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Mittwoch, den 04. Jan. 2012

Partybisse: Falsche Liebe, falsches Gericht  

.   Die Erstsemester an der Yale Universität feierten, zogen sich ins Zimmer der Studentin zurück - und dann biss der Student sie so, dass sie später auf Schadensersatz klagte.

Yale liegt in Connecticut; die Klage reichte sie in New York ein. Das Gericht wandte das Recht des Erfolgsortes an und wies die Klage wegen Verjährung ab. Die Revision wies die Prüfung nach dem Recht von New York an. Nun wies das Gericht die Klage mangels örtlicher Zuständigkeit ab: Dem Beklagten und der Tat fehle der Bezug zu New York.

Am 3. Januar 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City im Fall Gerena v. Korb dieses Urteil mit kurzer, doch lehrreicher Schilderung der prozessualen Voraussetzungen einer Klage wegen deliktischer Handlung, Tort.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.