• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 11. Mai 2012

Anwalt als Superman-Manager  

.   Handelt ein Rechtsanwalt gleichzeitig als Geschäftsherr und Anwalt, handelt er sich Ärger ein, auch wenn er Superman retten will. Im Fall In re: Pacific Pictures Corporation geht es um geheime Dokumente zum Vorwurf, dass der Anwalt die geistigen Eigentumsrechte an Superman rechtswidrig aus den Klauen ihrer Rechteverwerter DC Comics befreien wollte.

Im detaillierten Urteil vom 10. Mai 2012 geht es dabei um die Frage, ob vom Anwalt an den Staat im Rahmen einer Strafuntersuchung herausgegebene Dokumente vom Anwaltsgeheimnis umfasst bleiben oder im Verhältnis zu Dritten nicht mehr vom Attorney-Client Privilege gedeckt sind.

Auf die Doppelrolle des Anwalts braucht das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco nicht einzugehen. Es stellt zwar fest, dass die Rolle schwere Bedenken hervorruft. Jedoch sollen diese Bedenken nicht bedeuten, dass sie im Superman-Fall Zweifel am standesrechtlichen Verhalten des Anwalts rechtfertigen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.