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Donnerstag, den 29. Dez. 2011

Vereitelter Bedingungseintritt: Bonus  

.   Die Firma plant die Schließung. Damit die Verkäufer nicht vorher weglaufen, verspricht sie ihnen einen Bonus. Sie zahlt jedoch nur einen Teil, weil sie den Betrieb verkaufte, nicht schloss, und die Verkäufer vom Erwerber übernommen wurden.

Die Verkäufer verklagen sie erfolglos auf den Rest des Bonus. Sie argumentieren, den Nichteintritt der Firmenschließung habe die Firma verursacht; sie habe schuldhaft den Bedingungseintritt vereitelt und müsse dafür haften.

Dieses Condition precendent-Argument erläutert das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 28. Dezember 2011.

Die ausführliche Urteilsbegründung stellt die Grundlagen des Bedingungsrechts in Vertragsverhältnissen im Fall Robert Warner, II v. DSM Pharma Chemicals North America, Az. 11-0884, lesenswert dar. Außerdem erörtert sie eine Ausnahme zum Grundsatz der Nichtkostenerstattung nach der American Rule, die obsiegenden Klägern die Anwaltskostenerstattung verwehrt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.