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Mittwoch, den 23. Nov. 2011

Aliens im US-Gericht: Vorsicht  

.   Aliens auf Kläger- und Beklagten­seite im Fall Air Century v. Atlantique Air, Az. 10-6253: Dieser US-Prozess kann nicht unter die Gerichts­barkeit des Bundes fallen. Seine Gerichte sind zuständig, wenn eine Frage des Bundes­rechts berührt wird.

Der Streit betraf nur Vertragsrecht, also kein Bundesrecht. Dann erfordert die Zustän­digkeit der Bundesgerichte, dass sich Parteien aus verschiedenen Staaten streiten. Auf Kläger- und Beklagten­seite dürfen sich nicht Parteien aus demselben Staat streiten. Ausländer gelten, auch wenn sie aus unter­schiedlichen nicht­amerika­nischen Staaten stammen, also im Staat Ausland ansässig. Streiten sich zwei Aliens aus Ausland, fehlt das Merkmal der Diversity, und die Gerichtsbarkeit des Bundes dürfen sie nicht anrufen.

Aliens müssen sich dann vor dem zuständigen einzelstaatlichen Gericht streiten. Das Urteil des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA erklärt den Fehler, den man ab dem zweiten Jurasemester kennen sollte, in der kurzen Begründung vom 22. November 2011.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.