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Donnerstag, den 05. Juli 2012

Urteil nach fremdem Recht  

.   Ein Terroranschlag in Israel führt zur Klage in den USA, gegen den sich der verklagte Staat nicht wehrt. Im Versäumnisurteil im Fall Estate of Yeal Botvin v. Islamic Republic of Iran vom 3. Juli 2012 erklärt das Bundesgericht der Hauptstadt Washington die Erfordernisse für den Erlass eines Versäumnisurteils, das materiell nach dem Recht Israels gefällt wird.

Nach vier erfolglosen Ansätzen haben die Kläger dem Richter genug Material zum anwendbaren Recht sowie Tatsachenbeweisen gebracht, dass er auf der Grundlage richterlicher Kenntnisnahme, judicial Notice, schriftlicher Beweismitteln und eidlicher Erklärungen, Affidavit Evidence, zum Ergebnis gelangt, dass der klagende Nachlass des Terroropfers Schadensersatz erhält, dieser den Angehörigen des Opfers jedoch nicht zuerkannt werden darf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.