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Donnerstag, den 21. Juni 2012

Genese des Versäumnisurteils  

.   Im Fall Buckley v. Paperboy Ventures LLC beschreibt das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 19. Mai 2012 die Prüfschritte des Versäumnisurteils. Früh hatte es festgestellt, dass die Haftung dem Grunde nach besteht, dann den Urteilserlass abgelehnt, weil die Höhe der verlangten Summe unsubstantiert war. Der Kläger legte nach, und das Gericht erließ das Urteil. Er stellte seine Zuständigkeit fest, nahm den fehlerhaften Versuch der Beklagten, ohne anwaltlichen Beistand mit dem Gericht zu korrespondieren, zur Kenntnis und fand den Zahlungsanspruch auch der Höhe nach begründet. Das Urteil führt lesenswert in die Genese des Default Judgment ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.