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• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 30. Sept. 2012

Kind in USA: Darf es heim?

 
.   Gerichte, Eltern und Behörden können vom Kindesrückführungsurteil im Fall Felder v. Wetzel lernen. Mutter in der Schweiz und Patentante in den USA streiten sich um die Rückführung des schweizer Kindes aus den USA vor dem US-Gericht.

Erst die Revision des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA bringt Klarheit: Der schweizer Sorgerechtsbeschluss zugunsten der Mutter war unklar formuliert. Das erstinstanzliche Untergericht in den USA missverstand ihn.

Es wies den Antrag auf Rückführung nach dem International Child Abduction Remedies Act, 42 USC §11601 ab, obwohl ein gesundheitlicher Notfall vorlag. Der United States Court of Appeals for the First Circuit revidiert die Ablehnung am 28. September 2012. Das Bundesgericht muss neu prüfen.


Samstag, den 29. Sept. 2012

Frist: Rettungsrechner in der Revision

 
.   Binnen 90 Tagen musste der Kläger klagen oder aufgeben. Der Beklagte behauptet, nach dem Klagevortrag sei die Klage wenige Tage zu spät erhoben worden. Das Gericht weist sie ab.

In der Revision rechnet das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA neu nach. Der Klageanlass begann mit einem Schreiben an den Kläger, die Frist mit dessen Eingang. Der Kläger hatte einen Tag mit seinem Vortrag verschenkt, doch darf das Gericht statt des Vortrags den Poststempel als Beweis verwerten.

Ein Tag ist gewonnen! Dann addiert das Gericht eine Postlaufzeit von drei Tagen. Ergebnis: Der Kläger hielt mit 89 Tagen die Frist ein, erklärt das Gericht im Fall Alton Eskridge v. Hickory Springs Manufacturing am 28. September 2012.


Freitag, den 28. Sept. 2012

$1 Mrd. Dollar von Samsung

 
.   Wo Geld ist, da finden sich auch Kläger. Erfinderisch geht es in Bates v. Samsung um eine Milliarde Dollar wegen des Urheberrechts an Fernsehern, die Samsung und andere Firmen verletzt haben sollen. Der klagende Insasse erhielt lebenslang und meint, die Beklagten hätten seine beim Urheberrechtsamt in Washington hinterlegten Ideen gestohlen.

Schon der United States District Court machte kurzen Prozess. Die Abweisung bestätigt in der Revision noch kürzer das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond im Fall Marlow Bates, Sr. v. Samsung Electronics America, Inc. am 27. September 2012.

Kurz, prägnant und lesenswert für alle, die in der Boulevardpresse von schnell gewonnenem Reichtum im amerikanischen Prozess gelesen haben.


Donnerstag, den 27. Sept. 2012

Kundendaten: Teilungspflicht?

 
.   Wer Kundendaten sammelt und einem Dritter gibt, muss sie zu nicht ungünstigeren Bedingungen mit weiteren Interessierten teilen. Dieser Grundsatz gilt nach dem Telefonaufsichtsgesetz des US-Bundes. Ob er sich auf andere Konstellationen erstrecken lässt?

Jedenfalls nicht unendlich, entschied am 26. September 2012 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall LSSI Data Corp. v. Comcast Phone, LLC nach dem Telecommunications Act of 1934 mit den Änderungen des Telecommunications Act of 1996.

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung, die einem Netzinhaber das Teilen der Kundendaten an einen Dritten auferlegte, lagen im Revisionprozess jedoch noch nicht genug Fakten vor, um eine abschließende Würdigung vorzunehmen. Vorerst beschränkte sich die Revision auf die Aufhebung der e.V.


Mittwoch, den 26. Sept. 2012

Gerichtsstandsklausel zulässig

 
AM - Washington.   In der Entscheidung The Estate of Tore Myhra v. Royal Caribbean Cruises, LTD. wendet sich der Kläger gegen die Gerichtsstandsklausel der Beklagten mit dem Ziel, ihre Ungültigkeit feststellen zu lassen.

Die Klausel, die die auschließliche Zuständigkeit englischer und walisischer Gerichte vorsieht, habe eine Haftungsbeschränkung zur Folge, die gegen die öffentliche Ordnung der Vereinigten Staaten nach 46 USC §30509 verstoße.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA bestätigte am 21. September 2012 die Entscheidung der Vorinstanz, die die Klage abgewiesen hatte. Es führte aus, dass 46 USC §30509 selbst dann einer in einem Beförderungsvertrag enthaltenen Gerichtsstandsklausel eines Schiffseigners nicht entgegenstehe, wenn das gewählte Gericht materielles Recht anwende, das eine Haftungsbeschränkung vorsehe.

Weder der Wortlaut noch der Zweck der Norm verbiete den Gebrauch einer solchen Klausel. Ziel des Gesetzes sei es, die einseitige Auferlegung einer Haftungsbeschränkung durch den Schiffseigner zu verhindern.


Dienstag, den 25. Sept. 2012

Kürzere Fristen im Markenamt?

 
AM - Washington.   Mit dem Ziel, die Aktualität des Markenregisters sicherzustellen, brachte das United States Patent and Trademark Office einen Verordnungsentwurf auf den Weg, den es im Federal Register, Bd. 77, Heft 159, S. 49425 am 16. August unter Request for Comments Regarding Amending the First Filing Deadline for Affidavits or Declarations of Use or Excusable Nonuse veröffentlichte.

§8 und §71 des Trademark Act, 15 USC §1058, 15 USC §1141k, regeln in ihrer bisherigen Fassung, dass der Nachweis für die Verwendung der Marke im Verkehr zwischen dem fünften und sechsten Jahr nach dem Zeitpunkt der Registrierung, oder innerhalb der darauffolgenden sechsmonatigen Nachfrist, Grace Period, eingereicht werden muss. Der Entwurf verkürzt um zwei Jahre die Frist für den Nachweis, der demnach zwischen dem dritten und vierten Jahr oder innerhalb der Grace Period geführt werden müsste.

Bevor eine solche Änderung, die die Anpassung des Gesetzes durch den Kongress voraussetzt, erfolgt, erhält die Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf oder Alternativen zu äußern. Mit diesem Kommentierungsrecht ist allerdings keine Handlungspflicht des USPTO verbunden.


Montag, den 24. Sept. 2012

Die USA GmbH

 
.   Kurzen Prozess macht in Philadelphia im Fall Himmelreich v. USA das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA mit dem Argument, das Verhältnis Staat und Bürger sei von der Souveränität des Bürgers geprägt und der Staat existiere womöglich nur als gesellschaftsrechtliches Phänomen:
Himmelreich’s submissions contain the faint air of sovereign-citizen argumentation. See Mot. for Copies 1–2, ECF No. 173 (referring to the District Court as an “Article I Court”; referencing the “Incorporated United States of America”). To continue down that path would be unrewarding. See United States v. Benabe, 654 F.3d 753, 767 (7th Cir. 2011). AaO Fn. 3.
Diese Fußnote vom 21. September 2012 erinnert an das wiederholte und drängende Ansinnen potentieller Mandanten aus Deutschland, von US-Gerichten die Nichtigkeit einer gewissen BRD GmbH feststellen lassen zu wollen.


Sonntag, den 23. Sept. 2012

Im Geiste dabei: Sieg!

 
.   Der Beklagte verzichtete auf sein Erscheinen vor Gericht und gewann den Fall Rahim v. Government of People's Republic of Bangladesh ganz leicht. In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA gegen den klagenden unbeförderten Steuerbeamten des Staats.

Dieser hatte nämlich nicht plausibel dargelegt, warum Bangladesh der Immunität vor US-Gerichten nach dem Foreign Sovereign Immunities Act beraubt werden sollte. Außerdem muss er das Verbot einer Klageänderung hinnehmen. Die sei aussichtslos, erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 21. September 2012.


Samstag, den 22. Sept. 2012

Marken digital billiger

 
AH - Washington.   Durch eine neue Verordnungsinitiative versucht das United States Patent and Trademark Office, seine Nutzer zu einer Verwendung der neuen Medien anzuhalten, um eine einfachere und schnellere Abwicklung der Markenanträge zu ermöglichen.

Die Gebühren sollen dann niedriger werden, wenn sowohl die Markenanmeldung elektronisch eingereicht werden als auch der Korrespondenz sowie einem elektronischen Einreichen aller weiterer Dokumente per Email zugestimmt wird. Das USPTO erwägt dabei außerdem, die Gebühren für in Papier eingereichte Anmeldungen anzuheben, um dem höheren Bearbeitungsaufwand gerecht zu werden.

Diesen Verordnungsentwurf veröffentlichte das USPTO unter Notice of Inquiry Regarding Adjustment of Fees for Trademark Applications, Federal Register Bd.77, Heft 159, S. 49426 vom 19. August 2012, um der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act Gelegenheit zu geben, ihn zu kommentieren.


Freitag, den 21. Sept. 2012

Facebook-Vergleich unanfechtbar

 
.   Daten der Facebook-Mitglieder über Einkäufe veschleuderte die Plattform an deren sogenannte Freunde mit der bald wieder eingestellten Beacon-Technik, doch rief der Skandal Sammelkläger auf den Plan.

Sie erstritten einen Vergleich, von dem weniger als ein Drittel an ihre Anwälte ging, während der Großteil der Facebook-Zahlung in eine neue Stiftung floss, die eine kleine Sammelkläger-Minderheit dann im Fall Ginger Mccall v. Facebook, Inc. angriff, weil die Stiftung auch von einem Facebook-Ratsmitglied verwaltet wird.

In San Francisco bestimmte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 20. September 2012, das diese Besetzung einem Vergleich ebenso wenig entgegensteht wie der Umstand, dass die Zahlung nicht an die geschädigte Freundesrunde ausgeschüttet wurde, sondern nach dem Cy-Pres-Grundsatz an den Nächstbesten, nämlich die neue Stiftung, die sich gegen derartige Skandaltechniken wenden soll.


Donnerstag, den 20. Sept. 2012

Die Auswahl des Beklagten

 
FS - Washington.   In dem Fall Sherry Ross v. Jefferson County Department of Health versucht die Klägerin ihren ehemaligen Arbeitgeber, das Gesundheitsamt des Kreises, aufgrund einer angeblich auf Diskriminierung beruhenden Kündigung zu verklagen.

Das Berufungsgericht des elften Bezirks schließt sich am 17. September 2012 dem Vorgericht an. Demnach fällt das Amt als einzelstaatliche Behörde unter den Schutz des 11. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten.

Dieser besagt, dass einzelstaatliche Behörden nicht vor dem Bundesgericht verklagt werden können. Wann es sich um eine einzelstaatliche Behörde handelt, richtet sich nach vier Merkmalen: Beispielsweise wie stark der jeweilige Staat die Behörde überwachen darf und wie sie sich finanziert.

Die Gesundheitsbehörde des Staates Alabama überwacht und finanziert die Kreisämter. Zudem schließt einheitlich amerikanisches Recht die Kreise bei jeglichen Ansprüchen gegen die einzelnen Ämter als Beklagte aus. Der richtige Klagegegner ist somit nicht das Amt, sondern der einzelne Beamte.


Mittwoch, den 19. Sept. 2012

Vertrag online: $378260 Verlust

 
.   Vielleicht wäre dem Kläger beim Lesen eines Vertrags auf Papier aufgefallen, dass er für die Kostenerstattung haftet, aber er erledigte seine Investitionen online, unterzeichnete den Vertrag mit dem Anlagehaus elektronisch und gab elektronisch eine falsche Kontonummer an.

Als die Investitionsabwicklung daher Reibungsverluste erlitt und er das Haus verklagte, wurde seine Klage abgewiesen und dessen Widerklage auf die Erstattung von 378260 Dollar Anwalts- und Prozesskosten stattgegeben.

Für die haftet er auch nach der Revision, wie das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Fall Larry Rader v. ING Groep NV am 18. September 2012 überzeugend und umfassend darlegt.


Dienstag, den 18. Sept. 2012

Waffen oder Dual Use?

 
.   Unruhe lösen Schreiben des Außenministeriums in Washington, DC, an Hersteller von Dual Use-Gütern aus, denen implizit vorgeworfen wird, ihre Produkte könnten als ITAR-kontrollierte Waffenwaren zu klassifizieren sein. Produkte, Dienstleistungen, Wissen - da wird zwar rechtlich unterschieden, doch ist bei dieser anfangs diskret angelegten Anfrage noch unklar, ob so differenziert wird. Die Kampagne des State Department wirkt wie ein Versuch, mehr Dual Use-Güter in die Zuständigkeit des Directorate of Defense Trade Controls dieses Ministeriums und unter die Anwendbarkeit der International Traffic in Arms Regulations zu bringen. Obwohl die Schreiben von der Vollstreckungsabteilung des Ministeriums ausgehen, ist kein laufendes Untersuchungsverfahren erkennbar. Fachkreise vermuten jedoch, dass eine Verbindung zu Verfahren über europäische Wiederausfuhren amerikanischer Technik besteht; vgl. Kochinke, US-(Re-)Exportkontrollen und Informationstechnologie: Entwicklungen im Sanktionenbereich, in: Goebel (Hrsg.), Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen der deutschen EDV-Branche, Köln 1990, 216 ff.


Montag, den 17. Sept. 2012

Geld bei Kundenklau?

 
.   Kundenklau betrieb der taiwanesische Hersteller, der seinem Vertreter in den USA die Kundennamen vertraglich abforderte. Erhält der Vertreter Schadensersatz oder eine Unterlassungsverfügung?

Schadensersatz folgt aus Common Law, die Injunction aus dem Equity-Recht. Wenn eine Common Law-Rechtsfolge anwendbar ist, kommt Equity nicht zum Einsatz.

Nach diesen Grundsätzen verlor der Vertreter den Verfügungs­anspruch: Der Kundenverlust ist in Geld messbar und kann so entschädigt werden. Das außer­ordentliche Rechtsmittel der Verfügung ist daher nach dem Urteil des Bundesberu­fungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in World Wide Polymers, Inc. v. Shinkong Synthetic Fibers Corp. vom 14. September 2012 unanwendbar.


Sonntag, den 16. Sept. 2012

Vertragsgestaltung im US-Recht

 
AH - Washington. In Innotext Inc. v. Petra'Lex USA Inc. prüft das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks schulmäßig, ob ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. In der Entscheidung vom 11. September 2012 hebt das Gericht das Urteil der Vorinstanz in drei der vier Klagepunkte auf und verweist es zur erneuten Entscheidung an das Untergericht zurück.

In der entscheidenden Frage der vertraglichen Grundlage geht der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit in Cincinatti richtigerweise vom Vorliegen eines mündlichen Vertrags aus. Die Vorinstanz fokussierte auf dem Wie des Vertrages und wies die Klage mangels Beweises des Klägers über den Inhalt des Vertrages ab.

Das Berufungsgericht bejaht die Einigkeit der Parteien über die essentialia negotii und nimmt daher einen Vertragsschluss an. Trotz der verwirrenden Firmenstrukturen bestand vor allem ein gegenseitiges Einvernehmen über die Parteien und den Gegenstand des Vertrages. Für die Klage komme es lediglich darauf an, ob ein Vertrag vorliege, der genaue Inhalt kann der Auslegung durch die Jury verbleiben.


Samstag, den 15. Sept. 2012

Googles Hassvideo-Dilemma

 
.   Meinungsfreiheit ist eins der höchsten Rechtsgüter in den USA. Google steht vor dem Dilemma, das neue Hassvideo von YouTube aus Anstands- und politischen Gründen zu entfernen, und sich deshalb einerseits einer Haftung für den Inhalt von YouTube-Veröffentlichungen auszusetzen, während andererseits Politiker wie Romney den Ruf nach Löschung als Verrat amerikanischer Grundwerte darstellen.

In den kommenden Wochen wird über die zugrundeliegenden Rechtsfragen ausgiebig diskutiert werden. Klar ist jedoch, dass das Verfassungsrecht auf Rede-, Meinungs-, politische und auch Religionsfreiheit im First Amendment Schranken unterliegt. In der Wikipedia sind die Free Speech-Schranken der USA auch für Laien nachvollziehbar zusammengefasst.

Die Grenzen der amerikanischen Redefreiheit wirken - das wird oft übersehen - im Verhältnis Staat und Bürger, nicht Google und YouTube-Uploader:
Incitement
False statements of fact
Obscenity
Child pornography
Fighting words and offensive speech
Threats
Speech owned by others
Commercial speech
Google, YouTube-Videolieferant und YouTube-Besucher stehen vertraglich zueinander in Beziehung, während Dritte möglicherweise aus deliktischer Haftung Ansprüche behaupten können. Für Google ist es dabei wichtig, nicht als Verfasser oder Redakteur mit inhaltlicher Einflussnahme aufzutreten, weil dann die gesetzliche Haftungsbefreiung für Anbieter von Kommunikationssystemen, die auch für die Anbieter der Netzinfrastruktur gilt, entfällt.


Freitag, den 14. Sept. 2012

Deutsche Mutter im Glück

 
.   Der Kläger verklagt ein US-Unternehmen auf Schadensersatz und stellt im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, fest, dass er auch dessen deutsche Mutter verklagen kann. Er ändert die Klage ab, doch das Gericht weist seine neuen Ansprüche, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist von einem Jahr in den Prozess eingebracht wurden, ab.

Auch in der Revision verliert er. In Cincinatti bestimmt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Sachen Robert Beverly v. MEVA Formwork Systems, Inc. am 13. September 2012, dass die Klagänderung mit Einbeziehung des deutschen Unternehmens nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage zurückwirkt.


Donnerstag, den 13. Sept. 2012

Im Prozess gelogen: Abweisung

 
.   Der Kläger beklagt seine Entlassung, angeblich wegen seiner ghanaischen Herkunft. Die Firma beklagt seine Frechheit: Er habe während der Arbeitszeit den Betrieb nachweislich stundenlang verlassen, und sein nie eingegangenes, angebliches Entschuldigungsschreiben sei an eine Frau Fritts gerichtet, die Shultz hieß und erst später Herrn Fritts heirate. Beide Parteien beantragen gegenseitig ein Abweisungsurteil schon vor der Vorlage an die Jury.

Die Beklagte weist mit einer Diagnose des klägerischen PCs nach, dass das Schreiben erst 1,5 Jahre nach dem Vorfall verfasst wurde. Im Fall Amfosakyi v. Frito Lay, Inc. entscheiden das Bundesgericht und das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA gegen die behauptete Diskriminierungsklage. Am 12. September 2012 wird in der Revision auch der Abweisungsgrund des Prozessbetrugs bestätigt.

Sowohl die Begründung der Sanktion für einen Prozessbetrug, dessen forensischen Nachweis das Gericht detailliert erörtert, als auch die Verteidigung gegen einen an den Haaren herbeigezogenen Diskriminierungsvorwurf nach einer Kündigung wegen fortgesetzter Verletzung des Arbeitsvertrags sind lehrreich und lesenswert.


Mittwoch, den 12. Sept. 2012

Schiedsverfahren – effizient, schnell

 
AH - Washington.   In der Entscheidung Agility Public Warehouseing Co. v. Supreme Foodservice GmbH vom 6. September 2012 behält das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City stets die Grundidee eines Schiedsverfahrens im Auge: die schnelle Beilegung des Rechtsstreits und die Vermeidung langer Prozesse.

Zunächst bestätigte das Gericht seine ständige Rechtssprechung, derzufolge die Parteien durch einen zivilrechtlichen Vertrag keinen Verzicht auf die Berufungsmöglichkeit eines Schiedsspruches vereinbaren können.

Nach dem eng auszulegenden Article V (2) (b) der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Arbitral Awards von 1958 kann die Durchsetzung des Schiedsspruchs aber nur dann abgelehnt werden, wenn dies einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt. Dafür reichte es nicht aus, dass die Schiedsrichter der Klage stattgaben, obwohl die Klägerin ihr Zeugnis verweigert hatte und die Beklagte aufgrunddessen von einer Klageabweisung ausging.

Der Federal Arbitration Act steht der Durchsetzbarkeit des Schiedsspruchs außerdem nicht entgegen, weil es selbst bei einem unterstellten Verstoß gegen das Recht aus New York an der subjektiven Kenntnis der Schiedsrichter von der Existenz und Anwendbarkeit einer entgegenstehenden Norm mangelte.


Dienstag, den 11. Sept. 2012

Besteuerung des Online-Reiseanbieters

 
AM - Washington.   Im Fall City of Columbus v. Hotels.com, L.P. wenden sich die öffentlichrechtlichen Kläger gegen verschiedene Reiseanbieter im Internet, welche gegen die Steuergesetze von Ohio verstoßen haben sollen.

Der Verstoß liege darin, dass die Online-Unternehmen zwar pro vermittelter Hotelübernachtung Gewinn erzielten, indem sie im Vergleich zu dem von ihnen an die Hotels bezahlten Preis einen höheren Betrag von ihren Kunden verlangten, jedoch hiefür keine Hotelsteuer bezahlt hätten.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA bestätigte in seinem Urteil vom 10. September 2012 die Vorinstanz, die entschieden hatte, dass den Beklagten nach den örtlichen Steuergesetzen nicht die Pflicht obliege, von Hotelgästen Steuern einzuziehen und diese an die Steuerbehörden abzuführen. Als Begründung hierfür wurde angeführt, dass die Reiseanbieter weder Verkäufer, Betreiber noch Hotels sind, so dass die örtlichen Steuergesetze nicht greifen.


Montag, den 10. Sept. 2012

Online-Vertrag mit EMail-AGB

 
.   Online-Klickverträge können sich wie andere Verträge aus verschiedenen Mitteilungen zusammensetzen, doch eine AGB-Infusion per nachfolgender EMail reicht nicht aus. Sie passt auch nicht zu den Grundsätzen von seit Langem rechtswirksamen Shrinkwrap-Verträgen, die ein Kunde erst nach dem Öffnen einer Verpackung entdeckt.

Diesen Weg ging das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Sammelklageprozess Schnabel v. Trilegiant am 7. September 2012. Die Beklagte wandte gegen die Sammelklage der Kläger, sie sei wegen einer per EMail nach Vertragsschluss versandten Schiedsklausel, die auch bei Vertragsschluss über ein besonderes URL für AGBs abrufbar war, ihre Unzulässigkeit ein, da ein Schiedsverfahren nach der Schiedsklausel verbindlich sei.

Die Beklagte bietet billige Einkäufe an und verbindet mit ihrem Kaufvertrag eine aus Klägersicht undurchsichtige Klubmitgliedschaft bei Drittanbietern aus dem Konzernumfeld der Beklagten zu monatlichen Beiträgen. Grundsätzlich muss ein Vertrag nicht in einem Dokument bestehen; verstreute Teile sind zulässig; auch nach Vertragsschluss offengelegte AGB gelten als wirksam.

Hier, fand der United States Court of Appeals for the Second Circuit, waren die Grenzen der zumutbaren Kenntnis von den AGB und für ihre Annahme überschritten. Seine Begründung von 43 Seiten Länge bedeutet ebenso wie die ersten Shrinkwrap-Urteile eine vertragsrechtliche Revolution. Ob sie Bestand haben wird, muss möglicherweise noch der Oberste Bundesgerichtshof der USA, Supreme Court, in Washington, DC, beurteilen. Zunächst schreitet der untergerichtliche Prozess über die Trickmitgliedschaft fort.


Sonntag, den 09. Sept. 2012

"Botschaft" als Domain und Marke

 
.   Die libysche Botschaft verklagte den Inhaber von Domainnamen, die den Begriff dieser Botschaft enthalten - erfolglos. Die Begründung im Fall Great Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya v. Miski erörtert detailliert die Frage der Markeneignung des Begriffs Botschaft von Libyen und ihren Varianten nach dem Markengesetz des US-Bundes, Lanham Act.

Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, hält die Begriffe für beschreibend. Markengeeignet sind sie lediglich mit einer Zuordnung ihrer Bedeutung aus Verbrauchersicht zu bestimmten Waren oder Leistungen.

Da kein Gedankensprung, beispielsweise für die von der Botschaft erwähnte Legalisierung von Urkunden, notwendig ist, fehlt es an der Markeneignung. Damit entfällt auch der Anspruch nach dem AntiCybersquatting Conusumer Protection Act, bestimmt es am 6. September 2012.


Samstag, den 08. Sept. 2012

Ausnahmen von Staatenimmunität

 
.   Die Begründung im Fall Heiser v. Islamic Republic of Iran erörtert ausführlich die vielfältige Durchbrechung des Immunitätsschutzes für in den USA verklagte Staaten. Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks gewährt am 31. August 2012 die Anträge von Banken, Nebenintervenienten zuzulassen, nachdem es zunächst die Grundlagen der Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act und die neuen insbesonders gegen Staaten mit Verbindung zu Terroristen geltenden Ausnahmen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Haupt- sowie Vollstreckungsverfahren darlegt.


Freitag, den 07. Sept. 2012

7 Mio. Mäuse nach Mausklau

 
.   $7,7 Mio. und Strafschadensersatz erhält der Mausentwickler vom Mausbauer in Taiwan, weil der Hersteller auf Formosa den Exklusiv-Vertrag zwischen beiden verletzte und das Design weiter in Mäuse umsetzte, als der amerikanische Designer keine weiteren Bestellungen erteilte. Außerdem muss der Hersteller wegen Design-Unterschlagung verkaufte Produkte zurückrufen und darf seine eigenentwickelte Maus nicht mehr vertreiben.

Der Taiwanese gewinnt in der Revision vor dem Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA nur wenig: Seine Eigenentwicklung wird von der Verbotsverfügung, Injunction, ausgenommen, entscheidet dieses am 4. September 2012 im Fall Contour Design, Inc. v. Chance Mold Steel Co., Ltd.

Das Urteil zeigt in seiner lesenswerten Begründung den Wert eines guten Non-disclosure Agreement auf, mit dem Geschäftsgeheimnisse, wie die Maus-Designs, umfassend, unbefristet und anders als im Patentrecht ohne Eintragung geschützt werden. Das NDA, auch Confidentiality Agreement genannt, muss nicht selbständig bestehen, sondern kann auch in einen Vertrag integriert werden.


Donnerstag, den 06. Sept. 2012

Chemische Waffen bleiben - oder nicht?

 
AH - Washington.   Schon seit über 60 Jahren lagern chemische Waffen in einem Depot der Army in Pueblo, Colorado. Das Mandat des Kongresses wurde bereits mehrfach verlängert und sieht nun eine Frist für die Beseitigung des Gefahrenmülls durch die Army bis Ende des Jahres 2017 vor.

Nach dem Federal Facilities Compliance Act müssen die Bundesregierung und ihre Behörden aber die einzelstaatlichen Regeln einhalten, die eine strengere Handhabung von Gefahrenmüll vorsehen dürfen. Das Recht von Colorado verbietet in 6 Colo. Code. Regs. §268.50 diese chemischen Waffen auf dem Depot zu lagern. Der Beklagten ist es danach unmöglich, sowohl die einzelstaatliche Regelung als auch das Mandat des Kongresses zu befolgen.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver entschied im Fall Colorado Department of Public Health v. United States am 5. September 2012, dass dieser Verzicht auf souveräne Immunität nicht einem Vorrang der bundesstaatlichen vor einer staatlichen Regelung entgegensteht. Aufgrund des Konflikts der Normen genießt die bundesstaatliche vielmehr Vorrang.

Das Bundesrecht bricht allerdings nicht immer einzelstaatliches Recht. Deshalb war der Weg bis in die Revision unvermeidbar. Nachdem die Beseitigung der chemischen Waffen erstmals 1985 angeordnet wurde, ist die Unzufriedenheit des Klägers mit der Lagerung verständlich. Es bleibt abzuwarten, ob die bis Ende 2017 gewährte Frist das letzte Wort in dieser Sache ist.


Mittwoch, den 05. Sept. 2012

Apple ohne Mauszeiger: $208 Mio. gespart

 
.   Der Richter, nicht die Geschworenen, haben das letzte Wort. Im Fall Mirror Worlds, LLC. v. Apple Inc. sprachen diese $208 Mio. Schadensersatz zu, weil Apple das Patent des klagenden Patentinhabers auf ein Dateisystem nach ihrer Auffassung verletzt hatte.

Der Geschworenenspruch der Jury ist jedoch kein Urteil. Nach dem Spruch kann der Richter auf Antrag der Parteien im US-Prozess den Schadensersatz reduzieren und höher bemessen, das Urteil aus rechtlichen Gründen korrigieren oder ein neues Juryverfahren ansetzen, wenn die Jury spinnt. So geschah es.

Das landesweit zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, gab dem Untergericht am 4. September 2012 recht. Das Patent sieht den Einsatz eines Mausanzeigers als Cursor oder Pointer vor. Apple hingegen setzt auf eine Schubleiste oder Fingerbewegungen zur Darstellung der Dateien im Dateisystem mehrerer Anwendungen - rechtlich anders als im Patent.


Dienstag, den 04. Sept. 2012

Explosion: Haftet Arbeitsvermittler?

 
.   Wenn der Arbeitsvermittler ungelernte Arbeiter anbietet, haftet er nicht für die Verletzungen, die solche Arbeiter bei der Erbringung ihrer Leistungen aufgrund einer selbst verursachten Explosion erleiden. Der Arbeitsvermittler ist nicht zum Anlernen verpflichtet, wenn die vom Kunden angewiesenen Arbeiten die Fachkenntnisse des Leiharbeiters übersteigen, erklärte am 4. September 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans im Fall Bram Ates v. B&D Contracting, Inc.


Montag, den 03. Sept. 2012

Zwei Webshops, ein Entwickler

 
.   Zwei Webshops benutzen vergleichbare Software und streiten sich um die Rechte daran. Ihr Entwickler schuf den Kern unabhängig, entwickelte sie beim Kläger als Angestellter weiter und fertigte eine Neufassung an, als er zum Beklagten wechselte.

Die Grundsätze von Work made for Hire und derivative Works spielen in der Revision in San Francisco vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA die Hauptrollen. Die Tatsachen lagen ihm nicht vollständig vor; daher beschränkte es sich am 31. August 2012 auf die Erläuterung der Prinzipien des Copyright Act der USA.

Im Fall U.S. Auto Parts Network, Inc. v. Parts Geek, LLC beschied es dem Untergericht zur weiteren Prüfung:
1. Der Programmierer besaß das Urheberrecht und konnte es beiden Unternehmen zur nichtausschließlichen Nutzung wirksam eingeräumt haben.
2. Als Angestellter konnte er Weiterentwicklungen für den ersten Arbeitgeber geschaffen haben, die diesem rechtlich zustehen.
3. Wenn diese Weiterentwicklungen nicht trivial, sondern wesentlich sind, könnten sie selbständig schutzfähig sein.
4. Wenn die Weiterentwicklungen schutzfähig sind, darf der erste Arbeitgeber ihre Nachahmung für den zweiten Arbeitgeber untersagen.
5. Der erste Arbeitgeber des Entwicklers darf dann seinem späteren Arbeitgeber die Verwendung der Neufassung verbieten.


Sonntag, den 02. Sept. 2012

Falsche Bombendrohung kein Kavaliersdelikt

 
AH - Washington.   Der Beklagte im Fall USA v. Dorian Williams rief anonym beim Flughafen in St. Louis an und warnte den Sachbearbeiter vor einem Mann namens Dorian, der den Flug 5938 nach Washington, DC, mit Sprengstoff betreten würde. Nach dem Ergreifen intensiver Sicherungsmaßnahmen kam es schließlich zur Festnahme.

Das Untergericht verurteilte den Beklagten nach 18 U.S.C. §35(b) und 18 U.S.C. §844(e), weil er sowohl falsche Informationen über ein Bombenattentat auf ein Flugzeug sowie über die Vernichtung von Leben und Eigentum durch Sprengstoff im innerstaatlichen Handel verbreitet hatte.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte am 30. August 2012 das Urteil der Vorinstanz. Es wies den Vorwurf zurück, die Normen seien verfassungswidrig, weil sie gegen das Recht auf Redefreiheit des First Amendment verstießen. Auch die Verteidigung des Beklagten, ein true Threat liege nur dann vor, wenn dieser subjektiv vom Täter gewollt sei, hatte keinen Erfolg. Eine solche ernsthafte Gefährdung muss vielmehr objektiv bestimmt werden. Ob der Plan je ausgeführt werden sollte, bleibt irrelevant.


Samstag, den 01. Sept. 2012

Erledigung des Rechtsstreits

 
AM - Washington.   Nach Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten sind Bundesgerichte nur für streitige Fälle zuständig, nicht dagegen in Fällen der Erledigung. Eine Erledigung ist dann gegeben, wenn die Angelegenheit keine Streitigkeit mehr aufweist, der gerichtlich abgeholfen werden kann.

Im Fall Anthony W. Zinni v. ER Solutions, Inc. hatte die Vorinstanz die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Der Beklagte habe dem Kläger einen seinem Anspruch entsprechenden Vergleichsvorschlag gemacht auf den dieser nicht reagierte. Hierdurch sei Erledigung eingetreten, da der Anlass für eine Prozessführung weggefallen sei.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA hob am 27. August 2012 die Entscheidung der Vorinstanz mit der Begründung auf, dass diese fälschlicherweise von dem Eintritt der Erledigung ausgegangen sei. In der lesenswerten Entscheidung führt das Gericht hierfür an, dass der Vergleichsvorschlag nicht vorgesehen habe, dass ein Urteil ergehe, obwohl nur ein solches gerichtlich durchgesetzt werden könne. Daher habe der Vergleichsvorschlag keine umfassende Abhilfe vorgesehen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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