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Mittwoch, den 31. Okt. 2012

Opferrecht: Auslegung bindet

 
.   13 Bundesberufungsbezirke, Circuits, hat die amerikanische Bundesgerichtsbarkeit. Vertreten sie unterschiedliche Auffassungen, wie im Fall Amy & Vicky v. United States District Court for the Western District of Washington über das Kausalitätserfordernis im bundesrechtlichen Opferschutzgesetz, Crime Victims Rights Act, 18 USC §3771, fragt sich, welchen Präzedenzfall die Bundesgerichte anwenden müssen: Den des Revisonsgerichts im eigenen Bezirk, oder den späteren aus einem anderen Bezirk?

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 24. Oktober 2012, dass in seinem Bezirk seine Auslegung gilt, nicht die abweichende vom fünften Bezirk. Die Auslegungsdiskrepanz kann die Klägerin aus dem neunten Bezirk nur dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, dem United States Supreme Court in Washington, DC, vorlegen.


Dienstag, den 30. Okt. 2012

Bundesregierung, Kanzlei geschlossen

 
.   Die Bäume biegen sich im seit Samstag aufgeweichten Erdreich, doch Washington überlebt das Schlimmste. Die Überflutungen folgen erst am Donnerstag, wenn die Sonne längst wieder scheint.

Am 30. Oktober 2012 bleiben die Bundesregierung und die Kanzlei dennoch geschlossen, ebenso wie Nah- und Fernverkehr und die Gerichte. Kein Bundesberufungsgericht an der amerikanischen Ostküste erließ am 29. Oktober 2012 Entscheidungen.


Montag, den 29. Okt. 2012

Sonntag, den 28. Okt. 2012

Der betrogene Wohltäter

 
.   Der malaysische Wohltäter gründet eine Stiftung, der sich Freunde in Washington anschließen. Diese raten dem Stifter, eine Wohnung in der Hauptstadt der USA zu erwerben, wofür er über die Stiftung $1,5 Mio. an seine Freunde überweisen lässt.

Als er erfährt, dass diese Freunde die Wohnung kurz zuvor für die Hälfte gekauft haben, während ihm trotz seiner Zahlung kein Eigentum übertragen wurde, verklagt er sie wegen Betrug, Veruntreuung und ungerechtfertigter Bereicherung.

Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt am 24. Oktober 2012 im Beschluss zum Fall Cordoba Initiative Corporation v. Deak, welche Tatbestandsmerkmale und Behauptungen eine Klage auf Schadensersatz nach diesen Rechtsgrundlagen schlüssig machen.


Samstag, den 27. Okt. 2012

Ausnahmsweise Kostenerstattung

 
.   Die American Rule sieht im US-Prozess keine Kostenerstattung für die obsiegende Partei vor. Doch kann ein Gesetz oder Präzedenzfall von der Regel abweichen.

Der Fall Serin v. Northern Leasing Systems, Inc. behandelt die Berechnung der Kosten. Die Klägeranwälte verlangten Millionen, und das Gericht sprach hunderttausende zu.

Die Revision blieb erfolglos, denn am 26. Oktober 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City wie folgt:
1. Das Gericht besitzt Ermessen; buchhalterische Perfektion ist nicht erforderlich.
2. Ein grober Maßstab gilt im Hinblick auf die Gerechtigkeit der Berechnung.
3. Die Kostenüberbürdung als Ausnahme darf nicht zu einem weiteren vollständigen Prozess ausarten.


Freitag, den 26. Okt. 2012

Durchgriffshaftung gegen Staat

 
.   Kann eine Bank als Alter Ego des Staats einen Durchgriffs­haftungsanspruch ermöglichen? Die Konstellation der Parteien im Prozess in New York City, Seijas v. Republic of Argentina, führt zu dieser Frage. Der Kläger als Gläubiger des Staats kann die Bank als Agency oder Instrumentality des Staats nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verfolgen, doch greift er den Staat aus Durchgriffshaftung über die Bank an. Die Revisionsbegründung vom 25. Oktober 2012 erörtert lesenswert die Grundsätze dieser Haftung, die auch für Unternehmen gelten.


Donnerstag, den 25. Okt. 2012

Missbrauch: Ab nach Holland

 
.   Warum in Holland klagen, wenn's auch in Amerika geht, dachte der Kläger in Lust v. Nederlandse Programma Stichting , genau wie auch Deutsche, die sich bei Anwälten in den USA mit Klagen gegen deutsche privat- und öffentlichrechtliche Körperschaften melden.

Die Rechtslage ist klar: Selbst wenn ein US-Gericht seine Gerichtsbarkeit ausüben dürfte, muss es das nicht. Es kann den Fall nach dem Forum non conveniens-Grundsatz ins Ausland verweisen. Auch ein Missbrauch gilt als Faktor.

So entschied auch das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 24. Oktober 21012 gegen den klagenden Holländer, der Beklagte aus den Niederlanden vor das Gericht in New York zerren wollte, mit einer lesenswerten Begründung.


Mittwoch, den 24. Okt. 2012

Privatpolizei im Kasino

 
.   Systemspieler können Kasinos in die Armut treiben. Deshalb erlaubt das Recht von Nevada der Privatpolizei, verbannte Spieler festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen. Dabei erfüllt sie die Rolle von Polizist und Staatsanwalt.

Am 23. Oktober 2012 prüft in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Laurie Tsao v. Desert Palace, Inc. diese Praxis, die eine verbannte und strafrechtlich verfolgte Profispielerin rügte, als sie zivilrechtlich Schadensersatz vom Kasino einklagte.

Das Gericht folgert, dass die Vorschriften Nevadas den Hausverweis und die Festnahme nach seiner Verletzung gestatten, auch wenn die Spielerin nach dem Hausverweis eine Werbeschrift mit einer Einladung zum Besuch des Kasinos erhielt. Es weist das Untergericht an, weitere Ansprüche erneut zu untersuchen.


Dienstag, den 23. Okt. 2012

Numismatisches Kulturgut in USA

 
.   Der internationale Handel mit Kulturgut unterliegt seit 1970 einem Schutz von Antiquitäten. In den USA ist drei Ministerien die Umsetzung und Vollstreckung der Schutzbestimmungen anvertraut. Der Zoll kann Beschlagnahmen durchführen.

Ein numismatischer Verband wendet sich gegen die Handelsschranken nach der Einfuhr cypriotischer und chinesischer Münzen. Im Fall Ancient Coin Collectors Guild v. U.S. Customs and Border Protection schildert das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond die geltenden internationalen und amerikanischen Normen sowie die Verfahrensbestimmungen.

Im Ergebnis entscheidet es, dass die Judikative nach dem Gewaltenteilungsgrundsatz und der verfassungsmäßigen Zuordnung der Außenpolitik zur Exekutive deren außenpolitische Vereinbarungen mit anderen Staaten zum gegenseitigen Schutz von Kulturgütern nicht hinterfragen darf. Es bestätigte am 22. Oktober 2012 die untergerichtliche Abweisung des Testfalls.


Montag, den 22. Okt. 2012

Verwaiste Werke unter der Lupe

 
.   Das Urheberrechtsamt der USA nimmt verwaiste Werke unter die Lupe und fordert die Öffentlichkeit auf, ihm bis zum 4. Januar 2013 sachkundige Hinweise und Anregungen mitzuteilen. Das Amt in Washington verkündet seine Auffassungen und Ausblicke im Bundesanzeiger vom 22. Oktober 2012 unter dem Titel Orphan Works and Mass Digitization, Federal Register, Bd. 77, Heft 204, S. 64555-64561.

Das Copyright Office erkennt an, dass Rechtsunsicherheit verwaiste Werke und alle, die sie berühren, plagt, selbst wenn manche Prinzipien wie der Fair Use-Grundsatz ihre Nutzung für bestimmte Zwecke und in gewissem Umfang erlauben kann. In seiner Verkündung schildert es die anwendbaren Rechtsgrundlagen ebenso wie Gesetzesentwürfe und das vielfältige Interesse an der Verbreitung dieser Werke, auch durch die Massendigitalisierung.


Sonntag, den 21. Okt. 2012

Porto vom Staat?

 
.   Im Fall Woodson v. Colajezzi rügt der Kläger den Gefängnis­leiter, weil er ihm weder Briefmarken noch Papier zum Verfassen von Schriftsätzen zur Verfügung stellt und zudem seine Gerichtspost liest.

Als Untersuchungs­häftling sieht er sich in seinen Rechten nach Meinungs­freiheits- und Rechtsstaats­grundsätzen verletzt. Das Bundes­gericht in Philadelphia weist die Klage am 16. Oktober 2012 mit einer ausführ­lichen Schilderung und einer kurzen, leicht verständ­lichen Begründung ab. Unter anderem fehlt der Klage eine Rechtsgrundlage.


Samstag, den 20. Okt. 2012

Klagezustellung an Scheich

 
.   Hindernisse bei der Kommunikation mit Scheichs und bestimmten Königshäusern sind normal, doch der in Genf vom UAE-Scheich gekränkte Italiener glaubte, eine Klage in den USA könnte ihm zum Recht verhelfen. Allein, er scheitert wiederholt an der Zustellung an den beklagten Bruder des Präsidenten von Abu Dhabi.

Das Bostoner Bundesgericht erörtert im Fall Orsi v. H.H. Sheik Falah bin Zayed bin Sultan Al-Nahyan ausführlich den Anspruch wegen des Peitschens mit dem Gürtel und die Zustellungsfrage. Es prüft auch, ob ein Gericht in Massachusetts überhaupt seine Gerichtsbarkeit über die königliche Hoheit ausüben darf, und findet keinen Nexus.

Der Kläger hatte auf verschiedenen Wegen erfolgreich versucht, die Klage Bekannten und Vertrauten des Scheichs zuzustellen. Allerdings verzichtete er auf Zustellungswege, die ihm aussichtslos erschienen, beispielsweise nach dem UAE-Recht oder durch Kurier an die Anschrift des Scheichs. Wegen beider Mängel weist das Gericht die Klage am 17. Oktober 2012 ab.


Freitag, den 19. Okt. 2012

USA: Standes- im Markenrecht

 
.   Das anwaltliche Standesrecht soll auch im Markenrecht gelten, beabsichtigt das Patent- und Markenamt der USA. Auch ausländische Rechtsanwälte, die in den USA Marken anmelden, werden erfasst. Dazu verkündete es am 18. Oktober 2012 nach dem Administrative Procedures Act einen Verordnungsentwurf zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit.

Der Entwurf Changes to Representation of Others Before the United States Patent and Trademark Office; Proposed Rule, Federal Register, Bd. 77, Heft 202, S. 64190, enthält auch die neuen Regeln sowie die Abweichungen vom Standard, dem Model Code of Professional Responsibility of the American Bar Association.


Donnerstag, den 18. Okt. 2012

Vorsicht bei Rechtsnachfolge

 
.   Die Rechte und Pflichten der Rechtsnachfolger von Vertragsparteien werden meist vertraglich geregelt. Gelegentlich wird zudem ausdrücklich bestimmt, dass Drittbegünstigte nicht vorgesehen sind, wie hier:
This agreement shall be binding upon and inure to the benefit of the parties hereto and their respective heirs, successors, and permitted assigns. No person or entity that is not a party to this agreement may claim any right or benefit hereunder.
Das Urteil in Retro Television Network, Inc. v. Luken Communications LLC betrifft diese Klausel. Im Rahmen der Übertragung von Fernsehrechten im Intellectual Property Agreement wandelten sich die Beteiligten in andere Gesellschaften, und später verklagte eine Seite die Muttergesellschaft der anderen Seite. Der Erfolg blieb nach obiger Klausel versagt. Zudem haften Gesellschafter nicht für die Schulden einer Gesellschaft, klärte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis am 17. Oktober 2012.


Mittwoch, den 17. Okt. 2012

Vergleich im Pazifik

 
Die Regierung sitzt in Washington, DC. Am anderen Ende der USA und der Welt, im östlichen Pazifik nahe Manila, macht ein kleiner Richter dem Bundesjustizminister Dampf: Er solle gefälligst jemanden zu Vergleichsverhandlungen vorbeisenden.

Der Minister, der als Attorney General auch als Bundesstaatsanwalt waltet, nimmt empört den viel kürzeren Weg nach San Francisco und ruft das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks an: Es soll dem Richter den Schnabel verbieten.

Die Revisionsentscheidung vom 16. Oktober 2012 im Fall United States of America v. United States District Court for the District of the Northern Mariana Islands ist allerdings nicht in seinem Sinne: Ein Richter muss sich an Regeln über vorgeschaltete Vergleichsversuche halten und darf auch dem Staat als Partei die Teilnahme vorschreiben.


Dienstag, den 16. Okt. 2012

Kleidung im Urheberrecht der USA

 
.   Der Schutz von Bekleidung durch Urheberrecht stößt, wie der für Möbel, schnell an die Grenze der Funktionalität, die diesen Schutz verbietet. Ästhetische Elemente müssen auch abgetrennt Produkte darstellen können, oder das Gesamtbild muss wie ein eigenes Kunstwerk wirken.

Diese Grundsätze erörtert das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in einer kurzen Revisionsprüfung lesenswert im Fall Jovani Fashion, Ltd. v. Fiesta Fashions am 15. Oktober 2012.


Montag, den 15. Okt. 2012

Bundeswahl nach Staatenrecht

 
.   Die einzelnen Staaten der USA regeln das Recht der Wahlbeteiligung auch für Bundeswahlen. 2012 stellt sich wiederholt die Frage, ob neue einzelstaatliche Gesetze bundesverfassungskonform sind.

Die Konformitätskriterien sind unter anderem im Bundesgesetz Voting Rights Act normiert, der eine Überprüfung von einzelstaatlichen Änderungen durch den Bundesjustizminister oder ein erstinstanzliches, doch ausnahmsweise mit drei Richter besetztes Bundesgericht geregelt, 42 USC §1973c(a).

Ein Staat, der der Nachprüfung unterliegt, ist South Carolina. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete seine Entscheidung im Fall South Carolina v. United States am 10. Oktober 2012. Die neuen einzelstaatlichen Regeln genehmigt es grundsätzlich. Da jedoch die Vorlaufzeit für ihre Umsetzung zu kurz für die im November bevorstehende Wahl ist, wird die Freigabe ausgesetzt.


Sonntag, den 14. Okt. 2012

Geheimnisvoller Unfall ohne Beweise

 
.   Im amerikanischen Prozess legt jede Seite ihre Unterlagen der Gegenseite vor. Die Pflicht, Beweise für das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, zu schützen, beginnt mit der Kenntnis vom Ersatzanspruch. Meist verfügt der Anwalt jeder Seite einen Litigation Hold zu diesem Schutz.

Im Fall Mahaffey v. Mariott International Inc. gingen die Beweise der Beklagten unter einer Feuerlöschbrause zugrunde, und das Gericht soll laut Kägerantrag Beweisvermutungen zuungunsten der Beklagten verhängen. Die Vernichtung von Hotelvideos und eines Forderungsschreibens sollen nämlich den behaupteten Hotelunfall unbeweisbar machen. Das Hotel weiß nicht einmal, dass ein Unfall geschah, sein Personal zu Hilfe eilte oder eine anwaltliche Forderung einging.

Das unterste Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, erörtert in seiner Begründung vom 11. Oktober 2012 auf 12 Seiten lesenswert die Implikationen des Verlusts für das in Deutschland oft als Pretrial Discovery bezeichnete Verfahren und beschließt, dass mangels eines besonderen Verschuldens der Beklagten Sanktionen nicht angezeigt sind.


Samstag, den 13. Okt. 2012

Bundesmarke gegen Texas-Marke

 
.   Die acht Merkmale der Verwechslungsgefahr, Likelihood of Confusion, bilden das zentrale Thema der Entscheidung im Fall Gruma Corporation v. Mexican Restaurants, Inc., den das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans am 12. Oktober 2012 lesenswert löste.

Interessant ist zudem die Konstellation der klägerischen Marke Mission, die 1982 im Bundesmarkenregister eingetragen wurde, auf die 1995 die Eintragung der Beklagtenmarke Mission Burrito im einzelstaatlichen Register von Texas folgte, der die Beklagte 1997 eine Registrierung im Bundesverzeichnis folgen ließ.


Freitag, den 12. Okt. 2012

Donnerstag, den 11. Okt. 2012

Abfuhr in Abführmittelfabrik

 
.   Der entlassene Abführmittelproduktionsleiter klagt gegen seine Kündigung aus Altersgründen. Das Gericht geht im Fall Acevedo-Parrilla v. Novartis Ex Lax Inc. davon aus, dass die Entlassung fair war: Sein Alter spielte keine Rolle. Die Einstellung der viel jüngeren Nachfolgerin besagt nichts.

Lesenswert ist deshalb die Revisionsbegründung des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA vom 10. Oktober 2012, das den Fall zurücksendet. Die Entlassung erfolgte nicht unbedingt wegen Produktionsproblemen, die der Leiter zu vertreten hatte, sondern die Probleme können auch ein Vorwand gewesen sein, ihn zu entlassen.

Die Revision sieht nämlich die Probleme unter dem Blickwinkel durchweg hervorragender Leistungsbeurteilungen und den Umständen, die die Probleme auslösten, beispielsweise einer Maus, die bei Bauarbeiten in die Fabrik eindrang, oder Pestiziden, die eine Drittfirma einsetzte und die Produktion vernichtete. Da diese Tatsachenfragen vom Untergericht fälschlich nur dem Kläger zugeordnet wurden, muss es nun erneut prüfen.


Mittwoch, den 10. Okt. 2012

Zum Vertrag verführt

 
.   Betrügerisches Verführen zum Vertragsschluss stellt eine unerlaubte Handlung dar, die anders als eine Vertragsverletzung zum Strafschadensersatz, punitive Damages, führen kann.

Darum kämpfen Kläger mit harten Bandagen, wenn sie den deliktischen Anspruch des fraudulent Inducement irgendwie bei einem behaupteten Vertragsbruch geltend machen können - zumal derselbe Sachverhalt normalerweise Ansprüche aus Torts nicht neben Damages aus Contracts gestattet.

Im Fall Ipcon Collections LLC v. Costco Wholesale Corp. kämpft der Kläger bis in die Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City um das Recht, diesen Anspruch nicht im Schiedsverfahren, sondern vor sympathischen Geschworenen im Prozess vor dem ordentlichen Gericht vortragen zu dürfen, und verliert am 9. Oktober 2012.


Dienstag, den 09. Okt. 2012

Anwalt muss Facebook prüfen

 
.   Darf sich ein Anwalt auf die Behauptungen von Mandanten verlassen, wenn er eine Schadensersatzklage entwirft? Im Fall Cajamarca v. Regal Entertainment Group handelte sich der Rechtsanwalt einer bis zur Bettlägrigkeit geschädigten Klägerin eine richterliche Rüge ein.

Ein Blick auf Facebook hätte ihn belehrt, dass sie zu einem aktiven Sozialleben in- und außerhalb des Bettes fähig blieb. Eric Goldman klärt am 6. September 2012 über die Hintergründe detaillierter auf.


Montag, den 08. Okt. 2012

Exekutive und Judikative zanken

 
.   Der Staat bringt das Gericht in die Welt George Orwells, schimpft der Oberrichter des Hauptstadtgerichts im Fall Act Now to Stop War and End Racism Coalition v. District of Columbia, der die Verfassungsvereinbarkeit des Verbots politischer Aufkleber an Lampenmasten betrifft.

Oberrichter Lamberth ist empört, dass der Nichtstaat Washington erst auf die Beweissammlung im Ausforschungsbeweisverfahren ,Discovery, verzichtet, doch nach gemeinsamer Erarbeitung der Prozessgeschäftsordnung ein Recht auf die Vorlage eines Fragenkatalogs an die Kläger, Interrogatories, behauptet und sich bei der Begründung in Widersprüche verwickelt.

Am 4. Oktober 2012 wies er den Antrag ab und legte dem District of Columbia die Kosten im Zusammenhang mit dem Antrag auf. Vorher gab er den Kollegen im Nachbargebäude, zu denen man nach seiner Auffassung freundliche Beziehungen pflegt, laut hörbar eins auf die Finger:
[T]he District’s position and arguments are as untenable as they are ridiculous. Defendant asks this Court to enter an Orwellian world where all arguments are devoid of context, and all Court orders magically mean whatever the District wishes them to mean. The Court rejects this invitation.
The District’s Opposition is riddled with needlessly caustic remarks, contradictory statements and peripheral law, which together serve only to highlight its own disingenuous arguments. It first asserts that the Court did not impose any limits on discovery for the District. […] The District, however, quickly backs away from this stunning assertion. Almost immediately, defendant then “respectfully suggests,” in a footnote, that the language of the final Order “leads to the reasonable conclusion” that the Court did not intend to prohibit the District from taking discovery. […] Backing still further away from its opening statement, in yet another footnote, the District “avers that its interpretation of the Scheduling Order, and the discovery it propounded thereunder, was substantially justified.” […]
Highlighting its own hypocrisy, in a section entitled “Argument,” the District asserts—without any real “argument,” just a conclusory sentence—that plaintiff failed to meet its burden for a protective order because plaintiff “relie[d] entirely on conclusory statements, with no specific facts or admissible evidence.” […] This, in fact, is the definition of irony.


Sonntag, den 07. Okt. 2012

Fruchtlose CIA-Abfrage?

 
.   Eine Auskunftsanfrage beim CIA ist nicht unbedingt fruchtlos, bestimmte das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, in Freedom Watch, Inc. v. Central Intelligence Agency am 5. September 2012. Die Klägerin forderte nach dem Freedom of Information Act von CIA, Pentagon, NSA und Außenministerium Unterlagen über durchgesickerte Staatsgeheimnisse über Israel, Iran, Irak und andere Staaten, die in die US-Presse gelangt waren.

Obwohl einige Ämter erklärten, die Existenz entsprechender Unterlagen weder bestätigen noch verneinen zu können, räumten sie der Klägerin eine Widerrufsfrist ein, die diese verstreichen ließ und sie zur Klageerhebung veranlasste.

Das Bundesgericht hielt jedoch das Widerrufsverfahren für unverzichtbar, weil die Klägerin nicht seine Fruchtlosigkeit belegte. Außerdem waren die Anfragen zu unspezifisch, als die Klägerin durchgesickerte, leaked, Informationen verlangte und so den ministeriellen Suchauftrag ungenau definierte.


Samstag, den 06. Okt. 2012

Bundesgerichte keine Superrevision

 
.   Als maurischer Ureinwohner sah sich der Kläger jeder Gerichtsbarkeit enthoben. Als das einzelstaatliche Gericht gegen ihn entschied, wandte er sich an das Bundesgericht der Hauptstadt. Das erkennt schnell, dass es unzuständig ist, und weist ihn im Fall McCoy El v. Maryland am 5. Oktober 2012 zurück.

Bundesgerichte bilden keine Revisionsinstanz für Prozesse vor einzelstaatlichen Gerichten. Staaten und Bund bieten parallel - meist - drei Rechtszüge: Die einen für Ansprüche nach staatlichem Recht, beispielsweise Vertragsrecht. Die anderen für bundesrechtliche Ansprüche, beispielsweise im Bundesbeschaffungswesen.

Dann gibt es ein Überlappen der Gerichtsbarkeiten für Ansprüche aus einzelstaatlichem Recht mit Parteien aus verschiedenen Staaten, die auch das Bundesgericht erster Instanz anrufen dürfen. Nicht nur Amerikaner verstehen das nicht so genau.


Freitag, den 05. Okt. 2012

Herzinfakt im Flugzeug

 
FS - Washington.   Im Fall Carriker vs. Emirates Airlines vom 1. Oktober 2012 entschied das Berufungsgericht des fünften Bezirks, dass der Kläger, dessen Mutter aufgrund eines Herzinfaktes während eines Fluges zwei Tage nach der Landung verstarb, keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Fluggesellschaft hat.

Nach Art. 17 des Montrealer Abkommens muss eine Fluggesellschaft den Schadensersatz leisten, wenn ein Reisender durch einen Unfall an Bord getötet wird. Ein Unfall wird von den amerikanischen Gerichten in diesem Zusammenhang als unerwartetes Geschehen definiert, welches nicht im Zusammenhang mit dem Passagier steht.

Der Kläger forderte die Besatzung, die den Zusammenbruch seine Mutter entdeckte, auf, sie manuell oder mit Hilfe eines Defibrillators zu reanimieren. Die Crew befolgte diese Anweisung nicht, da laut einer Checkliste eine Reanimation nur bei Atemstillstand erfolgen soll. Dieses Versäumnis stellt laut Klägervortrag einen Unfall im Sinne des Art. 17 dar.

Das Gericht teilt diese Auffassung nicht. Der Verstorbenen wurde keine Hilfe gewährt, weil sie noch atmete. Die Maschine befand sich bereits im Landeanflug, als der Zusammenbruch entdeckt wurde; der Mutter wurde Sauerstoff verabreicht, und ein Notarzt wurde verständigt. Zu einer Nutzung des Defibrillators seitens des Notarztes musste es zu keiner Zeit kommen.


Donnerstag, den 04. Okt. 2012

Film <- Schwarm <- Klage

 
.   Ist ein P2P-Schwarm eine Verschwörung, die eine gemeinsame Klage gegen alle Schwarmteilnehmer an einem Internetkopiervorgang für ein urheberrechtlich geschütztes Werk rechtfertigt? Die Frage ist ungeklärt.

Verschiedene Gerichte teilen unterschiedliche Auffassungen, doch die Mehrheit vertritt die Ansicht, ein prozessualer Joinder sei unzulässig. Zuviel unterscheidet die Teilnahme am P2P-Schwarm von einer zu gemeinsamen illegalen Zielen verbundenen Personengruppe.

Der Klick auf Download allein macht nicht erkennbar, dass der Torrent-Nutzer mit anderen verschwörerisch in Verbindung treten will. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington erklärt die Rechtslage am 28. September 2012 im Fall Malibu Media, LLC v. Does 1-11 gegen IP-Anschriften, die Filmausschnitte von Pretty Back Door Baby zirkulierten.


Mittwoch, den 03. Okt. 2012

Kündigung oder Beendigung?

 
.   DHL versprach einem Softwareentwickler das Kündigungsrecht, wenn DHL das geplante Kiosk-Projekt beenden würde, aber auch Schadensersatz, wenn DHL den Vertrag kündigen würde. Als DHL das Projekt einstellte, jedoch nicht den Vertrag kündigte, klagte der Entwickler auf Schadensersatz und gewann.

Das Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA legt am 2. Oktober 2012 den Vertrag im Fall C. A. Acquisition Newco, LLC v. DHL Express (USA), Inc. nach dem Vertragsrecht von Florida aus und erkennt, dass er uneindeutig ist. Deshalb muss das Untergericht externe Beweise, beispielsweise aus den vorvertraglichen Verhandlungen, zu seiner Auslegung heranziehen.


Dienstag, den 02. Okt. 2012

Neue Saison im Supreme Court

 
.   Am 1. Oktober beginnt im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, immer das neue Jahr. Von der Webseite des Supreme Court werden dann bald die alten Urteile und Beschlüsse verbannt, die in die Entscheidungssammlung der U.S.-Serie wechseln, nachdem sie vorher nur als Slip Opinions existierten. Die URLs zu den Supreme Court Slip Opinions bleiben jedoch länger gültig, beispielsweise in den Listen von Decisions Today.


Montag, den 01. Okt. 2012

Produkthaftung: Wer haftet?

 
.   Der Käufer eines später verbrannten Neuwagens verlor seinen Produkthaftungsanspruch, weil er nicht belegen konnte, ob der Autoladen, ein anderer Händler oder ein Dritter die schadensverursachenden Stromkabel eingebaut hatte.

Der Kunde, dessen Haus mitabbrannte, gewann jedoch in der Revision im Fall Reese V. Ford Motor Co. Nach dem anwendbaren Produkthaftungsrecht des Staates Pennsylvania gilt der Anspruch gegen Hersteller oder Verkäufer, entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 28. September 2012, ohne Verschuldensnachweis.

Das Untergericht hatte fehlerhaft einen Präzedenzfall herangezogen, bei dem unklar war, welcher Beklagte der Verkäufer war, und die Klage abgewiesen. Wo die beim Erwerb angeschlossenen Kabel eingebaut wurden, ist für diesen Anspruch unerheblich, erklärt die zweite Instanz:
The Pennsylvania Supreme Court has adopted §402A of the Restatement (Second) of Torts, which imposes strict liability on the purveyor of a product in a defective condition "'unreasonably dangerous to the user or consumer.'" […] To recover under §402A, a plaintiff must establish that: (1) the product was defective; (2) the defect was a proximate cause of the plaintiff’s injuries; and (3) the defect causing the injury existed at the time the product left the seller’s hands.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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