• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 13. Juni 2012

Schwanger an der Flugzeugluke  

.   Die schwangere Beladerin verlor ihre Anstellung, weil die Ladearbeit an der Flugzeugluke zu gefährlich war. Ihr Lademeister bot ihr keine Arbeit in Büro oder Lager an und ignorierte, dass sie an der Luke weiterarbeiten wollte. Darf sie wegen Diskriminierung klagen?

Im Fall Chapter 7 Trustee v. Gate Gourmet, Inc. erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta am 11. Juni 2012, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt. Die Schwangere wurde nicht nur anders als Nichtschwangere behandelt, sondern auch unter Abweichung von der Personalpolitik des Arbeitgebers.

Wenn der Fall an das Untergericht zurückkehrt, muss es auch prüfen, ob eine unzulässige Vergeltung vorliegt, bestimmt das Obergericht. Die Klägerin hatte nach der Kündigung ihr gesetzlich verankertes Recht auf Überprüfung ausgeübt, und die Arbeitgeberin hatte ihr möglicherweise die schon beschlossene Wiedereinsetzung und Gehaltsnachzahlung nur wegen dieser Rechtsausübung als Retaliation verweigert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.