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Montag, den 27. Aug. 2012

Minimale Rechtsfolgen vertraglich ausgeschlossen  

.   Schließt ein Abnahmezwangsvertrag in einer Haftungsausschlussklausel jeglichen Schadensersatz für entgangenen Gewinn bei vertragswidriger Nichtabnahme sowie jede andere Rechtsfolge für Vertragsverletzungen aus, darf das Gericht diese Klausel durch gesetzliche Rechtsfolgen ersetzen, erklärte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 24. August 2012 im Fall Whitesell Corporation v. Whirlpool Corporation. Die gesetzliche Folge kann im Schadensersatz für entgangenen Gewinn bestehen. Wirksam vertraglich alle Rechtsfolgen für Vertragsverletzungen ausschließen, können die Parteien nicht, lautet das Ergebnis.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.