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Mittwoch, den 29. Febr. 2012

Familienfotos wider Willen bei Facebook

 
.   Der Onkel stellte Familienfotos mit dem Kläger bei Facebook ein, der ihn auf eine Verbotsverfügung wegen Bedrohung und Belästigung verklagte:
Appellant also claimed that respondent frightened appellant with threatening behavior that included "a hostile tirade against Petitioner online, posting childhood images of Petitioner accompanied by obscene language." Appellant further stated in the petition that respondent "has acquired private childhood pictures of Petitioner and has posted the pictures online together with vulgar and coercive statements." Finally, appellant stated that respondent's harassment of him had restricted his movement "and caused reasonable alarm." Appellant requested a two-year order requiring respondent to not harass appellant or his minor child, to stay away from his home, and to remain 100 yards away from him and his children.
Im Urteil Olsen v. LaBrie bestätigte das Berufungsgericht des Staates Minnesota am 13. Februar 2012 die Abweisung. Eine Belästigung mit feindlicher Einstellung, wenngleich sie nicht feinfühlig war, durch die Preisgabe harmloser Kinderbilder lag nicht vor, während die Anmerkungen frech und respektlos, doch nicht rechtswidrig wirkten.


Dienstag, den 28. Febr. 2012

Gesetz greift auch ohne Vorschrift

 
Verjährung auch ohne ausdrückliche Frist
.   In New York City klärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 28. Februar 2012 die Frage, ob eine Verjährung greifen kann, wenn das Gesetz keine Verjährungsvorschrift enthält. Im Fall Spira v. J.P. Morgan Chase & Co. erklärte es den Unterschied zwischen einem Statute of Limitations und einem Statute of Repose und bestimmte, dass bei Fehlen einer Verjährungsbestimmung eine vergleichbare Regel als Statute of Limitations analog anwendbar ist:
[A] federal statute's failure to reference a limitations period does not compel the conclusion that no limitations period applies. Where Congress creates a cause of action without specifying a limitations period, federal courts generally borrow a limitations period or other timeliness rule from the most analogous source--ordinarily state law.


Sonntag, den 26. Febr. 2012

Ein Rechtsstreit, zwei Klagen

 
Bundes- und einzelstaatliche Gerichte parallel zuständig
.   Auf Nichtamerikaner wirkt verwunderlich, dass in jedem Staat eine vollständige einzelstaatliche Gerichtsbarkeit neben der ebenfalls dreiinstanzlichen Bundesgerichtsbarkeit besteht. Dass ein Sachverhalt zu parallelen Prozessen auf beiden Ebenen führt, erscheint noch verwirrender.

Amerikanische Richter sind nicht unbedingt davon angetan, dass sie nicht den ganzen Fall abschließend beurteilen dürfen. Prozessuale Ineffizienz soll nicht sein, andererseits ist das amerikanische Recht von der prozessualen Gerechtigkeit, nicht der materiellen, geprägt.

In der Revisionsbegründung des Falles Mayda Nazario-Lugo v. Caribevisiòn Holdings, Inc. erklärte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston anhand eines Arbeitsrechtsstreits, wann die judicial Economy nach der Abstention Doctrine des Präzedenzfalls Colorado River zurücktreten muss. Ausnahmen sind selten, bestätigte es am 24. Februar 2012:
To begin, there is nothing unusual about parallel litigation resolving similar controversies in both state and federal court. Admittedly, twin litigation may result in some measure of inefficiency and wasted resources, and there is some risk of inconsistent decisions from different courts on the same or similar issues. … Nevertheless, federal courts must abide by their virtually unflagging obligation to exercise their lawful jurisdiction and resolve the matters properly before them.


Freitag, den 24. Febr. 2012

Google-Vergleich: Nicht Sache Dritter

 
Nur Amt und Google können Verbraucherschutz einklagen
.   Den am 19. Februar 2012 gestellten Antrag des Electronic Privacy Information Center gegen das Verbraucher­schutzamt Federal Trade Commission zur Durchsetzung der vereinbarten Kundenrechte auf Datenschutz und Privatsphäre wies das Bundesgericht der amerikanischen Hauptstadt in der ersten Instanz bereits am 24. Februar ab.

Allein die Vergleichsparteien, also Google und die FTC, sind nach der Consent Order vom Oktober 2011 klageberechtigt, entschied es im Fall EPIC v. FTC mit 12-seitiger Begründung.

Das EPIC begehrte einstweiligen und dauerhaften Rechtsschutz, um die neuen Privacy-Regeln von Google vor ihrem Inkrafttreten im März 2012 anzuhalten und einer gründlichen Prüfung unterziehen zu lassen.


Donnerstag, den 23. Febr. 2012

Genozid-Anspruch Bundessache

 
Kalifornien darf deutschen Versicherer nicht ahnden
.   Einzelstaatliche Regelungen zur Eröffnung von Völker­mordansprüchen gegen Versicherer verstoßen gegen die Bundes­verfassung, entschied in Kalifornien das Bundesberufungs­gericht des neunten Bezirks am 23. Februar 2012 im Fall Movsesian v. Victoria Versichung AG:
Because California Code of Civil Procedure section 354.4 does not concern an area of traditional state responsibility and intrudes on the field of foreign affairs entrusted exclusively to the federal government, we hold that section 354.4 is preempted. We remand the case to the district court with instructions to dismiss all claims revived by that statute.


Mittwoch, den 22. Febr. 2012

Abgetretene eingetragene Musikrechte

 
.   Die Eintragung von Urheberrechten beim Copyright Office in Washington, DC, ist eine wichtige Voraussetzung für die Geltendmachung dieser Rechte. Die Eintragung gilt nicht für die gesamte Laufzeit des amerikanischen Urheberrechts.

Das Bundesgesetz, Copyright Act, erfordert eine Verlängerung mit der Einräumung eines Rücknahmerechts für den Schöpfer. Dieses Recht dürfen auch Erben und andere Rechtsnachfolger ausüben.

Die Begründung im Fall Roger Miller Music, Inc. v. Sony/ATV Publishing, LLC des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA vom 22. Februar 2012 illustriert lesenswert diese komplexe Materie.


Montag, den 20. Febr. 2012

Klage mangels Mitwirkung abgewiesen

 
Ausforschungsbeweispflicht trifft auch Klägerin
.   Mangelnde Mitwirkung beim Ausforschungs­beweisverfahren, Discovery, trifft nicht allein die Beklagten. Auch Kläger verlieren, wenn sie nicht bereit sind, ihre Akten und Kenntnisse der Gegenseite vorzulegen. Im Fall Murray v. Mitsubishi Motors hatte die Klägerin nicht ihr Teil beigetragen:
In this case, Murray does not appear to challenge the district court's findings that: she was required to provide a damages analysis by June 15, 2009 and to disclose expert reports by August 15, 2009; she did not comply with either deadline or seek an extension of time; that she represented to the district court during a September 15, 2009 telephone conference that her experts would be within four weeks, but nonetheless failed make her promised disclosure; she continued to ignore the court's orders despite the court's warning on February 10, 2010 that further noncompliance could result in dismissal of the action; and she remained noncompliant for an entire year, when the district court finally granted the defendants. motions to dismiss.
Bevor das Gericht die Klage wegen der verweigerten Mitwirkung endgültig abwies, hatte es die Klage provisorisch abgewiesen: Es gestattete der Klägerin fruchtlos die Neueinreichung unter der Bedingung der Erfüllung der Beweisverfügungen oder einer Klageänderung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hieß dieses Vorgehen am 17. Februar 2012 gut.


Sonntag, den 19. Febr. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
19. Februar 2012 .   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Irakentsendung mit Unfall: Beweis, Anwendbarkeit ausländischen Rechts, McGee v. Arkel Intern'l, 5th Cir 16 Feb 2012 PDF

Kein Strafschadensersatz gegen Iran, Shahintaj Bakhtiar v. Iran, DC Cir 17 Feb 2012 PDF

Schiedsprozesse wegen Erfolgshonorarvertrags, Grynberg Production v. Susman, 10th Cir 16 Feb 2012 PDF

Anfechtung Schiedsspruchs wg Zulassg weiteren Anspruchs, Controlotron v. Siemens Indus., Inc., 2nd Cir 9 Feb 2012 PDF

Entzug des Heiratsrechts verfassungswidrig, Kristin Perry v. Edmund G. Brown, Jr., 9th Cir 7 Feb 2012, PDF

Nach Urheberrecht unwirksamer Reparaturvertrag, BC Technical, Inc. v. Ensil International, 10th Cir 7 Feb 2012, PDF
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Samstag, den 18. Febr. 2012

Definitionenstreit: and, or, each, any

 
FSp - Washington.   Dem Referendar fehlen die Worte: Im Rahmen des Discovery-Ausforschungs­beweis­verfahrens können die Parteien ihre zukünftig zu verwen­dende Termino­logie zur Beschreibung und Erklärung von Dokumenten selbst mit Instructions & Definitions-Absprachen definieren. So bilden die Parteien ihren eigenen Verfahrens­wortschatz, an dem man sich im Rahmen einer Auslegung des gegne­rischen Vorbringens orientiert. Hält der Gegner eine Defi­nition für unsachgemäß oder irreführend, so widerspricht er.

Heute moniert der gegnerische Anwalt, die definierten Wörter each, any, and und or seien zur Verwendung zu ungenau, zu unbestimmt, zu vage und mehrdeutig und dienten allein der Umgehung des Regelungszwecks von Prozess- und Markenrecht. Gleichermaßen verhalte es sich mit identify, identifying, relating to, opposer, you sowie applicant und date.

Dem deutschen Referendar werden hier schon die Muttersprach-Alternativen knapp; und ob sich ein solches Vorgehen wirklich empfiehlt, muss der prozessökonomisch Denkende bezweifelnd offen lassen. Will man aber nicht zur Kommunikation via Rauchzeichen zurückkehren, empfiehlt sich bei solch einem Vorbringen wohl nur, es schweigend zur Kenntnis zu nehmen.


Freitag, den 17. Febr. 2012

Digital-TV verschoben

 
.   Auf deutschen Fernsehgeräten erscheinen Warnungen über die Umstellung von Analog auf Digital. Das war vor einigen Jahren in den USA genauso, und es kann wieder kommen. Noch gilt nämlich eine Übergangsfrist für bestimmte Anbieter in bestimmten Märkten.

Ein Verordnungsentwurf im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 16. Februar 2012 belegt die Komplexität der Umstellung. Das zuständige Bundeskommunikationsamt, Federal Communications Commission, ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, Administrative Procedures Act, gehalten, die Belange der Öffentlickeit zu berücksichtigen und diese zur Kommentierung einzuladen.

Daher legt die Federal Communications Commission unter dem Titel Carriage of Digital Television Broadcast Signals: Amendment to the Commission's Rules auch einen Fragenkatalog vor und klärt über geltende und geplante Lösungen und Fristen nach 47 CFR Part 76 auf.


Donnerstag, den 16. Febr. 2012

Apartheid-Demo - haftet Uni?

 
Juden und Muslime im Streit um Demo
.   Seit 1964 wird auf dem Campus der University of California in Berkeley heftig demonstriert. Israelische Zustände wollte eine Apartheid-Demonstration palestinaphiler Studenten aufzeigen und verlangte unter anderem an einer Sperre, dass Passanten sich als jüdisch oder nicht bezeichnen.

Zwei betroffene Studenten verklagten die Universität deshalb wegen der Verletzung ihrer bundesrechtlich geschützten Bürgerrechte mit Schadensersatzansprüchen sowie nach kalifornischem Recht. Das Bundesgericht in San Francisco wies die Ansprüche aus Bundesrecht im Fall Felber v. Yupof am 22. Dezember 2011 mit einer verfassungsrechtlich wichtigen Begründung ab.


Mittwoch, den 15. Febr. 2012

Huhn macht krank: Klage abgewiesen

 
$100.000 Schadensersatz im falschen Forum gefordert
.   Amerikanische Urteile sehen so unterschiedlich aus. Im Fall Alemi v. Qatar Airways richtet es der Richter am 7. Februar 2012 an die Anwälte und zeichnet mit Very truly yours.

Seine Begründung der Klageabweisung führt in die Zuständigkeitsoptionen der Warschauer Übereinkunft ein. Sie gilt für Auslandsflüge. Ein Forum in den USA sieht sie für den iranischen Kläger nicht vor, der in die USA flog, nach Genuss von Hühnerfleisch an Bord krank wurde, und im Ausland schon den Rückflug nach Teheran gebucht hatte.

Den geforderten Schadensersatz von $100.000 kann der Fluggast nicht in den USA einklagen. Für das von ihm angerufene Bundesgericht im Staat Maryland greift keins der vier anwendbaren Bezugsmerkmale der Konvention.


Dienstag, den 14. Febr. 2012

Staatenimmunität ohne deutsche Ausnahme

 
CT - Heidelberg.   Nach Streitigkeiten vor staatlichen und europäischen Gerichten hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag am 3. Februar 2012 die Frage der staatlichen Immunität beim Verfahren zu Reparationszahlungen für Verbrechen des Dritten Reiches in dem Rechtsstreit Deutschland gegen Italien: Griechenland intervenierend beantwortet.

Grundsätzlich müssen sich Staaten für hoheitliches Handeln nicht vor Gerichten anderer Staaten verantworten, da sie Immunität genießen. Der IGH kam zu dem Ergebnis, dass sich auch für die speziellen Fälle von im Dritten Reich verübten Verbrechen keine Ausnahme aus dem Völkergewohnheitsrecht ableiten lässt.

Weder die Schwere der Rechtsverletzungen auf denen die Forderungen fußen, noch die Möglichkeit, dass durch die Verbrechen zwingendes Recht (jus cogens) verletzt wurde, rechtfertigen die Versagung der Immunität Deutschlands. Auch die fehlende Möglichkeit der effektiven Rechtsdurchsetzung der Reparationszahlungen können keinen Grund hierfür darstellen.

Das Gericht erkannte zudem, dass sich die Regeln der Staatenimmunität auf die zuständige Gerichtsbarkeit beziehen, somit prozessrechtlich sind und daher grundsätzlich nicht davon abhängig zu machen sind, ob materielles Recht verletzt wurde. Offen ließ der IGH allerdings, wie dies sich bei einem strafrechtlichen Prozess gegen einen Staatsbeamten darstellt.

Zu dem Beitritt Griechenlands in das Verfahren untersuchte der IGH, ob Italien bei den Anträge der griechischen Gerichte auf Exequatur der Urteile zu Reparationszahlungen für das Distomo-Massaker die staatliche Immunität Deutschlands hätte durchsetzen und die Anträge somit ablehnen müssen. Auch hier kam der IGH zu dem Ergebnis, dass Italien Völkerrecht verletzte, als es die griechischen Urteile für in Italien vollstreckbar erklärte.

Das Urteil wurde zwar mit Spannung erwartet, hätte allerdings aus rechtspraktischer Sicht nicht anders lauten können, da dies sonst erhebliche Änderungen und Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regeln der Immunität mit sich gebracht hätte.

Auch in den USA ist die Entscheidung mit Spannung erwartet worden. In Washington, DC, hatte ein Richter im Fall Princz v. Federal Republic of Germany wegen Naziverbrechen eine Barbareiausnahme einführen wollen, die die Obergerichte bis zum Supreme Court jedoch ablehnten. Die später eingeführte gesetzliche Terrorausnahme haben die Gerichte hingegen gut geheißen.


Montag, den 13. Febr. 2012

Senator tot - Akte offen

 
Staatsanwaltschaft unterdrückte Entlastungsmaterial
.   Die Verfassung würde verletzt, wenn ein Untersuchungsbericht über staatsanwaltschaftlichen Missbrauch in der Strafverfolgung eines Senators geheim bliebe, entschied mit 55-seitiger Begründung das Bundesgericht der amerikanischen Hauptstadt Washington, DC, im Fall Special Proceedings am 8. Februar 2012.

Der Öffentlichkeits- und Meinungsfreiheitszusatz der Bundesverfassung der USA gebiete die Offenlegung der Gerichtsakten im Strafrecht insbesondere im Fall des mittlerweile verstorbenen Senators, dessen Wiederwahl durch die gravierende Missachtung des Strafprozessrechts einer ganzen Abteilung des Justizministeriums verhindert wurde.


Sonntag, den 12. Febr. 2012

Mit Verzug am Strohhalm

 
.   An Strohhälme klammern sich Hypo­theken­schuldner in den USA, selbst nach dem Privat­konkurs. Der Fall Phyllis Pricer v. Deutsche Bank illustriert die Verzweiflung.

Nach dem Konkurs verklagte die Schuldnerin alle Finanzierungs­beteiligten wegen Betrugs und Verletzung von Finanz­gesetzen und verlangte Schaden­sersatz von einer Million Dollar und Erlass der Hypotheken­schuld von mehr als $500.000.

Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington weist die Klage ab, weil sich die Klägerin zu spät an diesen Strohhalm klammerte. Dabei erklärt es am 5. Februar 2012 lesenswert die je nach Anspruch und Tatsachen­erkenntnis unter­schiedlichen Verjährungs­fristen.


Samstag, den 11. Febr. 2012

Kein ACTA für Deutschland?

 
FSp - Washington.   Zur Erleichterung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der schwer kontrollierbaren digitalen Parallelwelt wurde auf Initiative der USA und Japans das sogenannte Anti-Counterfeiting Trade Agreement geschaffen. Die ersten Staaten, darunter die USA, unterzeichneten das Abkommen bereits Ende letzten Jahres. Am 26. Januar 2012 traten die EU sowie 22 seiner 27 Mitgliedsstaaten bei.

Das Abkommen stieß in Deutschland auf scharfe Kritik. Eingriffsbefugnisse zur Sperrung von Internet-Zugängen, ein Frühwarnsystem für Urheberrechtsverletzungen, eine Strafbarkeit der bloßen Beihilfe hierzu, ohne Richtervorbehalt normierte Pflichten der Provider zur IP-Adressen-Herausgabe - in den Eingriffsbefugnissen mit teils fehlenden, teils sehr schwammig formulierten Voraussetzungen sehen viele eine Gefahr der staatlichen Zensur, die mit den bürgerlichen Freiheiten einer modernen demokratischen Gesellschaft und daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.

Der Beitritt Deutschlands war von der Bundesregierung am 30. November 2011 bereits beschlossen, die Unterschrift galt nur aus formellen Gründen aufgeschoben. Doch nach der Weigerung Polens, Tschechiens und anderer wurde nun der deutsche Botschafter in Japan heute auf dem Weg zur Unterzeichnung im letzten Moment vom Auswärtigen Amt zurückgerufen. Der gesellschaftliche Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen - die Zustimmung werde vorerst verweigert.


Freitag, den 10. Febr. 2012

Wahlstation vor Obergericht

 
FSp - Washington.   Der Ausbilder ließ den Referendar seine Kollegen aus Botschaft und Weltbank zum Gerichtserlebnis USA einladen. Dem Mythos des königlichen Richters im Prunksaal sollte so am Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk, direkt am Weißen Haus, auf den Grund gegangen werden. Bestätigt und beeindruckt verließ man das Gebäude.

Inhaltlich waren die Fälle vor dem U. S. Court of Appeals for the Federal District unbekannt, sodass sich jeder aus dem mündlichen Vortrag der Anwälte seine eigene Geschichte schaffen musste. Zuerst ein Streit um die Patentierung einer Software, die Webseiten spiegelverkehrt programmiert und darstellt. Eine Verhandlung gegen Yahoo wegen der Eintragung einer Software, die Werbeflächen von Yahoo in technisch umstrittener Weise speist. Schließlich die Frage der Haftpflicht der Vereinigten Staaten für Schäden Dritter nach Arbeitsunfällen ihrer Angestellten. Ist der Fall, dass zwei betrunkene Soldaten einen Autounfall verursachten, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, noch vom hier maßgeblichen und auszulegenden Präzedenzfall aus dem Jahre 1887 erfasst?

Auch wenn inhaltlich vieles offenbleibt - der Courtroom in wunderschönem dunkel-glänzendem Holz, den der Europäer nur aus Filmkulissen kennt. Erstaunlich wohl gelaunte Richter brachten die Zuschauer mehrfach zum Lachen. Auf die Frage eines Richters antwortet der Anwalt, "that this is a interesting question", worauf der Vorsitzende sofort klarstellt, "that questions from the court should always be interesting". Später ein Richter: "I've printed this document from the internet. So it must be authentic". Der unkomplizierte Besuch lohnt in jedem Fall.


Donnerstag, den 09. Febr. 2012

Wiedereinsetzung im US-Prozess

 
.   Im amerikanischen Recht finden sich nicht unbedingt Begriffe, die man im Rechtswörterbuch auf Papier oder online als Übersetzung entdeckt. Hinzu kommt die Vielfalt des Prozessrechts: Bundesgerichte haben ihrs und jeder Staat seins. Jeder Revisions- und Landbezirk in Staat und Bund kann seine eigene Regeln einführen. Auch die Richter setzen Prozessrecht - jeder für seinen Saal. Die Einheitlichkeit der Begriffe ist dabei nicht gewährleistet.

Die Wiedereinsetzung im amerikanischen Zivilprozess nach einem Versäumnis gehört zu den schwereren Begriffen. Im Verfahren Wilson v. Superclub Ibiza LLC nennt der Richter den Antrag nach Bundesprozessrecht am 3. Februar 2012 eine Motion to set aside the Entry of Default und erklärt, wann ein Entry of Default can be vacated, was nicht zur Annahme führen darf, der Begriff Vacation passe zur Wiedereinsetzung:
Rule 55(c) of the Federal Rules of Civil Procedure provides that an entry of default can be vacated for good cause. This and several other circuits have applied a three-part balancing test to assess whether good cause has been met. Though the decision lies within the discretion of the trial court, exercise of that discretion entails consideration of whether (1) the default was willful, (2) a set-aside would prejudice the plaintiff, and (3) the alleged defense was meritorious. Keegel v. Key West & Caribbean Trading Co., Inc., 627 F.2d 372, 373 (D.C. Cir. 1980).


Mittwoch, den 08. Febr. 2012

Verfassung schützt Heiratsrecht

 
.   Bis 2008 durfte in Kalifornien jeder jeden heiraten, nach einer Volksabstimmung nicht mehr. Die Bundesverfassung erlaubt diesen Eingriff nicht, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 7. Februar 2012 im Fall Kristin Perry v. Edmund G. Brown, Jr.:
Proposition 8 had one effect only. It stripped same-sex couples of the ability they previously possessed to obtain from the State, or any other authorized party, an important right -- the right to obtain and use the designation 'marriage' to describe their relationships. Nothing more, nothing less. A.a.O. 5.


Dienstag, den 07. Febr. 2012

Stuxnet-Klage abgewiesen

 
Beweise erst nach Zahlung angeboten
.   Die Rechtswidrigkeit des Stuxnet-Virus in Staatshand wollte der Kläger feststellen und sich eine Million Dollar Schadensersatz, Windows Vista und einen Fernseher zusprechen lassen. Den Beweis bot er für den Fall einer Schadensersatzzahlung von $60.000 für die Gefahr des nuklearen Winters, dem ihn der Staat aussetze, an.

Das Bundesgericht wies die Klage ab. Auch das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA erkannte im Vorbringen des Insassen einer Strafanstalt im Fall Credico v. CEO Idaho National Laboratory keinen justiziablen Vortrag und bestätigte die Abweisung nach 28 USC §1915(e)(2)(B).

Eine Klageänderung zuzulassen war dem Untergericht ebenfalls nicht geboten. Sie wäre fruchtlos, entscheidet der United States Court of Appeals for the Third Circuit in Philadelphia am 6. Februar 2012. Die Klage war gegen mehrere Parteien gerichtet, auch CEO Siemens (Nuclear Power Systems and Software).



Urheberverletzung: Caught Up

 
Die Warte des durchschnittlichen Beobachters
.   Bei der Beurteilung eines behaupteten Ur­heber­rechtsver­stoßes durch ein später geschaffenes Musikwerk darf das Gericht auf den durch­schnittlichen Beobachter abstellen. Aus dieser Warte stellte das Gericht eine Über­einstimmung in den beiden Worten caught up bei den strittigen Musikwerken fest. Diese Über­einstimmung allein reicht für eine rechts­widrige Kopie des Originals nicht aus.

Im Fall Wadena Pyatt and Bang Hitz Publishing v. Usher Raymond, IV, aka Usher, erklärt am 6. Februar 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit Sitz in New York die Voraussetzungen für eine Klage wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung und die erforderliche Beweiswürdigung samt Beweisangebot.


Sonntag, den 05. Febr. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige neue Urteile aus amerikanischen Gerichten:
RT @EmbassyLaw: Jurisdictional immunity of nations, Germany v. Italy/Greece, International Court of Justice, 3 Feb 2012 PDF

Beweise an Kläger: 10K, 154K, 9K; 2319 Blatt unproportional, EPOS Tech. v. Pegasus Tech., DCDC 31. Jan 2012 PDF

Technologietransfervertragsbruch, Auflösung, Schadensersatz, CMP v. KataLeuna GmbH, 4th Cir 1 Feb 2012 PDF

Datenzugang beim FBI: MLKing-Bilder des Spitzelfotografen, Memphis Publishing Co. v. FBI, DCDC 31 Jan 2012 PDF

Deutsches Patent verwehrt nicht amerikanisches, In Re Rehrig Pacific Co., CAFC 31 Jan 2012 PDF

Keine weltweite Blockade der Urteilsanerkennung, Chevron v. Naranjo, 2nd Cir 26 Jan 2012, PDF
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Samstag, den 04. Febr. 2012

Weltweite Vollstreckungsblockade

 
Doch nicht nach New Yorker Recht
.   Gegen ein angeblich durch Prozessbetrug erstrittenes Urteil aus Ecuador ging die Ölfirma mit einem Antrag auf eine Verbotsverfügung in New York vor. Der fremde Titel sollte weltweit für unvollstreckbar erklärt werden - mit Ausnahme von Ecuador.

Das Gericht gab dem Antrag statt. Am 26. Januar 2012 jedoch hob das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Injunction im Fall Chevron v. Naranjo auf. Im Anerkennungsverfahren gelten Einreden.

Einer Verbotsverfügung fehlt jedoch jede Rechtsgrundlage. Einreden können zudem erst geltend gemacht werden, wenn ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Auch das traf hier nicht zu.


Freitag, den 03. Febr. 2012

Akteneinsichtsanspruch FOIA

 
FSp - Washington.   Der Freedom of Information Act 1966 vermittelt jedem US-Bürger Zugang zu Dokumenten und Aufzeichnungen von US-Behörden. Die Offenlegungspflicht soll eine demokratische Gesellschaft gewährleisten, die Exekutive kontrollieren und Korruption verhindern.

Im Ermittlungsverfahren wird dieser Grundsatz durch 5 USC §552 (c) (2) eingeschränkt. Zum Schutz der Informationsquelle und der Ermittlungen im Einzelfall wie dieser Art der Ermittlungen generell ist eine Behörde von der Offenlegung von Informanten befreit, […] unless the informant's status as an informant has been officially confirmed.

Im Fall Memphis Publishing Company v. Federal Bureau of Investigation überschritt das FBI nach Ansicht des Bundesgerichts für den District of Columbia diese Grenze. Im Mittelpunkt steht der 2007 verstorbene Fotograf Ernest Wither, der in der Bürgerrechtsbewegung der Sechziger Jahre zur Führungsriege um Martin Luther King Jr. eine sehr enge Verbindung hatte und dessen Status nun öffentlich untersucht wird. Sein Tod alleine versage noch keine Ausnahme. Doch belegen vom FBI veröffentlichte Dokumente seinen Informanten-Status.

Mehr als den Status, dass der Fotograf bereits als Informant bestätigt sei, stellt das Gericht am 31. Januar 2012 nicht fest. Das Untergericht muss nun weiterführende Tatsachen würdigen, bevor eine Entscheidung über weitere Enthüllungen erfolgt.



DAJV-Jahreskonferenz New York City

 
FSp - Washington.   Vom 4. bis zum 6. Oktober 2012 findet auf dem Campus der Columbia University School of Law in New York City die diesjährige Konferenz der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung zum deutschen und amerikanischen Recht statt.

Zur Teilnahme vergibt der DAJV an Jungjuristen, also Studenten, Referendare und Doktoranden, Teilstipendien. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31. März 2012. Weitere Informationen samt Bewerbungsformular finden sich auf www.dajv.de.


Mittwoch, den 01. Febr. 2012

Hochrangige Juristen: Die Clerks

 
.   Richter genießen in den USA Hochachtung. Sie thronen königlich über den Parteien. Sie wurden Richter, weil sie als Rechtsanwälte besondere Kompetenz bewiesen. Warum zollen sie dann dem Clerk diese Hochachtung:
The Clerk of Court is respectfully directed to amend the official caption in this case to conform to the listing of the parties above. Chevron Corporation v. Hugo Gerardo Camacho Naranja, 2nd Cir., 26. Jan. 2012, Fußnote *.
Der Begriff Clerk kann verwirren. Jedenfalls ist der Clerk of the Court nicht in den unteren Etagen der Gerichtsverwaltung als Zuhelfer eines Richters oder der Aufrufer der Parteien tätig. Letztere Funktion erfüllt der Marshal oder Bailiff. Der hohe Clerk ist auch kein Law Clerk. Im Supreme Court in Washington ist er gesetzlich durch 28 USC §671 bestimmt und fungiert seit 1789.

Als ranghöchster nichtrichterlicher Jurist der amerikanischen Bundesgerichtsbarkeit sowie bei einzelstaatlichen Gerichten wirkt der Clerk of the Court als Gerichtssprecher, garantiert den verfassungsgerechten Gerichtsverwaltungsablauf und stellt den Zugang der Öffentlichkeit zu Prozessen und Gerichtsakten sicher:
The Clerk of the Court performs a myriad of detailed responsibilities in support of the Court's constitutional appellate litigation functions, rule making authority and attorney discipline authority. The Clerk maintains the Court's case files and disseminates the Court's opinions, decisions and orders. Arizona Supreme Court, Clerk of the Court.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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