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Montag, den 09. April 2012

E-Discovery: SM, Metadaten, Gewahrsam, Ausfuhr  

.   Das Ausforschungsbeweisverfahren konzentriert sich seit zwei Jahrzehnten auf elektronische Daten und läuft dann meist unter der Bezeichnung E-Discovery. Der Aufwand steigt, die Rechtsfragen bieten ständig neue Herausforderungen, und der technische Fortschritt macht die vollständige Erkundung aller Fakten nicht leichter.

Alle Fakten: Das sind bei der Mandantschaft ebensowie die bei der Gegenseite. Alle technischen Einrichtungen: Da geht oft der Überblick verloren. Für den Anwalt sind daher Fachleute wichtig, die nicht nur nur nach Festplatten, Datenbändern, Kassetten, CDs, DVDs, Wolken und Disketten suchen und den RAM-Speicher in laufenden Server nicht vergessen.

E-Discovery-Fachleute wie CyberControls müssen jede Datenquelle, einschließlich denen in Social Media, identifizieren und sichern können. Sie müssen aber vor allem mit der Chain of Custody-Sicherung für den lückenlosen Gewahrsamsnachweis vertraut sein.

Dass sie auch mit Metadaten umgehen können, versteht sich von selbst. Wenn alles gesammelt ist und ins Ausland vor ein Gericht oder Schiedsgericht muss, sind diese Fachleute allerdings überfragt. Die Exportkontrolle für technische Informationen ist allein Aufgabe der Anwälte und Ministerien.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.