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Sonntag, den 22. April 2012

Rund um die Uhr: US-Markenamt  

Schlechte Nachricht um Viertel vor Sonntag
.   Dass Anwälte auch Samstagnachts arbeiten, ist nicht ungewöhnlich. Vom Markenamt in den USA erwartet das der Laie nicht.

Die Freude über die zügige Bearbeitung schlägt jedoch ins Gegenteil um, wenn das USPTO die Veröffentlichung eines Markenantrages wegen eines eindeutigen Fehlers, clear Error, der USPTO-Sachbearbeiterin zurückzieht. Die Publication erfolgt nämlich erst nach zwei vollständigen Prüfungen der Eintragungseigung und Nichtgefährdung der Rechte Dritter.

Dann besitzt der Antragsteller bereits die Sicherheit, dass das Trademark eingetragen wird, wenn keine erfolgreichen Dritteinsprüche folgen. Ist der Fehler schwerwiegend, beispielsweise wegen der Nichtberücksichtigung klar überlappender älterer Rechte Dritter an einem Warenzeichen, darf das Amt die eigene Entscheidung revidieren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.