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Mittwoch, den 11. April 2012

Die Terroristen aus der Nachbarschaft  

HJa - Washington D.C.   Terrorismus ist immer wieder ein Kampfbegriff, dem eine wissenschaftliche Orientierung fehlt. Es wird willkürlich entschieden, welche Akteure in welcher Region als Terroristen, Freiheitskämpfer oder gar Regierung gelten.

Dies musste auch ein Asylsuchender aus Äthopien feststellen. Sein Antrag auf Asyl und Schutz unter der Convention Against Torture wurde abgelehnt, sein Revisionsantrag vor dem United States Court of Appeals for the Forth Circuit am 9. April 2012 negativ beschieden.

Ihm wurde zur Last gelegt, Mitglied in der Oromo Liberation Front gewesen zu sein, die vom Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, als terroristische Vereinigung vor, während und nach seiner Aktivität in dieser Gruppierung eingeschätzt wurde. Seine Einrede, dass es während seiner aktiven Zeit eine Allianz mit der Übergangsregierung gab und in dieser Zeit terroristische Aktivitäten unterblieben, blieb erfolglos.

Gleichzeitig wird nur wenige hundert Meilen entfernt ein Büro der OLF in Washington, DC, geführt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.