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Samstag, den 21. Juli 2012

Eindrücke im Gentechnikprozess  

HE - Washington.   Drei Juristinnen machen sich auf den Weg zum United States Court of Appeals for the Federal Circuit am Weißen Haus, um im Fall Association for Molecular Pathology v. Myriad Genetics einen Eindruck von amerikanischen Gerichtsverhandlungen zu erhalten. Frühzeitig im Gericht angekommen, wird die Sicherheitskontrolle passiert und noch kurz der Verkehr wegen der nicht-amerikanischen Ausweise aufgehalten. Endlich geht es in Richtung Gerichtssaal.

Zwar vermutete der Ausbilder einen leeren Gerichtssaal, allerdings ist nur noch im hinteren Drittel etwas frei, denn die Medien berichten am 20. Juli 2012 von einem aufsehenerregenden Präzedenzfall über Genpatente: Court to Decide Whether Genes Can Be Patented.

Von hinten wird also die Revisionsverhandlung aufmerksam verfolgt. In der Verhandlung werden gezielt strittige Punkte aus dem gesamten Verfahren angesprochen und erörtert, was das Gesamtverständnis nicht nur für Amerikaner erschwert. Die humorvollen Kommentare der Richter und Anwälte werden jedoch im ganzen Saal mit lautem Lachen aufgenommen.

Zum Schluss noch einmal erheben, und das Gemurmel beginnt. Die deutschen Juristinnen beobachten die amerikanischen Juristen und schauen sich noch vor Gericht um. Dann der Katzensprung zurück in die Kanzlei, um online nach dem nächsten Prozess zu suchen: Diesmal verständlichkeitshalber im Strafgericht erster Instanz.


Samstag, den 21. Juli 2012

Prof. und Mutter: Ungleichbehandlung  

.   Die Doppelbelastung der reproduzierenden Professorin sollte die Uni veranlassen, ihr mehr Zeit zu gewähren, um sich zu beweisen, schrieb ihr Mentor. Das vergleichbar schwere Los reproduzierender Väter beklagte der Wissenschaftler nicht. Die Uni gab ihr nicht mehr Zeit und entließ die Professorin, deren Leistungen weit hinter denen von Vergleichspersonen zurückblieb.

Sie klagte wegen Diskriminierung. Die sie unterstützende Erklärung des Mentors will das Gericht beim Fehlen sonstiger Merkmale einer behaupteten Ungleichbehandlung nicht gegen die Uni gelten lassen.

Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in Chicago im Fall Blasdel v. Northwestern University führt am 19. Juli 2012 lehrreich und leicht lesbar in die Erwägungen ein, die bei der Festanstellungsprüfung für Professoren und vergleichbare Stellen gelten, wo selbst objektive Faktoren zu subjektiver Abwägung führen und Ungleichbehandlungen unvermeidbar und nicht unbedingt verboten sind.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.