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Montag, den 21. Mai 2012

Rettung des Bankvermögens  

.   Im Fall Deutsche Bank National Trust Co. v. Federal Deposit Insurance Corp. geht die Bank gegen das Bundesbankenauffangsamt vor, um den Wert von Wertschriften einer untergegangenen Bank zu retten. Das Amt lehnt die Haftung ab, weil die Werte und Verbindlichkeiten an J.P. Morgan weitergereicht wurden.

Die deutsche Bank solle doch gegen diese Bank vorgehen. Bevor es zur Klärung kommt, melden sich dritte Gläubiger, die befürchten, dass die deutsche Bank die Masse der bankrotten Bank aushöhlt.

Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entscheidet am 18. Mai 2012 jedoch, dass den Drittgläubigern die Aktivlegitimation fehlt. Es erklärt, welche konkreten Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Das können sie vielleicht später, und dann dürfen sie erneut die Intervention verfolgen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.