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Sonntag, den 23. Sept. 2012

Im Geiste dabei: Sieg!  

.   Der Beklagte verzichtete auf sein Erscheinen vor Gericht und gewann den Fall Rahim v. Government of People's Republic of Bangladesh ganz leicht. In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA gegen den klagenden unbeförderten Steuerbeamten des Staats.

Dieser hatte nämlich nicht plausibel dargelegt, warum Bangladesh der Immunität vor US-Gerichten nach dem Foreign Sovereign Immunities Act beraubt werden sollte. Außerdem muss er das Verbot einer Klageänderung hinnehmen. Die sei aussichtslos, erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 21. September 2012.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.