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Mittwoch, den 18. April 2012

Amtshaftungsbefreiter Rechtsanwalt  

.   Genießen nur Staatsbedienstete eine Haftungsimmunität? Oder begünstigt sie auch den von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt in den USA? Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, entschied am 17. April 2012 diese Frage im Fall Filarsky v. Delia.

Ein Feuerwehrmann blieb angeblich aus Gesundheitsgründen dem Dienst der Stadt fern, und diese schaltete einen Rechtsanwalt ein. Er sollte aufgrund konkreter Anhaltspunkte untersuchen, ob der Mann nicht einen Vorwand nutzte, um eine Hausrenovierung durchzuführen.

Den Anwalt und die Stadt verklagte der Feuerwehrmann wegen Eingriffs in seine Privatsphäre. Die Stadt gewann wegen Amtsimmunität. Dem Rechtsanwalt stand der Supreme Court dieselbe Haftungsfreiheit zu. Einerseits gilt diese Befreiung für die enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, andererseits für Aufgaben, bei denen der Staat objektiven, unabhängigen Beistand benötigt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.