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Mittwoch, den 30. Nov. 2011

Bei Terror gleichgestellte Ortskraft

 
.   Ortskräfte fühlen sich gelegentlich wie das fünfte Rad am Wagen. Der ausländische Dienstherr sorgt für seine Staatsangehörigen im Auslandsdienst. Die vor Ort eingestellten Kräfte fallen in Rechtslücken, die sich unter anderem aus der Staatsimmunität nach den Wiener Übereinkommen für Botschaften und Konsulate herleiten.

Bei Terroropfern, die als Ortskräfte von Angriffen auf amerikanische Ziele betroffen sind, und ihren nicht selbst im Dienst der USA stehenden Angehörigen soll die Immunität kein Hindernis darstellen, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 28. November 2011 im Fall Owens v. Republic of Sudan, Az. 01-2244.

Der Beschluss dokumentiert mit einer 45-seitigen Begründung, dass ein Versäumnisurteil gegen die verklagten Staaten als staatliche Terrorförderer zulässig ist, die Haftung dem Grunde nach besteht, nach IPR-Regeln das materielle Recht des District of Columbia anwendbar ist, und die einzelnen Ansprüche zur Bestimmung des Schadensersatzes als nächstes geprüft werden.


Dienstag, den 29. Nov. 2011

Opfer muss Facebook-Zugang erteilen

 
.   Klagen gegen Unfallverursacher können schnell zum Verlust der Facebook-Privatsphäre führen - sofern diese nicht ohnehin eine Illusion ist. Zwei Gerichte in New York und Pennsylvania entschieden gegen Unfallopfer, die die Verursacher verklagten.

Wie im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des amerikanischen Prozesses üblich erhalten beide Parteien Einsicht in die Beweise sowie Akten und Unterlagen der Gegenseite. Die Beklagten verlangten die Offenlegung der Facebook-Konten der Klägerinnen, weil die Einsichtnahme bei Facebook beweiserhebliche Einträge über den rechtlich relevanten Gesundsheitszustand erlauben würde. Dabei geht es zunächst um die Relevanz, nicht die Beweisverwertbarkeit.

Beide Klägerinnen lehnten die Preisgabe der Zugangsdaten ab. Die Revisionsgerichte entschieden, dass die Daten bei Facebook nicht anders zu behandeln sind als EMail und elektronisch gespeicherte Dokumente, die als ESI unter die Vorlagepflicht fallen. Der Zugang ist zu gewähren, in New York jedoch beschränkter als in Pennsylvania. Das Employer Handbook Blog stellt diese Beschlüsse aus NY und PA auch im Verhältnis zum Arbeitsrecht dar.


Montag, den 28. Nov. 2011

Gesetz mit 5 Namen

 
.   Gesetze zitieren ist eine Kunst. Selbst für Gesetzgeber ist es umständlich. Der üblichen Zitierweise nach Band, United States Code Paragraph stehen die Statutes at Large sowie die volkstümlichen Bezeichnungen wie Lanham Act für das Bundesmarkengesetz zur Seite.

Dieses trägt noch weitere Namen: Im neuen Internetgesetzesentwurf zum Schutz gegen sogenannte Raubkopien und Piraterie - beide Tatbestände haben ja nun einmal überhaupt nichts mit dem Internet und elektronischen Medien gemein -, kurz SOPA genannt, heißt es im Definitionenparagraph 101(18):
LANHAM ACT.--The term "Lanham Act" means the Act entitled "An Act to provide for the registration and protection of trademarks used in commerce, to carry out the provisions of certain international conventions, and for other purposes", approved July 5, 1946 (commonly referred to as the "Trademark Act of 1946" or the "Lanham Act").
Im United States Code ist die Zitierweise einfach: 15 USC § 1051. Allerdings klingt sie unvertraut.


Sonntag, den 27. Nov. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Prozessmitwirkung bei Deposition verweigert und verloren, Jairus Pegues v. PGW Auto Glass, 5th Cir 25 NOV 2011, PDF

Merkmale der negativen Feststellungsklage, Mama Cares Foundation v. Nutriset SA, DCDC 18 NOV 2011, PDF

Schlaflos, nicht im Autowerk, entlassen, FMLA-ungeschützt, Coffman v. Ford Motor Co., 6th Cir 23 NOV 2011, PDF

US-Gerichtsbarkeit über Ausländer, Air Century SA v. Atlantique Air, 10th Cir 22 NOV 2011, PDF

Schlaflos am Tag, laute Nachbarkinder, abgewiesene Anzeige, Klage gg Richter, Lazarov v. Kimmel, 10th Cir 21 NOV 2011, PDF

Immunität bei Staatsanwaltsversicherung f. Gerichtsbeschluss, Pressemitteilng, Flagler v. Trainor, 2nd Cir 24 NOV 2011, PDF
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Samstag, den 26. Nov. 2011

Vernehmung verweigert - Prozess verloren

 
.   Im US-Prozess muss sich jede Partei von der anderen vernehmen lassen. Die Verweigerung der Mitwirkung kann scharfe Sanktionen auslösen - bis hin zur Abweisung der Klage oder dem Abschneiden aller Einreden und Einwendungen: Rule 41 (b) FRCP.

Der Kläger in Jairus Pegues v. PGW Auto Glass, LLC, Az. 10-51222, verlor wegen der verweigerten Mitwirkung im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, seinen Prozess. Er hatte keinen Anwalt, der ihn zur Deposition begleiten konnte.

Trotz besonderer Belehrung über die Folgen durch den Richter hatte er sich nicht den gegnerischen Anwälten ans Messer geliefert. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA bestätigte am 25. November 2011 die Abweisung.


Freitag, den 25. Nov. 2011

Kündigung als Racheakt?

 
ML - Washington.   Wollte der Arbeitgeber sich mit der Kündigung an der Arbeitnehmerin rächen, weil sie so lange wegen Krankheit fehlte, oder stand ihm ein echter Kündigungsgrund zu?

Diese Frage beschäftigte das Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk der USA in Cincinnati am 23. November 2011 im Fall Coffman v. Ford Motor Company, Az. 10-3842. Die Klägerin fehlte häufig krankheitsbedingt, legte aber die vom Arbeitgeber geforderten Atteste nicht immer vor. Diese Fehltage wurden als unentschuldigte Fehlzeit vermerkt, wie es in einer mit der Gewerkschaft getroffenen Vereinbarung vorgesehen ist. Die Anerkennung als Krankheitstage wurden der Klägerin mangels Attests verwehrt. Nachdem die Klägerin weiter fehlte, kündigte ihr der Arbeitgeber.

Die Klägerin klagte im Bundesgericht wegen rechtswidriger und willkürlicher Kündigung. Die Fehltage seien als Sick-Leave anzuerkennen. Um dies zu vermeiden, sei ihr gekündigt worden. Gegen die Abweisung ging sie in die Revision, doch erfolglos entschied der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit. Die Willkürlichkeit blieb unbewiesen. Die Anerkennung der Fehltage als Sick-Leave wurde durch das eigene Verhalten verwirkt.


Donnerstag, den 24. Nov. 2011

Statt Nachricht: Warnung

 
.   Thanksgiving! Vorsicht vor Trickklägern!

Amis ist dieser Tag heiliger als Weihnachten. Daher sind Gerichte, Ministerien und selbst Kanzleien geschlossen. Außer Armen, Selbständigen und Ausländern will niemand arbeiten, am besten auch am Freitag nicht.

Unternehmen mit US-Töchtern sollten beachten, dass gewiefte Kläger gern den Complaint and Summons am Abend vor Thanksgiving und Weihnachten sowie am Freitag nach Thanksgiving zustellen. Dann verliert der Gegner gleich einige Tage und kann weder rechtliche noch mediale Gegenwehr leisten.


Mittwoch, den 23. Nov. 2011

Aliens im US-Gericht: Vorsicht

 
.   Aliens auf Kläger- und Beklagten­seite im Fall Air Century v. Atlantique Air, Az. 10-6253: Dieser US-Prozess kann nicht unter die Gerichts­barkeit des Bundes fallen. Seine Gerichte sind zuständig, wenn eine Frage des Bundes­rechts berührt wird.

Der Streit betraf nur Vertragsrecht, also kein Bundesrecht. Dann erfordert die Zustän­digkeit der Bundesgerichte, dass sich Parteien aus verschiedenen Staaten streiten. Auf Kläger- und Beklagten­seite dürfen sich nicht Parteien aus demselben Staat streiten. Ausländer gelten, auch wenn sie aus unter­schiedlichen nicht­amerika­nischen Staaten stammen, also im Staat Ausland ansässig. Streiten sich zwei Aliens aus Ausland, fehlt das Merkmal der Diversity, und die Gerichtsbarkeit des Bundes dürfen sie nicht anrufen.

Aliens müssen sich dann vor dem zuständigen einzelstaatlichen Gericht streiten. Das Urteil des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA erklärt den Fehler, den man ab dem zweiten Jurasemester kennen sollte, in der kurzen Begründung vom 22. November 2011.


Dienstag, den 22. Nov. 2011

3 Cents aus Sammelklage: Cy Pres

 
.   Gegen AOL gingen Sammelkläger wegen der Ein­blendung von Werbung in EMail-Fußzeilen vor und erwirkten einen Schlichtungs­vergleich, der jedem Klassenmitglied 3 Cents brächte.

Zur Vermeidung der Verteil­kosten beschlossen die Parteien mit Zustimmung des Schlichters die Ausschüttung nach dem Cy Pres-Prinzip an die nächst­besten Begün­stigten, einige gemein­nützige Vereine.

In San Francisco beurteilte das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks am 21. November 2011 diese Aufteilung und erklärte in der Begründung des Urteils im Fall Fairchild v. AOL, Az. 10-55129, den Cy Pres-Grundsatz. Die Opfer verteilten sich USA-weit; die Vereine nicht. Das verletzt den uralten Grundsatz aus dem Nachlass­recht.


Montag, den 21. Nov. 2011

Gutachten: Mehr als Google-Funde

 
.   Ein Gutachter muss qualifiziert sein. Seine Bewer­tung eines Sachverhalts muss wissen­schaftlich fundiert sein. Als unter dem Kläger das Einmeter­gerüst zusammen­brach, verletzte er sich.

Sein Gutachter erklärte die Ursache. Wie das Bundes­gericht schloss jedoch die Revision den Gutachter im Fall Bielskis v. Louisville Ladder, Inc., Az. 10-1194, am 18. November 2011 vom Produkt­haftungs­prozess nach dem Daubert-Prinzip aus.

Auf 23 Seiten legte das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks in Chicago lesenswert die Anfor­derungen an die Qualifikation und die Beweis­zuläs­sigkeit des Sachver­ständigen­gutachtens dar. Logische Lücken in der Beur­teilung darf der Gutachter nicht mit einem Hinweis auf Google über­brücken.


Sonntag, den 20. Nov. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile den Gerichten der USA:
Einstellung wegen Vorstrafe berechtigt abgelehnt, Gilbert West v. Prudential Ins Co of America, 3rd Cir 18 NOV 2011, PDF

Sicherheitsausstattungspflicht des Mietwagenanbieters, Noveck v. Avis Rent a Car System, 2nd Cir 17 NOV 2011, Web

Bestechung im Ausland, Betrug an USA, Belohnung für Verräter, Purcell v. MWI Corp, DCDC 16 NOV 2011, PDF

Hölle im Bauamt, Drama, Geschrei und Vergeltung, Klen v. Loveland, 10th Cir 14 NOV 2011, PDF

AMPS Redemption: Missbräuchliche Sammelklage abgewiesen, Brown v. Calamos, 7th Cir 14 NOV 2011, PDF

Schadensersatz: elektrischer Schlag nach PC-Reparatur, Casey v. Geek Squad, DC MD 10 NOV 2011, PDF
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Samstag, den 19. Nov. 2011

Quatsch: Vorstrafe ist keine Behinderung

 
.   Der Kläger wurde wegen seiner Vorstrafe nicht eingestellt. Er verklagte die Versicherung, weil sie ihn nach dem Americans with Disabilities Act diskriminiere. Seine Vorstrafe sei eine Behinderung, die das Gesetz schütze.

Alles Quatsch, bestätigten die Gerichte, zuletzt am 18. November 2011 das Bundesberufungsgericht des dritten Bundesbezirks der USA in Philadelphia mit seiner lesenswerten Begründung im Fall West v. Prudential, Az. 11-3074.


Freitag, den 18. Nov. 2011

Mietwagen: Ist auf Hersteller Verlass?

 
.   Darf Avis darauf bauen, dass GM ein sicheres Auto herstellt? Muss der Vermieter das volle Sicherheitspaket für seinen Fuhrpark bestellen? Da er aus dem Fenster geflogen war, verklagte der mietende Kläger beide Firmen.

Ohne Seitenschutz sei der Wagen zu gefährlich. GM verglich sich. Avis blieb im Prozess. Auch ohne Zusatzausstattung sei das KFZ als verkehrssicher zugelassen.

Das Gericht wies auch die Restklage ab, denn Avis darf sich auf den Hersteller in Sicherheitsfragen verlassen. Die Revision in New York City gab ihm am 17. November 2011 recht: United States Court of Appeals for the Second Circuit, Noveck v. Avis Rent a Car System, LLC, Az. 10-4269.


Donnerstag, den 17. Nov. 2011

Siri taub, Kaffee brennt, Kopf hohl

 
.   Anfragen, die wir nicht wollen:
1) Mein Siri versteht mich nicht - ich biete Ihnen eine Klage gegen Apple an.
2) Flug verspätet - holen Sie mir Entschädigung.
3) Zunge am Kaffee verbrüht - da gibt's doch was?
Die Anrufer leisten sich den Vorschuss nicht. $20000 sollte er betragen. Monatlich mindestens derselbe Betrag, denn die Gegenseite fordert solche Kläger bis aufs Letzte; das bedeutet hohen Arbeitsaufwand.

Bei Erfolgsaussichten von 0% ist die Entscheidung sinnvoll. Das US-Gericht ist unzuständig. Juries geben Ausländern nichts. Und wenn doch, kann der Richter in den USA den Schadensersatz reduzieren.

Was in fetten deutschen Schlagzeilen steht, entspricht höchstens in der ersten Instanz und manchen Blogs der Realität. Die Wirklichkeit sieht anders aus, besonders nach der Revision. Bis dahin muss der Kläger auch finanziell durchhalten können.



Rechtmäßige Beweisverwertung

 
ML - Washington.   Der Berufungskläger bekannte sich des Handels mit Kokain und unerlaubten Waffenbesitzes schuldig, nachdem das Bundesgericht seinen Antrag auf Zurückhaltung von Beweismitteln ablehnte. Er wurde zu 120 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Über dieses Urteil und die rechtmäßige Beweisverwertung im Prozess entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 14. November 2011 im Fall United States of America v. Collins, Az. 10-3324, zu entscheiden.

Der Verurteilte ist der Ansicht, die Polizei hätte ihn mangels Verdachts nicht anhalten und inhaftieren dürfen. Die durch die Kontrolle gefundenen Beweismittel hätten vor Gericht nicht verwendet und der Jury nicht vorgelegt werden dürfen.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit sah dies anders. Sobald ein Autofahrer Polizeilicht sowie Sirenen ignoriert, daraufhin die Geschwindigkeit erhöht, dann ohne Lichtzeichen zu geben plötzlich auf der Straße dreht und auch noch eine rote Ampel überfährt, muss damit rechnen von der Polizei angehalten, durchsucht und verhaftet zu werden. Werden dabei Beweismittel entdeckt, dürfen diese verwertet werden, wenn vor der Kontrolle Anzeichen einer Straftat vorgelegen haben.


Dienstag, den 15. Nov. 2011

Verkauft, gegangen, geklagt

 
.   Die Inhaberin verkauft ihr Unternehmen und bleibt dabei, bis sie 67 ist. Dann geht sie nach einer erhitzten Debatte. In der Annahme, sie habe gekündigt, bestätigt das Unternehmen die Kündigung. Daraufhin klagt sie wegen Altersdiskriminierung und Rufschädigung. Wurde sie gegangen?

Das Bundesgericht im Ostbezirk Pennsylvaniens weist ihre Klage ab. Ihr Ruf habe nicht gelitten, nachdem das Unternehmen die Kundschaft über ihr Verlassen unterrichtete. Zahlreiche andere Firmen würden sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse sofort einstellen, stellt es aufgrund der Beweislage fest.

Ihr Alter gab nicht der Ausschlag für die Kündigungsbestätigung, erklärt es am 2. November 2011 im Fall Mary Burton v. Teleflex Inc., Az. 09-2684. Auch im zweiten Prüfschritt, einer Vortäuschung anderer Gründe für eine in Wirklichkeit beabsichtigte Entlassung aus Altersgründen, entdeckt das Gericht nichts Haftungsauslösendes.


Montag, den 14. Nov. 2011

NDA nicht auf der Serviette

 
.   Geschäftsideen und NDAs werden sprichwörtlich auf der Serviette entworfen. Andere verdienen mit beiden ihren Lebensunterhalt. Auch das Non-Disclosure Agreement wird nicht im Handumdrehen formuliert.

Schließlich gibt es gesetzliche Vorgaben, die beispielsweise in der Hauptstadt der USA aus einem Modellentwurf abgeleitet sind, dem Uniform Trade Secrets Act. Sie sind in Titel 36 der DC Statutes unter §§36-401 ff. kodifiziert.

Wer ein Confidentiality Agreement oder NDA schreibt, muss daher das Gesetz samt Voraussetzungen und Rechtsfolgen berücksichtigen. Dazu kommen die besonderen Umstände: Soll einem zuküftigen Geschäftspartner oder einem Wettbewerber der Zugang zur Fabrik erlaubt werden?

Werden Dokumente oder Quellkode geschützt? Gehört ein Wettbewerbsverbot zum Schutzumfang? Manche NDAs werden wochenlang verhandelt. Ein NDA auf der Serviette ist vielleicht soviel wert wie das Papier. Oder hat es der Experte für seine übliche Gebühr entworfen?


Sonntag, den 13. Nov. 2011

Kartell der Steuererklärungshilfe

 
.   Steuererklärungen sind in den USA schwer. Sie sind früh und bei Bund und Staat einzureichen. Man kann Tax Returns selbst mühselig auf Formularen verfassen, von Steuerberatern erstellen lassen oder mit Software anfertigen.

Im zweiten Bereich ist die Beklagte landesweit mit Läden, die nach jedem Jahresende aus dem Boden schießen, tätig. Sie will einen von zwei großen Steuersoftwareherstellern kaufen.

Am 10. November 2011 verbietet das Bundesgericht der Hauptstadt Washington auf Antrag der Bundesregierung den Erwerb. Mit ausführlicher Begründung erklärte es im Fall United States of America v. H&R Block, Inc., Az. 11-0948, dass die geplante Transaktion das Bundeskartellrecht verletzen würde.


Samstag, den 12. Nov. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Umfassender Klageverzicht entzieht Gerichtsbarkeit, Nike, Inc. v. Already LLC d/b/a Yums, 2nd Cir 10 NOV 2011, PDF

Zulässigkeit der GPS-Strafverfolgung im Supreme Court, Tonaufzeichnung vom Verhandlungstermin U.S. v. Jones, 8. Nov. 2011, Audio

Mindermeinung gegen US-Gerichtsbarkeit für Auslandstaten, Bauman v. Daimlerchrysler Corp., 9th Cir 9 NOV 2011, PDF

Supreme Court, Schiedsprozess bei von Schiedsklausel nicht erfassten Ansprüchen, KPMG LLP v. Cocchi, 7 NOV 2011, PDF

Supreme Court, Beweisverwertung geschwärzter Geständnisse, Greene v. Fisher, PDF

Supreme Court der USA: Bobby v. Dixon Bobby v. Dixon, KPMG LLP v. Cocchi, 7 NOV 2011, Star List Decisions Today

Menschenhandelsverbot TVPA mit Strafsschadensersatz, Rückwirkung, Miranda Ditullio v. Josef Boehm, 9th Cir 7 NOV 2011, PDF
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Freitag, den 11. Nov. 2011

Marke durch Klageverzicht gerettet

 
.   Ein Schuhhersteller ging gegen einen Wettbewerber wegen markenverletzender Nachahmung vor, der mit einer Widerklage die Markenlöschung erstreiten wollte. Der Fall Nike, Inc. v. Already LLC d/b/a Yums, Az. 11-314, führt in eine ungewöhnliche Materie ein. Nike gelang die Rettung der Marke.

Nach der Widerklage übermittelte Nike nämlich der Beklagten einen unwideruflichen Klageverzicht als Covenant not to sue. Daraufhin stellte sich dem Gericht die Frage, ob es noch einen aktiven Streit vor sich hatte oder ihm seine Gerichtsbarkeit entzogen war.

Am 10. November 2011 bescheinigte ihm das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City in einer 18-seitigen Begründung die Richtigkeit seiner Feststellung, der Klageverzicht habe die Streitfrage so vollständig erledigt, dass es mangels Case or Controversy nach Art. III der amerikanischen Bundesverfassung keine Gerichtsbarkeit mehr ausüben durfte.


Donnerstag, den 10. Nov. 2011

Hub & Spike: Wie deutsches Recht

 
.   Das neue Gesellschaftsrecht wandelt sich vom Muster zum anwendbaren Gesetz, jedenfalls in der Hauptstadt der USA. Dort tritt es am 1. Januar 2012 in Kraft.

Auffällig ist bei Darstellungen des Musters und der einzelstaatlichen Umsetzungen der wiederholte Verweis auf das Hub & Spike-Prinzip. Was den amerikanischen Juristen fasziniert, ist für die deutschen ein alter Hut.

Hub & Spike steht für ein Gesetz, das aus einem allgemeinen Teil und mehreren besonderen Teilen besteht. Das ist man bei amerikanischen Gesetzen nicht gewohnt, weil sie nicht einen gesamten Rechtsbereich regeln, sondern punktuell Lücken von Common Law oder Equity füllen oder Präzedenzfallrecht abändern.


Mittwoch, den 09. Nov. 2011

Verhandeln in USA: Gefahr am 11.11.

 
.   Eben Mandanten aufgeklärt: Am 11. 11. beginnt in den USA nicht die Karnevalsaison. Ein Witz, gerade von Deutschen, ist dann fehl am Platz. Der Grund ist historisch. Der 11. November ist in den USA ein wichtiger Feier- und Trauertag, an dem die Deutschen schuld sind.

Veterans Day ehrt die Opfer der Kriege, insbesondere die gedienten Soldaten. Pazifismus ist bei kritischen Unternehmensverhandlungen in diesem Tag fehl am Platz. Über Politik oder Religion sollte man in den USA ohnehin nicht sprechen, wenn man positive Ergebnisse wünscht.

An diesem Freitag erst recht nicht. Witzelnde Deutsche, deren Ahnen zwei Weltkriege angezettelt oder unterstützt haben, die diesen Erinnerungstag in den USA auslösten, sind den Amerikanern dann am wenigsten willkommen.

Man kann sich bei Vertragsverhandlungen am Freitag still daran erinnern, dass die Amis nach WWII Deutschland den absoluten Pazifismus eingebleut haben, so dass Monstern wie Rumsfeld später die Haare zu Berge standen. Dann übersteht man den Tag ohne peinliche Kommentare.


Dienstag, den 08. Nov. 2011

Konventionalstrafe in den USA

 
.   Konventionalstrafe - der Wunsch wird auch in den USA laut. Doch eine Penalty ist im Vertragsrecht verboten. Kein Deutscher will das wahrhaben. Wenn im Zivilprozess ein Strafschadensersatz zulässig ist, muss erst recht eine vertragliche Strafe gelten dürfen.

Doch gelten die punitive Damages im Recht der Torts, der unerlaubten oder deliktischen Handlungen, nicht im Law of Contracts. Beide Rechtszweige haben sich unabhängig voneinander entwickelt. So ist das im Common Law, das sich aus Fallrecht herausbildet.

Anders als im deutschen Recht saßen sich nicht Juristen jahrzehntelang an langer Bank gegenüber und wogen dogmatische Grundsätze in wissenschaftlichen Aufsätzen gegeneinander ab, um ein in sich geschlossenes und logisch geordnetes Zivilrechtsbuch zu schaffen. Diese Vorgehensweise ist zwar auch in den USA bekannt, und zwar für die Model Codes sowie die Restatements of Law, doch sind diese keine Gesetze.

Wie erfüllt man also den Wunsch nach einer Vertragsstrafe? Man identifiziert das Ziel, beispielsweise Verzögerungen bei der Vertragserfüllung zu vermeiden, und sucht dann die passende Common Law-Lösung. Die kann in Liquidated Damages bestehen, und vor allem im Time is of the Essence-Vertragsgebot. Was letztlich vereinbart werden kann, ist Verhandlungssache und meist von wirtschaftlichen Erwägungen getragen.


Montag, den 07. Nov. 2011

Menschenhandel, punitive Damages

 
.   Strafschadensersatz kommt nicht von irgendwo her, sondern muss eine rechtliche Grundlage haben. Die heißt Torts. Manche Torts überraschen Deutsche: Das Ausbooten eines Dritten aus einem Vertrag, beispielsweise beim legitim erscheinenden Kundenfang. Torts umfasst als Ausgangspunkt das Recht der unerlaubten Handlungen und legt noch etwas drauf. Und fügt die punitive Damages hinzu.

Den Strafschadensersatz gibt es im Vertragsrecht nicht. Was gilt für gesetzliche Ansprüche, die nicht im Common Law duch die Rechtsprechung entwickelt wurden, sondern dem Mist der Gesetzgeber entspringen? Insbesondere, wenn der Gesetzgeber ungenau von Schadensersatz, jedoch nicht von punitive oder exemplary oder special Damages spricht?

Josef Boehm erhielt die Antwort nach dem Prozess um verbotenen Menschenhandel. Das Gesetz schweigt. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied in Ditullio v. Boehm, Az. 10-36012, am 7. November 2011, dass erstens das Gesetz rückwirken kann und zweitens der Menschenhandel nach gesetzlicher Definition einem Tort entspricht. Es erklärt dann, wieso punitive Damages greifen.


Sonntag, den 06. Nov. 2011

Fall Back to Standard Time

 
.   Der Zeitunterschied zwischen Berlin und Washington liegt ab heute wieder bei sechs Stunden: Standard Time. An der Ostküste ist es die Eastern Standard Time.

Um 16 Uhr in Berlin ist es also 10 Uhr morgens in der amerikanischen Hauptstadt. Dann sollten auch die Spätaufsteher in der Kanzlei eingetroffen sein.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus Bundesgerichten der USA:
Maklerumgehung, Vertrags- und Bereichungsanspruch, BKR Global v. Four Winds Capital Management, 11th Cir 4 NOV 2011, PDF

$19Mio. Steuerschulden: keine Entlastung im Konkurs nach Hinterziehung, In re Bruce Bryen, 3rd Cir 4 NOV 2011, PDF

Keine Beweisbeschaffung in USA für Auslandsprozess, In re Thai-Lao Lignite (Thailand) Co., Ltd. et al., DCDC 10/31/2011 PDF

Richter darf nicht Beweiswürdigung der Jury durch eigene ersetzen, Cavazos v. Smith, Supreme Court 31 OKT 2011, PDF
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Samstag, den 05. Nov. 2011

Holzinvestitionsmaklerin umgangen

 
.   Eukalyptus in Brasilien - die amerikanische Investitionsmaklerin fand die Anlagegelegenheit für ihre Kundin, die sie prompt umging, selbst verhandelte und ihr die Maklergebühr verweigerte.

Das Gericht wies die Maklerklage als Rechtsfrage ab, weil die Kundin mehr als vorgesehen und über eine Tochter investierte, die Transaktion also nicht die maklervertragsvereinbarte war. Weil kein Vertragsanspruch griff, sollte auch kein Anspruch aus unlauterem Handeln oder ungerechtfertigter Bereicherung bestehen.

Das Bundesrevisionsgericht des elften Bezirks gab im Fall BKR Global, LLC. v. Four Winds Capital Management, Az. 10-4276, der Maklerin recht: Tatsachenfragen sind von der Jury zu entscheiden. Die andere Struktur ist eine Tatsachen-, keine Rechtsfrage. Zudem sieht die Revisionsbegründung vom 4. November 2011 auch keine Abhängigkeit der Ansprüche aus unfair Trade Practices und unjust Enrichment vom Vertragsanspruch.


Freitag, den 04. Nov. 2011

Bierflut: Schaden versichert?

 
.   An die Londoner Bierflut von 1814 erinnert der am 3. November 2011 entschiedene Fall KAAPA Ethanol, LLC v. Affiliated FM Ins. Co., Az. 10-1929. In London platzte ein Riesenfass und riss andere Fässer mit sich, bis zahlreiche Ertrunkene durch die Straßen Londons flossen.

Im amerikanischen Fall wurde das Destillenmonster auf Ton gebaut, der nachgab, bis das Gefäß zusammenfiel. Das Urteil im Prozess vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA beschreibt die Versicherungsdeckung für den entstandenen Schaden.


Donnerstag, den 03. Nov. 2011

Deckungsschutzklage und Frist

 
.   Drei Monate wartete der Versicherungsnehmer mit der Schadensmeldung. Der Versicherer verwies in seiner Ablehnung auf die Police: Sie verlangt die sofortige Meldung. Das kurze Urteil aus New York City enthält eine lehrreiche Begründung.

Der Versicherte klagte und verlor am 2. November 2011 auch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Rockland Exposition, Inc. v. Great American Assurance Company, Az. 10-4276. Schon ein Monat gilt nicht mehr als sofort.


Mittwoch, den 02. Nov. 2011

Dienstag, den 01. Nov. 2011


Eignungstest: Herausgabe abgelehnt!

 
ML - Washington.   Über die Frage, ob das Arbeitgeberinteresse an der Herausgabe der Ergebnisse eines psychologischen Eignungstests das persönliche Arbeitnehmerinteresse an der Geheimhaltung der Testergebnisse überwiegt, hatte das Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk in Boston am 27. Oktober 2011 im Fall National Labor Relations Board v. United States Postal Service, Az. 11-1225, zu entscheiden.

Nachdem die Bundespost, United States Postal Service, auf Anfrage des Bundesgewerkschaftsaufsichtsamts National Labor Relations Board die Herausgabe von Ergebnissen aller am Test teilgenommenen Arbeitnehmern ablehnte, erzwang das Bundesamt vor im Verwaltungsprüfverfahren die Herausgabe. Die Verweigerung der Herausgabe stelle eine unbillige Arbeitspraxis dar und verletze den National Labor Relations Act.

Die zur Herausgabe der Ergebnisse der Eignungstests aus dem Jahre 2007 verurteilte Post weigerte sich unter Berufung auf das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Daraufhin rief das Bundesamt das Bundesgericht an und forderte die Vollstreckung des Verwaltungsurteils, allerdings nur hinsichtlich 22 bestimmter Arbeitnehmer.

Das Bundesberufungsgericht entschied jedoch für die Post. Ihre Arbeitnehmer hätten ein hinreichendes Geheimhaltungsinteresse an den Testergebnissen, weshalb der Antrag auf Vollstreckung abzulehnen ist. Das Interesse des Bundesamts für Gewerkschaftsbeziehungen müsse dahinter zurücktreten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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