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Freitag, den 14. Okt. 2011

Zwei Jobs. Eine Ausnahme: Kostenerstattung  

.   Zwei Ganztagsstellen begann der Kläger. Er jonglierte sie, in dem er sich jeweils bei einer krank meldete oder Elternzeit nahm. Da er die Arbeitgeber belogen hatte, entließ ihn einer, den er prompt wegen Diskriminierung verklagte.

Er verlor nicht nur. Das Gericht gewährte auch den Arbeitgeberantrag auf Erstattung von $65.605 Anwaltskosten. Es beurteilte die Klage als unbegründet und frivol.

Am 13. Oktober 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans im Fall A. Blanks v. Vought Aircraft Industries Inc., Az. 10-11103, mit leicht lesbarer Begründung, warum in diesem Fall des Prozessmissbrauchs die Ausnahme von der American Rule über die grundsätzliche Nichterstattung der Prozesskosten greift.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.