungen gewaltvoller Videospiele auf Kinder, reichten dem Gericht nicht aus, um einen Eingriff in das Recht auf Free Speech zu rechtfertigen, s. auch Kochinke, Länderreport USA, Jugendschutz im Supreme Court, KR 2010, 719.

Nach Ansicht des Supreme Courts in der Hauptstadt Washington, DC, waren die USA historisch nie ein Land, das den Zugang von Kindern zu Medien mit gewaltvollem Inhalt verboten hat. Es sei die Aufgabe der Eltern, die Gewohnheiten der Kinder zu überwachen und zu entscheiden, welche Spiele die Kinder spielen dürfen. Zudem sei die freiwillige Selbstbewertung der Videospielindustrie ausreichender Schutz.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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