×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Montag, den 30. April 2012

Defekte Corporation: Rettbar?

 
Eintragungsurkunde ist Schmuckstück, Corporation bedarf Pflege
.   Im Flugzeug bestellt, 75 Dollar, Kleinanzeige im Flugmagazin: Schon hat man die amerikanische Corporation! In Wirklichkeit haben die Mandanten nicht viel, merkt der Anwalt, wenn sie sich mit Problemen melden.

Oft fehlt das Corporate Book, das Siegel, das Protokoll der Gründungsversammlung, der Nachweis einer Kapitaleinlage und die Ausgabe von Aktien. Öfters stellt der Attorney fest, dass die Corporation schon längst wieder zwangsgelöscht ist, weil das Corporate Register beim Secretary of State keinen Annual Report erhielt.

Administratively dissolved bedeutet nicht das Ende der Welt. Je nach Staat gelten Fristen, binnen derer die Corporation wiederbelebt werden darf. Wenn das Reinstatement gelingt, sollte als nächstes das Corporate Book auf Vordermann gebracht werden, damit die Corporation auch tatsächlich die angestrebte Haftungsbegrenzung erbringt.


Sonntag, den 29. April 2012

Beweis des Produktfehlers

 
.   Gier statt Fakten motivieren viele Produkthaftungsklagen. Statt Beweisen bieten die Kläger Vermutungen an, statt Kausalität Schlussfolgerungen aus den Umständen des Falles.

Darin unterscheidet sich der Prozess in den USA wohl wenig von Verfahren im Ausland. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA setzte sich im Streit zwischen Farmer und Silagebehälteranbieter Farrar & Farrar Farms v. Miller-St. Nazians, Inc. mit diesen Fragen auseinander und entschied am 27. April 2012 zugunsten des Herstellers.

Die Umstände waren merkwürdig. Daraus leitet sich jedoch kein Anspruch ab. Der Anbieter hatte seinen Hersteller gewechselt und kannte dessen Geheimformel nicht. Daher hatte er dessen Produkte dem neuen Hersteller gegeben, um sie durch Reverse Engineering nachahmen zu lassen. Die neuen Produkte platzten im Einsatz beim Bauern.


Samstag, den 28. April 2012

Kleiner Brauer, kleine Steuer

 
.   Kleines Bier, kleiner Brauer, kleine Steuer. Die Großen mögen das nicht und gehen aus Verfassungsgründen seit Jahrzehnten gegen solche Steuergesetze vor. Im Fall Coors Brewing Co. v. Méndez-Torres geht es um die Steuer von Puerto Rico, dem Nichtstaat ganz im Süden der USA, auf den die US-Verfassung anwendbar ist.

Die Revisionsentscheidung des Gerichts in Boston vom 27. April 2012 führt in diese Verfassungsfragen des Bundes, das Steuerprivileg der Einzelstaaten und Nichtstaaten der USA sowie die Zuständigkeit der Bundesgerichte ein, die den staatlichen Gerichtsbarkeiten nicht aufgepropft sind, sondern parallel dazu - teilweise konkurrierend - arbeiten.


Freitag, den 27. April 2012

Taube unter Schutz des Bundes

 
Texasfirma unterliegt Bundesgesetz auch ohne außerstaatlichen Handel
.   Das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes zum Behindertenschutz hielt ein Unternehmen in Texas für unanwendbar, weil es nur im Staat und nicht im bundesweiten Handel tätig ist.

Die Schadensersatzforderungen des Bundesamts wollte es im Fall EEOC v. Service Temps Incorporated abwehren, als dieses den Fall einer Tauben aufgriff, der das Unternehmen eine Stelle im Lager mit dem Hinweis auf Gefahren verweigerte. Die Arbeitsstelle war im Internet ausgeschrieben und sollte auch Staatsfremde für Texas anwerben.

Am 26. April 2012 bejahte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans deshalb die Anwendbarkeit des Gesetzes auf das Unternehmen, s.a. Taubert, Americans with Disabilities Act, GALJ 1999. Es erörterte zudem seine materielle Wirkung auf den Schadensersatz und den Erlass einer Verbotsverfügung.


Donnerstag, den 26. April 2012

Wertlose Wertschrift mit Klageverbot

 
Inhaber dürfen auch bei Betrug nicht klagen
.   Ein Klageverbot in einer No Action-Klausel von Wertschriften dient auch der Abwehr einer Klage der Inhabermehrheit an diesen Wertschriften, stellte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta unter Anwendung des Rechts des Staates New York am 25. April 2012 fest.

Der Erwerbern gestattet die vom Gericht detailliert erörterte Klausel die klageweise Geltendmachung ihrer Rechte nur unter zwei Bedingungen. Den gewöhnlichen Zahlungsanspruch dürfen sie einklagen. Ansonsten müssen sie dem Trustverwalter 60 Tage Zeit geben, selbst eine Klage einzureichen, und weitere Bedingungen erfüllen.

Um beide Ausnahmen ging es den Inhabern nicht, sondern sie wandten sich gegen eine betrügerische Vorzugs­dividenden­ausschüttung bei drohender Insolvenz, die zudem binnen weniger als 60 Tagen fällig wurde. Die im Fall Akanthos Capital Management, LLC v. CompuCredit Holdings Corporation klagenden Hedge Funds verlieren, weil die Verbotsklausel auch einen nichtvertraglichen Betrugsanspruch erfasst.


Mittwoch, den 25. April 2012

Zuviel Geld? Normannisches Recht!

 
Was geschieht mit Überschüssen nach Sammelklagen?
.   Aus dem Trust- und Erbrecht findet bei Sammelklagen in den USA der normannisch-französische Cy Pres-Grundsatz Anwendung, wenn mehr Geld übrig bleibt als die unbenannten Kläger anfordern. Die Sammelklage wird von bekannten Klägern getragen. Die unbekannten Begünstigten sind die behaupteten Opfer der gerügten Klägerverstöße.

Da kann es vorkommen, dass mehr eingeklagt und ausgeurteilt als verteilt wird, wenn die Opfer nie vom Urteil hören oder nichts verlangen. Der Rest kommt in den Cy Pres-Topf.

Den Cy Pres-Grundsatz erklärt das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston am 24. April 2012 im Fall Rohn v. Farber/Harvard Cancer Center. Die Mühe der Verteilung des Überschusses nahm das Bundesgericht auf sich. Eine Untergruppe der Kläger will jedoch mehr Geld und verwendet sich gegen den Überschussabfluss an ein Forschungsinstitut, das wiederum gegen diese Kläger vorgeht.

Der United States Court of Appeals of the First Circuit erklärt die Kriterien für die Cy Pres-Topfausschüttung und bestätigt den United States District Court in seiner Entscheidung. Doch drückt er auch seine Kritik an der Notwendigkeit aus, dass Gerichte sich um solche Überschüsse ohne klare Vorgaben kümmern müssen.


Dienstag, den 24. April 2012

Postkarte fehlt - Anwalt haftet

 
.   Vom Patentrecht sollte man die Finger lassen: schon eine fehlende Postkarte kann haftungs­auslösend wirken. Als eine IP-Boutique von einer Groß­kanzlei gekauft wurde, unter­richteten die Anwälte, denen der Fehler der vergessenen Beifügung einer Antwort­postkarte an einen Patentantrag bewusst wurde, nicht den Mandanten.

Der klagt wegen der unterlassenen Mitteilung und der verlorenen Patente nicht nur aus Anwaltshaftungs­grundsätzen und Vertrags­recht, sondern auch wegen Betrugs. Das Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks ist für Patent­fragen landesweit zustädig und erklärt im Urteil Landmark Screens, LLC. v. Morgan Lewis, & Bockius, LLP. vom 23. April 2012, wieso der Betrugs­anspruch schlüssig ist.


Montag, den 23. April 2012

Social Media, Tracking in Diktaturen

 
Obama verbietet Verwendung amerikanischer Technik
.   Gegen den Einsatz von Social Media- und Tracking-Techniken in Diktaturen wendet sich Präsident Obama mit dem am 23. April 2012 im Holocaust-Museum in Washington, DC, verkündeten Dekret
Executive Order -- Blocking the Property and Suspending Entry into the United States of Certain Persons with Respect to Grave Human Rights Abuses by the Governments of Iran and Syria via Information Technology.
Gegen missbrauchsstimulierende Kenn­zeichnungs­pflichten wie einer Impressums­pflicht unter dem Mäntel­chen des Verbraucher­schutzes wendet sich dieses Dekret nicht, doch sind sie ohnehin nicht mit dem ersten Verfassungs­zusatz zur amerika­nischen Bundes­verfassung vereinbar.


Sonntag, den 22. April 2012

Rund um die Uhr: US-Markenamt

 
Schlechte Nachricht um Viertel vor Sonntag
.   Dass Anwälte auch Samstagnachts arbeiten, ist nicht ungewöhnlich. Vom Markenamt in den USA erwartet das der Laie nicht.

Die Freude über die zügige Bearbeitung schlägt jedoch ins Gegenteil um, wenn das USPTO die Veröffentlichung eines Markenantrages wegen eines eindeutigen Fehlers, clear Error, der USPTO-Sachbearbeiterin zurückzieht. Die Publication erfolgt nämlich erst nach zwei vollständigen Prüfungen der Eintragungseigung und Nichtgefährdung der Rechte Dritter.

Dann besitzt der Antragsteller bereits die Sicherheit, dass das Trademark eingetragen wird, wenn keine erfolgreichen Dritteinsprüche folgen. Ist der Fehler schwerwiegend, beispielsweise wegen der Nichtberücksichtigung klar überlappender älterer Rechte Dritter an einem Warenzeichen, darf das Amt die eigene Entscheidung revidieren.


Samstag, den 21. April 2012

Folteropfergesetz und juristische Personen

 
.   Staaten, Botschaften und Unternehmen im Ausland fürchteten ein Gesetz in den USA wie wenige andere: Der Torture Victim Protection Act. Diese Gefahr bannte der Oberste Gerichtshof der USA am 18. April 2012.

Der Supreme Court lieferte im Fall Mohamad v. Palestinian Authority die Definition des gesetzlichen Täterbegriffs Individual. Das Merkmal erfasst die natürliche Person.

Das Schutzgesetz für Folteropfer erlaubt deshalb nicht die Verfolgung ausländischer Personenmehrheiten und juristischer Personen und öffentlich-rechtlicher Körperschaften vor amerikanischen Gerichten.


Freitag, den 20. April 2012

Investorenschaden: Gier ist kein Betrug

 
Deutsche Bank will amerikanischen Schadensersatz
.   Gewagtes Spiel mit ameri­kanischen Wert­papieren und hohem Verlust: Danach sieht das Urteil in Landes­bank Baden-Wurttemberg v. Goldman, Sachs & Co. vom Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City aus.

Die süddeutsche Bank verlangt aus Verlusten mit von Goldman Sachs vermark­teten Wert­papieren Schadens­ersatz wegen Betrugs und falscher Angaben. Auf Gier, nicht Betrug erkennt das Gericht am 19. April 2012.

Das behauptete Vertrauen in Bonitäts­erklärungen des Händlers bestand grundlos. Die Landesbank war vertraglich verpflichtet, sich selbst über Risiken zu informieren, und über diese Pflicht aufgeklärt worden. Der Klage fehlen so viele belegte oder schlüssig vorgetragene Anspruchsmerkmale, dass das Gericht die Klag­abweisung bestätigt, bevor der Fall vor die Geschworenen geht.


Donnerstag, den 19. April 2012

Sexdatenerfassung als Kinderschutz

 
.   Zwei Bundesgesetze gängeln Hersteller erkennbar sexueller Aufnahmen. Das Weichbild ihrer Industrie wendet sich gegen die Daten- und Kinderschutzbestimmungen sowie die Speicher- und Kennzeichnungspflichten von 18 USC §2257 und 2257A im Fall Free Speech Coalition, Inc. v. Attorney General of the United States.

Die Kläger monieren den staatlichen Eingriff in die Rede- und Meinungsfreiheit, die auch Sexualdarstellungen und die Nichterfassung von Darstellern umfasst, sowie Strafverfolgungseingriffe des Staates schon durch die Pflicht zur Datenerfassung und -speicherung. Der Justizminister hält die Strafbestimmungen für mit dem ersten und vierten Verfassungszusatz vereinbar. Das Kinderschutzmotiv rechtfertige Eingriffe, die die Ziele und Wege klar abstecken und darüber hinaus nicht in Verfassungsrechte eingreifen.

Das Bundesgericht war von der Verfassungsvereinbarkeit überzeugt. Das Bundesrevisionsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia sieht hingegen die Einhaltung dieser Grenzen nicht als gesichert an und fordert am 16. April 2012 das Untergericht mit einer lesenswerten Erörterung von 59 Seiten zur weiteren Faktenprüfung und Subsumtion auf.


Mittwoch, den 18. April 2012

Amtshaftungsbefreiter Rechtsanwalt

 
.   Genießen nur Staatsbedienstete eine Haftungsimmunität? Oder begünstigt sie auch den von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt in den USA? Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, entschied am 17. April 2012 diese Frage im Fall Filarsky v. Delia.

Ein Feuerwehrmann blieb angeblich aus Gesundheitsgründen dem Dienst der Stadt fern, und diese schaltete einen Rechtsanwalt ein. Er sollte aufgrund konkreter Anhaltspunkte untersuchen, ob der Mann nicht einen Vorwand nutzte, um eine Hausrenovierung durchzuführen.

Den Anwalt und die Stadt verklagte der Feuerwehrmann wegen Eingriffs in seine Privatsphäre. Die Stadt gewann wegen Amtsimmunität. Dem Rechtsanwalt stand der Supreme Court dieselbe Haftungsfreiheit zu. Einerseits gilt diese Befreiung für die enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, andererseits für Aufgaben, bei denen der Staat objektiven, unabhängigen Beistand benötigt.


Dienstag, den 17. April 2012

Angebot und Annahme im US-Vertrag

 
HJa — Washington.   Ein kleines Lehrstück zu den Voraussetzungen von Angebot und Annahme im amerikanischen Vertrag hat am 12. April 2012 das Bundesberufungsgericht des 10. Bezirks veröffentlicht.

Der Fall Republic Bank, Inc. v. West Penn Allegheny Health System, Inc. handelt vom Verkauf medizinischem Geräts, das die Beklagte für etwa $700.000 abnehmen wollte, wie sie per E-Mail mitteilte. Der Handel kam nicht zustande, und die Klägerin musste für ca. $400.000 die Geräte versteigern. Sie forderte als Schadensersatz die Differenzsumme, da sie nach ihrer Meinung das von der Beklagten offerierte Angebot angenommen hätte. So sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen - auch wenn die Kommunikation per E-Mail stattgefunden hatte.

Zurecht, urteilte das Gericht und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Sobald die grundlegenden Bestandteile des Vertrages in schriftlicher Form kommuniziert worden sind, ist das Schriftformerfordernis im Vertragsrecht, Statute of Frauds, erfüllt, auch wenn vereinbart wird, dass zusätzliche Vertragsbestandteile in einem formalen Dokument niederzuschreiben sind.


Montag, den 16. April 2012

Vertragsgenau programmiert: Zahlung

 
Softwarekunde darf nur verlangen, was er kauft
.   Ein Vertrag für zwei Software-Werke, Bildspeicherung und Radiologiedatenverwaltung, löst einen Prozess aus. Der Hersteller klagt auf Zahlung, der Kunde wendet mangelnde Erfüllung ein. In Boston verliert der Kunde vor dem Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 10. April 2012.

Der Streit ist typisch, die Lösung zwar kostenintensiv, doch vertragsrechtlich einfach. Der Hersteller hatte seine Leistung spezifikationsgerecht erbracht. Der Kunde war unzufrieden, weil die Anbindung an die von einem Dritthersteller verwaltete Datenbank nicht funktionierte.

Das Urteil geht lesenswert auf die Klage und die umfassende Widerklage des Kunden im Fall Amicas, Inc. v. GMG Health Systems, Ltd. ein. Da die Software wie im Aufgabenheft beschrieben funktionierte und die Anbindung zudem auf Seiten des Dritten haperte, hatte der Hersteller seinen Vertrag erfüllt. Dass der Kunde auf einem funktionierenden Interface zur Datenbank bestand, geht über den Vertrag hinaus. Dieses Ergebnis war nicht zugesichert und kann nicht eingeklagt werden.


Sonntag, den 15. April 2012

Anlegerschutzklage in USA?

 
.   Anleger im Ausland verlieren Geld mit amerikanischen Wertpapieren. Sind US-Gerichte für Schadensersatzklagen zuständig? Am 13. April 2012 prüfte das in New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA diese Frage im Lichte des Präzedenzfalls vom Supreme Court in Washington:
This case requires us to determine whether foreign funds' purchases and sales of securities issued by U.S. companies brokered through a U.S. broker-dealer constitute "domestic transactions" pursuant to Morrison v. National Australia Bank Ltd., 130 S. Ct. 2869 (2010) …, which held that § 10(b) of the Securities Exchange Act of 1934 … only applies to "transactions in securities listed on domestic exchanges[] and domestic transactions in other securities." Id. at 2884 (emphasis added).
Das Untergericht hatte die Klage von Anlegern aus den Cayman Islands wegen mangelnder sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Im Fall Absolute Activist Value Master Fund Limited v. Ficeto hätten die klagenden Hedge Funds das erfor­derliche Anknüpfungs­merkmal für die Zustän­digkeit nicht hinreichend behauptet.

Nach ausführlicher Erörterung der Merkmale einer Wertschriften­übertragung in den USA als sachlicher Voraus­setzung sendet der United States Court of Appeals for the Second Circuit den Prozess in die erste Instanz zurück. Das Gericht gibt den Klägern Gelegenheit, den Klagevortrag abzuändern und die Übertragungs­tatsachen zu belegen.


Samstag, den 14. April 2012

EBook-Kartellklage: Quellen

 
.   100 Mio. Dollar soll der Schaden des Kartells betragen, mit dem sich Apple und Verleger gegen die Übermacht von Amazon wehrten. Die am 11. April 2012 eingereichte Klage stellt die bedeutendste Rechtsentwicklung der Woche in den USA dar. Wichtige Quellen sind:
1. Die EBook-Kartellklageschrift
2. Die Stellungnahme des US-Justizministers
3. Die Stellungnahme des Justizministers von Connecticut
4. Das Pressezitat der Stellungnahme von Apple
5. Der Kommentar aus berufener Autorenperspektive


Freitag, den 13. April 2012

Es hagelt Mandate

 
US-Recht auf Deutsch für Fachleute
.   Ab und zu verirrt sich ein Nichtjurist, noch dazu von außerhalb der USA, auf das German American Law Journal.

Nach dem 1. April 2012 scheinbar mehrfach, denn es hagelt von Klägern in spe Anfragen nach Prozessen in den USA. Unter Parteien, die sich im Ausland aufhalten und sich dort uneins sind.

Bitte, Klage-Spezis: Der 1. April war wie jeder 1. April, und Probleme im Ausland gehören vors ausländische Gericht.

Nichtjuristen dürfen die Betrachtung komplexer Themen des amerikanischen Rechts nicht als Rechtsrat betrachten! Und das Journal ist keine Mandatsvermittlungsstelle.


Donnerstag, den 12. April 2012

Stoffdrucker gewinnt als Urheber

 
.   Der Stoffdrucker entwarf einen Blumenstoff und trug ihn im Urheberrechts­verzeichnis beim Urheber­rechtsamt in Washington, DC, ein. Dann entdeckte er Nachahmungen, die er rechtlich verfolgte. Das resultierende Urteil des Bundesberu­fungsgerichts des neunten Bezirks der USA in San Francisco im Fall L.A. Printex Industries, Inc. v. Aeropostale, Inc. ist von weitrei­chender Bedeutung.

Der Drucker verklagte den Katalog­anbieter Aeropostale, Inc. aus New York und den Bekleidungs­hersteller Ms. Bubbles, Inc. aus Kalifornien und verlor den Urheber­rechtsver­letzungsanspruch in der ersten Instanz, bevor er den Geschworenen zur Subsumtion vorgelegt wurde.

Das Untergericht hatte selbständig Fakten gewürdigt, für die die Jury zuständig ist, und nicht nur eine rechtliche Würdigung unstrittiger Fakten vorgenommen, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.

Daher geht der Fall ans Bundesgericht zurück, nachdem die Revision am 9. April 2012 auf 19 Seiten erklärt, wie der Beweis der Urheber­rechtsver­letzung erbracht wird und die urheber­rechtlich erhebliche Ähnlichkeit zu würdigen ist.


Mittwoch, den 11. April 2012

Die Terroristen aus der Nachbarschaft

 
HJa - Washington D.C.   Terrorismus ist immer wieder ein Kampfbegriff, dem eine wissenschaftliche Orientierung fehlt. Es wird willkürlich entschieden, welche Akteure in welcher Region als Terroristen, Freiheitskämpfer oder gar Regierung gelten.

Dies musste auch ein Asylsuchender aus Äthopien feststellen. Sein Antrag auf Asyl und Schutz unter der Convention Against Torture wurde abgelehnt, sein Revisionsantrag vor dem United States Court of Appeals for the Forth Circuit am 9. April 2012 negativ beschieden.

Ihm wurde zur Last gelegt, Mitglied in der Oromo Liberation Front gewesen zu sein, die vom Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, als terroristische Vereinigung vor, während und nach seiner Aktivität in dieser Gruppierung eingeschätzt wurde. Seine Einrede, dass es während seiner aktiven Zeit eine Allianz mit der Übergangsregierung gab und in dieser Zeit terroristische Aktivitäten unterblieben, blieb erfolglos.

Gleichzeitig wird nur wenige hundert Meilen entfernt ein Büro der OLF in Washington, DC, geführt.


Dienstag, den 10. April 2012

Adwords: Rosetta Stone v. Google

 
.   47 Seiten braucht die Revision, um die Fehler des Bundesgerichts im Adwords-Fall Rosetta Stone Ltd. v. Google, Incorporated aufzuzeigen. Das Urteil ist lehrreich, doch für die Parteien und wirtschaftlich Interessierte ergebnislos. Der Fall kehrt zur weiteren Prüfung und Würdigung an das Untergericht zurück.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia, erörtert am 9. April 2012 die gesamte Palette der Ansprüche aus Markenverletzung, -verwechslung, -verwässerung und aus der Beteiligung oder Beeinflussung Dritter an solchen Handlungen sowie aus Warenfälschung und aus ungerechtfertigter Bereicherung.


Montag, den 09. April 2012

E-Discovery: SM, Metadaten, Gewahrsam, Ausfuhr

 
.   Das Ausforschungsbeweisverfahren konzentriert sich seit zwei Jahrzehnten auf elektronische Daten und läuft dann meist unter der Bezeichnung E-Discovery. Der Aufwand steigt, die Rechtsfragen bieten ständig neue Herausforderungen, und der technische Fortschritt macht die vollständige Erkundung aller Fakten nicht leichter.

Alle Fakten: Das sind bei der Mandantschaft ebensowie die bei der Gegenseite. Alle technischen Einrichtungen: Da geht oft der Überblick verloren. Für den Anwalt sind daher Fachleute wichtig, die nicht nur nur nach Festplatten, Datenbändern, Kassetten, CDs, DVDs, Wolken und Disketten suchen und den RAM-Speicher in laufenden Server nicht vergessen.

E-Discovery-Fachleute wie CyberControls müssen jede Datenquelle, einschließlich denen in Social Media, identifizieren und sichern können. Sie müssen aber vor allem mit der Chain of Custody-Sicherung für den lückenlosen Gewahrsamsnachweis vertraut sein.

Dass sie auch mit Metadaten umgehen können, versteht sich von selbst. Wenn alles gesammelt ist und ins Ausland vor ein Gericht oder Schiedsgericht muss, sind diese Fachleute allerdings überfragt. Die Exportkontrolle für technische Informationen ist allein Aufgabe der Anwälte und Ministerien.


Sonntag, den 08. April 2012

Transparenzgebot: Staatsgeheimnis Verschleppung

 
Ausländische Parlamentarier ohne Auskunftsanspruch
.   Nach dem Freedom of Information Act müssen auch Geheimdienste Aktenauskunft erteilen. Nach 5 USC §552(a)(3)(E) ist der Anspruch seit 2002 eingeschränkt: Vertretern fremder Staaten müssen die Geheimdienste nichts offenlegen.

Als Vertreter gelten nicht nur Botschaften, sondern auch Parlamentsabgeordnete, lautet das Urteil in All Party Paliamentary Group on Extraordinary Rendition v. United States Department of Defense vom 2. April 2012, nachdem verschiedene Geheimdienste, definiert im National Security Act of 1947, die Auskunftspflicht nach Anträgen englischer Abgeordneter verneinten.

Das ausführliche Urteil des Bundesgerichts der Hauptstadt Washington, DC, beschreibt wegweisend die Subsumtion ausländischer Interessenten an amerikanischen Geheimdienstakten unter die FOIA-Ausnahme. Die englischen Antragsteller und Kläger wollten Licht in die Entführungsverfahren bringen, die als gesetzlose Alternative zur Auslieferung die Verschleppung von Personen - anfangs im Terrorkontext - zur Strafverfolgung oder Informationsbeschaffung bezweckten.

Die Definitionen von Staat und Vertreter beurteilen sich nicht nach ausländischem Recht, erklärt Richter Urbina. Als wenig elegant bezeichnet er das Ergebnis: Ein amerikanischer Anwalt darf die Geheimakten im eigenen Namen bestellen und weitergeben. Der fremde Staat oder sein Vertreter darf hingegen den FOIA-Antrag nicht stellen.


Samstag, den 07. April 2012

Unversichert im Motel vergast

 
Unklarer Haftungsausschluss bei Pollution?
.   Ist der Gastod von vier Motelgästen unversichert, weil die Police des Motels die Haftung für Umweltschäden ausschloss und die Todesursache in ihre Zimmer eingedrungenes Kohlenmonoxid vom Schwimmbadofen war?

Die Frage aus Nevada ist von grundsätzlicher, doch ungeklärter Bedeutung, entschied in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Century Surety Company v. Casino West, Inc. mit lesenswerter Sachverhaltsdarstellung und Begründung.

Da kein Präzedenzfall die Antwort bereithält und das Recht Nevadas gilt, legte es am 6. April 2012 die Rechtsfrage dem Obersten Staatsgerichtshof von Nevada vor.


Freitag, den 06. April 2012

Videoangebot doch in Gefahr

 
YouTube nicht ganz auf der sicheren Seite des DMCA
.   Der Digital Millennium Copyright Act sichert Internet-Unternehmen, die Daten weiterleiten und speichern oder Verbindungen ähnlich Telefondiensten erstellen, eine begrenzte Haftungsfreiheit für Urheberrechtsverletzungen zu. Begrenzt ist sie, wenn die Unternehmen nicht bei ihnen bekannten Verletzungen eingreifen und Abhilfe schaffen.

YouTube ist nicht unbedingt auf der sicheren Seite. Das Bundesgericht in New York City hatte der Google-Tochter zwar bescheinigt, im Rahmen des DMCA gehandelt zu haben und daher keiner Haftung gegenüber klagenden Urheberrechtsinhabern ausgesetzt zu sein. Tatsachenfragen waren aus seiner Sicht nicht zu prüfen, sodass das Urteil bereits vor der Vorlage an die Geschworenen fiel.

Einige Softwarelemente stellt jedoch - ebenso wie die Kenntnis von Verletzungen - das Berufungsgericht im Fall Viacom International, Inc., Football Association Premier League Ltd. v. YouTube, Inc. in ein anderes Licht. Es sandte den Fall mit einer ausführlichen Begründung zurück. Weil Tatsachenfragen zu klären sind, kann der Fall vor der Jury landen. Doch erst muss seine lesenswerte Erörterung gründlich ausgewertet werden.


Donnerstag, den 05. April 2012

Auf Tuchfühlung beim Haftantritt

 
HJa - Washington.   In amerikanischen Gefängnissen geht es in der Regel sehr rabiat zu. Deswegen ist es für die Anstaltsleitung unumgänglich, Neuzugänge gründlich auf versteckte Drogen und Waffen als auch auf Krankheiten zu überprüfen. Um den Hygienestandards zu entsprechen, folgt eine abschließende Dusche.

Ein Kläger, der in New Jersey aufgrund eines Haftbefehls zur Vollstreckung einer Strafzahlung wegen Nichterscheinens vor Gericht ins Gefängnis gesteckt wurde, wollte die Unzulässigkeit einer verdachtsunabhängigen körperlichen Inspektion bei minderschweren Vergehen festgestellt wissen und sah in dem Vorgehen seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt.

Der Oberste Bundesgerichtshof in Washington D.C. urteilte nun in Florence vs. Board of Chosen Freeholders of County of Burlington am 2. April 2012, dass das Vorgehen der Vollzugsbehörde rechtmäßig war. Die Schwere eines Vergehens sei ein ungeeignetes Kriterium, um Ausnahmen von dem invasiven Vorgang der Aufnahme eines Gefangenen zu bestimmen, der primär zu seinem eigenen Schutz und dem Schutz der Belegschaft vor Gewaltätigkeiten und Drogenhandel dient. Vielmehr würde ein solches Differenzierungskriterium zwar für einige Gefangene zur Wahrung der Privatsphäre beitragen, für den Rest der Insassen jedoch eine unnötige Gefährdung bedeuten.

Den Hintergründen des Falles hat sich auch die Daily Show angenommen. In einem launischen, kurzen Beitrag berichtet erst Jon Stuart über den Fall und befragt dann den federführenden Anwalt des Klägers in einem Interview: Teil 1 und Teil 2.


Mittwoch, den 04. April 2012

Vertragsauslegung: Externe Fakten

 
.   In New York City erörtete das Gericht wegen einer Kommission von $1,6 Mio. wichtige Grundsätze der Vertragsauslegung. Ist eine Klausel uneindeutig, darf das Gericht externe Fakten nicht berücksichtigen.

Wenn eine Klausel jedoch mehrdeutig verstanden werden kann, darf es solche Tatsachen zur Auslegung beiziehen. Als Prüfer der Tatsachen und in der anschließenden Subsumtion wirken dabei die Geschworenen.

Im Fall Bison Capital Corporation v. ATP Oil & Gas Corporation hatten die Parteien jedoch auf eine Jury verzichtet, und der Richter traf die Entscheidung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA bestätigte die Auslegung mit sorgfältiger Begründung am 3. April 2012.


Dienstag, den 03. April 2012

Bricht Bundesrecht Staatsrecht: Mindestlohn

 
FSp - Washington.   Die in Deutschland derzeit so intensiv geführte Diskussion ist in den USA längst Geschichte. Mit dem Fair Labor Standards Act, FLSA, wurde in den USA bereits 1938 Mindestlohn, Höchstarbeitszeit und eine Regelung der Überstunden geschaffen, um den am kürzeren Hebel sitzenden Arbeitnehmer besser zu schützen.

Abgewichen wird damit, abgesehen vom ebenfalls bundesrechtlich geregeltem Gewerkschaftsrecht, vom Grundsatz der einzelstaatlichen Regelung im Arbeitsrechts. In seiner Entscheidung vom 27. März 2012 setzt sich das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk intensiv mit der Entstehungsgeschichte des FLSA auseinander.

Title 29 U.S.C. § 216 (b) gibt Arbeitnehmern sogar ein Sammelklagerecht. Beitrittsvoraussetzung ist lediglich die schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers beim Prozessgericht. Mangels Widerspruch zu Gesetzeswortlaut und dem Willen des Kongresses spricht auch nichts gegen eine prozessual kombinierte bundes- und einzelstaatliche Geltendmachung, solange die Wertungen des FLSA nicht unterlaufen werden.

Auch einzelstaatliches materielles Arbeitsrecht wird durch die Supremacy Clause der US Verfassung dann nicht blockiert. Bundesrecht bricht damit nicht generell einzelstaatliches Recht, und die Gefahren des Sammelklagerechts drohen nach beiderlei Recht.


Montag, den 02. April 2012

Datenschutz und -tausch im Bund

 
Strafverfahren darf Privacy Act nicht verletzen
.   Seit 1974 schützt der Bund die Privatsphäre der Bürger. Bestimmte Daten dürfen nicht unter Ämtern getauscht werden. Der Schutz gilt auch Piloten, die ihren HIV-Status der Sozialhilfe mitteilen, jedoch vor der Flugaufsicht verschweigen.

Einmal gesund, einmal krank - das musste irgendwann auffliegen, und der Pilot wurde angeklagt, nachdem die Ämter seine Akten ausgetauscht hatten. Dagegen ging er wegen eines Verstoßes gegen den Privacy Act vor und gewann dem Grunde nach:
He then filed suit, alleging that the FAA, DOT, and SSA violated the Privacy Act of 1974, which contains a detailed set of requirements for the management of records held by Executive Branch agencies. The Act allows an aggrieved individual to sue for "actual damages," 5 USC §552a(g)(4)(A), if the Government intentionally or willfully violates the Act's requirements in such a way as to adversely affect the individual.
Beim Schadensersatz blieb er hingegen vor dem Obersten Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC erfolglos. Der Gesetzgeber verlangt einen tatsächlichen, finanziellen und belegten Schaden, bevor auch Schmerzensgeld in der Form von general Damages denkbar ist. Der von Kongress gewählte Begriff actual Damages umfasst nicht den Ersatz emotionalen Schadens, erklärte der Supreme Court am 28. März 2012 im Fall Federal Aviation Administration v. Cooper.


Sonntag, den 01. April 2012

Globalisierte Superrevision in den USA

 
Supreme Court öffnet Ausländern den Gerichtssaal
.   Deutsches Recht mag materiell besonders fair, einschätzbar und kostengünstig sein, doch hapert es mit der prozessualen Gerechtigkeit - weshalb sonst suchen deutsche Verlierer nach Prozessen am Amts-, Land-, Bundesverfassungs- und Menschenrechtsgerichtshof verzweifelt in den USA Rechtsrat für die nächste Instanz?

Aufmerksame Beobachter wissen aus der gut bebilderten Presse: In den USA zahlt der Anwalt, nicht der Mandant. Geschworene sprechen dem Opfer Millionen, selbst Milliarden, zu. Amerika verwirklicht das Happy End auch im Gerichtssaal.

Mit Rule 4.1(2012) reagiert der Supreme Court auf die Defizite im Rest der Welt. Der amerikanische Prozess in seinen schillernden Variationen vor Bundes- und einzelstaatlichen Gerichten in über 55 Rechtskreisen steht heute auch Geschädigten aus dem Ausland offen. Die neue Prozessregel übernimmt aus dem deutschen Recht das Konzept der Prozesskostensicherheit.

Ausländische Kläger, die gegen den Nachbarn im Westerwald, den Bürgermeister an der Saale, die Punkter in Flensburg oder die Bundeskanzlerin in Berlin unterlegen sind, hinterlegen eine sechsstellige Sicherheit, Alien Cash Bond, und erhalten gegen Nachweis eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses im Ausland Einlass in die amerikanischen Tempel des Rechts.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER