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Freitag, den 11. Nov. 2011

Marke durch Klageverzicht gerettet  

.   Ein Schuhhersteller ging gegen einen Wettbewerber wegen markenverletzender Nachahmung vor, der mit einer Widerklage die Markenlöschung erstreiten wollte. Der Fall Nike, Inc. v. Already LLC d/b/a Yums, Az. 11-314, führt in eine ungewöhnliche Materie ein. Nike gelang die Rettung der Marke.

Nach der Widerklage übermittelte Nike nämlich der Beklagten einen unwideruflichen Klageverzicht als Covenant not to sue. Daraufhin stellte sich dem Gericht die Frage, ob es noch einen aktiven Streit vor sich hatte oder ihm seine Gerichtsbarkeit entzogen war.

Am 10. November 2011 bescheinigte ihm das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City in einer 18-seitigen Begründung die Richtigkeit seiner Feststellung, der Klageverzicht habe die Streitfrage so vollständig erledigt, dass es mangels Case or Controversy nach Art. III der amerikanischen Bundesverfassung keine Gerichtsbarkeit mehr ausüben durfte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.