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Freitag, den 27. April 2012

Taube unter Schutz des Bundes  

Texasfirma unterliegt Bundesgesetz auch ohne außerstaatlichen Handel
.   Das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes zum Behindertenschutz hielt ein Unternehmen in Texas für unanwendbar, weil es nur im Staat und nicht im bundesweiten Handel tätig ist.

Die Schadensersatzforderungen des Bundesamts wollte es im Fall EEOC v. Service Temps Incorporated abwehren, als dieses den Fall einer Tauben aufgriff, der das Unternehmen eine Stelle im Lager mit dem Hinweis auf Gefahren verweigerte. Die Arbeitsstelle war im Internet ausgeschrieben und sollte auch Staatsfremde für Texas anwerben.

Am 26. April 2012 bejahte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans deshalb die Anwendbarkeit des Gesetzes auf das Unternehmen, s.a. Taubert, Americans with Disabilities Act, GALJ 1999. Es erörterte zudem seine materielle Wirkung auf den Schadensersatz und den Erlass einer Verbotsverfügung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.