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Sonntag, den 10. Juni 2012

Klage auf 1 Trillionen Dollar  

.   Allein aus Verfahrensgründen versackt die $1 Trillionen-Dollar-Klage des bedauernswerten Opfers am 7. Juni 2012:
The people in this area have been doing things to me that are not good standard hitting me in the face and head, taking things from me, money, clothes, [harassing] just about even night. I was unable to go in to there [sic] stores with my cart. I was told not to come back in the store. Some is in the room behind the bathroom taking picture wild [sic] using the bathroom. I was also cut my body.
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt der USA gewährt dem Opfer die Kostenfreiheit nach seinem in forma pauperis-Antrag. Doch die Sache prüft es im Fall Cosby v. People's Cancel of the Court nicht, denn die Klage ist zu vage und und erfüllt nicht die Mindestanforderungen der Rule 8(a) FRCP des Bundesprozessrechts für amerikanische Bundeszivilprozesse.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.