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Samstag, den 30. Juni 2012

Freitag, den 29. Juni 2012

OFAC, Kuba und eingefrorene Dollars

 
.   Geld nach Kuba aus Australien senden sollte nicht die OFAC-Restriktionen berühren, doch wenn Dollarbeträge eine Idealsekunde im US-Bankensystem landen, kann das Office of Foreign Asset Control im Washingtoner Schatzamt eingreifen. Der Fall Island Film v. United States Treasury Department betrifft diesen Eingriff.

Die Filmfirma in Kuba wendet sich an das Schatzamt mit einem Auskunftsbegehren nach dem Freedom of Information Act, über das das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 26. Juni 2012 mit einem ausführlichen Urteil von 26 Seiten Länge entscheidet.


Donnerstag, den 28. Juni 2012

Schikanegesetz gegen Ausländer

 
HJa - Washington. Arizona erließ ein Gesetz, das in harter Gangart illegale Immigration bekämpfen sollte. Im Bundesstaat selber formierte sich schon nach kurzer Zeit eine Protestbewegung, die das racial Profiling, die Ausweitung der Polizeirechte und die weitreichenden Beschneidungen der Bürger- und Menschenrechte bemängelte. Auch vor dem Supreme Court in der Hauptstadt Washington landete der Fall, betrieben durch die Bundesregierung.

Am 25. Juni 2012 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten nun im Fall Arizona v. United States ein uneinheitliches Urteil erlassen. Kernelement sind nicht etwa die Verfassungsverletzungen der civil Rights, sondern vielmehr die Verletzung der Bundeskompetenz im Rahmen der Immigrations-Gesetzgebung. Das Gericht nahm unter diesem Gesichtspunkt weitgehend das Gesetz auseinander: So sei die strafrechtliche Komponente des illegalen Aufenthalts weitgehend im Bundesrecht geregelt und falle auch in der Durchsetzung in die Zuständigkeit des Bundes. Kritische Punkte waren der illegale Aufenthalt an sich, die illegale Arbeit und die Verhaftung ohne Haftbefehl bei der Vermutung einer Gesetzesübertretung, die zur Abschiebung führen kann. In Arizonas Kompetenz geblieben sind umstrittene polizeirechtliche Regelungen, die die Herausgabe der Papiere bei Verdacht auf illegalen Aufenthalt erfordern.

Das Gesetz ist ein Erfolg für die Bundesregierung. Obama hat erst am 16. Juni 2012 eine deutlich einwanderungsfreundliche Politik beschlossen, die seinen Präsidentschaftswahlkampf vor allem in Hinblick auf die wahlberechtigten Lateinamerikaner, die zweitgrößte Einwanderungsgruppe, positiv flankieren dürfte. Das Gerichtsurteil stärkt nun seine Position und weckt Hoffnungen auf einen neuen Anlauf zur Verabschiedung des Dream Act in der nächsten Legislaturperiode. Auch macht es einzelstaatliche Regelungen im ganzen Bundesgebiet angreifbar.

Doch auch für die eingangs beschriebene Protestbewegung, die sich vor allem gegen die überlebende Klausel des Gesetzes richtet, ist das Urteil keine zwangsläufige Niederlage:
This opinion does not foreclose other preemption and constitutional challenges to the law as interpreted and applied after it goes into effect.


Mittwoch, den 27. Juni 2012

Beweise aus den USA beschaffen

 
.   Ein Prozess im Ausland ist von amerikanischen Beweisen abhängig. Die Klägerin kann Beweise aus den USA beschaffen, indem sie beim US-Gericht eine Subpoena beantragt. Gilt das auch für ein Schiedsverfahren im Ausland?

Ja, erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 25. June 2012 im Fall Application of Consorcio Ecuatoriano De Telecomunicaciones S.A., v. JAS Forwarding (USA), Inc., et al., denn das Schiedsgericht verkündet ein rechtskräftig bindendes Urteil.

Die Urteilsbegründung belegt mit zahlreichen Nachweisen die Schlüsselmerkmale dieses Beweisbeschaffungsverfahrens für ausländische Prozesse.


Dienstag, den 26. Juni 2012

Aufnahme ins Kabelfernsehen

 
.   Muss ein Kabelfernsehanbieter ein neues Programm anbieten oder darf er die Aufnahme verweigern? Diese Frage beurteilte das Bundesberufungs­gericht des vierten Bezirks, als einer der großen Kabelanbieter einen neuen Sportkanal ablehnte.

Im Fall TCR Sports Broadcasting v. FCC stellt das Gericht am 14. Mai 2012 darauf ab, dass das Bundesauf­sichtsamt für das Kommuni­kationswesen in Washington, DC, ermessens­fehlerfrei die Ablehnung als zulässig bestätigte.

Nach dem Kabelfernseh­gesetz von 1992 muss die Prüfung eines neuen Programmangebots vom Kabelanbieter nicht­diskriminierend erfolgen. Diesem Standard entsprach die Auswertung und Entscheidung des Kabeldienstes aus der Sicht des Bundesamts ebenso wie der des Gerichts.


Montag, den 25. Juni 2012

Patentverletzende Ware: Liefervertrag nichtig?

 
.   Den Exklusivvertrieb erteilte der koreanische Hersteller dem amerikanischen Unternehmen für seine patentierte Ware. Schon auf die erste Ausstellung in den USA folgte eine Patentverletzungsklage eines anderen Herstellers, und die Vertriebsfirma kündigt den langfristigen Exklusivvertrag wegen Nichtigkeit.

Der Hersteller verlangt Schadensersatz und gewinnt den beweisbaren Schaden. In Cincinnati erklärt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 21. Juni 2012 im Fall Sae Biang Optical v. Kenmark Optical, Inc., dass eine Vertragsverletzung durch die ungerechtfertigte Kündigung vorliegt.

Vertraglich war vereinbart, dass der Vertrag nach dem Unterliegen in einem Patentprozess eine Kündigung rechtfertigt. Nicht schon die einfache Klageerhebung erlaubt die Kündigung. Zudem waren sich die Vertragsparteien des Risikos von Patent-Troll-Klagen bei Vertragsschluss bewusst, und sie hatten den Vertrag entsprechend formuliert. Daher war die Repudiation durch die Vertriebsfirma eine ungerechtfertigte Vertragszurückweisung, die Haftung für Schadensersatz auslöst.


Sonntag, den 24. Juni 2012

Vertrag aus Notizen behauptet

 
.   Ein Vertrag kann mündlich abgeschlossen werden, doch das Statute of Frauds verlangt oft die Schriftform. Wenn sie erforderlich ist, reichen verschiedene Schriftstücke, aus denen ein Vertrag erkennbar ist. Sie müssen die wesentlichen Vertragsmerkmale enthalten.

Im Fall Mid-American Distribution Inc. v. Clarification Technology Inc. verlangt die Klägerin Schadensersatz aus Nichterfüllung eines Vertrages, der sich aus einem Vertragskorrespondenz und Verhandlungsprotokollen über den Verkauf von Ölfiltern zusammensetzt. Das Urteil vom 22. Juni 2012 des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks in Cincinnati bestimmt jedoch:
But here all of the key documents—specifically, the meeting minutes and emails—leave material terms like pricing and duration to future negotiations. And negotiations did in fact continue on specification fees and payment terms well into 2007. We therefore agree with the district court that there is no contract here for us to enforce.


Samstag, den 23. Juni 2012

Vergleich im Facebook-Streit

 
Sponsored Stories kosten Facebook $123 Mio.
HJa - Washington. Sponsored Stories ist ein Konzept, das Facebook mit den Statusmeldungen seiner User direkt Geld verdienen lässt. Unternehmen zahlen dafür, dass eine Statusmeldung mit Bezug zu dem Unternehmen eine hervorgehobene Position erhält. Diese enthält Daten des damit verbundenen Nutzers. Einige Nutzer der Plattform wollten ihre erstellten Inhalte und Daten aber nicht ungefragt für diese Zwecke zur Verfügung stellen und strengten deshalb eine Sammelklage gegen Facebook an.

In dieser Sache sind die Parteien nun zu einer Einigung gekommen. Das Settlement, das am 20. Juni 2012 bei dem Bundesbezirksgericht Nordkalifornien eingereicht wurde und dort nun noch richterlich bestätigt werden muss, greift tief in Facebooks Geschäftspraxis ein. Das Unternehmen muss jetzt seine Nutzungsbedingungen ändern und allen Benutzern das Recht der Verweigerung der Teilnahme an den Sponsored Stories einräumen.

Daneben verpflichtet sich Facebook, jeweils $10 Mio. an Anwaltskosten und als Spende an Organisationen, die sich für die Stärkung von Verbraucherrechten im Internet einsetzen, zu zahlen. Zusammen mit den Änderungen des Geschäftskonzepts erreicht die Einigung damit einen Wert von über $123 Mio.


Freitag, den 22. Juni 2012

Unanständig im Fernsehen

 
7 Sekunden Hintern, Fluchen, Brust seitlich: Strafen?
.   Amerika erinnert sich an nahezu jede Brust, jedes Fluchwort und jeden nackten Hintern, den es im TV gab. Jedesmal folgt nämlich Streit mit dem Netzamt in Washington, DC, der Federal Communications Commission, die auf Anstand achtet. Die FCC setzt das Gesetz 18 USC §1464 und den Präzedenzfall FCC v. Pacifica Foundation, 438 US 726 (1978), um.

Amerika ist nun enttäuscht, dass der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, am 21. Juni 2012 im Fall FCC v. Fox II nicht die Gelegenheit ergriff, die Verfassungsfrage zu klären, ob solche Auftritte nicht von der Rede- und Pressefreiheit des ersten Verfassungszusatzes geschützt sind.

Statt dessen beschränkte sich der Supreme Court auf eine verwaltungsrechtliche Nuance mit 23-seitiger Begründung, die auf Nulla Poena Sine Lege hinausläuft. Wenn der TV-Sender nicht weiß, was konkret verboten ist, kann er sich nicht daran halten, und das Amt kann nicht ermessensfehlerfrei urteilen und eine Strafe festsetzen.


Donnerstag, den 21. Juni 2012

Genese des Versäumnisurteils

 
.   Im Fall Buckley v. Paperboy Ventures LLC beschreibt das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 19. Mai 2012 die Prüfschritte des Versäumnisurteils. Früh hatte es festgestellt, dass die Haftung dem Grunde nach besteht, dann den Urteilserlass abgelehnt, weil die Höhe der verlangten Summe unsubstantiert war. Der Kläger legte nach, und das Gericht erließ das Urteil. Er stellte seine Zuständigkeit fest, nahm den fehlerhaften Versuch der Beklagten, ohne anwaltlichen Beistand mit dem Gericht zu korrespondieren, zur Kenntnis und fand den Zahlungsanspruch auch der Höhe nach begründet. Das Urteil führt lesenswert in die Genese des Default Judgment ein.


Mittwoch, den 20. Juni 2012

Der Generalkonsul im Rechtsumfeld der USA

 
.   Der Generalkonsul der deutschen Botschaft Washington betreut nicht nur Bürger, Besucher und andernorts in den USA tätige Konsuln. Er fungiert auch als der oberste juristische Vertreter Deutschlands in den USA.

Am 28. Juni 2012 beehrt Konsul Knut Abraham, Minister-Counselor und Leiter der Konsular- und Rechtsabteilung der Botschaft die German American Law Association in der Hauptstadt der USA mit einem Vortrag auf Englisch über
The role of the Embassy in bilateral relations;
The Consulate;
German-American legal policy; sowie
Current cases.
Anmeldungen nehmen Ric Henschel und Clemens Kochinke entgegen. GALA dankt dem Deligierten der deutschen Wirtschaft in Washington, RGIT, für die Einladung in ihre Räumlichkeiten zum Lunch-Vortrag.


Dienstag, den 19. Juni 2012

Atempause der Insolvenz: Polizeigewalt unberührt

 
.   20 Telefongesellschaften fielen mit Zivilklagen und Verfahren vor staatlichen Netzämtern über einen kleinen Drahtloskonkurrenten her, der nach ihrer Auffassung nicht die richtigen Verbindungsgebühren zahlte. Der Mobilfunker ging in die Insolvenz, um sich eine Verschnaufpause zu gönnen: Andere Verfahren werden nach dem Bankruptcy Code angehalten.

Die Atempause dauerte nicht lange, denn das Insolvenzgericht entschied, dass die einzelstaatlichen Verwaltungsverfahren gegen den bundesrechtlich lizenzierten Funker, solange sie nicht auf ein Geldurteil hinauslaufen, fortgesetzt werden dürfen. Der automatic Stay greift nicht.

Am 18. Juni 2012 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans im Fall In the matter of: Halo Wireless, Inc. lesenswert den Grund: Die automatische Verschnaufpause des 11 USC §362(a) soll den Schuldner vorübergehend schützen, doch niemanden animieren, in die Insolvenz zu gehen, um der Polizeigewalt und Staatsaufsicht zu entrinnen.


Montag, den 18. Juni 2012

Deutscher Spielball amerikanischer Politik

 
.   Jens Soering, ein deutscher Häftling in Virginia, stellt sich meisterhaft als Spielball der amerikanischen Wahlpolitik in der Washington Post dar: They're about to turn me into the 'Willie Horton of 2012'.

Ihm geht es nach 25 Jahren um die Überführung nach Deutschland. Dem Ex-Gouverneur Kaine, der ihn überstellen wollte, geht es um die Wahl als Senator. Den Republikanern, die Kaine abwehren wollen, geht es um einen Ansatz, den beliebten Kaine als schwach darstellen zu können.


Sonntag, den 17. Juni 2012

Amtshaftungsklage gegen Strafverteidiger

 
.   Auch in den USA gibt es einen Pflichtverteidiger. Aus öffentlicher Hand vergütet, gehört der Public Defender oft wie ein Beamter einer Körperschaft an, doch nicht überall.

In Washington ging Maurice Cesar gegen seine Pflichtverteidiger mit einer Amtshaftungsklage vor dem Bundesgericht vor. Damit kam er im Fall Cesar v. The Public Defender Service for D.C. nicht weit.

Der United States District Court for the District of Columbia erkannte am 11. Juni 2012 auf mangelnde sachliche Zuständigkeit. Die Pflichtverteidiger sind keine Staatsorgane, wenn sie als Organe der Rechtspflege handeln. Der Amtshaftungsanspruch aus Bundesrecht fällt deshalb flach.


Freitag, den 15. Juni 2012

Raddiebstahl, Rasse, Hasskriminalität

 

.   Einen Diebstahl online der Polizei melden - praktisch. Dass dann gleich ein Hate Crime ins Spiel gebracht wird - eher eigentlich nach Bias wegen einer vorurteilsgeleiteten Straftat gefragt wird, nachdem auch Rasse, Geschlecht, ethnische Zuordnung und Alter abgeklopft werden, - verwundert auf den ersten Blick.

Das Formular des Metropolitan Police Department ist jedoch keine sensible Polizistin oder ein gut durchdachter Roboter, sondern eben ein Formular, das alle erdenklichen Umstände berücksichtigt, die den Programmierern und seinen Gestaltern eingefallen sind.


Donnerstag, den 14. Juni 2012

Verfügung mit Pfändungswirkung gegen Libyen

 
.   Der lybische Staatsfonds sitzt einem amerikanischen Schneeballsystem auf. Nach dessen Aufdeckung beantragt der Abwicklungsverwalter der amerikanischen Gruppe eine einstweilige Verfügung gegen den lybischen Fonds zur Sperre der an diesen kurz vor der Aufdeckung ausgeschütteten Mittel.

In New Orleans entschied am 13. Juni 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA im Fall Janvey v. Libyan Investment Authority gegen den Verwalter. Die Staatsimmunität schützt im Regelfall das Vermögen eines ausländischen Staats vor einer Pfändung.

Eine Kontensperre durch eine Verbotsverfügung kommt einer Pfändung gleich, bestimmte das Gericht in seiner Erörterung des Foreign Sovereign Immunities Act. Das amerikanische Gericht ist dafür sachlich unzuständig.


Mittwoch, den 13. Juni 2012

Schwanger an der Flugzeugluke

 
.   Die schwangere Beladerin verlor ihre Anstellung, weil die Ladearbeit an der Flugzeugluke zu gefährlich war. Ihr Lademeister bot ihr keine Arbeit in Büro oder Lager an und ignorierte, dass sie an der Luke weiterarbeiten wollte. Darf sie wegen Diskriminierung klagen?

Im Fall Chapter 7 Trustee v. Gate Gourmet, Inc. erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta am 11. Juni 2012, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt. Die Schwangere wurde nicht nur anders als Nichtschwangere behandelt, sondern auch unter Abweichung von der Personalpolitik des Arbeitgebers.

Wenn der Fall an das Untergericht zurückkehrt, muss es auch prüfen, ob eine unzulässige Vergeltung vorliegt, bestimmt das Obergericht. Die Klägerin hatte nach der Kündigung ihr gesetzlich verankertes Recht auf Überprüfung ausgeübt, und die Arbeitgeberin hatte ihr möglicherweise die schon beschlossene Wiedereinsetzung und Gehaltsnachzahlung nur wegen dieser Rechtsausübung als Retaliation verweigert.


Dienstag, den 12. Juni 2012

Nachhall der Fachsprache: Surcease

 
HJa - Washington. Manche Urteile sind kurz und knackig, und es gibt nicht viel zu sagen. Trotzdem verstecken sich Perlen in ihnen, sodass sich ein kurzer Blick darauf lohnt.

Im Urteil zu Steven Santanelli v. Remington Arms Company LLC, veroeffentlich am 11. Juni 2012 vom Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk der USA, wird eine Frage des statute of limitations mit einem Verweis auf die ständige Rechtsprechung behandelt. Interessant dabei aber eine Anmerkung:
…an appellate court should refrain from writing at length to no other end than to hear its own words resonate…
Diese zitierte Feststellung wurde scheinbar nur halbherzig im eigenen Urteil beherzigt, wenn man sich altertümliche und fachsprachliche Wortungetüme wie integument und surcease anschaut.


Montag, den 11. Juni 2012

Immer wieder dieselben Bewerbungsfehler

 
.   Wer Bewerbungen von Referendaren und Jurastudenten erhält, merkt, dass heute mehr Vorlagen benutzt werden als vor 15 Jahren, und mehr Bewerber sich scheinbar auch beraten lassen. Dennoch gibt es immer wieder elementare Fehler.
1. Versand am Wochenende: Denken die Bewerber, ausgerechnet am Montagmorgen fänden Ausbilder Zeit für Bewerbungen?

2. Falsche Bezugnahme: In einer Liste hätte man von der Ausbildungsmöglichkeit gelesen. Als ob nicht jeder Ausbilder eigene Informationen bereitstellt, die ein Bewerber studiert haben sollte. Notfalls schaut man bei Facebook usw. nach.

3. Fachlich daneben: Meinen Bewerber wirklich, wertvolle Unterstützung in Praxisbereichen leisten zu können, die die Kanzlei nicht bearbeitet?

4. Bild, Abstammung, Familienstand: Wollen die Bewerber einen Diskriminierungsgrund liefern? So etwas gehört nicht in die Bewerbung für die USA.

5. Realitätsfern: Wer nicht drei Jahre Jura in den USA studiert hat und zwei Jahre Erfahrung mitbringt, sollte sich auf Engagement und Wissensdurst beschränken statt die Verstärkung des Teams zu versprechen. Der Ausbilder soll sich dann um Erfolgserlebnisse bemühen, damit der Einsatz lohnt.
Die Bewerber sind besser bedient, wenn sie sich gezielt den richtigen Platz aussuchen. Eine kurze Anfrage mit dem Anliegen, ohne Anlagen, doch mit dem Angebot, auf Wunsch eine förmliche Bewerbung nachzureichen, muss erkennen lassen, dass man sich über den gewünschten Ausbilder oder zumindest die Kanzlei informiert hat. Und am besten zum Lesen am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag versenden - dann weiß der Ausbilder, dass der Kandidat mitdenkt.


Sonntag, den 10. Juni 2012

Klage auf 1 Trillionen Dollar

 
.   Allein aus Verfahrensgründen versackt die $1 Trillionen-Dollar-Klage des bedauernswerten Opfers am 7. Juni 2012:
The people in this area have been doing things to me that are not good standard hitting me in the face and head, taking things from me, money, clothes, [harassing] just about even night. I was unable to go in to there [sic] stores with my cart. I was told not to come back in the store. Some is in the room behind the bathroom taking picture wild [sic] using the bathroom. I was also cut my body.
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt der USA gewährt dem Opfer die Kostenfreiheit nach seinem in forma pauperis-Antrag. Doch die Sache prüft es im Fall Cosby v. People's Cancel of the Court nicht, denn die Klage ist zu vage und und erfüllt nicht die Mindestanforderungen der Rule 8(a) FRCP des Bundesprozessrechts für amerikanische Bundeszivilprozesse.


Samstag, den 09. Juni 2012

Trunkenheit am Steuer in den USA

 
HJa - Washington.   Der Praktikant ist in seiner Freizeit mit Freunden in einer Bar. Während in Berlin nach dem letzten Glas Bier jeder seiner Wege zur nächsten U-Bahn geht oder glückselig nach Hause wankt, wollten hier alle, deutlich betrunken, in das Auto steigen und teilweise weite Strecken nach Hause fahren.

Es entwickelte sich ein handfester Streit über die Zulässigkeit der Verhaltensweise, der dem Praktikanten viel über die hiesige Kultur beibrachte. Die Autoschlüssel in Gewahrsam nehmen funktioniert hier nicht. Schnell stellt sich der ganze Freundeskreis gegen ihn, wird sogar handgreiflich - das Auto als Heiligtum. Moralapostel sind unbeliebt, und DUI wird nicht einmal mehr als Kavaliersdelikt verstanden.

Zumindest dient die gefährliche Angewohnheit, die in den USA rund 20.000 Menschen jährlich das Leben kostet und rund 300.000 zum Teil schwer verletzt, für amüsante Aufnahmen in der TV-Serie Cops und für den ein oder anderen unterhaltsamen Song. Sie ist aber auch für das strenge Alkoholverbot für junge Menschen unter 21 verantwortlich.


Freitag, den 08. Juni 2012

Karikatur verletzt Urheberrecht - nicht!

 
South Park gewinnt früh und billig mit Fair Use
.   Eine South Park-Episode ahmt erkennbar ein erfolgreiches YouTube-Video nach, dessen Hersteller den Nachahmer verklagt. Dieser reklamiert Fair Use für die Karikatur als Urheberrechtseinrede, die die Verletzung vermeidet, und gewinnt schon in der Schlüssigkeitsprüfung des US-Prozesses.

Den Riesensieg macht die Gegenseite mit der Revision abspenstig. Fair Use als Einrede sei nicht schon bei der Schlüssigkeit zu berücksichtigen. Dieses Argument überzeugt die nächste Instanz, doch gibt es Ausnahmen. Hier durfte das Gericht die Einrede aufgrund der offensichtlichen Parodie des Originals und des Umstands berücksichtigen, dass die Klage auf die Nachahmung Bezug nimmt.

Die Klägerin wollte nicht wie ein Copyright-Troll wirken, vermutet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago in seiner verständlichen Begründung im Fall Brownmark Films, LLC v. Comedy Partners. Daher hatte sie die Werke nicht der Klage bereits beigelegt: Der Fair Use drängt sich förmlich auf. Den Beklagten erspart die frühe Abweisung viel Geld, da der Prozess nicht einmal zum Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, gelangte.


Donnerstag, den 07. Juni 2012

Unbezahlte Statuen im Königshaus: Klage

 
Künstlerprobleme mit der Zustellung ins Ausland
.   Im Haus der Sauds stehen 29 unbezahlte Statuen, und der Künstler aus Brooklyn will die verdienten $12,5 Millionen. Rechnungen und Mahnungen nützen nichts, - das ist beim Königshaus nun mal so - da wählt er den amerikanischen Weg, den Prozess.

Nach der Klagerhebung muss der Kläger zustellen, und als das zu lange dauert, weist das Gericht die Klage ab. Im Fall Elli Angellino v. Royal Family Al-Saud bricht das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt dem Unterrichter einen Zacken aus der Krone: Mehr Geduld, Herr Kollege!

Zustellungen ins Ausland sind noch schwerer als in den USA, erkennt es, und hier greifen sogar die Sonderregeln für Souveräne nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Ein anwaltlich unvertretener Kläger kann nicht alles wissen. Manchmal muss das Gericht nachhelfen und dem Kläger auf die Sprünge helfen, fordert es in seiner lesenswerten Begründung vom 5. Juni 2012. Siehe auch Horlick, Kochinke, Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht, RIW 1982, 162.


Mittwoch, den 06. Juni 2012

Vertreter an Rücklaufware bereichert

 
EMaillöschung als Beweisproblem
.   Als Vertreter verkaufte der Beklagte Rücklaufware auf eigene Rechnung und beging Untreue, als er $674.070 Händlerhilfen ohne Prüfung, ob der Händler die richtige Ware bezog, auszahlte. In Colgate Palmolive Co v. Tandem Industries verlor er am 5. Juni 2012 die Schadensersatzklage.

In der Berufung reklamiert er, der Hersteller habe seine EMails nach seiner Pensionierung gelöscht. Daher fehlen ihm nun seine klarstellenden Belege. Die Beweislastverteilung zwinge zur Aufhebung des Urteils.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied jedoch gegen ihn, obwohl sonst schon die Beweisgefährdung drastische Folgen auslöst: Bei seinem Ausscheiden ahnte niemand von den Bereicherungs- und Untreueansprüchen und ein Prozess war nicht absehbar. Die Löschung erfolgte im Rahmen normaler Geschäftspraktiken und nicht zur Vereitelung des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery.


Dienstag, den 05. Juni 2012

Führerscheindatenbank an Werbefirma verliehen

 
.   Staatliche Stellen versenden Erinnerungen an die Automelde- und Führerschein­verlängerungs­pflicht und greifen dazu auf ihre Datenbank zu, die von Datenschutz­gesetzen geschützt wird. Darf der Staat die Erinner­ungen durch ein Unter­nehmen versenden lassen, das die Kosten trägt und dafür Werbung beifügt?

Der Kläger im Fall Downing v. Global Direct, LLC hielt den Datenschutz nach dem Bundes­gesetz Driver's Privacy Protection Act, 18 USC §2721-25 durch diese Sparmaß­nahme von Massa­chusetts für verletzt. Der Autofahrer strengte eine Sammel­klage gegen das Unternehmen auf Schadensersatz und Unter­lassung an.

Das Bundesberufungs­gericht des ersten Bezirks der USA in Boston entschied am 4. Juni 2012 gegen ihn. Erstens hätte der Staat als Vertrags­partei dem Prozess als not­wendige Partei hinzugefügt werden müssen. Zweitens liege keine Verletzung des DPPA vor. Die Werbefirma sei zur Vertrau­lichkeit verpflichtet und helfe dem Staat bei der Erfüllung staat­licher Aufgaben im Sinne zulässiger gesetzlicher Ausnahmen.


Montag, den 04. Juni 2012

Kuh fällt Kraftrad an: Haftung?

 
.   Auf dem Feldweg der kalifornischen Ranch greift die Kuh den Kradausflügler an. Am asphaltierten Weg fehlt ein Hinweis auf gefährliche freilaufende Tiere, behauptet der verletzte Fahrer in Thomas v. Stenberg, daher soll der Bauer haften.

Das Berufungsgericht, der State Court of Appeal for the State of California, First Appellate District, entschied am 21. Mai 2012 gegen das Opfer, weil die E Lazy S Ranch in Petaluma keine Schutzpflicht verletzt hatte. Es berücksichtigte sowohl den Charakter einiger Kuharten als auch Nachbarrechte und -praktiken am Privatweg und die Rechtsgrundlagen:
To succeed in a negligence action, the plaintiff must show that (1) the defendant owed the plaintiff a legal duty, (2) the defendant breached the duty, and (3) the breach proximately or legally caused (4) the plaintiff‟s damages or injuries. (Ann M. v. Pacific Plaza Shopping Center (1993) 6 Cal.4th 666, 673 … Reid v. Google, Inc. (2010) 50 Cal.4th 512, 527, fn. 5 …) Regarding duty, “Under general negligence principles, … a person ordinarily is obligated to exercise due care in his or her own actions so as not to create an unreasonable risk of injury to others, and this legal duty generally is owed to the class of persons who it is reasonably foreseeable may be injured as the result of the actor's conduct.” (Lugtu v. California Highway Patrol (2001) 26 Cal.4th 703, 716 …)


Sonntag, den 03. Juni 2012

Waffenfest mit Verkauf legal

 
Im Kreisheim feiern Waffenhändler
.   Waffenbesitz als privates Grundrecht: Das war für viele Kommunen eine Kröte, die sie nicht schlucken wollten. Wenn sie den Besitz nicht einschränken konnten, dann sollte wenigstens der Handel begrenzt sein. Wenn das unmöglich war, sollte der Handel nicht auf kommunalem Grund und Boden ungeregelt sein.

Gegen eine restriktive Kreisverordnung gingen Waffenhändler vor, die das Kreishaus für Waffenfeste mieten wollen, wo sie Waffen und Munition verkaufen. Der Kreis wollte das nicht.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco beschloss am 1. Juni 2012 mit einer lehrreichen Begründung im Fall Nordyke v. King, dass die Händler ihr Grundrecht ausüben dürfen, doch die Kommune bestimmen darf, dass die Waffen angekettet bleiben.


Samstag, den 02. Juni 2012

Vom Kartell gewusst: Betrugsklage

 
.   In San Francisco verlor ein an einem Kartell vermutlich beteiligtes Unternehmen die Schadensersatzklage gegen ein anderes Kartellmitglied nach einer interessanten Behauptung vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA. Das andere Mitglied habe seine Beteiligung betrügerisch verschleiert. Damit sei die Verjährung ihres Anspruchs gehemmt gewesen.

Das Gericht winkt im Fall Hexcel Corp. v. Ineos Polymers, Inc. am 1. Juni 2012 ab: Als vermutliche Teilnehmerin des Kartells darf die Mitwisserin eine Verschleierung nicht behaupten. Außerdem hatte sie ihr eigenes Wissen bereits in aufsichtsamtlichen Mitteilungen so früh bekannt gegeben, dass eine Hemmung nicht in Frage kommt und der Zeitablauf bis zur Klageinreichung gegen sie wirkt.


Freitag, den 01. Juni 2012

Geschworene im US-Zivilprozess

 
.   Ausländer sind oft verwundert, wenn sie erfahren, dass die Geschworenen auch im amerikanischen Zivilprozess die Subsumtion vornehmen. Jede Partei darf den Jury Trial beantragen. Die Verfassung schützt dieses Grundrecht.

Der Fall Landmark Financial Corp. v. Fresenius Medical Care Holdings, Inc. beleuchtet ausführlich dieses Recht sowie die Zulässigkeit des Verzichts und schließlich die Rücknahme des Antrags auf Jury Trial kurz vor seinem Beginn.

Das Bundesgericht in Massachusetts entschied am 11. Mai 2012, dass die Rücknahme grundsätzlich zulässig ist, jedoch wegen ihrer Unlauterkeit nicht wenige Wochen vor dem Termin, nachdem beide Parteien erheblich in die Vorbereitungen investiert haben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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