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Freitag, den 20. April 2012

Investorenschaden: Gier ist kein Betrug  

Deutsche Bank will amerikanischen Schadensersatz
.   Gewagtes Spiel mit ameri­kanischen Wert­papieren und hohem Verlust: Danach sieht das Urteil in Landes­bank Baden-Wurttemberg v. Goldman, Sachs & Co. vom Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City aus.

Die süddeutsche Bank verlangt aus Verlusten mit von Goldman Sachs vermark­teten Wert­papieren Schadens­ersatz wegen Betrugs und falscher Angaben. Auf Gier, nicht Betrug erkennt das Gericht am 19. April 2012.

Das behauptete Vertrauen in Bonitäts­erklärungen des Händlers bestand grundlos. Die Landesbank war vertraglich verpflichtet, sich selbst über Risiken zu informieren, und über diese Pflicht aufgeklärt worden. Der Klage fehlen so viele belegte oder schlüssig vorgetragene Anspruchsmerkmale, dass das Gericht die Klag­abweisung bestätigt, bevor der Fall vor die Geschworenen geht.

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