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Mittwoch, den 26. Okt. 2011

Schutzloser Gefangener  

ML - Washington.   Gefängniswärter halfen dem Kläger nicht, als dieser sie mehrfach nachdrücklich um Hilfe bat. Schließlich verletzte der Mithäftling den Kläger so schwer, dass er längere Zeit im Krankenhaus verbrachte. Daraufhin verklagte er die Gefängnisverwaltung auf Schadensersatz und verlor.

Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein, worüber das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Falle Bizzell v. Tennis, Az. 11-1529, am 24. Oktober 2011 entschied.

Auch hier hatte der Kläger keinen Erfolg. Die Richter des United States Court of Appeals for the Third Circuit erkannten zwar die Tragik des Falles, entschieden jedoch für die Beklagten. Der Kläger hatte den Richtern zufolge nicht ausreichend dargelegt, dass eine beträchtliche Gefahr für schwerwiegende Körperschäden bestand, die Beklagten dieser Gefahr bewusst gleichgültig gegenüberstanden und Kausalität gegeben war.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.