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Mittwoch, den 06. Juni 2012

Vertreter an Rücklaufware bereichert  

EMaillöschung als Beweisproblem
.   Als Vertreter verkaufte der Beklagte Rücklaufware auf eigene Rechnung und beging Untreue, als er $674.070 Händlerhilfen ohne Prüfung, ob der Händler die richtige Ware bezog, auszahlte. In Colgate Palmolive Co v. Tandem Industries verlor er am 5. Juni 2012 die Schadensersatzklage.

In der Berufung reklamiert er, der Hersteller habe seine EMails nach seiner Pensionierung gelöscht. Daher fehlen ihm nun seine klarstellenden Belege. Die Beweislastverteilung zwinge zur Aufhebung des Urteils.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied jedoch gegen ihn, obwohl sonst schon die Beweisgefährdung drastische Folgen auslöst: Bei seinem Ausscheiden ahnte niemand von den Bereicherungs- und Untreueansprüchen und ein Prozess war nicht absehbar. Die Löschung erfolgte im Rahmen normaler Geschäftspraktiken und nicht zur Vereitelung des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.