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• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 31. Aug. 2012

Faktoren bei Wahl anwendbaren Rechts

 
.   Im Fall National Union Fire Ins Co. v. American Eurocopter wegen Schadensersatz nach einem Hubschrauberunfall erläutert das in New Orleans ansässige Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA die Merkmale für die Anwendung texanischen Rechts.

Der Hersteller sitzt in Frankreich, der Unfall und Hubschrauberbetreiber waren in Hawaii, der Teilevertrieb des Herstellers sitzt in Texas, eine Gerichtsstandsklausel verweist die nichtklägerischen Vertragsparteien nach Texas.

Die Anknüpfungsmerkmale des Restatement (Second) of Conflict of Laws weisen in verschiedene Richtungen innerhalb und außerhalb der USA, die das Gericht am 28. August 2012 mit sorgfältiger Begründung abwägt.


Donnerstag, den 30. Aug. 2012

Peinliche Agentin im Kongress

 
.   Beim Schutz der Fraktionsvorsitzenden Nancy Pelosi setzte die Agentin der Kongresspolizei ihre Kollegen auf Reisen peinlicher Kritik aus, führte ihren Schützling durch einen ungesicherten Eingang und stritt sich mit der Ortspolizei.

Die Dame mit Knopf im Ohr erhielt einen Dämpfer, als ihr Chef 16 Arbeitsstunden vom Lohn abzog. Sie klagte deshalb vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Diskriminierung. Den Vorwurf wies das Gericht in Moran v. United States Capitol Police am 20. August 2012 ab.

Die lange Begründung führt nahezu amüsant in die Empfindlichkeiten der Volksvertreterschützer ein und behandelt dann die Anforderungen an Klagen wegen Ungleichbehandlung.


Mittwoch, den 29. Aug. 2012

Ungewollt Klubmitglied: $3 Mio. Schadensersatz

 
.   Durch täuschende Internetwerbung wurden naive Kunden Klubmitglieder. Sie glaubten fälschlich, Kreditkarten mit einer allgemein nutzbaren Kreditlinie zu erhalten.

Das Bundesverbraucherschutzamt FTC in Washington, DC, ging gegen den Anbieter vor. Da er bereits einmal verfolgt worden war und im Verwaltungsvergleich versprochen hatte, solche Dummenfängerei zu unterlassen, brachte die FTC die neuen Geschäftsmethoden vor das Bundesgericht und gewann Schadensersatz von $3.778.315,04.

Am 28. Juni 2012 wies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Federal Trade Commission v. EDebitPay, LLC die Revision zurück und erklärte mit lesenswerter Begründung die Rechtsgrundlage für die Sanktion gegen die Klubvermarkter.


Dienstag, den 28. Aug. 2012

Rechtswidriges TV-Streaming im Internet

 
.   TV-Sendungen einfangen und im Internet ausstrahlen - geht das ohne Lizenz des Senders? Nein, entschied in New York City am 27. August 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall WPIX v. ivi.

Kabelsysteme können sich bei der Ausstrahlung auf ein Zwangslizenzsystem berufen und Sendeanstalten bezahlen. Die Internetverbreitung fällt jedoch weder direkt noch analog unter die Kabelregelung nach §111 Copyright Act, 17 USC §111.


Montag, den 27. Aug. 2012

Minimale Rechtsfolgen vertraglich ausgeschlossen

 
.   Schließt ein Abnahmezwangsvertrag in einer Haftungsausschlussklausel jeglichen Schadensersatz für entgangenen Gewinn bei vertragswidriger Nichtabnahme sowie jede andere Rechtsfolge für Vertragsverletzungen aus, darf das Gericht diese Klausel durch gesetzliche Rechtsfolgen ersetzen, erklärte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 24. August 2012 im Fall Whitesell Corporation v. Whirlpool Corporation. Die gesetzliche Folge kann im Schadensersatz für entgangenen Gewinn bestehen. Wirksam vertraglich alle Rechtsfolgen für Vertragsverletzungen ausschließen, können die Parteien nicht, lautet das Ergebnis.


Sonntag, den 26. Aug. 2012

Fremder Staat im US-Gericht

 
.   Zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs gegen Bulgarien rief die Klägerin das Bundesgericht in New York City an und verlor. Es prüfte nämlich die Schiedsklausel und stellte fest, dass sie zwar nicht von einer Vollstreckbarerklärung spricht, jedoch die Vollstreckung nur vor Gerichten in Bulgarien gestattet.

In der Revision verlor die Klägerin erneut. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit gestattete die Prüfung der Klausel im Rahmen des Anerkennungs­verfahrens nach der New Yorker Übereinkunft von 1958.

Wenn schon die Vollstreckung nur in Bulgarien vereinbart war, muss das erst recht für die Bestätigung des Schiedsspruchs gelten, bestimmte das Gericht am 24. August 2012 im Fall Zeevi Holdings Ltd. v. Republic of Bulgaria.


Samstag, den 25. Aug. 2012

Vergiftetes Arbeitsklima: Strafschadensersatz

 
.   Als Juden, verbunden mit schlimmsten Adjektiven und Zeichen, bezeichneten Unbekannte den Autowerker wiederholt am Arbeitsplatz; Sabotage und Morddrohungen folgten. Der Arbeitgeber reagierte nach jeder neuen Tat, doch nicht immer sofort.

Der Arbeitnehmer verklagte ihn wegen Diskriminierung durch Zulassen eines vergifteten Arbeitsklimas. Das Urteil im Fall Otto May, Jr. v. Chrysler Group LLC ist lesenswert, weil das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago die Zumessung nicht nur von Schadensersatz, sondern auch Strafschadensersatz ausführlich begründet.

Punitive Damages setzen eine hochgradige Leichtfertigkeit voraus, die an ein strafbar absichtliches Ignorieren oder Hinnehmen rechtswidriger Taten grenzt, wenn nicht gar absichtliches Handeln vorliegt. Der Court of Appeals bestätigte am 23. August 2012 die Feststellung der Geschworenen, dass das Autowerk reckless war, als es nicht stets unverzüglich zum Schutz des Arbeitnehmers eingriff.


Freitag, den 24. Aug. 2012

Bank im Ausland: Kein US-Prozess

 
.   Das Revisionsurteil in Holocaust Victims of Bank Theft v. OTP Bank bestätigt, dass auch eine Bank nicht in einen US-Prozess ohne minimale Kontakte hineingezogen werden darf. Dass ein weltweit aktiver Konzern gewisse Kontakte mit den USA unterhält, ist normal, doch müssen sie Mindest­anforderungen entsprechen.

Die Beziehung zu einer Korrespondenz­bank in den USA ist kein Indiz für US-Kontakte im Sinne der Rechtsstaat­lichkeits­bestimmungen zur Zustän­digkeit, sondern gerade eine Bestätigung des Umstandes, dass die Bank zu wenig US-Kontakte besitzt, um selber in den USA geschäftlich aufzutreten. Werbung, die die USA erreicht, reicht für eine Zuständig­keitsfest­stellung ebenso wenig wie der Umstand, dass 1,7% der Bankeinlagen Amerikanern gehören.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago erörterte am 22. August 2012 die Grundlagen des amerikanischen Zuständig­keitsrechts insbesondere auf Verfassungs­ebene ausgiebig, nachdem es seine Zustän­digkeit aufgrund der auf National­banken anwendbaren Immunitäts­grundsätze des Foreign Sovereign Immunities Act prüfte. Es wies die Klage ab.
Disclaimer: Partner des Verfassers vertraten die Beklagte.


Donnerstag, den 23. Aug. 2012

Urteile der USA: gratis, sofort

 
.   Am deutschen Spätnachmittag beginnen die amerikanischen Revisionsgerichte mit ihren Urteilsverkündungen. Meist binnen Minuten erscheinen Urteile und Beschlüsse im Überblick zum vollständigen Nachlesen im Originaltext bei Decisions Today.

Das Urlaubsprojekt zum Eigenbedarf ist im August vier Jahre alt. Es zeigt die Revisionsurteile der dreizehn Circuit Courts und des Supreme Court of the United States auf.

Technisch und optisch ist Decisions Today als Volkswagen der Entscheidungssammlungen nicht optimiert, und die Revisionsgerichte der 55 sonstigen Rechtskreise außerhalb der Bundesgerichtsbarkeit der USA bleiben unerfasst.


Mittwoch, den 22. Aug. 2012

Gefahr im Kompromiss

 
.   Was in Vergleichsverhandlungen gesagt wird, gilt nicht im späteren Prozess gegen eine Partei als Beweis. Im Fall B&B Hardware, Inc. v. Fastenal Co. greift jedoch eine Ausnahme zur Bundesbeweisregel 408 FRE: Die Erklärung darf nicht für den Nachweis von Tatbestandsmerkmalen verwendet werden, doch zum Beleg sonstiger Umstände wohl.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte diese Ausnahme im Prozess um eine Verjährungsfrist, die entweder vom Kennenmüssen von Vertragsverletzungen oder vom Eintritt der Verstöße eines Exklusivbezugsvertrages abhängt. Die Beklagte hatte keine Beweise für frühe Kenntnis, doch verwies sie auf einen in die Vergleichsrunde eingebrachten Klagentwurf der Klägerin, der den frühen Eintritt der Verletzungen belegte.

Der United States Court of Appeals in Chicago erklärte diesen Beweis trotz Rule 408 FRE für zulässig: Here, the draft complaint was admitted for the purpose of establishing when the statute of limitations began to run, which is separate from establishing the elements of the underlying breach of contract claim.



Dienstag, den 21. Aug. 2012

Softwareklau in New Orleans

 
.   Der Fall GlobeRanger Corp. v. Software AG spricht am 20. August 2012 die wichtige Frage an, inwieweit das Urheberrecht des Bundes Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht verdrängt. Einzelstaatliches Urheberrecht darf es nicht geben, und das einzelstaatliche Recht darf Urheberrecht nicht durch eine andere Nomenklatur unterlaufen:
GlobeRanger sued the defendants in Texas state court. Its petition alleged five counts: (1) misappropriation of trade secrets; (2) conversion; (3) unfair competition; (4) conspiracy; and (5) tortious interference. The defendants removed to the United States District Court for the Northern District of Texas. They alleged the District court had jurisdiction because GlobeRanger’s claims were preempted by the Copyright Act. See 28 USC §1338.
In New Orleans entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA nach der Abweisung der Klage durch das Untergericht, dass diese Ansprüche in der Tat großenteils Verletzungen von Urheberrecht mit anderen Vorzeichen darstellen. Doch die Unterschlagung physischer Rechte deckt der Preemption-Grundsatz des Urheberrechts nicht ab, sodass der Fall im Untergericht wegen der Ansprüche nach dem Recht von Texas weitergehen muss.


Montag, den 20. Aug. 2012

Wer bekommt die Zinsen auf Porto?

 
.   Zinsen werden mit der Zeit wertvoll; der Prozess von 15 Jahren Dauer machte sie hingegen für die Kläger wertlos. Die amerikanische Post hatte Portogeräte zugelassen. Wenn der Kunde Portovorschüsse erwarb, lagen die Zahlungen bis zur Frankierung auf einem Treuhandkonto und wurden dann der Post ausgeschüttet. Die Geräteanbieter strichen die Zinsen ein.

Dieses Geschäftsmodell hob der United States Postal Service mit einer neuen Verordnung auf, und seit 1997 streiten sich die Anbieter mit der Post um die Zinsen, die mit dem Wegfall des Treuhandmodells der Post zufallen. Die Anbieter machen vertragsrechtliche und weitere Ansprüche, so aus ungerechtfertigter Bereicherung, geltend.

Am 14. August 2012 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt in Washington, DC mit einer 76-seitigen Begründung gegen die Anbieter. Die Begründung im Fall Neopost, Inc. v. United States Postal Service führt mustergültig in die Anspruchsgrundlagen sowie die beweisrechtlichen Themen ein.


Sonntag, den 19. Aug. 2012

Finanzembargo: Syrischer Premier

 
.   Das Einfrieren von Geldern durch OFAC erregt oft Gemüter. Der syrische Premier darf das Auftauen seines Vermögens in den USA erleben, wie der Bundesanzeiger am kommenden Montag anzeigt: Unblocking of One (1) Individual Designated Pursuant to Executive Order 13573, A Notice by the Foreign Assets Control Office on 08/20/2012. Die Verkündung vom 20. August 2012 enthält auch die rechtlichen und faktischen Hintergründe, 77 FR 50210 (2012).


Samstag, den 18. Aug. 2012

Zustellung durch Zeitungsanzeige

 
.   Die einmalige Benachrichtigung der von einer Sammelklage erfassten Personen durch eine Zeitungsanzeige erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Rechtsstaatlichkeit, stellte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 17. August 2012 klar.

Die Klägerin im Fall Hecht v. United Collection Bureau, Inc. verklagte ein Inkasso-Unternehmen, gegen das bereits ein rechtskräftiges Urteil im Rahmen eines Sammelklageverfahrens erlassen war, von dem die Klägerin nicht wusste. An sie war jedoch wie an alle anderen potentiellen Sammelkläger eine Anzeige in einer landesweit erscheinenden Zeitung gerichtet worden.

Das Gericht verlangt mehr als eine solche einmalige Verkündigung, um die normale Wirkung der Sammelklage, die Erstreckung der Rechtskraft auf alle, die sich der Sammelklage angeschlossen haben oder hätten anschließen können, zu bejahen.


Freitag, den 17. Aug. 2012

Amerikanische Vernehmung im deutschen Hotel

 
.   Kann der deutsche Anwalt die amerikanische Vernehmung von Zeugen, Deposition, auf Wunsch seiner US-Kollegen im deutschen Hotel vornehmen? Finger weg, sollte die Regel lauten.

Bei der Deposition im Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens Discovery gibt es nicht nur ein paar Fragen und ein Protokoll, sondern Fragen, möglicherweise Fragen im Kreuzverhör und ein Wortprotokoll sowie eventuell ein Videoprotokoll.

Fragen können mit Einsprüchen versehen werden, die sich - wenn beispielsweise Bundesprozessrecht anwendbar sein sollte - nach den Federal Rules of Evidence richten. Hat der deutsche Anwalt diese im Griff? Wenn er die Regel vom Verbot von Hörensagenbeweisen liest und keine Fragen in diese Richtung stellt, weil er die 999 Ausnahmen nicht kennt, begeht er einen Fehler, der irgendwann in einen Haftungsprozess einmünden kann. Den Beweis dafür hat der Kläger dann im Wort- und Videoprotokoll.

Die Deposition kann faszinierend sein, sollte jedoch von jemandem durchgeführt werden, der nicht nur eine Zulassung in den USA hat, sondern auch als Litigator im amerikanischen Prozess jahrzehntelange Erfahrung hat. Auch amerikanische Anwälte, die jahrzehntelange Erfahrung als Nicht-Litigator besitzen, setzen vorsichtshalber Spezialisten ein.

Sicherer ist es für den deutschen Anwalt, den Kollegen aus Iowa oder Florida anreisen zu lassen, um ihn zu begleiten, damit er auf deutschem Boden kein deutsches Recht verletzt. Oder man rät, die Vernehmung auf dem Rechtshilfeweg vorzunehmen, der schließlich dafür eingerichtet ist und die Souveränitäts- und Gerechtigkeitsinteressen beider beteiligten Nationen berücksichtigt.


Donnerstag, den 16. Aug. 2012

Bilder von Eseln und Bauten geschützt

 
.   Die Beklagte setzte drei Architektenzeichnungen von Häusern auf Webseiten, die der Architekt, der sie in Vorinternetzeiten schuf und 1988 und 1989 beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, anmeldete, mit einer Urheberrechtsverletzungsklage anfocht. Außerdem verlangt er aufgrund des der Beklagten einge­räumten, später gekündigten Nutzungs­rechts Schadensersatz wegen Vertrags­verletzung sowie nach Markenrecht und dem Digital Millennium Copyright Act.

Die im Untergericht wegen Urheberschutzunfähigkeit der Zeichnungen abgewiesene Klage belebt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Scholz Design, Inc. v. Sard Custom Homes LLC am 15. August 2012 wieder. Das Untergericht nahm fälschlich einen mangelnden Schutz an, weil die Zeichnungen keine Bauausführung ermöglichten, vgl. Architectural Works Copyright Protection Act.

Lediglich eine minimale Schöpfungshöhe verlange der Copyright Act. Sie sei für grafische Darstellungen gegeben, selbst wenn das später in Kraft getretene Sondergesetz für Baupläne mehr verlange. Bilder von Häusern sind wie Bilder von Eseln als Bilder schutzfähig. Auf Details und Bauausführbarkeit komme es nicht an, erklärte der United States Court of Appeals for the Second Circuit. Die Abweisung der Klageansprüche muss das Untergericht nun wegen seines elementaren Fehlers erneut prüfen - nur den Markenanspruch nicht, weil der Kläger ihn nicht in der Revision vortrug.


Mittwoch, den 15. Aug. 2012

Sammelklage gegen den Staat

 
.   Ob Argentinien beim Auflegen von Schuldverschreibungen je damit rechnete, nach einer Wirtschaftskrise in amerikanischen Sammelklageprozessen auf Schadensersatz verklagt zu werden? Jedenfalls wehrte sich das Land gegen Sammelprozesse und verlor. Bei der Zumessung von pauschalisiertem Schadensersatz gewinnt es jedoch wiederholt.

Die Saga Hickory Securities v. Argentina gewinnt das Land am 14. August 2012 erneut. Wieder stellt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City fest, dass eine Pauschalisierung grundsätzlich zulässig ist, jedoch alle ermittelbaren Faktoren berücksichtigen muss, um ein gerechtes Schadensmaß zu belegen.

Das untergerichtliche Ignorieren von nicht von den Sammelklägern gehaltenen Schuldverschreibungen führt zu einer Überschätzung des erstattungsfähigen Schadens und damit zu einem rechtswidrigen Ergebnis. Erneut kehrt der Fall an die Ausgangsinstanz zurück.


Dienstag, den 14. Aug. 2012

Unzureichend irrationaler Schiedsspruch

 
.   Einen irrationalen Schiedsspruch, entstanden durch eine irrationale Rechtsauslegung oder eine irrationale Rechtsfolge, kann das ordentliche Gericht aufheben. Im Fall Merrill Lynch v. Schwarzwaelder erklärt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia, wie irrational ein Schiedsspruch sein muss, um den Anforderungen für seine Aufhebung nach §10 des Federal Arbitration Act zu genügen.

Bei der Aufrechnung von Ansprüchen legte das Tribunal Verträge so aus, dass eine Aufrechnung ausgeschlossen war. Dieses Ergebnis drängt sich dem Gericht nicht auf, doch ist es vertretbar und daher nicht nach 9 USC §10(a)(4) irrational, entscheidet es am 13. August 2012.


Montag, den 13. Aug. 2012

Sonntag, den 12. Aug. 2012

Donuthändler schießt sich in den Fuß

 
.   Dunkin' Donuts Inc. handelte beim Ausbau seines Franchise vertragswidrig, und der geschädigte Kläger verlangt Schadensersatz. Schließlich hatte er schon über zwei Jahre lang die Verletzung gerügt, wie er sechs Mal in den Schriftsätzen erklärt. Er gewinnt den Fall Progressive Foods, LLC v. Dunkin' Donuts, Inc. im Bundesgericht.

In der Revision gewinnt hingegen der Franchisegeber, weil die Klage die vertraglich vereinbarte Klageausschlussfrist von zwei Jahren ignorierte. Das Bundesrevisionsgericht des sechsten Bezirks in Cincinnati erklärt am 10. August 2012, warum das Bundesgericht die sechsfache judicial Admission nicht ignorieren durfte.


Samstag, den 11. Aug. 2012

Freitag, den 10. Aug. 2012

Haftungsbefreite Suchmaschine: Google

 
AM - Washington.   Im Fall Getachew v. Google macht der Kläger geltend, durch die Ergebnisse der Google-Suchmaschine in seinen Rechten verletzt zu sein, da diese negative Ergebnisse anzeige, wenn sein Name ganz oder teilweise eingetippt würde. Die Vorinstanz wies die Klage wegen unerlaubter Handlung nach einzelstaatlichem Recht mit der Begründung ab, Google sei gegen einen solchen Anspruch durch das Bundesrecht geschützt.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 9. August 2012. Nach 47 USC §230 des Bundesrechts hafte Google nicht für Suchergebnisse, deren Inhalte durch Dritte geschaffen wurden:
c) Protection for "Good Samaritan" blocking and screening of offensive material
(1) Treatment of publisher or speaker
No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.
Hier ging der Kläger unter anderem gegen eine Verlinkung seines Namens auf eine freie Doktorandenstelle im Bereich der Biologie vor, jedoch greift der Haftungsausschluss des Bundesrechts auch in den Fällen, in denen sich Kläger gegen Rufmord wenden.


Donnerstag, den 09. Aug. 2012

Amerikanischen Strafprozess erlebt

 
HE - Washington.   Der nächste Punkt auf dem Ausbildungsplan lautet: Besuch District of Columbia Superior Court. Der Unterschied zum vorherigen Besuch im United States Court of Appeals for the Federal Circuit am Weißen Haus wird noch vor dem Gebäude deutlich. In der Schlange stehen keine Geschäftsleute im Anzug, sondern viele junge tätowierte Amerikaner. Erst im Gang vor den Gerichtssälen scheint die Atmosphäre angespannter und ernster zu sein.

In der Strafsache Kenneth R. Phillips sammeln Referendarin und Praktikantin neue Erfahrungen. Die Unterschiede zum deutschen Strafprozess macht bereits die Verlesung der Anklage deutlich. Tateinheit und lex specialis sind in diesem Land anscheinend unbeliebt; Phillips ist zweimal wegen des Angriffs mit einem gefährlichen Werkzeug und einmal wegen des Angriffs mit erheblicher Körperverletzung angeklagt.

Weitere Unterschiede machen sich rasch bemerkbar. Während der Verhandlung wechselt das Publikum kontinuierlich, was anscheinend niemanden stört. Wenn die Anwälte beider Seiten zum Richter gebeten werden, ertönt ein lautes Rauschen im Saal - eine Maßnahme des Richters, damit niemand der Anwesenden hört, was vorne geheim besprochen wird. Junge Häftlinge erscheinen kurz in Handschellen, Fußketten und orangenem Overall, nur um mit ihren Anwälten einen neuen Termin für den Prozess zu vereinbaren.


Mittwoch, den 08. Aug. 2012

Recht auf einen Geschworenenprozess

 
AM - Washington.   Nach dem Siebten Verfassungszusatz der Bundesverfassung hat jeder das Recht auf einen Geschworenenprozess. Jedoch kann hierauf gemäß 38(d) Fed. R. Civ. P., der amerikanischen Bundes-ZPO, verzichtet werden:
(d) WAIVER; WITHDRAWAL. A party waives a jury trial unless its demand is properly served and filed. A proper demand may be withdrawn only if the parties consent.
Im Fall Branham v. Thomas M. Cooley Law School beruft sich eine ehemalige Juraprofessorin auf das Recht auf einen Geschworenenprozess, welches ihr die Vorinstanz zu Unrecht verweigert habe. Sie habe eine Verzichtserklärung abgegeben, die ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht erfasst habe.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA urteilte am 6. August 2012, dass die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt sei. Sie habe einem Prozess ohne Jury zugestimmt. In diesem habe das Gericht zwar einen Vertragsbruch von Seiten der Beklagten festgestellt, jedoch wurde er im Rahmen eines Rechtsbehelfs in gesetzmäßiger Weise endgültig und verbindlich behoben, so dass ein Anspruch auf Schadensersatz ausscheide. Aus diesem Grund sei kein Jury Trial geboten.


Dienstag, den 07. Aug. 2012

Schwacher Brückenbeton: Schadensmaß

 
.   Als der Brückenbauer die Betonqualität des Lieferanten moniert und der staatliche Auftraggeber Ersatz fordert, hält der Brückenbauer Zahlungen zurück. Daraufhin klagt der Betonhersteller wegen Vertragsverletzung und Betrugs und verlangt Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis erörtert am 6. August 2012 im Fall Razorback Concrete Company v. Dement Construction Company die Grundlagen der Schadensbemessung nach dem Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Ausgestaltung. Ebenfalls erklärt es die Merkmale des Betrugsanspruchs und der Forderung von Schadensersatz für eine falsche Zusage des Kunden über den versprochenen Nichteinbehalt von Zahlungen vor dem Auftreten neuer Betonmängel.


Montag, den 06. Aug. 2012

Das allgemeine Gerichtsakteneinsichtsrecht

 
.   Jeder darf jede Gerichtsakte einsehen - das ist Prinzip in den USA. Doch auch das amerikanische Recht kennt Ausnahmen. Zunächst entwickelten sie sich im Strafrecht. Später kamen Ausnahmen in Zivilprozessen hinzu, erklärt das Bundesgericht erster Instanz in Indiana am 3. August 2012 im Fall Tama Plastic Industry v. Pritchett Twine & Net Wrap, LLC.

Es verkündete am selben Tag die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung und wandte dann nach dem Anruf eines Parteivertreters diese Grundsätze wegen der Vertraulichkeitsvereinbarung der Parteien für ihre Geschäftsgeheimnisse auf den Beschluss an.

Fünf Tage bleibt der Beschluss unter Verschluss, und wenn die Parteien keine rechtfertigende Ausnahme darlegen, wird er wieder der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Öffentlich für Konkurrenten, Presse und einfach Neugierige.


Sonntag, den 05. Aug. 2012

Neuer Kinderschutz trifft Internetbetreiber

 
.   Das Verbraucherschutzamt in Washington verkündet den Entwurf neuer Kinderschutzregeln für Internetbetreiber als Children's Online Privacy Protection Rule in 16 CFR 312, Federal Register, Bd. 77, Heft 151, S. 46643, vom 6. August 2012.

Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche Definitionen, die technische Entwicklungen seit dem Gesetzeserlass des Children's Online Privacy Protection Act berücksichtigen. Besonders die Betreiberrolle, der Schutzpflichten bei der Datensammlung und -verwertung zukommen, ist heute oft anders als vor 12 Jahren.

Ob der Operator beispielsweise Facebook ist oder die eingeflochtenen Dienste Dritter, ist von entscheidender Bedeutung bei der Pflichtenverteilung.


Samstag, den 04. Aug. 2012

Markenvertrag für Wasser und Wasserkonzentrat

 
.   Ein Quellwasserfranchise ersetzten die Parteien in Eureka Water Co. v. Nestle Water North America, Inc. durch eine Markenlizenz für Trinkwasserkonzentrat und -getränke. In das Vertriebsgebiet des Lizenznehmers drang der Lizenzgeber ein und zahlte einige Jahre eine Verdrängungsgebühr. Als diese Quelle austrocknete, klagte der Lizenznehmer wegen Vertragsverletzung.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erörtert am 3. August 2012 in seiner lesenswerten Begründung, die auch die zulässigen Beweise bei Anwendbarkeit des Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Fassung prüft, den Vertragsbruch sowie die weiteren Ansprüche aus der Marktverdrängung durch Preisunterbietung.


Freitag, den 03. Aug. 2012

Mietfrei durch Insolvenz?

 
.   Dem gewerblichen Vermieter Super Nova 330 LLC zahlte der Mieter Association of Graphic Communications, Inc. den Mietzins nicht, und als Super Nova die Räumung nach New Yorker Recht einklagte, konterte AGCI mit dem Weg in die bundesrechtliche Insolvenz, die andere Verfahren stoppt. Später erfolgte die Räumungsvollstreckung. Die Parteien stritten sich dann um die für die Zeit nach dem Insolvenzprozess fällige Miete. Das Insolvenzgericht und das Bundesgericht erster Instanz gaben Super Nova nichts.

Am 2. August 2012 entschied hingegen das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gegen AGCI und weist den Prozess an das Insolvenzgericht zurück. Entscheidend für die insolvenzrechtliche Behandlung nach dem bundesrechtlichen Bankruptcy Code ist in New York die Vollstreckung des Räumungsbeschlusses, mit der der Mieter den Besitz verliert. Vorher muss das Insolvenzgericht entscheiden, ob der Verwalter den Besitz aufgab und das Mietverhältnis kündigen durfte.

Das Urteil im Fall In re: Association of Graphic Communications, Inc. ist von weitreichender Bedeutung für die gewerbliche Immobilienverwaltung in den USA, wenn auch das Recht anderer Einzelstaaten eine vergleichbare Analyse der Vollstreckungswirkung erlaubt.


Donnerstag, den 02. Aug. 2012

Unbequemer Gerichtsstand für Deutsche

 
.   Wegen Markenverletzung verklagt der deutsche Kofferhersteller in Boston im Fall Rimowa Gmbh v. Heys (USA), Inc. den amerikanischen Nachahmer, der den Fall nach Florida verlegen will, weil dort seine Zeugen sind. Das Bundesgericht des Bezirks Massachusetts weist den Antrag am 27. Juli 2012 ab.

Boston bietet sich den Zeugen in Deutschland und Kanada an; auch Direktflüge spielen eine Rolle. Die Zeugen in Florida werden die etwa gleiche Entfernung schon bewältigen, entscheidet das Gericht. Die Verlegung ins ungünstig gelegene Florida mit Parteivorteil für die Beklagte gibt schließlich den Ausschlag.

Wo die beweiserheblichen Dokumente liegen, ist angesicht ihres elektronischen Versands heute nicht mehr ausschlaggebend, erklärt das Gericht in einer wichtigen Fußnote.


Mittwoch, den 01. Aug. 2012

Von Software ersetzt: Diskriminierung?

 
.   Im Alter von 58 Jahren wird die Angestellte durch eine effizientere Software ersetzt; ihre restlichen Aufgaben werden einem jüngeren Mann zugeteilt. Auf 28 Seiten erklärt das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Denver am 31. Juli 2012, dass im Prozess Eke v. CaridianBCT, Inc. bei einer weitgreifenden Schrumpfmaßnahme des Unternehmens auch in diesem besonderen Fall keine rechtswidrige Ungleichbehandlungen nach dem Title VII des Civil Rights Act of 1964, 42 USC §2000e-2(a)(1) und 2000e-3(a) oder dem Age Discrimination in Employment Act, 29 USC §623 vorliegt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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