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Dienstag, den 06. März 2012

Terror in Israel, Bank in NY: Haftung?  

Bank haftet nicht für Terror durch Kunden
.   Eine New Yorker und eine libanesische Bank verklagten im New Yorker Gericht israelische Opfer eines Terrorangriffs auf Israel. Im ersten Fall prüft das Gericht das internationale Privatrecht zur Ermittlung anwendbaren Rechts, im zweiten die örtliche Zuständigkeit, personal Jurisdiction.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA stellt am 5. März 2012 in Licci v. American Express Bank Ltd. fest, dass weder nach New Yorker noch nach israelischem Recht die New Yorker Bank eine Treuestellung gegenüber Nichtkunden innehat. Die Kunden waren die behauptete Terrorgruppe, die den Angriff vornahm. Wenn nach IPR eine genaue Festlegung des anwendbaren Rechts erforderlich wäre, würde das Recht von New York mit derselben Rechtsfolge greifen.

Im Fall der libanesischen Bank, die Gelder der Terroristen verwaltet und sie zum Kontenausgleich über New York geleitet haben soll, muss das Gericht zuerst die Zuständigkeit klären. Das Bundesgericht wies die Klage wegen ihres Mangels nach New York Civil Practice Law and Rules § 302(a)(1), dem Long Arm Statute, ab. Das Revisionsgericht entschied in Licci v. Lebanese Canadian Bank, SAL am 5. März 2012 hingegen, dass kein Präzedenzfall vorliegt und diese Frage dem Obergericht des Staates New York zur Klärung vorzulegen ist.


Dienstag, den 06. März 2012

Mal hier, mal da in den Knast: Nase voll  

Strafen verbüßen schwerer als Täter denkt
MeM - Washington.   Der Kläger beging Straftaten in mehreren Bundesstaaten, wurde nach seiner Strafverbüßung in Texas auf Bewährung entlassen und wurde gleich nach Kansas ausgeliefert, wo er noch Haftzeit abzusitzen hatte. Nach seiner dortigen Freilassung wurde er wegen der Verletzung texanischer Bewährungsauflagen erneut verhaftet und nach Texas ausgeliefert.

Dort klagte er erfolglos auf Schadensersatz gegen seine bewährungsbedingte Freilassung, seine Auslieferung nach Kansas und seine Verhaftung in Kansas nach Ablauf seiner dortigen Haftzeit.

In der Berufung wies das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk der USA die Klage im Urteil Frischenmeyer v. Werholtz am 2. März 2012 ab. Die vom Kläger beklagte fehlende Anhörung sei kein zwingendes Prozesserfordernis. Zudem hatten die staatlichen Beklagten alle vom Kläger bemängelten Fristen eingehalten. Nur bei seinem Antrag auf Prozessgebührenerlass gewann der Kläger.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.