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Samstag, den 31. Dez. 2011

Unfruchtbares Jahr im US-Recht

 
.   Wenig aufregend war 2011 im amerikanischen Recht. Im Jahre 2010 knallten die Korken. Die Ablehnung ihrer Zuständigkeit für Klagen mit Auslandsbezug schrieben die amerikanischen Gerichte beispielsweise groß. Wahlkampf­finanzierung ohne Grenzen war ein anderer Knüller.

2011 dümpelte hingegen vor sich hin. Der Supreme Court in Washington dämmte die Sammel­klagen­welle etwas ein, indem er Voraus­setzungen für die Gruppenzugehörigkeit hochschraubte. Das Primat der Schieds­gerichtsbarkeit bestätigte er erneut. Gewaltsame Videospiele bezeichnete er als verfassungs­vereinbar - alles wie gehabt. Nirgends ein Signal.

Im IP-Recht werden allmählich die Wege aufgezeichnet, Rechteverfolgungen anhand von IP-Anschriften einzuleiten. Zahlreiche Gerichte haben sich geäußert, meist kritisch, was Film- und Musikvermarkter mehr als Künstler ärgert. Am Jahresende mehren sich die Zeichen, dass Kunden mit weiteren gesetzlichen Einschränkungen ihrer Werknutzungsrechte und Internetanbieter mit neuen Domainunfreiheiten rechnen müssen.


Freitag, den 30. Dez. 2011

Fotoklau in USA: Teure Verfolgung

 
.   Fotografen haben es schwer. Ihre Bilder erscheinen ohne ihre Erlaubnis im Internet. Onlinefotos werden kopiert und tauchen verändert oder ohne Herkunftshinweis auf. Konkurrenten übernehmen teuer erstellte Produktaufnahmen, für die ein Fotograf vergütet wurde.

In Deutschland ist die Verfolgung relativ einfach: Über ein Impressum wird der Zweitnutzer ermittelt, dann folgt die Abmahnung. Fotopreise und Schadensersatz sind in Tabellen und Urteilen verzeichnet. Zudem kann der Eigner die Anwaltsgebühren fordern, denn die witzige Fiktion der Geschäftsführung ohne Auftrag greift in solchen Fällen.

In den USA ist die Verfolgung von Fotoklau schnell teuer, wenn Geld gefordert wird. Ohne die verfassungswidrige Impressumspflicht ist schon die Ermittlung des Schädigers schwerer als in Deutschland. Ein Forderungsschreiben als Abmahnung gestalten und dabei Anwaltskosten und Schadensersatz verlangen, vereitelt oft den Erfolg.

Die Verfolgung ist jedoch nicht ausichtslos, wenn die Entfernung verlangt wird. Der Digital Millennium Copyright Act verleiht Rechtsinhabern über die normalen urheberrechtlichen Ansprüche hinaus die Möglichkeit, die Entfernung verletzenden Materials nicht nur vom Schädiger, sondern auch Webseitenverwaltern zu verlangen.

Die Takedown Notice nach dem DMCA setzt den Inhaber bei Fehlern einem Klagerisiko aus. Sie muss daher sorgfältig bedacht sein. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, reagieren reputable Webseiteninhaber, ISPs, Bloganbieter und dergleichen jedoch schnell.

Ein Anwaltsschreiben reicht bei vielen Verletzern ebenfalls. Doch darf es nicht überzogen sein, sonst landet es verhöhnt unter den Cease & Desist Letters im Chilling Effects Clearinghouse. Insbesondere nützt der Verweis auf deutsches Urheberrecht nichts, wenn der Anspruch gegen einen amerikanischen Verletzer gerichtet ist.

Reichen diese Schritte nicht, muss der Rechteinhaber entscheiden, ob er Kosten, Dauer und Belastung eines amerikanischen Prozesses auf sich nehmen will. Die Gerichtsgebühr liegt unabhängig vom Streitwert bei maximal einigen hundert Dollar.

Die Kosten von Anwalt, Gutachter, Protokollführer und Dienstleister für elektronische Daten erreichen schon nach einem Prozessjahr meist mehr als das Hundertfache, oft das Tausendfache der Gerichtskosten. Selbst ein Versäumnisurteil ist nicht billig, weil das amerikanische Gericht dem Kläger viel mehr Aufwand zumutet als ein deutsches.

Auf der Plusseite gilt in den USA, dass nach Eintragung des Urheberrechts beim Copyright Office in Washington, DC, im Prozess die Verletzung eines Fotos den gesetzlichen Schadensersatz von $150000 auslösen kann - alternativ zum tatsächlichen Schaden. Zudem kann das Gericht den verurteilten Verletzter zur Erstattung der Prozesskosten des Fotografen oder Fotoeigentümers verpflichten.


Donnerstag, den 29. Dez. 2011

Vereitelter Bedingungseintritt: Bonus

 
.   Die Firma plant die Schließung. Damit die Verkäufer nicht vorher weglaufen, verspricht sie ihnen einen Bonus. Sie zahlt jedoch nur einen Teil, weil sie den Betrieb verkaufte, nicht schloss, und die Verkäufer vom Erwerber übernommen wurden.

Die Verkäufer verklagen sie erfolglos auf den Rest des Bonus. Sie argumentieren, den Nichteintritt der Firmenschließung habe die Firma verursacht; sie habe schuldhaft den Bedingungseintritt vereitelt und müsse dafür haften.

Dieses Condition precendent-Argument erläutert das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 28. Dezember 2011.

Die ausführliche Urteilsbegründung stellt die Grundlagen des Bedingungsrechts in Vertragsverhältnissen im Fall Robert Warner, II v. DSM Pharma Chemicals North America, Az. 11-0884, lesenswert dar. Außerdem erörtert sie eine Ausnahme zum Grundsatz der Nichtkostenerstattung nach der American Rule, die obsiegenden Klägern die Anwaltskostenerstattung verwehrt.


Mittwoch, den 28. Dez. 2011

Wahlwerbung in Grenzen: Plakatstrafe

 
.   Die Meinungsfreiheit scheint in den USA unbegrenzt. Wahlwerbefinanzierung unterlag gesetzlichen Schranken, die der Supreme Court in Washington, DC, am 21. Januar 2010 aufhob. Doch der erste Verfassungszusatz, der über nahezu allem steht, ist unverletzt, wenn die Stadt Philadelphia jegliche Zettel- und Plakatwirtschaft auf ihren Straßen verbietet.

Selbst wenn es billigwahlwerbende Lokalpolitiker benachteiligt, ist das allgemeine Plakatverbot verfassungsvereinbar, erklärte mit sorgfältiger und lehrreicher Analyse das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 27. Dezember 2011 im Fall Johnson v. City and County of Philadelphia, Az. 10-4185.


Dienstag, den 27. Dez. 2011

Siegerbonus in der Revision

 
.   Die American Rule ist aus deutscher Sicht harsch: Der Prozess­sieger erhält nach dieser Regel keine Erstattung wie im deutschen Prozess. Die $250.000, die leicht für ein Beweis­verfahren vor dem Trial im amerikanischen Prozess draufgehen - egal welcher Streit das Gericht beschäftigt -, ragen oft als unüberwindbare Hürde hervor.

Doch wo Regeln gelten, greifen auch Ausnahmen. Gesetze können die American Rule auf den Kopf stellen, Richter genießen Ermessen, und mangelnde Mitwir­kung im Beweis­verfahren kann durch Sanktion zum Ausgleich von Kosten führen. Ein Gerichts­kostengesetz im Revisions­prozess der Bundes­gerichts­barkeit besagt beispiels­weise:
Sec. 1912. Damages and costs on affirmance
Where a judgment is affirmed by the Supreme Court or a court of appeals, the court in its discretion may adjudge to the prevailing party just damages for his delay, and single or double costs. 28 USC 1912.
Das Gesetz ergänzt die Zivilprozess­regel 54(d):
Rule 54(d), Federal Rules of Civil Procedure,
Except when express provision therefore is made either in a statute of the United States or in these rules, costs shall be allowed as of course to the prevailing party unless the court otherwise directs … Costs may be taxed by the clerk on one day's notice. On motion served within 5 days thereafter, the action of the clerk may be reviewed by the court. Rule 54(d) FRCP.
Am 1. November 2011 wurden die Gerichts­kosten durch 28 USC §1913 angehoben. Also gibt's in der Revision einen höheren Bonus für die Sieger. Nur sind Gerichts­kosten in den USA minimal, und Anwalts­honorare und die sonstigen erheblichen Kosten regelt diese Bestimmung nicht.


Montag, den 26. Dez. 2011

Mit Geolocation an Torrent-Schwarm

 
.   Der Filmeigner von The People I've Slept With verklagt IP-Anschriften eines Torrent-Schwarms, doch wie gelangt er an deren Nutzer? Vom Gericht wünscht er eine Anordnung, Subpoena, an die die Anschriften verwal­tenden ISPs auf ihre Offen­legung. Richter Facciola gibt ihm auf,
1) die IP-Anschriften dem Forumsbezirk der US-Hauptstadt zuzu­ordnen; Geolocation sei ein geeigneter Weg;
2) die örtliche Zuständig­keitsan­knüpfung nach 28 USC §1400(a) nachzu­weisen.
Die Begründung des Bundes­gerichts der Haupt­stadt der USA im Fall People Pictures, LLC v. Group of Participants in Filesharing Swam Identified by Hash: 43F4CFD05C115EE5887F680B0-CA73B1BA18B434A, Az. 11-1968, vom 23. Dezember 2011, stellt eine lesens­werte Einführung in die rechtlichen Hürden der recht­lichen Verfolgung der Teilnehmer am hash-identifizierten Torrent-Schwarm dar.


Sonntag, den 25. Dez. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Bundesgerichten der USA:
Erfolgshonorarvertrag & Mandatsniederlegung, Weg & Myers, P.C. v. 126 Mulberry St. Realty Corp., 2nd Cir 23 DEZ 2011, PDF

Sondervergütungsanspruch Führungskraft nach Unternehmenskauf, McCarthy v. The Commerce Group, DCMA 20 DEZ 2011, PDF

Knebelvertragliche Schiedsklausel, Antkowiak v. Taxmasters, 3rd Cir 22 DEZ 2011, PDF

Vertragsverletzende Weinauktionswerbung, kein $5Mio. Schadensersatz, Sveaas v. Christie's Inc., 2nd Cir 22 DEZ 2011, PDF

Finanzkundenschutzverletzungsanspruch abgewiesen, Marshall v. Deutsche Bank Natl. Trust Co., 8th Cir 21 DEZ 2011, PDF

Astrologievertrieb mit Markenkonflikt, eV-Antrag, Mercado-Salinas v. Bart Enterprises, 1st Cir 20 DEZ 2011, Web

Veoh-Videobörse: Schutz vor Copyrightklage durch DMCA, UMG Recordings v. Shelter Capital Partners, 9th Cir 20 DEZ 2011, PDF

Geringere Anforderungen an Gruppe/Anspruch in Sammelklage, Arrigotti Fine Jewelry v. De Beers, 3rd Cir 20 DEZ 2011, PDF

Revisibilität des Zuständigkeitsbeschlusses, Europa Maritime S.A. v. Manganese Trans Atlantic, 2nd Cir 19 DEZ 2011, PDF
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Samstag, den 24. Dez. 2011

Brieffreundschaft in der Haft?

 
ML - Washington.   Die Kläger betreiben Brief­freundschafts­dienst­leistungen zwischen Haftinsassen und Nichtinsassen. Sie versenden Listen mit Interessenten an die Insassen und umgekehrt.

In Florida verbietet die Pen Pal Solicitation Rule solche Listenwerbung. Die Kläger sehen darin eine Verletzung ihrer Verfassungsrechte. Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk der USA erklärte die Norm am 22. Dezember im Fall Joy Perry v. Secretary, Florida Department of Corrections, Az. 11-10694, für verfassungsgemäß.

Den Häftlingen werde nicht jede Brief­freundschaft versagt, sondern lediglich die, die über Werbung zustande kommt. Zu Recht habe das Untergericht in seiner Abweisung der Sicherheit der Nichtinsassen vor Betrug und der Aufrech­terhaltung der Sicherheit in den Gefängnissen Vorrang vor den Pen Pal-Wünschen der Rechtsbrecher eingeräumt.


Freitag, den 23. Dez. 2011

Schaden bleibt beim Aktionär

 
.   Der Aktionär verkaufte seine Bankaktien nicht, weil die Bank ihre Lage positiv darstellte. Ihr Wert sank in der Krise von $57 auf $1. Der Aktionär verklagte deshalb den Aufsichtsrat und Vorstand wegen Falschdarstellung und Betrug. Er verliert, weil er nicht zugunsten der Gesellschaft klagt, sondern seines eigenen Beutels.

Als derivative Action könnte seine Klage die Schlüssigkeitsprüfung überleben, aber nicht, wenn der geforderte Schadensersatz bei ihm landen soll, erklärt die Revisionsbegrüdung des Bundesberufungsgerichts des vierten US-Bezirks in Richmond, Virginia, im Fall Rivers, Jr. v. Wachovia Corporation, Az. 10-2222.

Die Klage zugunsten eines Aktionärs nutzt nur ihm und schadet damit der Gesellschaftergemeinschaft. Um diesen Schaden zu vermeiden, gibt es die derivative Action. Der Ersatz des der Gesellschaft zugefügten Schadens steht nur ihr zu, und die rechtlichen Verrenkungen des Aktionärs - gleich wie interessant sie im Urteil vom 22. Dezember 2011 zu lesen sind - bringen ihm nichts.


Donnerstag, den 22. Dez. 2011

Fluchender Professor verbannt

 
.   Die Schuld am Parkzettel gab der Professor seiner Kollegin und schwor, sie umzubringen. Das Gezeter führte zu seiner Verhaftung und Verbannung vom Uni-Campus wegen Stalking. Er klagt dann wegen Verleumdung auf Schadensersatz und verliert.

In Boston entscheidet das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks gegen ihn. Die Revisionsbegründung im Fall John Collins v. University of New Hampshire, Az. 10-2316, vom 20. Dezember 2011 liest sich nicht nur wie ein Urteil, sondern auch eine Novelle über amerikanische Campus-Gewalterfahrungen.


Mittwoch, den 21. Dez. 2011

Wahlentscheidung durch Stimmenthaltung?

 
ML - Washington.   Der für die Luftfahrt- und Eisenbahnindustrie geltende Railway Labor Act sieht vor, dass die Arbeitnehmer durch Mehrheitsbeschluss ihre Vertreter wählen können. Die nationale Agentur für Streitbeilegung ist für die Ausgestaltung der Wahlvorschriften zuständig. Diese sah seit 75 Jahren einen Arbeitnehmervertreter als gewählt, solange sich nicht die Mehrheit der Arbeitnehmer der Wahl enthielt. Stimmenthaltungen galten als Gegenstimme. 2010 setzte das Board einen neuen Maßstab. Es führte die Option Gegenstimme auf dem Wahlzettel ein und beschloss künftig die Stimmenthaltung als Zustimmung zur Mehrheitsentscheidung zu werten.

Ein Wirtschaftsverband sah in dieser Veränderung eine Verletzung seiner Rechte aus dem Railway Labor Act, reichte Klage beim Bundesgericht ein und verlor. Das Bundesgericht sah die neue Methode der Agentur als vertretbar an.

Das Bundesberufungsgericht für den Bezirk des District of Columbia bestätigte am 16. Dezember 2011 im Fall Air Transport Association of America, Inc., v. National Mediation Board., Az. 10-5253, die Vorentscheidung des Berufungsgerichts. Der Railway Labor Act schreibe kein bestimmtes Verfahren für die Wahlen vor. Seine Gestaltung obliegt der Agentur. Die Gründe für die Änderung des Verfahrens sind schlüssig. Eine rein willkürliche, somit rechtswidrige Veränderung habe die Klägerin nicht bewiesen.


Dienstag, den 20. Dez. 2011

Parkplatzrecht: Amore siegt

 
.   Der Mieter baute den Parkplatz um, und der Vermieter wollte ihm deshalb kündigen. Ohne Parkplatz kann der Mieter das Restaurant nicht betreiben, das er vom Vermieter erworben hatte.

Stets pünktliche Mietzahlungen retteten Mieter Amore vor den Geschworenen und am 19. Dezember 2011 vor dem Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Fall Gino Sabatini v. Its Amore Corp, Az. 09-4952. Die mieterseitige Hauptpflicht des Vertrages ist die Mietzahlung.

Die Verletzung der schriftlich vereinbarten Nebenpflicht, den Parkplatz nicht ohne Zustimmung des Vermieters umzubauen, ist bei Erfüllung der Hauptpflicht nicht so wesentlich, dass die Rechtsfolge die Kündigung sein muss. Die Revisionsbegründung führt lesenswert in komplexe Fragen der Beweiszulassung sowie der Subsumtion durch die Jury im US-Prozess ein.


Montag, den 19. Dez. 2011

Zum Vergleich gezwungen?

 
ML - Washington.   Das Pentagon kündigte dem Kläger, der eine Anstellungsbedingung längere Zeit nicht erfüllte. Er ging beim Merit Systems Protection Board dagegen vor. Ein Vergleich folgte: Die Kündigung gilt, und er erhält rückwirkend einen Jahreslohn. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Dann zog der Kläger bis vor das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk und argumentierte im Fall Rana v. Department of the Army, Az. 11-3148, dass er zum Vergleich genötigt wurde. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC, bestätigte am 16. Dezember 2011 den Vergleich.

Der Kläger war anwaltlich vertreten. Eine Nötigung sei unbewiesen. Der Kläger habe in Anwesenheit des Anwalts bestätigt, dass er die Vereinbarung freiwillig einging und ihren Inhalt verstanden habe. Die Anfechtungsfrist habe er verstreichen lassen. Er nahm den Vergleich an, indem er seine Anfechtung ausschloss.


Sonntag, den 18. Dez. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Schutz alter Kollegen als vorgeschobener Kündigungsgrund? Moore v. Architect of the Capitol, DCDC 14 DEZ 2011, PDF

Anspruchsausschluss nach Equity oder Common Law, Dietrich Bergmann v. Michigan State Transp., 6h Cir 16 DEZ 2011, PDF

Führerscheindatenverwertung, Schadensersatz, Cook v. ACS State & Local Solutions, 8th Cir 15 DEZ 2011, PDF

$6Mio. Kenia-Gold: Enteignung, Staatsimmunität, Community Finance Group v. Republic of Kenya, 8th Cir 15 DEZ 2011, PDF

New Yorker Konvention, Feindstaat, Anerkennung, Ministry Of Defense v. Cubic Defense Systems, 9th Cir 15 DEZ 2011, PDF

Klagabweisung, verweigerte Mitwirkung, Beweisverfahren, ausländ. Recht, Shcherbakovskiy v. Seitz, 2nd Cir 14 DEZ 2011, PDF

Arbeitnehmerschutz nach Bundes- und Staatsrecht, Sullivan v. Oracle Corp., 9th Cir 13 DEZ 2011, PDF

$350000 Schadensersatz bei Geschäftsgeheimnisschutzbruch, AvidAir Helicopter v. Rolls-Royce Corp., 8th Cir 13 DEZ 2011, PDF

Wahlen kaufen wieder einfacher, Right to Life v. Barland, 7th Cir 12 DEZ 2011, PDF

Supreme Court: Kreuzverhör, Ausweisung bei Straftaten, Hardy v. Cross, Judulang v. Holder, 12 DEZ 2011, Decisions Today Web
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Samstag, den 17. Dez. 2011

Wegen Schutz alter Kollegen entlassen

 
.   Alten Kollegen, denen über 40, gab er ein ausgezeichnet, doch die Chefs wollten ihnen nur eine voll erfolgreiche Bewertung zugestehen und entließen ihn. Er rügt, sein Einsatz für Alte habe ihn die Stelle gekostet, und klagt wegen vorgeschobener Altersdiskriminierung.

So geht das nicht, erklärte ihm das Bundesgericht in der Hauptstadt Washington am 14. Dezember 2011 im Fall Moore v. Office of the Architect of the Capitol, Az. 10-1470, mit einer leicht verständlichen Darlegung des Diskriminierungsrechts.


Freitag, den 16. Dez. 2011

Der Feind kassiert bei uns

 
.   Ordre Public - Public Policy: Steht sie der Anerkennung eines Spruchs nach der New Yorker Übereinkunft in Schiedssachen entgegen, wenn der Feind mit einem Spruch aus dem Ausland in den USA kassieren will?

Diese Frage verneinte in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 15. Dezember 2011 im Fall Ministry Of Defense v. Cubic Defense Systems, Inc., Az. 99-56380. Der Iran hatte wegen Vertragsbruches ein schweizer Schiedsverfahren gewonnen, das nun in den USA zur Anerkennung gelangt.


Donnerstag, den 15. Dez. 2011

Arbeit: Lohn? Oder Arbeit = Spaß?

 
.   Arbeit dient dem Arbeitgeber, nicht dem Arbeitnehmer. Vor dem Dienst­antritt erbracht, kann sie Überstun­dengeld auslösen. Doch muss der Arbeit­geber von der Leistung wissen. Kommt er um 8 Uhr, und die Schicht beginnt um 5, weiß der Chef nicht unbedingt von den Vorberei­tungen der Schichtleiterin.

Die Frage vor- und nachbe­reitender Leistungen taucht in den USA immer wieder auf. Sie können der Einstimmung des Per­sonals dienen und vergütungs­los bleiben - oder sie stellen Arbeit dar.

Im Fall Kellar v. Summit Seating Inc., Az. 11-1221, erläuterte das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks der USA in Chicago am 14. Dezember 2011 diese Abgren­zungen auf 16 lesens­werten Seiten.


Mittwoch, den 14. Dez. 2011

Gleitzeitfeind in Bundes- und Staatsrecht

 
.   Gleitzeit ist eine deutsche Errungenschaft, die in den USA feindlich betrachtet wird. Der Bund erlaubt sie für Bundesbeamten, jedoch nicht den Staatsbeamten, und der Privatwirtschaft erst recht nicht.

Besonders schwer wird es, wenn Unternehmen das Recht des Bundes und das der einzelnen Staaten zum Arbeitnehmerschutz beachten müssen - erst recht bei Arbeitsleistungen außerhalb des Sitzstaates des Unternehmens.

Die Urteilsbegründung vom 13. Dezember 2011 im Fall Sullivan v. Oracle Corporation, Az. 06-56649, führt in die Materie ein, weil die Arbeitnehmer als unter das Bundesrecht fallend eingestuft werden, nachdem der Arbeitgeber sie zunächst für ausgenommen hielt. Gleitzeit betrifft der Fall vor dem Bundesberufungsgericht in San Francisco nicht, sondern den Achtstundentag und die 40-Stundenwoche, ohne die Gleitzeit oft nicht funktioniert.

Das Oracle-Personal fällt zudem unter das Recht des Sitzstaates, welches wiederum über dessen Staatsgrenzen hinaus ausstrahlt, wo es mit dem Recht anderer Staaten kollidieren kann. Alles ist so einfach in den USA, keine Bürokratie, ein Paradies für Arbeitgeber: Not!


Dienstag, den 13. Dez. 2011

Musikhandel agiert wie ein Monopol

 
.   Drei Musikhändler beherrschen den Markt. Mit Kunden schließt jeder einen Meistbegünstigungsvertrag ab, der ihm die besten Konditionen garantiert, die den Kunden von den Konkurrenten aufgezwungen werden. Damit agieren die Musikhändler wie ein Monopol: Abgestimmte Preise für Kunden, die zu keinem Wettbewerber ausweichen können.

Das übermächtige Urheberrecht für den Film- und Musikhandel macht es möglich. Copyright war zwar konzeptionell ein Monopol, doch sollte nach Queen Annes Gesetz das Copyright 14 Jahre währen und nicht drei Händlern als mächtige Vertreter der Künstler den gesamten Markt garantieren.

Dass es in den USA so kommen konnte, resultiert aus den den Kunden aufgedrückten Geheimabsprachen dieser Vampire, die Künstlern wie Online-Anbietern das Blut aussaugen. In Why Spotify can never be profitable: The secret demands of record labels lüftet Michael Robertson den Schleier.


Montag, den 12. Dez. 2011

Armeeforschung ohne Kartellrisiko

 
.   Gemeinsame Forschung kann leicht ein Ziel der Kartellwächter werden. Dann droht Schadensersatz in dreifacher Höhe des tatsächlichen Schadens.

Zur IT-Forschung schlossen sich einige Universitäten, die um Forschungsgelder des Pentagons buhlen, zusammen und meldeten nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993, 15 USC §4301 haftungsbegrenzend die Zusammenarbeit beim Justizministerium in Washington, DC, an.

Dessen Antitrust Division veröffentlichte die Meldung im Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2011 unter dem Titel Consortium for Command, Control, Communications and Computer Technologies. Die Details der Zusammenarbeit betreffen Entwicklungen für die US-Armee. Das Ministerium beschreibt die Ziele in seiner Verkündung.


Sonntag, den 11. Dez. 2011

Gutachten zur Domainsperre SOPA

 
.   Der Stop Online Privacy Act geht als Entwurf in die heiße Phase. Die von Film- und Musikhändlern gesteuerte Bill H.R. 3261 genießt den Zuspruch der Republikaner. Die Internetwirtschaft lehnt den Entwurf, der eine ganze Domain wegen einer einzigen angeblichen Urheberrechtsverletzung stilllegen kann, ab.

Eine verfassungsrechtliche Stellungnahme erschien nun als Gutachten eines Juraprofessors. Diese sind selten einflussreich, doch Lawrence Tribes The Stop Online Piracy Act violates the First Amendment wird ernstgenommen. Im wesentlichen argumentiert Tribe, dass SOPA gegen das Verfassungsgebot des Schutzes der Meinungsfreiheit verstoßen würde, da der Entwurf behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne richterliche Entscheidung Vorrang gewähren würde.


Samstag, den 10. Dez. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Vorvertragsbindung, Vorleistungen, Letter of Intent, BPI Energy, Inc. v. IEC (Montgomery) LLC, 7th Cir 9 DEC 2011, PDF

Vertragsschluss EMail, Leistung, LeVista, Inc. v. Ranbaxy Pharms., Inc., 2nd Cir 9 DEC 2011, PDF

Haftungsausnahme bei Unfall angesichts bekannter, offensichtlicher Gefahr, Swearingen v. Momentive, 7th Cir 7 DEC 2011, PDF

Postulationsfähigkeit der Corporation im US-Bundesgerichtsprozess, In re IFC, 7th Cir 5 DEC 2011, PDF

Rechtswahl RT @EmbassyLaw: Application of foreign law & FSIA, Bulgartabac Hldg AD v. Rep. of Iraq, 2nd Cir 5 DEC 2011, PDF
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Freitag, den 09. Dez. 2011

Mädchenverstümmelung verschoben

 
ML - Washington   Die Abschiebung in den Senegal bedeutet die Beschneidung ihrer Tochter und Lebensgefahr für die Klägerin, behaupten sie und Zeugen. Daher legte sie Berufung gegen die Abschiebeentscheidung des Board of Immigration Appeals ein.

Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk in Atlanta bewilligte am 8. Dezember 2011 im Fall Seck v. U.S. Attorney General, Az. 09-16384, den Antrag auf Aussetzung der Abschiebung. Es hob die Entscheidung in Teilen auf und verwies die Sache zurück.

Das Ausländeramt stützte seine Entscheidung fehlerhaft nur auf senegalesische Statistiken zum Thema Beschneidung, nicht den Einzelfall, also die familiäre Situation der Klägerin und ihrer elfjährigen Tochter sowie deren Risiken bei der Rückkehr in ihr Heimatland, erklärte das Gericht. Deshalb muss das Amt den Antrag im Sinne der Rechtsauffassung des Gerichts neu beurteilen.


Donnerstag, den 08. Dez. 2011

Streit ums sympathischere Gericht

 
.   An das staatliche Gericht, nicht das des Bundes, wollen viele Kläger. Vor allem, wenn ihr Anspruch schwach und von der Sympathie von Ortsrichtern und Geschworenen abhängig ist.

Xenophobie haftet Amerika seit den Hexenjagden der Kolonial­zeit an. Daher gewährt die Verfassung der USA dem Ortsfremden das Recht, einen Prozess ins als objektiver geltende Bundes­gericht zu verlegen.

Den Streit gewann am 7. Dezember 2011 der Kläger im gut erklärten Fall Stillwell v. Allstate, Az. 11-0422, vor dem Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks der USA in Atlanta.

Der Kläger hatte neben den ortsfremden Versicherer als Beklagten dessen Makler gestellt. Der Makler lebt im Klägerstaat. So war die complete Diversity zerstört, die die Berufung auf das Verfassungs­recht erfordert. Da ein Anspruch gegen Makler denkbar ist, war seine Beifügung, Joinder, auch kein Prozessbetrug.


Mittwoch, den 07. Dez. 2011

Anwalt haftet bei Spektakel vor Gericht

 
.   Der Anwalt legte sich enorm ins Zeug. Vielfach davor gewarnt, nicht über die Stränge zu schlagen - ein Gericht ist ja kein Theater -, trieb er die Vernehmung von Zeugen auf die Spitze, bis die Richterin den Prozess als fehlgeschlagen bezeichnete: Mistrial!

Die Parteien schlossen zu Beginn des zweiten Geschworenen­verfahrens einen Vergleich. Die Beklagte verfolgte nun den Anwalt auf Schadens­ersatz wegen der Verursachung des Mistrial. Am 6. Dezember 2011 erhielt sie ein Geschenk in Höhe von über $100.000.

Im Fall Ferguson v. Valero Energy Corp., Az. 11-2007, bestätigte mit zehnseitiger Begründung das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks in Phila­delphia, dass der Schadens­ersatz in Höhe der Verteidi­gungskosten der Beklagten zu Recht zugesprochen wurde.

Der Vergleich, der alle Ansprüche für erledigt erklärt, wirkt zwischen den Prozess­parteien, nicht gegenüber ihren Anwälten, erklärte es au passant. Außerdem erörtert es lehrreich, wann die Grenzen anwalt­lichen Enga­gements im amerikanischen Prozess überschritten sind.



Gewinnspiele USA - Deutschland

 
.   Gewinner und Verlierer gibt es nach der deutschen GVG-Reform: Ein Preis von 1200 Euro winkt dem schnellsten Rüger. In den USA soll die Reform der freiwilligen Verbannung aus Kasinos Geld in die Kassen der Staaten spülen.

Soziale Aspekte gaben den Ausschlag, als die Staaten Listen auflegten, in die sich Spielsüchtige eintragen können. Selbst im Delirium sollten sie nicht mehr das Kasino aufsuchen können. Lebenslang sollte den Verzeichneten der Zugang verwehrt werden. Jetzt brauchen die Staaten Geld, und aus lebenslang wird befristet. Gleichzeitig wird der Maximaleinsatz für Spieler erhöht: Satisfaction!

Der Bund hat dabei nichts zu sagen. Die Einzelstaaten entscheiden solche Dinge. Also wird es ein Sammelsurium von Gesetzen geben - anders als beim bundesweiten GVG. Wer dort alle sechs Monate im Prozess rügt, dass das Verfahren auch schneller laufen könnte, kann am Ende das große Los ziehen, Wiedergutmachung und Schadensersatz erhalten, erörtert Rechtsanwalt Jede. Das Gesetz ist vage; was beim einem Gericht als Trumpf sticht, kann beim nächsten eine Niete sein.


Dienstag, den 06. Dez. 2011

Verzögerungstaktik aufgeflogen

 
ML - Washington.   Mangels Erklärungen des Angeklagten für die Anklagepunkte legte der Anwalt das Mandat nieder. Daraufhin wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger bestellt. Wegen Uneinigkeit mit diesem über die Prozesstaktik bestand der Angeklagte am ersten Verhandlungstag auf einen neuen Verteidiger. In geschlossener Sitzung lehnte das Gericht den Antrag mit Hinweis auf Verzögerungstaktik und Uneinsichtigkeit des Angeklagten ab.

Nachseiner Verurteilung wegen Bankenbetrugs und Korruption zu einer 78-monatigen Freiheitsstrafe legte der Verurteilte Berufung ein. Das Gericht habe sein Recht auf Vertagung der Verhandlung zur geeigneten Verteidigerauswahl verletzt.

Das Bundesberufungsgericht für den achten Bezirk in St. Louis bestätigte am 5. Dezember 2011 das Urteil in Falle United States of America v. Robinson, Az.11-1077. Das Bundesgericht habe zu Recht eine Verzögerungstaktik angenommen. Ein Antrag auf Vertagung sei nur unter bestimmten im Urteil aufgezeigten Bedingungen statthaft. Davon erfasse keine den vorgetragenen Antrag.


Montag, den 05. Dez. 2011

Faceporn: Gerichtsbarkeit wegen .com?

 
.   Darf ein Gericht in den USA über einen ausländischen Webanbieter mit einer .com-Domain die Gerichts­barkeit ausüben, wenn das Geschäfts­modell nicht auf die USA ausgerichtet ist und sich nur 1000 Amerikaner von ihm angezogen fühlen?

Im Fall Facebook v. Pederson, Az. 10-cv-04673, bezweifelt der Richter die Zustän­digkeit des Gerichts für die norwegischen Anbieter im Beschluss vom 29. November 2011. Bei der von Facebook behaupteten Markenver­wässerung setzt die personal Jurisdiction mehr als die Anmeldung einer Domain voraus.

Das Mehr besteht in der Zielgerich­tetheit des beklagten Retro Invent Startup-Unternehmens, die Facebook nun dem Bundes­gericht im nördlichen Bezirk Kalifor­niens nachweisen muss. Erst dann bestünde das verfassungs­rechtliche Rechtsstaat­lichkeits­merkmal, das wiederum das Gericht zum Erlass eines Versäumnis­urteils berechtigte.


Sonntag, den 04. Dez. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile aus den Bundesgerichten der USA:
Verleumdungsklage ausländischer Personen in USA, Vicini Lluberes v. Uncommon Productions, 1st Cir 2 DEZ 2011, Web

Bundesrecht als Inselrecht vom Bund ignoriert, Coffey v. Govt. of U.S. Virgin Islands, 8th Cir 2 DEC 2011, PDF

Verwehrte Klagerücknahme, Detroit Int'l Bridge Co. v. Government of Canada, DCDC 1 DEC 2011, PDF
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Samstag, den 03. Dez. 2011

Ausbeuter im Film: Zuckerbarone verleumdet?

 
.   Ein Priester, eine spanische Zeitung und ein Dokumentarfilm beklagen die Ausbeutung dominikanischer Zuckerarbeiter durch die dominante Zuckerfamilie des Landes. Können zwei Zuckerbrüder erfolgreich in den USA den Filmmacher wegen Verleumdung verklagen?

Das Untergericht weist ihre Klage als unvereinbar mit dem Meinungsfreiheitsgrundsatz der Bundesverfassung ab. Im Fall Vicini Lluberes v. Uncommon Productions, LLC, Az. 10-2082, entscheidet die Revision in Boston differenzierter. Es beginnt mit dem First Amendment als Schutz vor einfachen Verleumdungsklagen öffentlicher Figuren.

Der United States Court of Appeals for the First Circuit beurteilt zunächst den Grad der Berühmtheit der Brüder durch ihr Auftreten in der Öffentlichkeit sowie geographisch; er liegt nicht so hoch, dass eine böswillige Verleumdung hinzunehmen wäre. Die zweite Frage ist ihr Zugang zu im Ausforschungsbeweisverfahren verwehrten Unterlagen über die Faktenprüfung bei der Filmherstellung:

Die für Versicherungszwecke durchgeführte Prüfung veranlasste der Anwalt der Filmhersteller. Fällt der Themenbereich deshalb unter das Anwaltsgeheimnis und muss in der Discovery-Phase des US- Prozess nicht offengelegt werden? Was gilt für die EMails über den Prüfauftrag?

Das Gericht liefert am 2. Dezember 2011 wertvolle Richtlinien für die erneute Prüfung im Untergericht. Die Prüfung der First Amendment-Prinzipien muss der District Court erneut vornehmen. Dasselbe gilt für den Beweisbeschluss: Bestimmte Akten und Dokumente des Anwalts bleiben geschützt; sie betreffen Rechtsrat.

Andere Anwaltsschreiben, die eine einfache Auftragserteilung enthalten, sind der Gegenseite zu überlassen. Das Revisionsgericht legt sich nicht fest, denn die Prüfung der Tatsachenlage bleibt im US-Prozess Aufgabe des Ausgangsgerichts.

Die Revisionsbegründung ist vorbildlich und nützlich für die Beurteilung von Verleumdungssachverhalten mit Auslandsberührung. Auch die Beurteilung der Discovery-Regelungen ist lehrreich, da nicht jede anwaltliche Tätigkeit eine rechtliche Beratung darstellt. Korrespondenz mit Anwälten kann zwar als Attorney Client Privileged betitelt werden - ob das Anwaltsgeheimnis wirklich wirkt, steht auf einem anderen Blatt.


Freitag, den 02. Dez. 2011

Kurswechsel beim Wechselkurs

 
.   Dollar oder Euro - worauf einigt man sich im Vertrag? Notfalls auf eine Währung mit einer Auffangklausel in der Gegenwährung. Einfach gehalten so:
A zahlt B 10 Euro. Bs Zahlungspflicht ist jedoch auf maximal 14 Dollar begrenzt. Wenn aufgrund von Kursschwankungen der Grenzwert um mehr als 50US¢ überschritten wird oder A weniger als 9,50 Euro erhält, werden die Parteien …
In der Praxis ist das gerade gut gelaufen, nur mit einem Vielfachen. Als A nach einigen Wochen die Gutschrift des Eurobetrags bestätigt, verlangt sie von B noch die Differenz zum heutigen Dollarkurs. Das würde ihr mehr Euro bringen. Der erste Satz reduziert wirksam die Fantasievorstellung.


Donnerstag, den 01. Dez. 2011






CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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