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Samstag, den 02. Juni 2012

Vom Kartell gewusst: Betrugsklage  

.   In San Francisco verlor ein an einem Kartell vermutlich beteiligtes Unternehmen die Schadensersatzklage gegen ein anderes Kartellmitglied nach einer interessanten Behauptung vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA. Das andere Mitglied habe seine Beteiligung betrügerisch verschleiert. Damit sei die Verjährung ihres Anspruchs gehemmt gewesen.

Das Gericht winkt im Fall Hexcel Corp. v. Ineos Polymers, Inc. am 1. Juni 2012 ab: Als vermutliche Teilnehmerin des Kartells darf die Mitwisserin eine Verschleierung nicht behaupten. Außerdem hatte sie ihr eigenes Wissen bereits in aufsichtsamtlichen Mitteilungen so früh bekannt gegeben, dass eine Hemmung nicht in Frage kommt und der Zeitablauf bis zur Klageinreichung gegen sie wirkt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.