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Sonntag, den 15. April 2012

Anlegerschutzklage in USA?  

.   Anleger im Ausland verlieren Geld mit amerikanischen Wertpapieren. Sind US-Gerichte für Schadensersatzklagen zuständig? Am 13. April 2012 prüfte das in New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA diese Frage im Lichte des Präzedenzfalls vom Supreme Court in Washington:
This case requires us to determine whether foreign funds' purchases and sales of securities issued by U.S. companies brokered through a U.S. broker-dealer constitute "domestic transactions" pursuant to Morrison v. National Australia Bank Ltd., 130 S. Ct. 2869 (2010) …, which held that § 10(b) of the Securities Exchange Act of 1934 … only applies to "transactions in securities listed on domestic exchanges[] and domestic transactions in other securities." Id. at 2884 (emphasis added).
Das Untergericht hatte die Klage von Anlegern aus den Cayman Islands wegen mangelnder sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Im Fall Absolute Activist Value Master Fund Limited v. Ficeto hätten die klagenden Hedge Funds das erfor­derliche Anknüpfungs­merkmal für die Zustän­digkeit nicht hinreichend behauptet.

Nach ausführlicher Erörterung der Merkmale einer Wertschriften­übertragung in den USA als sachlicher Voraus­setzung sendet der United States Court of Appeals for the Second Circuit den Prozess in die erste Instanz zurück. Das Gericht gibt den Klägern Gelegenheit, den Klagevortrag abzuändern und die Übertragungs­tatsachen zu belegen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.