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Freitag, den 30. Sept. 2011

Alle Supreme Court-Urteile 2010-2011

 
.   Diese Liste verzeichnet alle Urteile des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, Supreme Court of the United States of America, aus der ablaufenden Amtszeit 2010-2011:

Leal Garcia v. Texas
United States v. Juvenile Male
Goodyear Dunlop Tires Operations, S. A. v. Brown
J. McIntyre Machinery, Ltd. v. Nicastro
Brown v. Entertainment Merchants Assn.
Arizona Free Enterprise Club's Freedom Club PAC v. Bennett
Stern v. Marshall
PLIVA, Inc. v. Mensing
Sorrell v. IMS Health Inc.
Freeman v. United States
CSX Transp., Inc. v. McBride
Bullcoming v. New Mexico
Borough of Duryea v. Guarnieri
Walmart Stores v. Dukes
American Elec. Power Co. v. Connecticut
Turner v. Rogers
Tapla v. United States
Smith v. Bayer Corp.
JDB v, North Carolina
Davis v. United States
Bond v. United States
Flores-Villar v. United States
United States v. Jicarilla Apache Nation
Janus Capital Group, Inc. v. First Derivative Traders
Nevada Commission on Ethics v. Carrigan
Microsoft Corp. v. i4i Ltd. Partnership
DePierre v. United States
Talk America, Inc. v. Michigan Bell Telephone Co.
Sykes v. United States
Fox v. Vice
McNeill v. United States
Erica P. John Fund, Inc. v. Halliburton Co.
Board of Trustees of Leland Stanford Junior Univ. v. Roche Molecular Systems, Inc.
Global-Tech Appliances v. SEB S.A.
Ashcroft v. al-Kidd
Comreta v. Greene
Fowler v. United States
United States v. Tinklenberg
Chamber of Commerce USA v. Whiting
Brown v. Plata
General Dynamics v. U.S.
Schindler Elevator Corp. v. United States ex rel. Kirk
Kentucky v. King
CIGNA Corp. v. Amara
Bobby v. Mitts
Montana v. Wyoming
AT&T Mobility LLC v. Concepcion
United States v. Tohono O'odham Nation
Sossamon v. Texas
Virginia Office for Protection and Advocacy v. Stewart
Cullen v. Pinholster
Arizona Christian School Tuition Organization v. Winn
Tolentino v. New York
Astra USA, Inc. v. Santa Clara County
Connick v. Thompson
Matrixx Initiatives, Inc. v. Siracusano
Kasten v. Saint-Gobain Performance Plastics Corp.
Falkner v. Jackson
Milner v. Navy
Wall v. Kholi
Skinner v. Switzer
Pepper v. United States
Snyder v. Phelps
Herderson v. Shinseki
Staub v. Proctor Hospital
FCC v. AT&T Inc.
Michigan v. Bryant
Williamson v. Mazda Motor of America, Inc.
Walker v. Martin
CSX Transportation, Inc. v. Alabama Dept. of Revenue
Bruessewitz v, Wyeth LLC
Swarthout v. Cooke
Chase Bank USA, N. A. v. McCoy
Ortiz v. Jordan
Thompson v. North American Stainless, LP
NASA v. Nelson
Premo v. Moore
Harrington v. Richter
Mayo Foundation for Medical Ed. & Research v. U.S.
Ransom v. FIA Card Services
Madison County v. Oneida Indian Nation of N. Y.
Costco Wholesale Corp. v. Omega S.A.
Los Angeles County v. Humphries
Abbott v. United States
Wilson v. Corcoran


Donnerstag, den 29. Sept. 2011

Weltbankschritte gegen Korruption

 
SU - Washington.   Beim Lunch der German American Law Association in Washington DC am 21. September 2011 trug der Berliner Oberstaatsanwalt David Hawkes, seit 2007 Leiter der Prozesssondereinheit Special Litigation Unit, zum Thema Emerging Markets and the Impact of the World Bank's Anti- Corruption and Sanctions Framework vor. Seine Spezialeinheit mit Anwälten aus sechs Kontinenten ist die erste ihrer Art in einer internationalen Organisation. Sie ermittelt rund um den Globus für die Weltbank, ist aber rein administrativ tätig und leitet Verdachtsfälle an Justiz und operative Behörden weiter, damit diese Sanktionsverfahren einleiten können.

Hawkes stellte Fälle grenzüberschreitender Korruption sowie erste Anhaltspunkte, die auf eine mögliche Korruption hinweisen könnten, dar:
1. Grenzüberschreitende Korruption: Bestechung der Parteien aus mehr als einem Land.
2. Grenzüberschreitende lineare Korruption: Bestechung von multinationalen Unternehmen, die außerhalb ihres Heimatlandes oder in ihrem Heimatland Offshore-Hilfsmittel nutzen.
3. Grenzüberschreitende dreieckige Korruption: Betrug und Bestechung, die Spenderfonds einbeziehen, versorgen und durch unabhängige, national oder supranationale dritte Parteien, wie zum Beispiel die Entwicklungshilfe von multilateralen Entwicklungsbanken, betreuen.
Werden eine Art der Korruption oder andere Verstöße, die mit dem nationalen Recht unvereinbar sind, aufgedeckt, erfolgt eine Notice of Sanctions Proceedings des Office of Evaluation and Suspensions an den Antragsgegner. Dieser wird vom Statement of Evaluation and Evidence und vom OES zusammengetragen, um die Entscheidung über die vorläufige Suspendierung zu begründen. Die beschuldigte Organisation erhält eine Erklärungsfrist von 30 Tagen. Ist der Verdacht unbegründet, so wird die Sanktion aufgehoben. Ansonsten folgt auf Antrag eine Anhörung und schließlich eine Entscheidung des Sanction Board.

Dem Sanction Board steht ein großes Repertoir an Mitteln zur Verfügung:
1. Ausschluss: Beschuldigte werden von der Auftragsvergabe für Bankprojekte ausgeschlossen.
2. Letter of Reprimand: Beschuldigter erhält einen formalen Verweis als Rüge für sein Fehlverhalten.
3. Bedingte Nichtausschließung: Beschuldigter ist verpflichtet, bestimmte Sanierungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen als Bedingung zu entsprechen, um nicht ausgeschlossen zu werden.
4. Restitution: Ein Beschuldigter ist zur Wiedergutmachung an den Darlehensnehmer oder eine andere Partei verpflichtet.
5. Gekreuzte Ausschließung: Die letzte und schwerste Bestrafung stellt die gekreuzte Ausschließung dar: "Steal and Cheat from one: get debarred by all." Robert B. Zoellick, Präsident Weltbank Gruppe.
Dieser Grundsatz entspringt einem Abkommen zwischen den 5 multilateralen Entwicklungsbanken AfDB, ADB, EBRD, IDB sowie WBG und stellt damit den ersten globalen Durchsetzungsmechanismus dar. Dabei behält sich jede Bank ihr eigenes Sanktionssystem vor.


Mittwoch, den 28. Sept. 2011

Tragisch: Asyl abgelehnt!

 
SU - Washington.   Die Chinesin Yan Lin verließ ihre Heimat, um Asyl in den Vereinigten Staaten zu erhalten, da das chinesische Familienplanungsamt sie zu einer Abtreibung zwang. Ein Immigration Judge lehnt ihren Antrag ab, weil sie nicht nachwies, dass die Abtreibung unfreiwillig erfolgte. Das Board of Immigration Appeals bestätigte diese Entscheidung aufgrund des Präzedenzfalles Huang v. Gonzales, 453 F. 3d 942 (Bundesberufungsgericht des 7. Bezirks 2006).

Im Jahre 1992 zog Lin mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung und wurde kurz darauf schwanger. Sie entschied sich für das Kind, obwohl das Ledigen nach chinesischem Recht verboten ist. Dafür gab sie ihre Arbeitsstelle auf und floh aufs Land. Als Lin im 6. Monat war, wurde sie von Beamten aufgespürt und festgenommen. Am nächsten Tag wurde sie ins Krankenhaus eingewiesen; ihr wurde ein Schlafmittel verabreicht. Zwei Tage später holten ihre Eltern sie aus dem Krankenhaus ab. Seitdem leidet sie unter physischen und psychischen Nachfolgen der Abtreibung.

Als sie 1997 eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter erlitt, die auf einen fehlerhaften Eingriff fünf Jahre zuvor zurückzuführen ist, verließ ihr Freund sie, und potentielle Heiratskandidaten lehnten sie ab. Dies war für Lin der Anlass, Asyl in den Vereinigten Staaten zu beantragen. Mit einem Brief ihrer Mutter, in dem sie die damaligen Geschehnisse schildert, und einem weiteren Dokument vom Krankenhaus in Lianjiang, welcher die Abtreibung wegen Ledigkeit nachweist, will sie ihr Ziel erreichen.

Der Immigration Judge lehnte ihren Antrag ab, weil aus dem Dokument des Krankenhauses nicht hervorgehe, dass die Abtreibung unfreiwillig vollzogen worden sei, und Lin nicht glaubhaft erscheine. Weiterhin gäbe das Krankenhaus solche Dokumente nur bei freiwilliger Abtreibung heraus. Er begründete seine Entscheidung mit dem Präzedenzfall Huang. Lin legte vor dem Bundesberufungsgericht im Fall Lin v. Holder, Az. 10-3673, Revision ein.

In seinen Erwägungen berücksichtigte der Richter fehlerhaft den Brief der Mutter nicht, weshalb der Asylantrag erfolglos blieb. Das Bundesberufungsgericht des 7. Bezirk beschloss daher am 30. August 2011 die Überprüfung des Briefes und verwies den Fall ans Untergericht.


Dienstag, den 27. Sept. 2011

Entschädigung? Nicht vertraulich!

 
MxN - Washington.   Versuchen im Streit liegende Parteien untereinander oder mit Dritten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens den Streit einvernehmlich zu lösen, so können sie zu diesem Zweck getätigte Aussagen und zugrunde liegenden Tatsachen für vertraulich erklären und unter den Schutz der Federal Rule of Evidence 408 stellen.

Diese Beweisregel verbietet in einem sich anschließenden Prozess die Einführung und Verwertung dieser Aussagen und hat zum Ziel, die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.

Damit scheint der Umfang der geschützten Tatsachen klar umrissen. Floss jedoch im Settlement Agreement ein bestimmter Geldbetrag zu Kompensationszwecken, muss das Gericht wiederum diese Tatsache trotz FRE 408 berücksichtigen und dem Urteil zu Grunde legen.

In Portugues-Santana v. Rekomdiv et al, Az. 10-2018, stellte das Berufungsgericht am 22. September 2011 fest, dass das Untergericht den durch die Jury zugesprochenen Schadensersatzbetrag hätte reduzieren müssen, obwohl FRE 408 Anwendung fand. Schließlich soll keine Partei besser gestellt werden, indem sie doppelt entschädigt wird.


Montag, den 26. Sept. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Double dipping mit Victoria's Secret, Vermittler, Portugues-Santana v. Rekomdiv International, 1st Cir 22 SEP 2011, Web

Geld für Anwaltsleistungen keine ungerechtfertigte Bereicherung, Zimmermann v. BDO Seidman, LLP, 1st Cir 22 SEP 2011, Web

Nichtnotierte Aktien statt Geld für Marke, Haftung f. Verlust, Perlmutter v. Russell Hobbs, Inc., 3rd Cir 20 SEP 2011, PDF

Schiedsklausel zulasten des Verbraucherschutzes nichtig, Kolev v. Porsche Cars North America, 9th Cir 20 SEP 2011, PDF

Inlandsvertrieb von Büchern für Auslandsmarkt rechtswidrig, Pearson Education v. Kuman, 2nd Cir 19 SEP 2011, PDF
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Sonntag, den 25. Sept. 2011

Ortungsfunktion unerwartet? Abhilfe

 
.   Berichte über Ortungsfunktionen weisen meist Überraschungshysterie auf: Der Staat oder Dritte können mich plötzlich finden! Schreck und Jammer folgen.

Den Eingriff in die Privatsphäre erkaufen sich Telefon- und GPS-Kunden selbst. Auch beim Erwerb des WLan-fähigen Bügelbretts muss man bedenken, dass die Ortung einfach ist. Nur Dumme, wie durch Ortung aufgespürte Kidnapper, vergessen das.

Wer die Person mit dem Gerät verbindet - beispielsweise durch Vertrag, Bankauftrag oder Kreditkarte -, macht auch die persönliche Ortung möglich. Das Problem liegt nicht beim bösen Staat, sondern in der Natur der Sache: Res ipsa loquitur!

Wer sich verbindet, ist verbunden. Wer das nicht will, zieht den Strom ab oder tauscht das Gerät mit anderen, beispielsweise über eine anonymisierende Gerätetauschbörse. Verträge und AGBs angreifen oder auf Verfassungsrechte pochen ist so sinnlos wie Liebe erzwingen zu wollen.


Samstag, den 24. Sept. 2011

Parallele Gerichtsbarkeit

 
BB - Washington.   Wird sowohl beim Bundes- als auch beim einzelstaatlichen Gericht Klage erhoben, muss das Bundesgericht trotz Anhängigkeit vor dem einzelstaatlichen Gericht entscheiden. Eine sehr begrenzte Ausnahme bietet die Colorado River-Doktrin. Danach kann aus Gründen der Prozessökonomie eine Entscheidung aufgeschoben werden und auf das Urteil des konkurrierenden einzelstaatlichen Gerichts verwiesen werden, wenn der vor das einzelstaatliche Gericht gebrachte Fall geeignt ist, den Bundesgerichts mit zu erledigen.

Nach Rechtsprechung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Colorado River Water Conservation District v. U.S., 424 U.S. 800 (1976), hat das Bundesgericht eine virtually unflagging Obligation, eine unerschütterliche Obliegenheit, die vom Kongress übertragene Gerichtsbarkeit auszuüben. Bestehen erhebliche Zweifel, dass das konkurrierende einzelstaatliche Verfahren ein geeignetes Mittel ist, eine schnelle und umfassende Lösung der Streitigkeiten zu finden, ist die Anordnung des Ruhens des Verfahrens ein schwerer Ermessensmissbrauch.

Um dies zu ermitteln, muss das Gericht erster Instanz entscheiden, ob der einzel- und der bundesstaatliche Fall parallel sind, sowie gleiche Parteien und gleichen Streitgegenstand betrifft. Sind die Sachverhalte nicht gleich gelagert, findet die Doktrin keine Anwendung, und ein Ruhen des Verfahrens ist nicht angezeigt.

Im Fall Huon v. Johnson & Bell LDT. erhob der Kläger sowohl vor dem einzelstaatlichen Gericht von Illinois, als auch vor dem Bundesgericht Klage. Streitgegenstand der einzelstaatlichen Klage war die Behauptung von Verleumdung und seelischer Belastung durch seine Firma und drei Anwälte, welche auch alle die Beklagten waren. Die bundesgerichtliche Klage behauptete eine Diskriminierung aufgrund der Rasse und Herkunft durch die Firma, dessen Präsidenten und zwei der drei Anwälte.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks befand mit seinem Urteil vom 21. September 2011, Az. 10-3254, dass dies kein geeigneter Kandidat für das Ruhen des Verfahrens aufgrund der Colorado River Doktrin sei. Obwohl beide Klagen auf behaupteter Fehlbehandlung bei der Arbeit beruhen, seien verschiedenartige Beweise für den Nachweis von Verleumdung und Mobbing einerseits und Diskriminierung andererseits notwendig. Zudem sei die Schnittmenge der beiden Klagen zu klein. Das Bundesgericht muss daher selbst über die ihm vorliegende Klage entscheiden.


Freitag, den 23. Sept. 2011

Tunlichst nicht zahlen!

 
.   Manchmal muss man von freundlichen Zahlungen abraten:
Aufgrund neuerer, sich landesweit ausbreitender Rechtsprechung weise ich vorsichtshalber darauf hin, dass Gesellschafter tunlichst nicht Rechnungen der Corporation begleichen sollten. Solche Finanzhilfen werden heute immer häufiger nicht nur als Anknüpfung für eine Durchgriffshaftung, sondern auch für die örtliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte bei Klagen gegen Gesellschafter angesehen, die ansonsten keine Verbindung zu den USA unterhalten.
Der Rat ist an Muttergesellschaften amerikanischer Töchter gerichtet. Dass Zahlungen auch steuerliche Überraschungen auslösen können, wissen sie selbst.

Deutsche Unternehmen zahlen die Rechnungen ihrer Corporations in den USA nicht, weil diese unterkapitalisiert sind, sondern weil es praktisch und organisatorisch einfacher erscheint. Kreditwürdig und damit schuldenfähig sind die Töchter meist.

Also ran ans Kapital. Dafür ist es da. Das Risiko der Unterwerfung der Mutter unter die amerikanische Gerichtsbarkeit ist die buchhalterische Bequemlichkeit nicht wert.


Donnerstag, den 22. Sept. 2011

Kaffee auf die Schenkel - Lobbygeschichte

 
.   Wer den brühend heißen Kaffee auf den Schenkeln einer Autofahrerin vermutet, ist von der Lobby bezirzt. So war's nicht. Wer den mit einer Hetzkampagne gekauften Richter nur im Grisham-Roman sucht, ist ihr erlegen.

Hot Coffee, der Film einer Juristin für Laien, erklärt die wahren Umstände. Man sieht die Verbrennungen dritten Grades, die die Dame auf dem Parkplatz als Beifahrerin erlitt, und versteht, warum es um überhaupt um Geld ging, nachdem ihr Mann zunächst McDonalds lediglich anregte, die Kaffeegeräte zu überprüfen.

Ums Geld ging es, als McDonalds nichts unternahm, 700 weitere Ver­bren­nungs­fäl­le bekannt wurden, und die Familie die Arztrechnungen für Haut­trans­plan­ta­te und andere Behandlungen erhielt. Der Film ist nun auch bei HBO und Netflix abrufbar.

Andere Problemfälle sind spannend, doch auch erschütternd eingeflochten: Die rechtlos Vergewaltigte, das behinderte Kind ohne Entschädigung, der in der Telefonzelle überfahrene Anrufer. Der Zuschauer entdeckt eine kunstvolle Manipulation der öffentlichen Meinung, die die Lobbyarbeit der U.S. Cham­ber of Commerce in Washington glaubwürdig und durch Fakten belegt mehr als erwartet diskreditiert.

Tort Reform und Court Reform waren die Folge, aber auch Zwangs­schieds­klau­seln in Verbraucher­verträgen. Ihrer Auswirkungen auf das ameri­ka­ni­sche Recht sind nicht diejenigen Zuschauer bewusst, die bei Torts an Tor­ten statt an Haftung für deliktische Handlungen glauben. Dass Bush ex­pli­zit Pro­pa­gan­da be­für­wortete, um der Lobby Vorschub zu leisten, wundert dann auch nicht.

Im amerikanischen Recht gibt es viel Schlimmes, und Lobbying ist durch die Verfassung geschützt. Dass die verfassungsverbindliche Regeln und Rechts­staat­lich­keit durch Lobbykunstgriffe auf den Kopf gestellt werden, ent­schul­digt je­doch keine hehren Ziele.


Mittwoch, den 21. Sept. 2011

Verbraucherschutzurteil gegen Porsche

 
.   Der Bund mischt sich nicht ins Vertragsrecht ein, das den Einzelstaaten der USA gehört. Doch ein Vertragsgesetz erließ der Bund, zum Verbraucherschutz. Porsches AGB sollen es verletzen, erklärte überraschend ein Gericht in San Francisco.

Am 20. September 2011 entschied das dortige Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA den Fall Diane Koley v. Porsche Cars North American, Inc., Az. 09-55963. Der bundesrechtliche Magnuson-Moss Warranty Act, 15 USC §2301, schreibt insbesondere USA-weit die textliche Hervorhebung des Ausschlusses von gesetzlicher Gewährleistung vor. Zudem überträgt der MMWA dem Bundesverbraucherschutzamt FTC die Zuständigkeit zum Erlass von Richtlinien.

Die FTC erklärte bindende Schiedsklauseln für Gewährleistungsfälle für unzulässig. Das Revisionsgericht prüfte, ob diese Richtline rechtmäßig ist, und bestätigte dies. Die von Porsche eingesetzte, weithin übliche Schiedsklausel ist deshalb mit dem MMWA unvereinbar, beschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.

Die Entscheidung kommt etwas spät. Wie im US-Prozess üblich hatte das Untergericht zunächst die Frage der Schiedsklausel dem Schiedsgericht vorgelegt; dort gewann das beklagte Autohaus. Dann ging die klagende Gebrauchtwagenkäuferin im selben Gericht gegen Porsche vor. Da das Urteil von Präzedenzfällen des Obersten Bundesgerichtshofs der USA in Washington, DC, Supreme Court, und anderen Bundesbezirksgerichten abweicht, ist der Weg zur höchsten Instanz nicht ausgeschlossen.


Dienstag, den 20. Sept. 2011

Schiedsantrag ohne Streit

 
.   Ein Streit liege nicht vor, als die Beklagte lediglich auf die Schiedsklausel verwies und die Verweisung ans Schiedsgericht beantragte, entschied das Untergericht. Ihm fehlte ein Disput, der erst aus einer Klagerwiderung folge.

Dieser Auffassung folgte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 19. September 2011 im Fall Lamkin v. Morinda Properties Weight Parcel, LLC, Az. 11-4022, nicht.

Eine dezidierte Darlegung eines Streitfalles ist für die Verweisung nicht erforderlich. Zudem lag hier eindeutig ein Streit vor, den die Parteien bereits in ein erfolgloses Schlichtungsverfahren eingebracht hatten.


Montag, den 19. Sept. 2011

Internationale Betriebsvereinbarungen

 
ML - Washington.   Am 15. September 2011 fand ein von der Friedrich Ebert Foundation veranstalteter Vortrag von Dr. Michael Fichter, Freie Universität Berlin, und Dimitris Stevis, Ph.D., Colorado State University, zum Thema Corporate Labor Policies and Globalization: The Impact of International Framework Agreements on U.S. Labor Relations statt. Die Vortragenden präsentierten eine Fallstudie ihres internationalen Forschungsprojekts von 2008 bis 2011 der Freien Universität Berlin über die Umsetzung von International Framework Agreements in vier Ländern, Brasilien, Türkei, Indien und USA.

Vertragsparteien von internationalen Betriebsvereinbarungen sind auf der einen Seite eine der vier Global Union Federations BWI, IMF, UNI sowie ICEM und auf der anderen Seite das jeweilige Management länderübergreifender Unternehmen. IFAs sollen die Einhaltung der Arbeitsrichtlinien der International Labour Organization garantieren.

Die Vortragenden berichteten nur über diejenigen Fälle, die in den USA untersucht wurden und die Auswirkungen der IFAs auf diese. Zu den Unternehmen gehören verschiedene Firmen aus unterschiedlichen Sektoren. Jedes untersuchte Unternehmen hatte seinen Ursprung in Europa und wollte in den USA expandieren.

Schwerpunktmäßig haben die Vortragenden die Motivationen, die zur Unterzeichnung solcher IFAs führen, sowie die Vor- und Nachteile dargelegt, die IFAs mit sich bringen können und erläutert, wie man bestehende Kommunikations- und andere Probleme beheben kann.

Die Vortragenden machten deutlich, dass jede Firma verschieden mit den IFAs umgeht und auch die Auswirkungen von Firma zu Firma unterschiedlich ausfallen. Abschließend stellten sie klar, dass die Unterzeichnung von IFAs wichtig ist, um eine einheitliche transnationale Betriebsverfassung zu schaffen und darauf nicht verzichtet werden sollte, dass aber jedes Land seine eigene Politik und Sprache besitzt, an die es sich anzupassen gilt, um Schwierigkeiten in der Umsetzung der IFAs entgegenzutreten.


Sonntag, den 18. Sept. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Verfassungsvereinbarer Schadensersatz für rechtswidrige Musikkopie, Sony BMG Music v. Tenenbaum, 1st Cir 16 SEP 2011, Web

Kündigung ausl. Exklusivvertriebsvertrags, Beautiful Jewellers Private Limited v. Tiffany & Co., 2nd Cir 16 SEP 2011, PDF

Videoübertragung mit Vergütung durch Werbung patentierbar, Ultramercial, LLC. v. Hulu, LLC., CAFC 15 SEP 2011, PDF

Öffentlichkeitsgrundsatz, Einspruchspflicht als Revisionsvoraussetzung, Downs v. Lape, 2nd Cir 14 SEP 2011, PDF

Störerhaftung, Hoster, Urheberrechtsverstöße, Louis Vuitton Malletier v. Akanoc Solutions, 9th Cir 12 SEP 2011, PDF

Zediertes Wettbewerbsverbot, OfficeMax, Inc. v. Levesque, 1st Cir 12 SEP 2011, Webg
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Samstag, den 17. Sept. 2011

Und weiter im Tenenbaum-Fall

 
.   Der Student Joel Tenenbaum kopierte unerlaubt Musik im Internet und unterlag monströs gegen die klagende Musikwirtschaft. Am 16. September 2011 unterliegt er zum zweiten Mal in der Revision:

Verfassungsvereinbarkeit des Schadensersatzes von $22500 pro Lied ist nicht vorrangig zu prüfen. Von Raubkopien spricht das Gericht nicht. Der Fall betrifft nur friedliche Uploads und Downloads unter Verletzung des Copyright Act, 17 USC §504(c). Unglücklicherweise war Tenenbaum von einem Juraprofessor vertreten worden.

Zuerst hätte das Untergericht nach dem Common Law-Recht das Remittitur beurteilen müssen, wie es im US-Prozess zur Kappung des Geschworenenverdikts üblich ist, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston im Fall Sony BMG Music Entertainment et al. v. Joel Tenenbaum, Az. 10-1883.


Freitag, den 16. Sept. 2011

$100.000 Strafe: Falscher Beweis

 
.   Falschaussagen werden in den USA nicht als Notlüge, Schutzbehauptung oder Flunkern entschuldigt. Schwere Strafen drohen schon bei Aussagen gegenüber Beamten. Im Zivilprozess ist es nicht anders.

Auch ein gefälschter Beweis löst Sanktionen aus. Falsifying evidence is sanctionable conduct. Ostano Commerzanstalt v. Telewide Sys. Inc., 794 F.2d 762 (2d Cir. 1986). Fälschung und Berufung auf den Beweis setzen Kenntnis voraus.

$100.000,00 Strafe erlegte das Zivilgericht im Fall Amerisource Corporation , et al. v. Parson Center Pharmacy, Inc., et al., Az. 10-3201, den Fälschern auf. Am 15. September 2011 bestätigte das Bundesrevisionsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City das Ergebnis mit einer kurzen, leicht verständlichen Begründung.


Donnerstag, den 15. Sept. 2011

Missglücktes Wettbewerbsverbot

 
MxN - Washington.   Sprachliche Genauigkeit beeinflusst die Reichweite eines vereinbarten Wettbewerbsverbots entscheidend. Findet eine Betriebsübernahme statt, muss die Wettbewerbsverbotsklausel klarstellen, dass auch die Nachfolgebetriebe davon umfasst sind. Dies gilt uneingeschränkt auch, wenn die Wettbewerbsverbotsklausel erst im Lichte einer antizipierten Betriebsübernahme vereinbart wird.

Das Berufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston stellte in Officemax, Inc. v. Levesque et al., Az. 10-2423 am 12. September 2011 klar, dass eine Klausel, welche nur den Ausgangsbetrieb nennt, weder widersprüchlich noch unlogisch ist, sondern ganz klar am Wortlaut ausgelegt werden kann und muss.

Verbietet der Vertrag daher lediglich ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ausgangsbetrieb, beginnt die Frist mit Betriebsübernahme und nicht erst mit Kündigung durch den Nachfolgebetrieb.


Mittwoch, den 14. Sept. 2011

Juryauswahl nach vier Jahren

 
BB - Washington.   Beim Besuch einer Verhandlung des United States District Court for the District of Columbia stellten wir Referendare fest, dass auch bei einem grundsätzlich einfach gestricktem Fall eine Verfahrensdauer von vier Jahren nichts ungewöhnliches ist.

Polizisten des District of Columbia führten im Jahr 2007 mit ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl eine Hausdurchsuchung durch. Zusätzlich durchsuchten sie eine vermietete Kellerwohnung. Die Eigentümer und der Mieter reichten Klage ein, mit der sie Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen während der Durchsuchung begehrten. Der Mieter beklagte zusätzlich, dass für seine Mietwohnung eine Durchsuchungsbefehl nicht vorlag.

Erst am 12. September wurde schließlich die Jury ausgewählt, und der Prozess geht in die Endphase, dem Trial. Auch nach aufwendiger Juryauswahl, intensiver Befragung und Terminierung der weiteren Verhandlung über die ganze Woche, steht der Fall unter den Vorzeichen, dass die Kläger kein Schadesersatz zugesprochen werden wird. Erfahrungswerte zeigen, dass sich eine Jury selten gegen die City Hall, und somit die beklagten Polizisten ausspricht, da die Gefaht besteht, dass dann die Steuern erhöht werden.


Dienstag, den 13. Sept. 2011

Ein Hauch von Persönlichkeitsrecht

 
.   Um das Persönlichkeitsrecht ist es in den USA nicht gut bestellt. Wer seinen Schutz im Sinne des Rechts auf Privacy und im Verhältnis zum Staat entdecken will, tut gut an der Entscheidungsbegründung im Fall American Civil Liberties Union v. United States Department of Justice, Az. 10-5159.

Sachlich geht es um die durchsuchungsbefehlslose Verwertung von Telefonverbindungsdaten in Strafverfolgungen und den Antrag der Klägerin auf Herausgabe der Akten nach dem Freedom of Information Act, die das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 6. September 2011 ausführlich erörtert.



Anpfiff Deutschland - Italien

 

.   Im Internationalen Gerichtshof in den Haag begann am 12. September 2011 der Immunitätsprozess zwischen Deutschland und Italien. Die Richter mit den kleidsamen Roben gestatten die Live-Übertragung der Verhandlung bis zum 16. September. Täglich sind die Verfahren als Video verfügbar.

Dem Rechtsstreit schloss sich auch Griechenland an. Das Verfahren kann Bedeutung über die Parteien hinaus entfalten und sich auch auf das Immunitätsrecht der USA auswirken.


Montag, den 12. Sept. 2011

Ein Schiedsverzicht und seine Grenzen

 
MxN - Washington.   Die Möglichkeit, anstelle eines ordentlichen Gerichtsverfahrens ein Schiedsverfahren anzustrengen, wird auch im US-amerikanischen Prozessrecht gefördert. Unbegrenzt besteht diese Möglichkeit nicht. Wurde eine Klage eingereicht und lässt sich die beklagte Partei darauf ein, verzichtet sie gleichzeitig auf ihr Recht, stattdessen ein Schiedsverfahren zu betreiben.

Das Berufungsgericht für den elften Bezirk entschied in Sara E. Krinsk v. SunTrust Bank, Az. 10-11912, am 7. September 2011, dass dieser Verzicht nicht unbeschränkt gilt. Er geht nur so weit, wie dies von der verzichtenden Partei nach den Umständen des Prozesses vorhersehbar ist.

Im Verfahren hatte die Klägerin neun Monate nach Klageerhebung eine Klageänderung eingereicht, die die bestehende Sammelklage erweiterte und damit das Risiko einer Haftung von SunTrust auf eine vielfach größere Anzahl von Kunden erstreckte. Dies reichte dem United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit. Er sah den zugrunde liegenden Sachverhalt so verändert, dass das Recht zur Einleitung eines Schiedsverfahrens wieder auflebte.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der letzten Woche aus den Obergerichten der USA:
Fabrizierter Staatsangriff auf Krankenversicherungs­pflichtgesetz abgewiesen, Virginia v. Sebelius, 4th Cir 8 SEP 2011, PDF

Krankenversicherungspflicht­gesetz bleibt erhalten, Liberty University v. Timothy Geithner, 4th Cir 8 SEP 2011, PDF

Sammelklage wg Bahnunfall, als Waggons noch brennen; vergleichbare Schäden? Hirsch v. Eisenbahn, 6th Cir 8 SEP 2011, PDF

Darf nur 2 Stunden stehen oder sitzen: Entlassen. Diskriminierung? Jefferson, Jr. v. MillerCoors, 5th Cir 7 SEP 2011, PDF

Nacktbargewerbeverbot & Meinungsfreiheit, 84 Video/Newsstand, Inc. v. Thomas Sartini, 6th Cir 7 SEP 2011, PDF

Muss Kreuzschiff Passagiere vor Wellen warnen? Gerald Samuels v. Holland American Line USA Inc, 9th Cir 2 SEP 2011, PDF

Merkmale der Marke von beschreibend bis fantasievoll, Knights Armament Co. v. Omnitech Partners, 11th Cir 2 SEP 2011, PDF
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Sonntag, den 11. Sept. 2011

Verfassungsvereinbare Qualen bei Hinrichtung

 
BB - Washington.   Im Staat Delaware wird die Todesstrafe mit einer Giftspritze vollzogen, die drei Medikamente enthält. Das erste erzeugt Bewusstlosigkeit, das zweite ist ein Muskelentspanner, und das dritte führt zum Herzstillstand. 2008 wurde das Protokoll für die Anwendung von Giftspritzen geändert und zusätzlich zu Natrium Thiopental das Arzneimittel Pentobarbital zur Betäubung zugelassen.

Die Kläger behaupteten, in ihren verfassungsmäßig gewährten Rechten verletzt zu sein, da der Einsatz Pentobarbitals das Schmerzrisiko erhöht und damit das Eighth and Fourteenth Amendment der Bundesverfassung der USA verletzt. Dies begründeten sie damit, dass 1. ein Narkosefacharzt der Harvard Law School, welcher Augenzeuge beim Einsatz von Pentobarbital war, bezeugte, dass die Betroffenen unzureichend betäubt waren und außerordentlich gelitten haben, 2. dieses Medikament vom Bundesgesundheitsamt nicht zur Anwendung im anästhesistischen Bereich anerkannt ist, und 3. Pentobarbital weniger lipidlöslich ist und somit langsamer Bewusstlosigkeit hervorruft.

Im Fall Robert W. Jackson III v. Carl C. Danberg et al., Az. 11-9002, bestätigte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks am 7. September 2011, dass die Kläger den Beweis nicht führen konnten, dass der Einsatz Pentobarbitals als erstes Medikament des Drei-Medikamenten-Protokolls das Risiko ernsthafter Schmerzen hervorruft.

Dieses Ergebnis stützte es auf das Protokoll, welches vorsieht, fünf Gramm Pentobarbital zu verabreicht, was für sich genommen schon tödlich sei, und dass nach zwei Minuten ein Bewusstseinscheck durchzuführen sei. Ein weiterer Gutachter, der mehr klinische Erfahrung mit dem Einsatz von Pentobarbital hat, bestätigte, dass Pentobarbital Patienten in eine tiefere Bewusstlosigkeit versetzt, als es bei normalen klinischen Anästhesierung der Fall ist. Zudem hat der Supreme Court anerkannt, dass das Risiko zukünftiger Schäden als grausam und unnötiges Leid zu bewerten ist, nicht aber Schmerzen alleine. Damit ist der Vollzug der Todesstrafe mit diesen Mittel verfassungsmäßig.


Samstag, den 10. Sept. 2011

Anfassen verboten!

 
SU - Washington.   Rufen sexuell orientierte Betriebe negative Nebeneffekte hervor? Davon geht das Gericht in Ohio aus. Gemäß Ohio Rev. Code Ann. § 2907.40 sind die Öffnungszeiten sexuell orientierter Betriebe, wie Buch- und Filmläden für Erwachsene sowie Varietès und Sexshops zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens zu schließen.

Ausgenommen davon sind Betriebe mit Ausschanklizenz. Diese müssen gegen 2.30 Uhr schließen und Nacktdarsteller dürfen nach Mitternacht nicht mehr auftreten. Beachtet werden muss dabei auch die no-touch Klausel, wonach die Darsteller, ob nun nackt oder nur halbnackt, einen Abstand von 1,8 m zwischen dem Kunden und Gast, Arbeitgeber und Co-Akteuren und ihnen selbst einhalten müssen.

Begründet wird diese Regelung durch im Prozess vorgelegte empirisch belegte Studien, nach denen diese Betriebe in den Menschen negative Nebeneffekte hervorriefen, die zu Prostitution, Drogenmissbrauch und sexuellen Übergriffen führten. Durch das Gesetz, so hofft man, sollen diese Straftaten, die meistens in der Zeit zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens verübt werden, eingeschränkt werden.

Deshalb verklagten betroffene Unternehmen die Staatsanwälte in Ohio im Fall Video Newstand Inc. et al. v. Thomas Sartini et al., Az. 09-3920. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied am 7. September 2011. Es hielt die Regelung in § 2907.40 und die Begründungen des United States District Court for the Northern District of Ohio zur Klageabweisung für rechtmäßig und gegen Verfassungsbedenken nach dem Meinungsfreiheitsgrundsatz im First Amendment gefeit.


Freitag, den 09. Sept. 2011

Obama: Stellen, Steuern und Gesetze

 
.   Das dringendste Gesetz, rät Präsident Obama, ist der American Jobs Act. Er erklärte ihn dem Kongress in einer beschwörenden Rede.

Stellen soll es schaffen, die Körperschaftsteuer als Monument der Lobbykunst zurecht rücken, Anreize für Arbeitgeber bieten und die Belastung der Bürger durch überflüssige Gesetze und Verordnungen reduzieren. Vorschriften, die nicht den Maximen Gesundheit und Sicherheit, health, safety and security, dienen, seien zu hinterfragen.

Ein detailliertes Fact Sheet liegt bereits auf der Webseite des Weißen Hauses. Der Rede vom 8. September 2011 sollen Gesetzesentwürfe zur steuerneutralen Umsetzung dieser Ziele folgen.

Am selben Tag verkündete das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks zwei Urteile, die Angriffe auf Obamas Gesetz zur allgemeinen Krankenversicherungspflicht abwehren: Liberty University v. Timothy Geithner und Commonwealth of Virginia v. Kathleen Sebelius. Ein erfolgreicher Tag für den Präsidenten!


Donnerstag, den 08. Sept. 2011

Folter am Flughafen in den USA

 
.   Anfragen wegen der Behandlung am amerikanischen Flughafen sind nicht selten. Quälerei, Folter, Misshandlung werden den US-Beamten vorgeworfen. Hunger, Medikamentenaussetzer, physische und psychische Krankheiten seien die Folge.

Oft heißt es, die Polizei habe die einreisenden Besucher menschenunwürdig behandelt - ohne Rücksicht auf Krankheit oder Behinderung - oder ihre Tiere gequält, bevor sie einen oder zwei Tage später wieder ins Flugzeug gesetzt worden seien. Wie könne einem guten Deutschen mit ordentlichem Visum so etwas widerfahren?! Da muss es doch Strafen oder Schadensersatz geben!

Solche Anfragen treffen meist mit dem Wunsch auf Erfolgshonorar ein. Das kommt hier nicht in Frage. Soll etwa der Anwalt die Strafe mitabsitzen? Vielleicht ist ein anderer Anwalt dazu bereit, der mit dem Schicksal der Mandanten eine Spielsucht befriedigt.

Grundsätzlich scheinen Klagen über solche Vorfälle auf der Erwartung von Rechten zu beruhen, die dem Reisenden zustehen dürften. Dabei verleiht das amerikanische Recht dem Einreisenden kaum Rechte, jedoch zahlreiche Auskunftspflichten. Um den Eindruck zu vermeiden, nur Mexikaner würden abgewiesen, stellen Beamten Einreisenden an der Ostküste meist freundlich Fragen, bis sie in eine Falle tapsen und einen Ausweisungsgrund bieten:
Das Mädchen will den Freund besuchen? Verdacht auf Prostitution oder Umgehung der Visumsbestimmungen für Verlobte: Ausweisung!

Alt und krank, kein vorbestelltes Grab arrangiert? Ausweisung - könnte ja das US-Sozialnetz ausnutzen.

Der Besuchszweck klingt nach Arbeit, doch kommt der Besucher visumsfrei an: Verdacht auf Umgehung, gleich zurück ins Flugzeug!
Menschenwürde steht nicht in der US-Verfassung. Kleine Lügen oder Schutzbehauptungen, die in Deutschland durchgehen, gelten hier als hart bestrafte Bundesstraftat. Die Einwanderungsbeamten sind kein Begrüßungskomitee! Sie suchen nach Gründen zur Abweisung. Patzig antworten, Ansprüche stellen und lügen darf am Flughafen nicht vorkommen. Erst nach der Einreise gelten auch für Besucher manche Verfassungsrechte.


Mittwoch, den 07. Sept. 2011

Haftung der Auskunftei

 
.   $5 Mio. verlieh der Kläger; die Schuldner verschwanden; Urteile heilen nicht den Verlust. Eine Klage gegen eine Detektei, die die Schuldner überprüft hatte, führt zu einem wertlosen Urteil.

Der Kläger wendet sich nun an die von der Detektei engagierte Kreditauskunftei, die bekannte Urteile gegen die Schuldner verschwiegen hatte. Diese haftet jedoch nicht.

Der Auskunftei kommt der economic Loss-Grundsatz zugute, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks am 6. September 2011 im Fall ACLYS International v. Equifax Inc., Az. 10-4097, den sie detailliert auf sieben Seiten erklärt. Der vertragsrechtliche Grundsatz gilt auch, wenn die Auskunftei keine Vertragsbeziehung mit dem Kläger unterhielt.


Dienstag, den 06. Sept. 2011

Haftung für Spritzwasser 80000-fach reduziert

 
.   Für bestimmte unerlaubte Handlungen, Torts, gibt es auch ohne Schaden Schadensersatz, die nominal Damages. Die Geschworenen dürfen im US-Prozess bei der Feststellung eines Schadens auch richtigen Schadensersatz gewähren. Ihr Spruch ist kein Urteil, sondern ein Verdikt, das der Richter auf Antrag der Parteien nachprüft, bevor er ein Urteil verkündet.

Die Revisionsbegründung im Fall Brutus v. Silverseal Corp., Az. 10-3925, illustriert die anwendbaren Grundsätze. Der Richter hatte den Schadensersatz von $80.000 auf einen symbolischen Dollar reduziert, da Brutus keinen Schädigungsbeweis erbracht hatte. Hingegen war der Angriff auf Brutus in der Form von Wasserspritzern auf Gesicht und Kleidung belegt, sodass die Torts Assault oder Battery vorlagen.

Da die Jury mangels Vortrages und Beweises keine Tatsachenfrage zum Schaden würdigen konnte, durfte der Richter die Nachprüfung als reine Rechtsfrage selbst vornehmen, ohne ein neues Geschworenenverfahren anzuordnen, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks am 2. September 2011.

Der Prozess wegen einiger Wasserspritzer dürfte jede Prozesspartei bedeutend mehr als $80.000 gekostet haben. Einen Sieger gibt es nicht, weil jede Seite nach der American Rule die eigenen Kosten trägt.


Montag, den 05. Sept. 2011

Wer schrieb das Original?

 
.   Suchmaschinen ärgern Blogverfasser mit Suchergebnissen, die ihre Berichte in fremden Seiten zeigen oder erst auf einen Aggregator verweisen, bevor - unter ferner liefen - die wahre Quelle, beispielsweise das German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch, erscheint.

Dass Googler Kopie und Original verwechseln, liegt oft daran, dass Kopierer ihre Seiten suchmaschinenoptimieren. Den Suchmaschinen kann man ihren Suchalgorithmus nicht vorgeben. Sie auf die wahre Quelle und das Urheberrecht hinzuweisen verspricht auf Dauer nichts.

In den USA kann der Verfasser eine amerikanische Suchmaschine bei jedem rechtswidrig kopierten Blogeintrag mit einer Take Down Notice nach dem Digital Millennium Copyright Act zur Berichtigung veranlassen. Doch was nützt das?

Nun bietet sich erfreulicherweise eine technische Lösung an:
rel="index,follow,canonical"
erklärt mit dem Begriff canonical den drei Hauptsuchmaschinen, dass sie auf die Quelle gestoßen sind. Doch was hält Kopierer davon ab, auch diesen Befehl zu kopieren?

Google hat einen Metatag erfunden, der ergänzend helfen soll:
meta name="original-source" content="http://anwalt.us/2011/08/28"
Google garantiert keinen Erfolg. Der Metatag ist noch im Versuchsstadium. Zudem bietet Google Verfassern an, das Original und die Kopie mitzuteilen.


Sonntag, den 04. Sept. 2011

Tag der Arbeit - Labor Day

 
.   Die Kanzlei ist am Tag der Arbeit geschlossen, also morgen. Wer ohne Termin in die USA gereist ist, sollte am Labor Day den Strand genießen. In den Kanzleien auch der amerikanischen Hauptstadt läuft nicht einmal die Klimaanlage. So ernst wird dieser amerikanische Feiertag genommen.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Wirksame Kundenkündigung der Datenbanklizenz, Edgenet, Inc. v. Home Depot U.S.A., 7th Cir 2 SEP 2011, PDF

Software als Trade Secret und Patent, Wells Fargo Bank, N.A. v. WMR e-PIN, LLC , 8th Cir 2. SEP 2011, PDF

Nach teurem Prozess $3 von Spamblocker gewonnen, e360 Insight v. Spamhaus Project, 7th Cir 2 SEP 2011, PDF

Zwangabtreibung China, Asyl USA, Lin v. Holder, 7th Cir 30 AUG 2011, PDF

Schadensersatz: Fehler in Personalakte, Zentraldatenbank, dann arbeitslos, Revella v. Kohl's, 2nd Cir 29 AUG 2011, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
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Samstag, den 03. Sept. 2011

Kreuzverhör bei schriftlichen Zeugenaussagen?

 
BB - Washington.   Die Gegenüberstellungsklausel des sechsten Verfassungszusatzes garantiert einem Angeklagten, Zeugen im Kreuzverhör zu vernehmen. Verlangt das Gericht im Vorfeld des US-Prozesses schriftliche Zeugenaussagen, könnte dies die Confrontation Clause des Sixth Amendment verletzen.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied im Fall Golden Living Center v. Secretary of Health and Human Services, Az. 10-3200 am 31. August 2011, dass das Verlangen nach schriftlichen Zeugenaussagen zulässig sei, wenn die Möglichkeit ein effektives Kreuzverhör im weiteren Verlauf des Rechtsstreits gewährleistet ist.

Der Klägerin, einer Pflegeeinrichtung, wurde eine Geldstrafe wegen Vernachlässigung eines Patienten durch das Gesundheitssorgezentrum auferlegt. Daraufhin erhob sie Beschwerde zum Verwaltungsgericht und zur Beschwerdekammer. Beide kamen zu dem Schluss, dass ausreichende Beweise vorlagen und die Entscheidung des Gesundheitsfürsorgezentrum nicht offensichtlich irrtümlich war.

Der United States Court of Appeals bestätigte diese Entscheidungen. Der Prüfungsumfang über die Entscheidung des Gesundheitsministerium ist darauf beschränkt, ob willkürlich, ermessensfehlerhaft oder in sonstigerweise gegen das Recht gehandelt wurde. Da ausreichende und gewichtige Beweise vorlagen, und das Verwaltungsgericht die Parteien außerdem aufforderte, zusätzlich zur schriftlichen Einreichung der Zeugenaussagen die Zeugen bei der Anhörung zu präsentieren, hat es nicht gegen die Confrontation Clause verstoßen.


Freitag, den 02. Sept. 2011

Honorartabelle kartellwidrig

 
.   Wie sieht die amerikanische Honorartabelle für Anwaltshonorare aus? Gelegentlich wird danach gefragt. Die Antwort ist einfach: Tabellen und verordnete Prozentsätze verstoßen gegen Kartellrecht. Sie sind nichtig und verboten.

Unpraktisch wären sie auch. Niemand weiß, wieviel Aufwand ein Streit oder eine Beratung auslöst. Würden Anwälte feste Honorarsätze bestimmen, würden diese in der Regel so vorsichtig kalkuliert, dass sie das Maximalrisiko abdecken.

Wenn der Auftrag nicht das Maximum erreicht, wäre der Mandant der Gelackmeierte. Fairer ist die Vergütung des tatsächlichen Aufwands, den Anwalt und Mandant gemeinsam steuern, indem sie jeden größeren kostenverursachenden Schritt nicht nur strategisch, sondern auch kostenmäßig abklären.


Donnerstag, den 01. Sept. 2011

Mit Anwalt in Pause beraten: Nein!

 
.   Eingeklemmt zwischen zwei Anwälten, und im Angesicht zwei weiterer gegenüber, die den Zeugen in die Klemme zwingen wollen: Wer kann es dem Zeugen verdenken, wenn er in der Pause den eigenen Anwalt sprechen will?

Ob er das im amerikanischen Prozess darf? Die Deposition geht der Vernehmung vor den Geschworenen im Trial voraus und spielt sich nicht im Gerichtssaal, sondern womöglich einem stickigen Hotelraum ab. Manche Kanzleien halten für sie einen kleinen fensterlosen Raum bereit. Da kommt der Gerechteste ins Schwitzen. Man braucht die Pause.

Die Rechtslage ist unterschiedlich. In vielen Rechtsordnungen der USA darf der Zeuge - gleich ob Partei oder Dritter - nicht mit dem Anwalt sprechen, und wenn das geschähe, wäre das Gespräch der Gegenseite zu offenbaren. Ausnahme: Beratungen über etwaige Aussageverweigerungsrechte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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