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Dienstag, den 15. Mai 2012

Kundendatenmissbrauch MySpace: Vergleich  

Kundenverfolgung und Identifizierung zu einfach
.   Tracking ist ein Thema in Deutschland und berührt den Datenschutz. In den USA sorgt man sich um die persönliche Identifizierbarkeit konkreter Kunden unter Aspekten der unlauteren Werbung. MySpace macht dies den Werbenden zu einfach.

Das Bundesverbraucherschutzamt in der Hauptstadt Washington, DC, hat MySpace deswegen untersucht und einen Vergleich wegen unlauterer Verletzung des Bundesverbraucherschutzrechts der USA erarbeitet. Der Vergleich steht nach dem Administrative Procedure Act noch unter dem Vorbehalt der Kommentierung durch die Öffentlichkeit.

Damit die Öffentlichkeit den Vergleich versteht, hat die Federal Trade Commission am 14. Mai 2012 eine Analyse unter dem Titel Myspace, LLC; Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment; FTC File No. 102 3058 im Bundesanzeiger der USA veröffentlicht, Band 77, Heft 93, S. 28288. Verbunden hat sie damit detaillierte Anweisungen für das Online-Einreichen der Anmerkungen bis zum 8. Juni 2012.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.