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Montag, den 31. Okt. 2011

Schwarzgeflecktes Urteil: Honorarklage

 
.   In amerikanischen Urteilen wird nichts geschwärzt. Die Parteien kann jeder nachlesen, und die Begründungen enthalten oft intimste Details. Die die Regel bestätigende Ausnahme entdeckt der aufmerksame Leser schon auf Seite 2 der Sachverhaltsdarstellung beim Honorarklageprozess Bode & Grenier v. Knight, Az. 08-1323, vom 28. Oktober 2011 des Bundesgerichts erster Instanz in der Hauptstadt Washington.

Was sich hinter den schwarzen Flecken wohl verbergen mag? Unter dem Aktenzeichen steht das Verschlusssachenmerkmal Under Seal. Also wird es einen wichtigen Grund geben. Vielleicht geht die Presse dagegen vor.


Sonntag, den 30. Okt. 2011

Kontakte nach Amerika: Gerichtsbarkeit

 
.   Darf das amerikanische Gericht die Gerichtsbarkeit über einen Handelsvertreter im Ausland ausüben? Die personal Jurisdiction hängt vom Long Arm Statute und den Mindestkontakten ab, die die Bundesverfassung der USA vorgibt und im US-Prozess geprüft werden.

In Marcus Food Co. v. DiPanfilo, Az. 10-3285, untersuchte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA diese Kontakte für eine Zuständigkeit des Gerichts in Kansas, dem die Klage des dortigen Herstellers vorlag:
1) Vertragsverhandlungen des kanadischen Handelsvertreters im Jahre 1999 mit Besuch in Colorado und telefonischer Beteiligung eines Vertreters der US-Firma aus dem Hauptsitz in Kansas.
2) Tätigkeit des Handelsvertreters in Toronto.
3) Mindestens monatliche telefonische Bestellungen in Kansas.
4) Telefonate mit Kansas zur Besprechung des Geschäftsbetriebs.
5) Verkaufsberichte auf der Herstellerwebseite und nicht über Kansas geführte Korrespondenz, die am Hauptsitz in Kansas verfolgt wurden.
6) Zwei Geschäftsbesuche in Kansas.
7) Kostenerstattungen aus Kansas.
Als die Geschäftsleitung in Kansas den mündlich geschlossenen Vertrag nach zehn Jahren kündigte und die aufgelaufenen Forderungen in Kansas einklagte, reagierte der Kanadier erst, als schon ein Versäumnisurteil ergangen war, weil er monatelang keinen passenden Anwalt ohne Interessenskonflikt fand.

Am 27. Oktober 2011 stellte das Revisionsgericht mit einer ausführlichen Begründung fest, dass die Zuständigkeit nach dem Long Arm Statute von Kansas besteht und diese Subsumtion auch mit der Bundesverfassung vereinbar ist.

Die Urteilsbegründung des Revisionsgericht ist lehrreich, sowohl in seiner Erörterung der Zuständigkeitsregelungen als auch in der Beurteilung des Antrages auf Wiedereinsetzung.

Die konkreten Beziehungen nach Kansas reichen, entscheidet das Gericht, wie schon das Gericht der ersten Instanz. Die Begründung für die Wiederaufnahme reicht hingegen nicht. Daher behält das Versäumnisurteil gegen den ausländischen Handelsvertreter Bestand.


Samstag, den 29. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Tierartenschutz für Zirkuselefanten, ASPCA v. Feld Entertainment, DC Cir 28 OKT 2011, PDF

Ausländischer Handelsvertreter im US-Gericht, Versäumnisurteil, Marcus Food Co. v. DiPanfilo, 10th Cir 27 OKT 2011, PDF

ATS, reiner Auslandsbezug, US-Zuständigkeit, Erschöpfung, Sosa, Sarei v. Rio Tinto, 9th Cir 25 OKT 2011, PDF

Risiken der Handelsvertreterkündigung in den USA, Echo v. Timberland, 7th Cir 25 OKT 2011, PDF

1. Instanz, älter
Für Unterricht lizenzierte DVD auch als PW-geschützter Stream einsetzbar, AIME v. UCLA, DCCDCA 3 OKT 2011, PDF
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Freitag, den 28. Okt. 2011

Tierschutz USA: Zirkuselefanten

 
.   Die Aktivlegitimation fehlt den Klägern, einem ehemaligen Zirkusstallhelfer und einem Tierschutzverein, beim Vorgehen gegen einen Zirkus, der die größte amerikanische Herde asiatischer Elefanten hält, entschied am 28. Oktober 2011 in Washington, DC, das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks der USA.

Die 24-seitige Begründung geht daher nicht auf die materiellen Fragen ein, die die Kläger nach dem Endangered Species Act of 1973 aufwerfen. Die angegriffenen Steuer- und Züchtigungsmethoden reichen hingegen nach der Erkenntnis als hinreichend schlüssige Behauptung aus, um die erste Prozesshürde im Fall ASPCA v. Feld Entertainment, Az. 10-7007, zu nehmen.


Mittwoch, den 26. Okt. 2011

Schutzloser Gefangener

 
ML - Washington.   Gefängniswärter halfen dem Kläger nicht, als dieser sie mehrfach nachdrücklich um Hilfe bat. Schließlich verletzte der Mithäftling den Kläger so schwer, dass er längere Zeit im Krankenhaus verbrachte. Daraufhin verklagte er die Gefängnisverwaltung auf Schadensersatz und verlor.

Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein, worüber das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Falle Bizzell v. Tennis, Az. 11-1529, am 24. Oktober 2011 entschied.

Auch hier hatte der Kläger keinen Erfolg. Die Richter des United States Court of Appeals for the Third Circuit erkannten zwar die Tragik des Falles, entschieden jedoch für die Beklagten. Der Kläger hatte den Richtern zufolge nicht ausreichend dargelegt, dass eine beträchtliche Gefahr für schwerwiegende Körperschäden bestand, die Beklagten dieser Gefahr bewusst gleichgültig gegenüberstanden und Kausalität gegeben war.


Dienstag, den 25. Okt. 2011

Durchsetzung des Verbotsurteils im US-Gericht

 
.   Eine Verbotsverfügung, Injunction, gegen weitere Klagen erließ ein Bundesgericht in Alabama gegen Sammelkläger im Rahmen eines Vergleichs. Ausgenommen waren Vergleichsbegünstigte, die den Vergleich ablehnten.

Als zwei Begünstigte ihn ablehnten und daraufhin in Kalifornien Klage gegen dasselbe Unternehmen erhoben, beantragte dieses eine zweite Verbotsverfügung. Das Gericht verbot die zweite Sammelklage in Kalifornien. Das durfte es nicht.

Vielmehr besteht die Vollstreckung einer Injunction in der Auferlegung von Maßregeln für die Missachtung des Gerichts, Contempt of Court, erklärte am 24. Oktober 2011 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Edleson v. American Home Shield Corp., Az. 11-10495, und hob das zweite Verbot auf.



Uni darf DVD streamen

 
.   13 Seiten Urteilsbegründung: Die Uni darf eine Unterrichts-DVD auch im Stream anbieten. Die Verfechter von Fair Use sind ebenso wenig wie die DVD-Anbieter mit dem Urteil glücklich.

Im Fall Association for Media and Equipment v. University of California, Az. 10-9378, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht für Mittelkalifornien am 3. Oktober 2011 nämlich zugunsten der UCLA aufgrund der Lizenzbedingungen, und zwar allein nach Urheberrechtsgrundsätzen.


Sonntag, den 23. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
40% Steuerstrafe bei fehlgeschlagenem EKSteuerminderungskonstrukt um $63 Mio., Fidelity v. US, 1st Cir 21 OKT 2011, Web

Schiedsprozess mit Drittbeteiligung, Kawasaki v. Bombardier, 7th Cir 21 OKT 2011, PDF

Fakultative Gerichtsstandsklausel: Pech, Global Seafood Inc. v. Bantry Bay Mussels Ltd., 2nd Cir 20 OKT 2011, PDF

Gerichtsstandsklausel: Verweisung nach Deutschland, Future Industries v. Advanced UV Light GmbH, 2nd Cir 19 OKT 2011, PDF

1. Instanz
Kein Zugriff auf Handakte des Präsidentenanwalts nach Bundesinformationsgesetz, Taitz v. Ruemmler, DCDC 17 OKT 2011, PDF

Kein Versäumnisurteil ohne $-€-Wechselkursbegründung, BUCKLEY v. PAPERBOY VENTURES, DCDC 12 OKT 2011, PDF
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Samstag, den 22. Okt. 2011

Wahlversprechen einklagen: Marijuana

 
.   Obama versprach die Freigabe von Marijuana vor der Wahl - dies will der Kläger einklagen. Er bewirbt sich nämlich für eine Handelsgenehmigung in der Hauptstadt Washington. Die Stadt verlangt von ihm die Unterschrift unter ein Formular, dass der Bund ihn trotz einer städtischen Genehmigung strafrechtlich verfolgen darf.

Der zukünftige Händler lehnt das Risiko ab und verklagt den Bund auf die Feststellung, dass der Controlled Substances Act beim auf medizinische Zwecke ausgerichteten Vertrieb unanwendbar ist. Eine Strafverfolgung läuft noch nicht.

Das erstinstanzliche Bundesgericht der Hauptstadt erklärt am 21. Oktober 2011 im Fall Montgomery Blair Sibley v. Barack Obama, Az. 11-919-47, wie der CSA wirkt und wieso eine Aktivlegitimation ohne Strafverfolgung undenkbar ist. Der Fall wird abgewiesen.


Freitag, den 21. Okt. 2011

Prozess in USA ausgewichen?

 
.   Gerichtswahlklausel Deutschland greift, Gerichtsstand Irland nicht. Im selben Gericht in New York City. Worin liegt der Unterschied? Am 20. Oktober 2011 unterlag die Beklagte, die aufgrund dieser Klausel den Prozess von den USA ins freundlichere irland verweisen lassen wollte.

Der Unterschied erklärt sich mit der Formulierung der Forum Selection Clause. Im deutschen Fall wirkte sie exklusiv und verbot jeden anderen Gerichtsstand.

Im Fall Global Seafood Inc. v. Bantry Bay Mussels Ltd., Az. 08-1358, wies die Klausel zwar nach Irland, doch nicht ausschließlich, sondern fakultativ, erkannte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks.


Donnerstag, den 20. Okt. 2011

Ab nach Deutschland

 
.   Eine Rechtswahl- und eine Gerichtsstandklausel, die auf deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit verweisen, gelten auch im amerikanischen Gericht, entschied in New York City am 19. Oktober 2011 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Future Industries of America v. Advanced UV Light GmbH, Az. 10-3928.

Die auf Common Law und Gesetzen von Connecticut beruhenden Ansprüche der Klägerin hebeln die Anwendbarkeit der beiden Klauseln auch nach der Kündigung des zugrundeliegenden Vertrages aus. Das Gericht erachtete die Klauseln als zwingend, nicht fakultativ.

Die Urteilsbegründung spricht nicht die wichtige Frage an, ob die deutsche Beklagte auf den wahrscheinlich sechsstelligen Verteidigungskosten für die zwei Instanzen in den USA sitzen bleibt. Dies erscheint wahrscheinlich. Zur Vermeidung dieses Risikos empfiehlt die frühzeitige Prüfung, ob eine negative Feststellungsklage in Deutschland realisierbar eine Klage in den USA blockieren kann.


Mittwoch, den 19. Okt. 2011

Kein Prozess in den USA!

 
.   Wenn schon ein Prozess, dann um den Prozess im US-Gericht zu blockieren. Der fuchsteufelswilde Handelsvertreter beispielsweise droht dem deutschen Hersteller, ihn vor die Jury zu zerren, ihm mit Strafschadensersatzforderungen den roten Heller zu nehmen, ihn und seine Mitarbeiter im Kreuzverhör auf die Matte zu zwingen, und die Welt über seine Straftaten in der Misshandlung seines amerikanischen Partners zu informieren. Wutschäumend setzt er eins aufs andere.

Bis wir einen Ansatz für eine negative Feststellungsklage in Deutschland finden. Die verfasst der deutsche Hausanwalt des Herstellers. Wir liefern die Strategie. Worin bestehen die Vorwürfe deliktischer Ansprüche amerikanischen Rechts, worin die behaupteten Straftaten? Wie passen die behaupteten amerikanischen Tatbestände zu den deutschen Zuständigkeitsmerkmalen?

Mit anderen Worten: Wie kann man die Wutausbrüche so verwerten, dass die in Deutschland erhobene Klage auch wirksam die später eingereichte Klage des Wahnsinnigen in den USA unzulässig werden lässt?

Klagen: grundsätzlich besser nicht. Wenn es unvermeidbar ist, dann besser in Deutschland. Die Rechtssicherheit ist höher. Die Vorhersehbarkeit der Kosten, des Beweisverfahrens, der Belastung der Parteien lässt den deutschen Prozess deutlich vorteilhafter wirken.

Wer kann schon erahnen, wie eine Jury eine theatralische Darbietung des heimischen Vertreters gegen den bösen Ausländer bewerten würde? Da geht es nicht allein um Recht und Unrecht, um Tatbestandsmerkmale und Gutachter.

Wenn man sich gegen das Risiko eines US-Prozesses entscheidet und den deutschen Rechtsweg wählt, muss der deutsche Prozess nicht unbedingt bis zum bitteren Ende dauern. Merkt der Wüterich erst einmal, dass ihm der Weg zum US-Gericht versperrt ist, wird er erst wilder. Der Prozess im Ausland macht ihm Angst. Dann resigniert er, und auch ein Vergleich wird zu vernünftigen Konditionen machbar.


Dienstag, den 18. Okt. 2011

Wechselkurs im US-Gericht

 
.   Der Investor investiert, berät, leiht der Biotechfirma Geld. Doch wird nichts draus, und auf seine Rückzahlungsklage erhält er nicht einmal eine Erwiderung. Also beantragt er für seine Darlehen in Euro, Pfund und Dollar ein Versäumnisurteil.

Das Gericht ist gern dazu bereit, nachdem es die Anspruchsgrundlagen prüft und im Beschluss John Buckley v. Paperboy Ventures, LLC, Az. 11-0020, erläutert. Doch darf es nicht. Die Wechselkurse und die maßgeblichen Zeitpunkte für die Umrechnung hat der Kläger in seinem Antrag nicht dargelegt.

Für Prozesse vor Gerichten der USA mit Fremdwährungen ist die Begründung des untersten Bundesgerichts der Hauptstadt Washington vom 12. Oktober 2011 lesens- und empfehlenswert.


Montag, den 17. Okt. 2011

Eliteclub: Bush, Palin, Clinton et al.

 
.   Den Eliteklub Skulls and Bones und Bush2, Clinton2, Palin, Cheney sowie CIA-Personal des Clubs verklagte die Klägerin, doch das Gericht in New York City ließ sie am 17. Oktober 20121 bereits nach der Schlüssigkeitsprüfung abblitzen.

Die Merkmale dieser Prüfung und ihrer Nachprüfung in der Revision beschreibt der United States Court of Appeals for the Second Circuit im Beschluss in Sachen Tomoko Igarashi v. Skulls & Bones, (Institution), George W. Bush, George Herbert Walker Bush, Dick Cheney, Rudolph Giuliani, John McCain, Sarah Palin, (Republican), Michele Bachmann, Al Gore, Nancy Pelosi, William Jefferson Clinton, Hillary Rodham Clinton, Every Member Belong to Skull & Bones, Every Politician Belong to Skull & Bones, CIA Worker Belong to Skull & Bones, Az. 10-3396.


Sonntag, den 16. Okt. 2011

Kreuz als Mahnmal: Verfassungsfrage

 
.   Ein Kreuz mahnt auch über Religionsgrenzen hinaus. Als Kriegsmahnmal sollte es nach Jahrzehnten verbleiben dürfen, da es keine Verfassungsfragen auslöst, nachdem die Gedenkstätte ins Eigentum des Bundes gelangte, argumentiert die Mindermeinung ausführlich am 14. Oktober 2011 im Fall Jewish War Veterans of the USA, Inc. v. City of San Diego, Az. 08-56415.

Die Mindermeinung richtet sich gegen die Ablehnung einer Neuprüfung durch die Gesamtsenate des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco und könnte die Grundlage für eine verfassungsrechtliche Nachprüfung des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, bilden.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
UFO-Akten vom CIA ohne Kostenerstattung erstritten, BRYANT v. CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY, DCDC 14 OKT 2011,PDF

Verfassungsrecht: Kreuz nicht unbedingt religiös, Jewish War Veterans v. San Diego, 9th Cir 14 OKT 2011, PDF

Merkmale der einstweiligen Verfügung im Bundesgericht, Sixth Angel Shepherd Rescue v. Bengal, 3rd Cir 14 OKT 2011, PDF

Klagabweisung mit lehrreicher Rundumbegründung, Trammell v. Lillies Love & Care, 3rd Cir 14 OKT 2011, PDF

2 Stellen jongliert, verloren, geklagt, schwerer verloren, Blanks v. Vought Aircraft Industries, 5th Cir 13 OKT 2011, PDF

Verbotsverfügung nach Patentverletzung angezeigt, Robert Bosch LLC. v. Pylon Manufacturing Corp., CAFC 12 OKT 2011, PDF

Staatsimmunität der Schweiz vor US-Gerichten, Orkin v. Swiss Confederation, 2nd Cir 12 OKT 2011, PDF
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Freitag, den 14. Okt. 2011

Zwei Jobs. Eine Ausnahme: Kostenerstattung

 
.   Zwei Ganztagsstellen begann der Kläger. Er jonglierte sie, in dem er sich jeweils bei einer krank meldete oder Elternzeit nahm. Da er die Arbeitgeber belogen hatte, entließ ihn einer, den er prompt wegen Diskriminierung verklagte.

Er verlor nicht nur. Das Gericht gewährte auch den Arbeitgeberantrag auf Erstattung von $65.605 Anwaltskosten. Es beurteilte die Klage als unbegründet und frivol.

Am 13. Oktober 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans im Fall A. Blanks v. Vought Aircraft Industries Inc., Az. 10-11103, mit leicht lesbarer Begründung, warum in diesem Fall des Prozessmissbrauchs die Ausnahme von der American Rule über die grundsätzliche Nichterstattung der Prozesskosten greift.


Donnerstag, den 13. Okt. 2011

Verkauf der Firma an Amis

 
.   Über M&A-Verträge lässt sich viel schreiben. Auch beim kleinsten Unternehmen sind sie ellenlang oder meterhoch. Eine einfache GmbH an einen Ami zu verkaufen beschränkt sich nicht auf ein paar Representations and Warranties und einen Besuch beim Notar.

Auf den bereits verbindlichen Letter of Intent folgt meist die Due Diligence: Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der amerikanische Erwerber einen deutschen Anwalt einschalten, der ihm überhaupt erklären kann, was eine GmbH ist oder welche Arbeitsgesetze und gesetzlichen Nebenleistungspflichten gelten. Sonst wird die Ausforschungs- und Belegphase zum Albtraum für beide Seiten. Das merkt auch der deutsche Verkäufer, der den Verkaufsplan für so einfach realisierbar hielt.

Bei den eigentlichen Verträgen - meist einer elend langen Kette von Anhängen mit jeweils eigener Vertragswirkung sowie Wechselwirkungen mit anderen Rechten und Pflichten - muss der deutsche Verkäufer erfahren, welche Fallstricke sich hinter unscheinbar wirkenden Klauseln eines amerikanischen Vertrages verbergen.

Wenn er nicht aufpasst, verkauft er nicht nur seine Firma, sondern auch seine Zukunft und seine Seele! Dafür haftet er nicht nur. Über die Indemnification-Klauseln haftet er auch für bekannte und unbekannte Dritte.



Energie im rechtlichen Umfeld

 
.   Kurth und bündig, doch voller Energie. So führte der Vorsitzende der Bundesnetzagentur in einen Vergleich deutscher und amerikanischer Energiepolitik, -technik und -märkte ein. Das rechtliche Umfeld gehörte beim Frühstück beim Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington am 11. Oktober 2011 dazu.

Das Recht gibt Unternehmen, Verbrauchern und Politik in Deutschland Planungssicherheit - wichtig für neue Wagnisse, die Kurth nahe an Kennedys NASA rückte. Dafür haben die Länder dem Bund sogar Kompetenzen abgetreten. Die Legislative hat die Vorhersehbarkeit geschaffen. Sie erlaubt Kleinen wie Großen, langfristige Vorkehrungen für eine Energiewende zu treffen.

Die amerikanischen Vortragenden aus dem Energieministerium, der Wissenschaftsförderung und dem Lobbyumfeld machten deutlich, wie punktuell und uneinheitlich die Energiepolitik hingegen in den USA verfolgt wird. Der Bundesgesetzgeber meldet sich zu Wort - oder auch nicht. Die Exekutive greift mit Richtlinien und Verordnungen ein, wenn der Kongress nicht handelt. Doch diese kann der Kongress jederzeit eliminieren. Bei den Einzelstaaten liegt so viel Zuständigkeit, dass der Bund auf eine Einheitlichkeit kaum hinwirken kann.


Dienstag, den 11. Okt. 2011

Produkthaftung - befangener Gutachter

 
.   Ein gefährliches Produkt muss nicht unbedingt zur Haftung führen, doch wenn es sichere Alternativen gibt, die der Hersteller ignoriert, dürfen die Geschworenen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Dabei dürfen sie auch Mehrkosten und Mehrgewicht berücksichtigen.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston entschied im Fall Osorio v. One World Technologies, Az. 10-1824, gegen den Hersteller einer Motorsäge, den das Untergericht zur Haftung in Höhe von $1,5 Mio. herangezogen hatte. Die Jury bewertete auch die Alternativen.

Die Haftungsgrundlage folgt dabei aus der Produkthaftungsgewährleistung eines Kaufvertrages, die im Staat Massachusetts dieselben Merkmale wie die Produkthaftung nach dem Recht der unerlaubten Handlung aufweist. Die Säge wies - wie die Konkurrenzprodukte - keine Unfallschutzvorkehrung auf, die der Sachverständige des Klägers erfunden hatte und der Jury als Alternative vorstellte.


Montag, den 10. Okt. 2011

EMailserver in USA: Schutz im Ausland?

 
.   Muss der EMaildienstleister in den USA die hier gespeicherten Daten für einen Prozess im Ausland gegen den Kontoinhaber herausgeben? Schützt amerikanischer Datenschutz den ausländischen Kunden von Microsoft?

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA diese Frage am 3. Oktober 2011. Im Prozess um die Herausgabe, Suzlon Energy v. Microsoft, Az. 10-35793, gab es Microsoft recht, als die Firma die Hotmail-Daten unter Verweis auf den Electronic Communications Privacy Act, 18 USC §2510, verweigerte.

Auf Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort des Kontoinhabers kommt es nicht an, wenn die Daten in den USA gespeichert sind. Anders kann das Gesetz bei Taten oder Speicherung im Ausland gewertet werden, erwähnt das Gericht nebenbei.


Sonntag, den 09. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Diskriminiert bei IT-Stellenbewerbung nach objektiven Prüfungen? Goncalves v. Plymouth County 1st Cir 7 OKT 2011, Web

Seefrachtschadenshaftungsgrenze $2000 gilt - D-USA-NP, American Home Ass. v. Wallenius Wilhelmsen, 2nd Cir 7 OKT 2011, PDF

Keine Maschinengewehre in der Hauptstadt, Dick Heller v. DC, DC Cir 4 OKT 2011, PDF

Produkthaftung, Gutachter: seine Erfindung kann Schaden verhindern, Osoria v. One World Techn., 1st Cir 5 OKT 2011, Web

US-Datenschutz schützt auch ausländische Kunden vor Emailfreigabe, Suzlon Energy v. Microsoft, 9th Cir 3 OKT 2011, PDF
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Samstag, den 08. Okt. 2011

Die Polizei gewinnt: Diskriminierung

 
.   Von DOS zum Web? War es Rassendiskriminierung, als die Polizeidienststelle von drei Kandidaten für eine IT-Stelle mit Webaufgaben die kapverdische Frau ablehnte, die sich als schwarz bezeichnet, zuletzt mit DOS arbeitete und in allen Prüfungen schlechter als ein weißer Mann und eine weiße Frau abschnitt?

Bestand die Diskriminierung darin, dass die Stelle eine andere Kernzeit verlangte als ihre gegenwärtige Tätigkeit und die Arbeitgeberin diese andere, der Klägerin ungelegene IT-Kernzeit als unverzichtbar bezeichnete?

Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston vom 7. Oktober 2011 ist lehrreich. Es erklärt, welche objektiven Merkmale in die Beurteilung der Bewerber einflossen, dass die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt war und dass die Gründe für die Auswahl keinen diskriminierungsverschleiernden Vorwand bildeten: Goncalves v. Plymouth County, Az. 10-2063.


Freitag, den 07. Okt. 2011

Fatale Schlamperei: Deckungslücke

 
ML - Washington. Über eine Verurteilung zur Zahlung von $ 2 Mio. und den Versuch, die eigene Versicherung zur Deckung dieser Summe zu bewegen, hatte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans zu entscheiden.

Dem Fall liegt ein Verkehrsunfall aus dem Jahre 2005 zu Grunde, bei dem eine Person schwer verletzt wurde. Ihr wurde ein Schadensersatz in Höhe von zwei Millionen Dollar zugesprochen.

Bei dem Versuch, das Urteil zu vollstrecken, sollten Firmenanteile des Vaters der minderjährigen Schädigerin gemäß Miss. Code Ann. §13-3-129 gepfändet werden.

Dafür sollte der Vorstand der Beklagten eine eidesstattliche Erklärung über den Umfang der Anteile abgeben. Dies versäumte der Vorstand, weshalb die Beklagte für die gesamte Summe haftet.

Die Beklagte forderte diese Summe von ihrer Versicherung zurück, denn die Klägerin sei aufgrund einer Bestimmung im Versicherungsvertrag zur Rückzahlung verpflichtet. Die Klausel sieht vor, dass dem Versicherten die Summen zu ersetzen sind, zu deren Zahlung der Versicherte aufgrund von ihm begangener Körper- oder Sachschäden verurteilt wurde. Das Untergericht wies die Klage ab. Die Beklagte ging in Berufung. Daraufhin erhob der Versicherer negative Feststellungsklage.

Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit entschied am 3. Oktober 2011 im Fall Nationwide Mutual Insurance Company v. A. Hunter, et. al., Az. 10- 60609, für die Versicherung.

Die Police sieht zwar Rückzahlungen an den Versicherten vor, wenn dieser für Körper- und Personenschäden haftet. Solche waren im Ursprungsfall gegeben. Letztlich wurde die Beklagte aber wegen Verletzung eines einzelstaatlichen Gesetzes und nicht wegen der dem Fall zu Grunde liegenden Körperverletzung zur Zahlung verurteilt. Die Deckungslücke berechtige die Versicherung zur Zahlungsverweigerung.


Donnerstag, den 06. Okt. 2011

Supreme Court: Besuch fast fehlgeschlagen

 
ML - Washington. Einmal zum Supreme Court und eine Verhandlung sehen. Ein Wunsch vieler Interns in DC. Doch aufgepasst. Lange Schlangen vor dem Eingang sind nicht nur so auf der Website des Obersten Bundesgerichtshofes der USA erwähnt. Auch der Ausbilder warnte davor. Nach Ankunft um 8.45 morgens warteten schon ungefähr 150 Menschen vor uns auf den Einlass um 9.30.

Doch die erste Verhandlung zum Thema Gleichberechtigung von Arbeitnehmern im religiösen Umfeld begann und die Schlange wurde nicht kleiner. Nun ja, ein zweiter Fall zum Thema wiederbelebtes Copyright war ja für den Tag noch vorgesehen. Also stehen bleiben, sich die Laune nicht verderben lassen und auf den zweiten Fall hoffen. Wenigstens der Wettergott hatte ein Einsehen mit uns. Und draußen wurde uns auch ein bißchen was geboten.

Die Presse war da, es wurden Kameras und Scheinwerfer aufgebaut und nach Abschluss der ersten Verhandlung viele Interviews geführt. Um 11.30 entschuldigten sich die Polizisten vor Ort für die langen Wartezeiten und die Umstände. Sie eröffneten uns, dass der Saal auch für die zweite Verhandlung überfüllt sei und wir mit einem Einlass nicht mehr zu rechnen brauchen.

Als letzte Möglichkeit blieb nur noch die Möglichkeit, für fünf Minuten an der Sitzung teilzunehmen, in der hintersten Ecke des Sitzungssaales, aber immerhin. Der Saal mit den roten Samtvorhängen wirkte sehr imposant und die neun Richter sehr interessiert.

Beim nächsten Versuch machen wir es wie die Amerikaner und kommen um Mitternacht mit dem Schlafsack, um den Anfang der Schlange zu bilden und auf jeden Fall einen Platz im Sitzungssaal zu ergattern.


Mittwoch, den 05. Okt. 2011

Copyright weg - und wieder da!

 

USAnwalt am Supreme Court
.   Nachgeschützte Urheber - das Problem behandelt in Washington am 4. Oktober 2011 der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten im Fall Golan v. Holder, Az. 10-545.

Werke, die in den USA gemeinfrei geworden waren und später erneut unter den Schutz des Copyright Act gestellt wurden, gibt es viele. Diese Werke unterlagen dem amerikanischen Recht und alten Staatsverträgen, als sie gemeinfrei wurden.

Später wurden die Gesetze und Übereinkünfte geändert und der Schutz des Urheberrechts lebte wieder auf. Konkret geht es um vor dem Supreme Court um musikalische Kompositionen. Die Washington Post hat eine praktische Zusammenfassung für Laien unter dem Titel Supreme Court copyright case will decide fate of millions of once-public works formuliert.


Dienstag, den 04. Okt. 2011

Do Not Track - oder doch?

 
.   Ein Geheimdokument des Justizministeriums, hier veröffentlicht, erklärt den staatlichen Verfolgungsbehörden, wie, wielange und bei wem sie an SMS und Verbindungsdaten gelangen. Die vier großen Telekomanbieter in den USA speichern Unterschiedliches unterschiedlich lang. T-Mobile speichert kurz, AT&T lang und ausgiebig. Die Bürgerrechtsgruppe ACLU konnte die Freigabe des Dokuments erzielen.

Im Kongress gibt es Vorstöße gegen das Online Tracking, beispielsweise den Do Not Track Me Online Act of 2011, H.R. 654. Gute Aussichten garantiert ihnen niemand.

Im Obersten Bundesgerichtshof der USA, dem Supreme Court in Washington, DC, der gerade seine neue Amtszeit aufnimmt, steht die Frage zur Klärung an, ob Strafverfolger einen Richterbeschluss benötigen, um einen GPS-Sender an Fahrzeugen anzubringen.


Montag, den 03. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Rechtsschutz für Verkauf von Führerscheindaten, Graczyk v. West Publishing Company, 7th Cir 28 SEP 2011, PDF

OSX urheberrechtschutzunfähig nach Verkauf, frei verkäuflich f. andere Rechner? Apple v. Psystar, 9th Cir 28 SEP 2011, PDF

Beweis der Corporation durch Beweis d. Vertretung, Curns & Zukaitis v. Wal-Mart Stores, Inc., 2nd Cir 28 SEP 2011, PDF

Kündigungschaden $600000, Schmerzensgeld für Gattin $100000, Duran-Lopez v. Stiefel Laboratories, 1st Cir 27 SEP 2011, Web

Rechtswidrige Dritteinwirkung, Sokol Holdings v. BMB Munai, 2nd Cir 26 SEP 2011, PDF
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Sonntag, den 02. Okt. 2011

Urkundsbeweis schwer gemacht

 
MxN - Washington.   Urkundsbeweise genießen im US-amerikanischen Zivilprozess nicht annähernd den selben Stellenwert wie im deutschen Prozessrecht. Insbesondere kann durch eine Urkunde keine Zeugenaussage ersetzt werden oder auch nur neben diese treten. Die Urkunde muss gemäß der Beweisregel 801(d)(2)(D) vielmehr durch einen Zeugen eingeführt werden, welcher die entsprechende Foundation dafür legen muss, in welchem Zusammenhang die Urkunde im Fall steht.

Konkret hieß dies in Curns and Zukaitis v. Wal-Mart Stores Inc., Az. 10-3047-cv, dass die Kläger nicht ohne Weiteres eine Mitarbeiterbeurteilung aus der Personalakte dem Gericht vorlegen konnten, sondern diese von einem Zeugen hätten einführen lassen müssen.

Der Zeuge hätte dann in einer Beweiskette darlegen müssen, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Klägern und Wal-Mart bestand und eine entsprechende Aussage in diesem Arbeitsverhältnis gefallen ist, welche dann Eingang in die Personalakte gefunden hat.

Dies ist den Klägern nicht gelungen, so dass das Berufungsgericht des zweiten Bezirks die Klage am 28. September 2011 abweisen musste.


Samstag, den 01. Okt. 2011

Falsch verstandene Vaterliebe

 
ML - Washington. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seinem eigenen Kind wurde der Antragsteller zwar freigesprochen, später aber wegen sexuellen Missbrauchs an den Zwillingen seiner Lebensgefährtin zu Freiheitsstrafen zwischen 30 und 60 Jahren verurteilt.

Gegen dieses nach seiner Ablehnung einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft verhängte Urteil legte der Familienvater Berufung ein. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks hatte am 26. September 2011 in Alfonso Mills v. Millicent Warren, Az. 08-2387, über den Antrag auf Haftprüfung im Habeas Corpus-Verfahren zu entscheiden.

Der Antragsteller begründete seinen Antrag unter anderem damit, dass sein Anwalt ihn falsch beraten hätte. Er bemängelt, dass das Strafmaß geringer ausgefallen wäre, wenn der Anwalt ihn über die Folgen der Ablehnung einer Plea Offer mit der Staatsanwaltschaft und die erfolgte Be- und Verurteilung durch das Gericht aufgeklärt hätte. Außerdem sei sein Anwalt unvorbereitet gewesen und hätte verhindern müssen, dass der frühere Freispruch wegen der Beweisregel 404 (b) in den Prozess als Beweis eingeführt wird. Die Beweisregel besagt, dass Verbrechen, Verfehlungen und andere Machenschaften in früheren Verfahren nicht benutzt werden dürfen, um den Charakter eines erneut Angeklagten dazustellen. Das Gericht wies den Antrag ab.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit begründete seine Entscheidung damit, dass der Antragsteller nicht ausreichend dargelegt hat, dass er nach besserer Aufklärung durch seinen Anwalt überhaupt eine Plea Offer der Staatsanwaltschaft angenommen hätte. Ebenso sei unklar, ob der Anwalt mit einem Antrag nach der Federal Rule of Evidence 404 (b) hinreichend Erfolg gehabt hätte und ob die Entscheidung des Gerichts ohne Einbringung des Freispruchs in den Prozess anders ausgefallen wäre.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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