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Mittwoch, den 14. Dez. 2011

Gleitzeitfeind in Bundes- und Staatsrecht  

.   Gleitzeit ist eine deutsche Errungenschaft, die in den USA feindlich betrachtet wird. Der Bund erlaubt sie für Bundesbeamten, jedoch nicht den Staatsbeamten, und der Privatwirtschaft erst recht nicht.

Besonders schwer wird es, wenn Unternehmen das Recht des Bundes und das der einzelnen Staaten zum Arbeitnehmerschutz beachten müssen - erst recht bei Arbeitsleistungen außerhalb des Sitzstaates des Unternehmens.

Die Urteilsbegründung vom 13. Dezember 2011 im Fall Sullivan v. Oracle Corporation, Az. 06-56649, führt in die Materie ein, weil die Arbeitnehmer als unter das Bundesrecht fallend eingestuft werden, nachdem der Arbeitgeber sie zunächst für ausgenommen hielt. Gleitzeit betrifft der Fall vor dem Bundesberufungsgericht in San Francisco nicht, sondern den Achtstundentag und die 40-Stundenwoche, ohne die Gleitzeit oft nicht funktioniert.

Das Oracle-Personal fällt zudem unter das Recht des Sitzstaates, welches wiederum über dessen Staatsgrenzen hinaus ausstrahlt, wo es mit dem Recht anderer Staaten kollidieren kann. Alles ist so einfach in den USA, keine Bürokratie, ein Paradies für Arbeitgeber: Not!







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.