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Freitag, den 09. Dez. 2011

Mädchenverstümmelung verschoben  

ML - Washington   Die Abschiebung in den Senegal bedeutet die Beschneidung ihrer Tochter und Lebensgefahr für die Klägerin, behaupten sie und Zeugen. Daher legte sie Berufung gegen die Abschiebeentscheidung des Board of Immigration Appeals ein.

Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk in Atlanta bewilligte am 8. Dezember 2011 im Fall Seck v. U.S. Attorney General, Az. 09-16384, den Antrag auf Aussetzung der Abschiebung. Es hob die Entscheidung in Teilen auf und verwies die Sache zurück.

Das Ausländeramt stützte seine Entscheidung fehlerhaft nur auf senegalesische Statistiken zum Thema Beschneidung, nicht den Einzelfall, also die familiäre Situation der Klägerin und ihrer elfjährigen Tochter sowie deren Risiken bei der Rückkehr in ihr Heimatland, erklärte das Gericht. Deshalb muss das Amt den Antrag im Sinne der Rechtsauffassung des Gerichts neu beurteilen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.