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Dienstag, den 25. Sept. 2012

Kürzere Fristen im Markenamt?  

AM - Washington.   Mit dem Ziel, die Aktualität des Markenregisters sicherzustellen, brachte das United States Patent and Trademark Office einen Verordnungsentwurf auf den Weg, den es im Federal Register, Bd. 77, Heft 159, S. 49425 am 16. August unter Request for Comments Regarding Amending the First Filing Deadline for Affidavits or Declarations of Use or Excusable Nonuse veröffentlichte.

§8 und §71 des Trademark Act, 15 USC §1058, 15 USC §1141k, regeln in ihrer bisherigen Fassung, dass der Nachweis für die Verwendung der Marke im Verkehr zwischen dem fünften und sechsten Jahr nach dem Zeitpunkt der Registrierung, oder innerhalb der darauffolgenden sechsmonatigen Nachfrist, Grace Period, eingereicht werden muss. Der Entwurf verkürzt um zwei Jahre die Frist für den Nachweis, der demnach zwischen dem dritten und vierten Jahr oder innerhalb der Grace Period geführt werden müsste.

Bevor eine solche Änderung, die die Anpassung des Gesetzes durch den Kongress voraussetzt, erfolgt, erhält die Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf oder Alternativen zu äußern. Mit diesem Kommentierungsrecht ist allerdings keine Handlungspflicht des USPTO verbunden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.