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Montag, den 16. April 2012

Vertragsgenau programmiert: Zahlung  

Softwarekunde darf nur verlangen, was er kauft
.   Ein Vertrag für zwei Software-Werke, Bildspeicherung und Radiologiedatenverwaltung, löst einen Prozess aus. Der Hersteller klagt auf Zahlung, der Kunde wendet mangelnde Erfüllung ein. In Boston verliert der Kunde vor dem Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 10. April 2012.

Der Streit ist typisch, die Lösung zwar kostenintensiv, doch vertragsrechtlich einfach. Der Hersteller hatte seine Leistung spezifikationsgerecht erbracht. Der Kunde war unzufrieden, weil die Anbindung an die von einem Dritthersteller verwaltete Datenbank nicht funktionierte.

Das Urteil geht lesenswert auf die Klage und die umfassende Widerklage des Kunden im Fall Amicas, Inc. v. GMG Health Systems, Ltd. ein. Da die Software wie im Aufgabenheft beschrieben funktionierte und die Anbindung zudem auf Seiten des Dritten haperte, hatte der Hersteller seinen Vertrag erfüllt. Dass der Kunde auf einem funktionierenden Interface zur Datenbank bestand, geht über den Vertrag hinaus. Dieses Ergebnis war nicht zugesichert und kann nicht eingeklagt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.