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Samstag, den 01. Sept. 2012

Erledigung des Rechtsstreits  

AM - Washington.   Nach Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten sind Bundesgerichte nur für streitige Fälle zuständig, nicht dagegen in Fällen der Erledigung. Eine Erledigung ist dann gegeben, wenn die Angelegenheit keine Streitigkeit mehr aufweist, der gerichtlich abgeholfen werden kann.

Im Fall Anthony W. Zinni v. ER Solutions, Inc. hatte die Vorinstanz die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Der Beklagte habe dem Kläger einen seinem Anspruch entsprechenden Vergleichsvorschlag gemacht auf den dieser nicht reagierte. Hierdurch sei Erledigung eingetreten, da der Anlass für eine Prozessführung weggefallen sei.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA hob am 27. August 2012 die Entscheidung der Vorinstanz mit der Begründung auf, dass diese fälschlicherweise von dem Eintritt der Erledigung ausgegangen sei. In der lesenswerten Entscheidung führt das Gericht hierfür an, dass der Vergleichsvorschlag nicht vorgesehen habe, dass ein Urteil ergehe, obwohl nur ein solches gerichtlich durchgesetzt werden könne. Daher habe der Vergleichsvorschlag keine umfassende Abhilfe vorgesehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.