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Donnerstag, den 15. Sept. 2011

Missglücktes Wettbewerbsverbot  

MxN - Washington.   Sprachliche Genauigkeit beeinflusst die Reichweite eines vereinbarten Wettbewerbsverbots entscheidend. Findet eine Betriebsübernahme statt, muss die Wettbewerbsverbotsklausel klarstellen, dass auch die Nachfolgebetriebe davon umfasst sind. Dies gilt uneingeschränkt auch, wenn die Wettbewerbsverbotsklausel erst im Lichte einer antizipierten Betriebsübernahme vereinbart wird.

Das Berufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston stellte in Officemax, Inc. v. Levesque et al., Az. 10-2423 am 12. September 2011 klar, dass eine Klausel, welche nur den Ausgangsbetrieb nennt, weder widersprüchlich noch unlogisch ist, sondern ganz klar am Wortlaut ausgelegt werden kann und muss.

Verbietet der Vertrag daher lediglich ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ausgangsbetrieb, beginnt die Frist mit Betriebsübernahme und nicht erst mit Kündigung durch den Nachfolgebetrieb.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.