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Dienstag, den 10. Juli 2012

Ein Werk, doch kein Copyright-Schutz  

Trennung von Funktion und Gestaltung entscheidend
.   Die Urheberrechtseintragung versagte das Copyright Office in Washington, DC, dem Hersteller von Beleuchtungsanlagen. Er verklagte, wie zulässig, den vermuteten Urheberrechtsverletzer, und verlor. Dabei stieß er das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City jedoch zu einem lesenswerten Urteil über die Frage des Urheberschutzes funktionaler Werke an.

Das Gericht erläutert am 9. Juli 2012 im Fall Aqua Creations USA Inc. v. Hilton Worldwide, Inc. mit zahlreichen Nachweisen den urheberrechtlichen Schutz von Werken mit funktionalen Eigenschaften. In diesem Fall waren diese Eigenschaften untrennbar von der Gestaltung.

Da der Geschmacksmusterschutz in den USA oft von der Eintragung einer Marke oder eines Urheberrechts abhängig ist, ist die Trennung von Funktion und Design wichtig, während die Schöpfungshöhe nach dem Copyright Act der USA eine geringere Rolle als im deutschen Recht spielt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.