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Samstag, den 24. Dez. 2011

Brieffreundschaft in der Haft?  

ML - Washington.   Die Kläger betreiben Brief­freundschafts­dienst­leistungen zwischen Haftinsassen und Nichtinsassen. Sie versenden Listen mit Interessenten an die Insassen und umgekehrt.

In Florida verbietet die Pen Pal Solicitation Rule solche Listenwerbung. Die Kläger sehen darin eine Verletzung ihrer Verfassungsrechte. Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk der USA erklärte die Norm am 22. Dezember im Fall Joy Perry v. Secretary, Florida Department of Corrections, Az. 11-10694, für verfassungsgemäß.

Den Häftlingen werde nicht jede Brief­freundschaft versagt, sondern lediglich die, die über Werbung zustande kommt. Zu Recht habe das Untergericht in seiner Abweisung der Sicherheit der Nichtinsassen vor Betrug und der Aufrech­terhaltung der Sicherheit in den Gefängnissen Vorrang vor den Pen Pal-Wünschen der Rechtsbrecher eingeräumt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.