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Mittwoch, den 08. Aug. 2012

Recht auf einen Geschworenenprozess  

AM - Washington.   Nach dem Siebten Verfassungszusatz der Bundesverfassung hat jeder das Recht auf einen Geschworenenprozess. Jedoch kann hierauf gemäß 38(d) Fed. R. Civ. P., der amerikanischen Bundes-ZPO, verzichtet werden:
(d) WAIVER; WITHDRAWAL. A party waives a jury trial unless its demand is properly served and filed. A proper demand may be withdrawn only if the parties consent.
Im Fall Branham v. Thomas M. Cooley Law School beruft sich eine ehemalige Juraprofessorin auf das Recht auf einen Geschworenenprozess, welches ihr die Vorinstanz zu Unrecht verweigert habe. Sie habe eine Verzichtserklärung abgegeben, die ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht erfasst habe.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA urteilte am 6. August 2012, dass die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt sei. Sie habe einem Prozess ohne Jury zugestimmt. In diesem habe das Gericht zwar einen Vertragsbruch von Seiten der Beklagten festgestellt, jedoch wurde er im Rahmen eines Rechtsbehelfs in gesetzmäßiger Weise endgültig und verbindlich behoben, so dass ein Anspruch auf Schadensersatz ausscheide. Aus diesem Grund sei kein Jury Trial geboten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.