In der Berufung reklamiert er, der Hersteller habe seine EMails nach seiner Pensionierung gelöscht. Daher fehlen ihm nun seine klarstellenden Belege. Die Beweislastverteilung zwinge zur Aufhebung des Urteils.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied jedoch gegen ihn, obwohl sonst schon die Beweisgefährdung drastische Folgen auslöst: Bei seinem Ausscheiden ahnte niemand von den Bereicherungs- und Untreueansprüchen und ein Prozess war nicht absehbar. Die Löschung erfolgte im Rahmen normaler Geschäftspraktiken und nicht zur Vereitelung des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery.