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Montag, den 25. Juni 2012

Patentverletzende Ware: Liefervertrag nichtig?  

.   Den Exklusivvertrieb erteilte der koreanische Hersteller dem amerikanischen Unternehmen für seine patentierte Ware. Schon auf die erste Ausstellung in den USA folgte eine Patentverletzungsklage eines anderen Herstellers, und die Vertriebsfirma kündigt den langfristigen Exklusivvertrag wegen Nichtigkeit.

Der Hersteller verlangt Schadensersatz und gewinnt den beweisbaren Schaden. In Cincinnati erklärt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 21. Juni 2012 im Fall Sae Biang Optical v. Kenmark Optical, Inc., dass eine Vertragsverletzung durch die ungerechtfertigte Kündigung vorliegt.

Vertraglich war vereinbart, dass der Vertrag nach dem Unterliegen in einem Patentprozess eine Kündigung rechtfertigt. Nicht schon die einfache Klageerhebung erlaubt die Kündigung. Zudem waren sich die Vertragsparteien des Risikos von Patent-Troll-Klagen bei Vertragsschluss bewusst, und sie hatten den Vertrag entsprechend formuliert. Daher war die Repudiation durch die Vertriebsfirma eine ungerechtfertigte Vertragszurückweisung, die Haftung für Schadensersatz auslöst.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.